Amtsblatt Landkreis Görlitz Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 147, 24. März 2021 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Frühlingslied Leise zieht durch mein Gemüt liebliches Geläute, klinge, kleines Frühlingslied, kling hinaus ins Weite. Zieh hinaus bis an das Haus, wo die Veilchen sprießen. Wenn du eine Rose schaust, sag, ich lass sie grüßen. Heinrich Heine ich grüße Sie ganz herzlich mit diesem kleinen Frühlingsgedicht, das unsere Wünsche und Sehnsüchte nach der erwachenden Natur und nach einem wieder neu beschwingten Leben ausdrückt. In wenigen Tagen ist Ostern. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes Osterfest und dass Sie ein paar zufriedene Ostertage erleben können. Genießen Sie die warme Frühlingssonne, die ersten duftenden Blumen und die Farben der erwachenden Natur bei ausgedehnten Spaziergängen oder im Garten. Allen Kindern wünsche ich einen fleißigen Osterhasen und viel Spaß beim Eiersuchen. Frohe Ostern und Gottes Segen wünscht Ihnen Ihr Landrat Bernd Lange ■ 100.000 Euro für das Ehrenamt im Unbezahlbarland Ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz werden auch in diesem Jahr vom Freistaat Sachsen bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl unterstützt. 100.000 Euro stehen für eine direkte Vergabe an engagierte Einzelpersonen und Vereine zur Verfügung. Ob Kultur, Sport, Heimatpflege oder soziales Engagement – alle Bereiche des Ehrenamtes können durch das Ehrenamtsbudget unterstützt werden. Die Zuwendung kann sehr vielfältig eingesetzt werden. Die Bandbreite reicht von einem neuen Trikotsatz oder Turngeräten für den Sportverein über die Gestaltung eines Sommerfestes oder Vereinsausflugs bis hin zur Verschönerung des Dorfplatzes oder des Vereinshauses. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Die Vergabe der Mittel erfolgt in diesem Jahr in zwei Phasen. Im Frühjahr werden Anträge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro angenommen. Die verbleibenden 60.000 Euro werden dann im Herbst vergeben. Antragstellen leicht gemacht Die Antragstellung erfolgt online auf der Seite www.unbezahlbar.land. Benötigt werden lediglich Angaben zu Namen, Adresse und Kontoverbindung des Antragstellers sowie eine plausible Darstellung des geplanten Vorhabens. Daraus muss konkret hervorgehen, wofür das Geld benötigt wird. Es können Zuwendungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden. Den Unterstützungsbetrag von 200 Euro erhalten die Antragsteller schnell und unkompliziert nach Prüfung ihrer Angaben. Die 500 Euro-Anträge werden durch eine Jury bewertet. Im Ergebnis kann eine Bewilligung der beantragten 500 Euro oder eine Abstufung auf 200 Euro erfolgen. Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Akteure einen symbolischen Scheck über 200 Euro bzw. 500 Euro zugesandt. Dann müssen sie nur noch ein Foto anfertigen, dass den Scheck zusammen mit seinen freudigen Empfängern zeigt. Nach Erhalt dieses zur Veröffentlichung geeigneten Fotos wird der Betrag überwiesen. Schnell sein lohnt sich Das Portal zur Antragstellung wird am Montag, dem 29. März 2021 um 9 Uhr freigeschaltet und bei Erreichen von 40.000 Euro wieder geschlossen. Alle ehrenamtlichen Akteure, die im März nicht zum Zuge kommen, haben in der zweiten Antragsphase im September erneut eine Chance. Der Feuerwehrsportverein Lauba e. V. hatte für einen Feuerwehrsportwettkampf 2020 zur Unterstützung 200 Euro erhalten. Foto: Verein Bitte beachten! Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann nur einen Antrag im Jahr 2021 stellen. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Das gilt auch für beide Antragsphasen. Ein Antragsteller, der im Frühjahr eine Zuwendung erhalten hat, wird im Herbst nicht mehr mit einem weiteren Antrag berücksichtigt. Geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, wofür das beantragte Geld konkret eingesetzt werden soll und wie das Vorhaben dem Gemeinwohl im Landkreis Görlitz zugutekommt, kann eine Ablehnung erfolgen. Anträge von Akteuren außerhalb des Landkreises Görlitz werden ebenfalls nicht bearbeitet. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. ■ Bis 30. April keine Vorstellungen Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ist der Vorstellungsbetrieb an beiden Häusern des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz-Zittau weiter bis zum 30. April 2021 eingestellt. Deshalb erscheint auch keine Theaterzeitung, die dem Landkreisjournal sonst beiliegt. Das Theater bedauert es sehr, Sie nicht willkommen heißen zu können, aber in der derzeitigen Situation ist Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter weiterhin das oberste Gebot. Auf der Internetseite www.g-h-t.de bietet Ihnen das Theater jedoch immer wieder neue Einblicke in seine künstlerische Arbeit und freut sich vorerst auch über Ihren virtuellen Besuch. Dort finden Sie auch aktuelle Informationen.
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