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Landkreisjournal Nr. 147/2021

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Erscheinungsdatum: 24.03.2021

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Bekanntmachungen ZV Allwetterbad Großschönau 1. Einladung zur Verbandsversammlung Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes (ZV) „Allwetterbad Großschönau“ findet am 24. März 2021, 16.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Großschönau, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Bericht des Verbandsvorsitzenden, aktuelle Geschäftsentwicklung - u.a. Information über Eilentscheidungen 4. Beschluss: Vergabe von Planungsleistungen 5. Beschluss: Stundung Pachtzahlungen TRIXI-Park GmbH 6. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 05. März 2021 2. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ in der Sitzung am 14.Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.199.500,00 Euro - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 988.100,00 Euro - Saldo der ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) 211.400,00 Euro - Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf 0,00 Euro - Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen auf 0,00 Euro - Saldo der außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) 0,00 Euro Gesamtergebnis auf 0,00 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 Euro - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 211.400,00 Euro im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 529.300,00 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 148.100,00 Euro - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 381.200,00 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 450.000,00 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500.000,00 Euro - Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -50.000,00 Euro - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag 331.200,00 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro - Gesamtbetrag Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 391.500,00 Euro - Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -391.500,00 Euro - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -60.300,00 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 10.000,00 Euro § 5 Die Verbandsumlage wird in Höhe von 312.500,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist eine Sonderumlage gemäß § 14 Absatz 2 der Verbandssatzung in Höhe von 200.000,00 EUR. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau den, 11. März 2021 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Bescheid der Landesdirektion Sachsen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, wurde unter dem Geschäftszeichen 20-2217/90/8/ am 02. März 2021 wie folgt erteilt: 1. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom 14. Dezember 2020 wird bestätigt. 2. Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 29. März 2021 bis zum 08. April 2021 an jedem Arbeitstag zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8, aus. Die Einsichtnahme kann aufgrund der derzeitigen epidemischen Lage nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Großschönau (G 035841 310-11) erfolgen. ■ Wanderungen mit Bienenvölkern im Landkreis Görlitz 2021 Imker, die mit Ihren Bienenvölkern innerhalb des Landkreises Görlitz, bzw. max. 20 Kilometer um ihren Heimatstandort im Landkreis Görlitz herum wandern möchten, haben dies vorher dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Görlitz unter G 03581 663-2336 bzw. -2334 oder per E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de unter Angabe des genauen Standortes (Adresse, GPS-Daten bzw. Flurstücksnummer und Gemarkung) mitzuteilen. Für Wanderungen innerhalb des Landkreises und weiter als 20 Kilometer vom Heimatstandort entfernt, sind klinische Untersuchung notwendig. In jedem Fall, bei dem der Imker mit seinen Bienen bzw. einem Teil seiner Bienenvölker den Landkreis Görlitz verlässt, hat er sich vorher mit dem Veterinäramt des Landkreises am Bestimmungsort in Verbindung zu setzen und sich über die Seuchenlage und die Anforderungen zu informieren. (Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) Es wird weiter an dem Bienenmonitoring, welches vom Freistaat Sachsen im Jahr 2018 ins Leben gerufen wurde, gearbeitet. Die betroffenen Imker werden schriftlich benachrichtigt. Bei Verkäufen von Bienenvölkern sollte auf eine vorherige klinische Untersuchung der Völker durch einen Bienensachverständigen geachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Wirkung zum 01.05.2020 die Belegstelle „Blockstelle“ im Tagebaugebiet Nochten gemäß § 2, Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen von der oberen Landwirtschaftsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannt wurde. Um die Belegstelle wird im Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli eines jeden Jahres ein Schutzbezirk mit einem Radius von 7,00 Kilometern eingerichtet. In diesem Schutzbezirk hat jeder Imker 1. an seinem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und Anschrift gut sichtbar anzubringen und 2. die erforderlichen Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung Melifera Car nica entsprechen. Ein Einwandern in das Schutzgebiet ist in der Zeit zwischen dem 01. Juni bis 31. Juli eines jeden Jahres nicht gestattet. 8 Ausgabe 147 / 24. März 2021 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen Betroffene Flurstücke Gemeinde Schleife, Gemarkung Rohne Flur 1: 139, 173, 182, 183, 185, 194 Gemeinde Schleife, Gemarkung Rohne Flur 2: 54/2, 178, 179/1, 194, 196, 198 Gemeinde Schleife, Gemarkung Rohne Flur 8: 181, 187 Gemeinde Schleife, Gemarkung Mulkwitz Flur 10: 9, 60, 95, 98, 100, 105, 108 Gemeinde Schleife, Gemarkung Mulkwitz Flur 11: 126 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Zerlegung (alle) II. Änderung aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen Betroffene Flurstücke Gemeinde Oppach, Gemarkung Oppach: 7/4, 9, 10/1, 10/2, 10/3, 12, 13a, 15a, 16, 18, 19, 22, 24a, 24c, 25/1, 26, 27a, 28a, 29, 31/2, 33/3, 34/6, 34/7, 35, 38, 39/1, 39/2, 39/4, 39/5, 39e, 40a, 41, 42/2, 43/1, 43/2, 44, 45, 48, 49a, 49b, 49c, 53, 54a, 54c, 55/1, 55/2, 56, 58, 63a, 64a, 65/1, 66, 67a, 69a, 70a, 71a, 72/1, 73/1, 74a, 75, 76a, 77, 78a, 78b, 78c, 79, 80a, 82c, 84, 85b, 85c, 85e, 86a, 88a, 89, 90a, 91/2, 91/3, 92, 93a, 94/1, 95a, 96a, 97, 98a, 100, 101/1, 101/2, 104a, 105, 106a, 107/1, 107/4, 115a, 116, 119, 120/1, 121, 122, 122a, 124/1, 124/2, 131a, 132/1, 132c, 134a, 137, 138/1, 139, 141a, 142a, 143, 144, 144a, 145b, 145c, 145d, 148a, 149a, 150, 151/1, 152/1, 152/2, 153/1, 154, 155/1, 156, 157, 158a, 159, 160a, 163a, 164, 165/1, 169, 171a, 173/2, 173/4, 174a, 176a, 179, 181a, 182/1, 182/2, 183a, 185a, 189, 195a, 196, 199/4, 199/5, 200a, 201, 203, 204a, 204b, 205/2, 205/5, 205/11, 207a, 208/1, 209, 211a, 212, 216/1, 216/3, 217/1, 218, 222b, 225a, 251a, 253a, 262, 265, 266/1, 266/2, 266/3, 274a, 274b, 284/1, 284/2, 302/1, 307, 311, 325, 326/2, 326/3, 328a, 330, 332/3, 332/4, 335/4, 335/5, 335/6, 336/2, 336/4, 341/1, 342/1, 345, 348/5, 348/12, 348/13, 349, 356, 359/1, 362, 368/2, 405/3, 409/5, 410/5, 410a, 410c, 410d, 411, 414, 415, 430/2, 430/5, 430/12, 434b, 434c, 437/2, 437/9, 437/12, 437/13, 437/14, 437/15, 437/16, 437/17, 437/18, 437/19, 437/23, 449/1, 449a, 449b, 451/1, 451/2, 481, 498, 510/1, 510/2, 510a, 513, 529, 534, 540/1, 540/2, 546, 548, 550b, 550c, 551/2, 551a, 551b, 551c, 551d, 551e, 568, 569/2, 569/4, 569/5, 569/6, 569/7, 569a, 569b, 569c, 569d, 569e, 569f, 569g, 569h, 569i, 570, 571, 582, 584, 587/2, 587/4, 603, 610/1, 615a, 653/4, 653/5, 653/11, 653/12, 656b, 656c, 656d, 657, 658/2, 658/3, 658a, 658b, 659/1, 668/2, 668/3, 668/4, 668/8, 668b, 668c, 669, 669a, 669b, 669c, 669e, 669f, 669g, 669h, 669i, 669k, 669l, 669m, 669n, 670, 694, 695, 723/2, 725/4, 755, 775/6, 775/7, 775a, 775c, 788/3, 788/4, 788/5, 793, 797, 801/3, 802, 804, 810/1, 810/2, 817b, 817c, 819/1, 825a, 825c, 825g, 825i, 828/1, 828/2, 829/10, 829a, 829b, 831/1, 831/2, 832a, 833, 836a, 837a, 838a, 839, 840a, 841/1, 842/2, 842/3, 842/4, 843, 843a, 844a, 845a, 846a, 847a, 848/2, 849a, 850/1, 851/3, 853/1, 853e, 854/1, 854/4, 855, 855c, 856, 857a, 858/2, 858/3, 860a, 861a, 862a, 863, 864a, 865, 866a, 867a, 868a, 869a, 873a, 874a, 877/1, 900, 901, 904, 905a, 906, 937a, 938, 943/1, 944a, 952/1, 952/2, 953/2, 956a, 957a, 960a, 965/2, 966c, 966d, 967a, 968/2, 968/3, 968/5, 968/6, 968/7, 968/8, 968/12, 968/15, 968/16, 968/17, 968b, 968e, 968f, 968g, 968h, 968i, 968k, 968l, 968m, 968n, 975/1, 975/2, 990/1, 990a, 990b, 990c, 990e, 990f, 990g, 990h, 990i, 990k, 990l. 990m, 990n, 990o, 990p, 990q, 990r, 990s, 990t, 990u, 990v, 990w, 990x, 990y, 990z, 991/2, 992b, 992c, 992d, 1002/1, 1003/1, 1018/1, 1020/6, 1023/1, 1024, 1025/5, 1026a, 1028/1, 1028/4, 1030, 1030a, 1033a, ■ Online-Befragung Kita Das Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Görlitz führt in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. noch bis zum 18. April 2021 eine sachsenweite Online- Befragung zu Alltagssituationen in Kindertageseinrichtungen: „Was hat Sie begeistert? Was hat Sie verunsichert?“ durch. Die Befragung ist anonym und richtet sich an alle, die ihre Erfahrungen mitteilen möchten, egal ob Eltern, Erzieher*in, Praktikant*in, Verantwortliche in Kitas. Weiterführende Informationen unter www.sfws-goerlitz.de/befragung Online-Newsletter Des Weiteren informiert das Amt, dass eine neue Ausgabe des interaktiven Online- Newsletters „Miteinander für Familien“ erschienen ist. Die mittlerweile 25. Ausgabe befasst sich schwerpunktmäßig mit der Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns. Denn: „Jedes Wort wirkt! Jedes Wort bewirkt und jedes Wort hat eine Auswirkung.“ (Lea Wedewardt). Außerdem macht der Newsletter auf die Erstellung einer Einschätzungshilfe für angemessenes pädagogisches Verhalten von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen aufmerksam und ruft zur Mitwirkung auf. Dabei geht es um die kindgerechte Betreuung im Alter von 0-6 Jahren. Der Newsletter kann über https://sfws-goerlitz.de/materialien/newsletter abonniert werden. Er erscheint viermal im Jahr und bündelt Informationen für Fachkräfte zu den Themen Frühe Hilfen, Kinderschutz, Familienbildung und Kindergesundheit. 1035/3, 1037a, 1038/1, 1048/3, 1050/3, 1055a, 1059/6, 1059/8, 1087, 1103/2, 1106a, 1108a, 1120/2, 1124, 1132/2, 1133a, 1137/1, 1137/2, 1142/1, 1142/2, 1144/4, 1144/5, 1145a, 1146/4, 1146/7, 1150/2, 1150/3, 1153a, 1154a, 1157a, 1158a, 1159a, 1159c, 1162/2, 1163a, 1166/1, 1166/2, 1167a, 1168a, 1169a, 1170a, 1172/1, 1172/4, 1173, 1175a, 1177/2, 1177/5, 1179/1, 1181/1, 1181/2, 1182a, 1184a, 1186a, 1187/2, 1188, 1189, 1190, 1191, 1191a, 1192a, 1193a, 1195/2, 1197/1, 1197/2, 1198/2, 1198/4, 1198/5, 1198/6, 1200a, 1201/2, 1201/3, 1204/1, 1237, 1240/2, 1240/4, 1246, 1248a, 1251, 1255a, 1256, 1267/2, 1267/3, 1271a, 1273a, 1274, 1274c, 1275a, 1277, 1278a, 1279/1, 1279/2, 1280a, 1281, 1283a, 1285, 1290/1, 1291/3, 1291/4, 1292a, 1294, 1295a, 1296/2, 1300, 1303, 1306a, 1308a, 1310/3, 1310/5, 1310/7, 1313/2, 1332/4, 1332/6, 1333a, 1339, 1343/1, 1343/2, 1343a, 1343b, 1355/1, 1370a, 1381a, 1382/1, 1383, 1385, 1397/2, 1402, 1404/1, 1412/1, 1426/9, 1434/1, 1436/1, 1439/1, 1440, 1442, 1443a, 1444, 1447a, 1448, 1449a, 1450, 1474/1, 1506/3, 1530a, 1531/4, 1531/7, 1531/8, 1540a, 1547/1, 1547/3, 1557a, 1558/1, 1562, 1566a, 1590a, 1593a, 1600/2, 1601a, 1605, 1606a, 1612/1, 1612/3, 1612/5, 1616/1, 1618, 1624a, 1630, 1631/4, 1638a, 1642a, 1675/1, 1693/1, 1712/1, 1715/6, 1715/8, 1715/13, 1715/15, 1715/18, 1715/19, 1715/21, 1725, 1726, 1727, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1764, 1778, 1779, 1780, 1781, 1782, 1783/2, 1786/2, 1786/4, 1786/5, 1786/7, 1786/8, 1786/9, 1786/10, 1790/3, 1790/5, 1790/6, 1790/7, 1790/9, 1790/12, 1794, 1796, 1797/2, 1805/4, 1810/3, 1826/2, 1826/5, 1826/6, 1826/8, 1829/4, 1830/1, 1831/1, 1832/3, 1834/6, 1846/1, 1848/1, 1852/1, 1858/1, 1863, 1865, 1869/1, 1869/2, 1872, 1884/2, 1884/3, 1884/9, 1885/6, 1887a, 2001/1, 2001/2, 2030, 2031, 2061/1, 2061/2, 2062 Art der Änderung 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung 3. Veränderung des Gebäudenachweises Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 1 bekannt gegeben bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 2 und 3 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 24.03.2021 bis zum 23.04.2021 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch – nach Terminvereinbarung – die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVerm- KatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 1 (Zerlegung) angeführte Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Interkulturelle Woche 2021 Die bundesweit jährlich stattfindende Interkulturelle Woche (IKW) findet in diesem Jahr vom 26. September bis 3. Oktober unter dem Motto #offengeht statt. Hintergrund ist es, die Diversität und Vielfalt in der Gesellschaft sichtbar zumachen. In der Vielfalt liegt die Zukunft unserer Gesellschaft – auch wenn uns dies mitunter vor Herausforderungen stellt bzw. stellen kann. Das diesjährige Motto „offen geht“ soll dabei für Begegnungen, neue Erfahrungen, neue Perspektiven und vieles mehr stehen. Sind Sie eine Privatperson oder ein gemeinnütziger Verein? Möchten Sie im Landkreis Görlitz tätig werden und haben noch keine Idee wie es im Rahmen der IKW umsetzbar ist? Das Sachgebiet Integration des Landratsamtes Görlitz steht Ihnen genau für diese Fragen unterstützend zur Seite und berät nach Vorlage der Projektidee zu Themen wie beispielsweise: finanzieller Unterstützung, Vernetzung und Umsetzung des Projektes in der Praxis. Weitere Informationen zu Projektbeispielen, Fördermöglichkeiten sowie Ansprechpartner*innen sind zu finden unter: http://integration.landkreis.gr/ ■ Neues vom Museumsverbund Die Sonderausstellung „Reinlichkeit ist eine Zier“ können Besucher auch bei einem virtuellen Rundgang entdecken. In Zeiten von Desinfektionsmitteln im Handtaschenformat und Feuchttüchern für jede Lebenslage, scheinen der Sauberkeit keine Grenzen gesetzt zu sein. Dabei vergessen wir oft, dass die Menschheit den Großteil ihres Daseins ohne all diese Hilfsmittel verbrachte. Die Sonderausstellung „Reinlichkeit ist eine Zier“ im Dorfmuseum Markersdorf gibt einen kleinen Einblick in die Welt der persönlichen Hygiene des 19. und 20. Jahrhunderts. Wer noch mehr vom Dorfmuseum Markersdorf erfahren möchte, kann bei einem zweiten Rundgang etwas über das Leben vor 100 Jahren entdecken. Natürlich können auch die anderen Häuser des Museumsverbundes virtuell entdeckt werden. Gehen Sie auf www.museum-oberlausitz.de und genießen Sie ein Stück Kultur. Haben Sie Lust bekommen, die Museen zu besuchen, dann finden Sie Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten und Veranstaltungen. Bei Fragen können Sie auch gern eine E-Mail schreiben an info@museumsverbund-ol.de Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 9

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