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Landkreisjournal Nr. 144/2020

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  • Soziales
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Erscheinungsdatum: 09.12.2020

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Aufruf des Landkreises Görlitz an die Träger der freien Jugendhilfe Aufruf an die Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Anträgen für die Beantragung von Leistungen gem. § 12 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) (Fachkraftförderung) ab 2021 1. Einleitung Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz hat mit Beschluss JHA 050/2020 die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Planungszeitraum ab 01.01.2021 das Aufrufverfahren für das landkreisweite Projekt Jugendverbandsarbeit erneut durchzuführen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Jugendverbände, die im Landkreis Görlitz tätig sind. Beispiele für Jugendverbände sind: Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz, Arbeiter-Samariter-Jugend, DLRG-Jugend, Johanniter-Jugend, Jugendwerk der AWO, Malteser-Jugend, THW-Jugend, Wasserwacht-Jugend, Deutsche Sportjugend, Deutsch-Polnisches Jugendwerk, Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem, Naturschutzjugend, Pfadfinder, Bund Deutscher Karneval-Jugend, ggf. Jugendorganisation der Domowina). 2. Planungsdokumente / inhaltliche Grundlagen Grundlage für den aktuellen Planungsprozess bilden der „Rahmenplan Integrierte Sozialplanung im Landkreis Görlitz“ (Beschluss des Kreistags 102/2010 vom 24.02.2010) und der Teilfachplan V.A. – Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII mit den Kapiteln 1. Planungskonzeption - Beschluss JHA 272/2019 vom 27.03.2019 2. Bestand – Sozialstruktur / Infrastruktur 3. Bedarfsermittlung 4. Bewertung 5. Bedarfsfeststellung – Beschlüsse JHA 012/2019 vom 28.11.2019 und JHA 017/2020 vom 18.06.2020, insb. S. 6 und 7 Begleitung von Jugendvereinen, -gruppen und –initiativen: „Jugendverbände ermöglichen vielfältige soziale Bildungsangebote und sind damit wichtige Lern- und Lebenshilfen für junge Menschen. Sie ermöglichen, den Umgang mit Strukturen und Institutionen zu trainieren, sind Medium der organisierten Interessenvertretung und politischen Beteiligung Jugendlicher und bereiten damit auf die moderne Organisationsgesellschaft vor. Für die Begleitung von Jugendgruppen und –initiativen sind feste Ansprechpartner wichtig. Für die Umsetzung ihrer lokalen Projekte und Anliegen in den Planungsräumen gibt es u.a. Verantwortliche in Verwaltungen der Städte und Gemeinden als Ansprechpartner/-innen. Darüber hinaus sind im Landkreis Görlitz verschiedene Verbände tätig, in denen Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird. Ergänzend wird Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII als landkreisweites Angebot vorgehalten. Im Landkreis Görlitz stellt die Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII eine oder mehrere Ansprechperson/en für die im Kreis in der Jugendarbeit tätigen Jugendvereine, Jugendgruppen und –verbände zur Verfügung. Folgende Aufgaben der Jugendverbandsarbeit gehören insbesondere zum öffentlichen Interesse: • Zielgruppe junge Menschen: o Beratung und Begleitung von jungen Menschen, die sich aktiv an gesellschaftlichen Prozessen beteiligen, im Gemeinwesen engagieren und somit Angebote schaffen (Förderung von ehrenamtlichen Engagement) o Anleitung zur Projektarbeit mit Kindern/Jugendlichen inkl. Fördermittelakquise • Zielgruppe: Jugendvereine, -verbände, -gruppen, -initiativen: o Beratung und Begleitung der Zielgruppe bei der Umsetzung von Projekten mit jungen Menschen, der Fördermittelakquise und Anleitung zur Vereinsgründung und Vorbereitung auf diese Aufgabe o Zusammenarbeit mit den örtlich und überörtlich tätigen Jugendverbänden, den Trägern von Leistungen der Jugendhilfe, Städte, Gemeinden, Jugendamt etc. o Interessenvertretung junger Menschen Jugendverbandsarbeit sollen nur Träger leisten, die keine weiteren (geförderten) Leistungen der Jugendhilfe (im Teilfachplan V.A. – Leistungen gem. §§ 11-14 und 16 SGB VIII) erbringen. Zur Stärkung dieser jugendverbandlichen Strukturen im Rahmen der Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII wird eine oder mehrere Ansprechperson/en für Jugendvereine, Jugendgruppen und – verbände bei einem Träger gefördert. Die o.g. Dokumente sind unter https://www.kreis-goerlitz.de → Jugend & Gesundheit & Soziales → Jugendhilfeplanung → ab 2021 veröffentlicht. 3. Umfang der Fachkraftförderung Für das landkreisweite Angebot Jugendverbandsarbeit steht eine Summe von 40.000 Euro zur Verfügung. 4. Verfahren/Verwaltungsverfahren Grundlage ist die jeweils gültige Fassung der „Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt“ (im Weiteren Rahmenrichtlinie). Das Verfahren unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL. Verfahren Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Bis zum 06.01.2021 werden die o.g. Träger aufgerufen, ihre Anträge in Form von Projektskizzen für die Förderung ab 2021 einzureichen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht mehr berücksichtigt. Jugendorganisationen von Verbänden (vgl. S. 6 „Begleitung von Jugendvereinen, -gruppen und –initiativen“ JHA 017/2020) werden insbesondere ermuntert, sich für die Jugendverbandsarbeit am Verfahren zu beteiligen. Folgende Unterlagen sind beizufügen: 1. Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII 2. Nennung von Mitgliedschaften des Trägers (Vereine/Verbände etc.) 3. aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit 4. aktueller Auszug aus dem Handels-Vereinsregister 5. aktuelle Satzung des Vereins 6. letzter Vereinsjahresabschluss (mindestens 2018) 7. Qualifizierungsnachweise der Fachkräfte 8. Wenn vorhanden: internes Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII Prüfung der Anträge/Entscheidung Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufs erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Die inhaltliche Bewertung erfolgt mittels Bewertungskriterien (Anlage) durch die Verwaltung und den Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Dieser spricht die Empfehlung an den Jugendhilfeausschuss aus. Der Jugendhilfeausschuss wird abschließend über die Maßnahmeplanung zur Jugendverbandsarbeit ab dem Jahr 2021 vorbehaltlich des, durch den Kreistag zur Verfügung gestellten, Haushalts entscheiden. Anschließend wird der Träger der Maßnahmeplanung aufgefordert, seinen Antrag zu konkretisieren. 5. Inhalt der einzureichenden Projektskizzen Die einzureichenden Projektskizzen müssen Aussagen entsprechend der im Bedarfsplan beschriebenen Aufgaben und folgende Gliederungsvorgabe enthalten (z.B. in Form von Stichpunkten). Die Aussagen dienen der Beurteilung der Qualität: Gliederung 0. Name des Projektes 1. Bisherige Erfahrungen 1.1. Nachweis über einschlägige Erfahrungen des Trägers 1.2. Darstellung der Erfahrungen des vorgesehenen Personals im beschriebenen Arbeitsgebiet 2. Zielgruppe 2.1. nach Geschlecht und Altersbereichen: 0-3 J., 4-6 J., 7-11 J., 12-17 J., 18-27 Jahre, Eltern, Fachkräfte, Ehrenamtliche 2.2. Vorgesehene Teilnehmer/-innenzahl für das Angebot 2.3. Beschreibung der Ausgangssituation der Zielgruppe und deren Problemlagen 2.4. Darstellung der Präventionsstufe 3. Ausgangssituation, Inhalte, Ziele, Bedarfsgerechtigkeit 3.1. Wo soll das Projekt wirken? (lokal, Planungsraum, landkreisweit) 3.2. Darstellung der Inhalte des Angebots 3.3. Darstellung der Ziele des Angebotes (max. 3) 3.4. Darstellung der jeweiligen Indikatoren zur Zielerreichung 3.5. Erreichbarkeit der Zielgruppe (z.B. ländlicher/städtischer Bereich, Zugangsvoraussetzungen/ -hindernisse) 3.6. Darstellung, wie wird auf sich ändernde Bedarfe reagiert und auf unvorhergesehene Effekte 4. Methodische Umsetzung/Beteiligung 4.1. Beschreibung der methodischen Umsetzung 4.2. Darstellung der direkten Beteiligung der Zielgruppe an der Realisierung der Konzeption und Aktivierung für Projekte im Gemeinwesen 4.3. Darstellung der Förderung des Ehrenamts 4.4. Aussagen zur Geschlechtersensibilität 4.5. Aussagen zum Beschwerdemanagement 5. Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit des Trägers 5.1. Zusammenarbeit mit Partnern in den Planungsräumen, im Landkreis und überregional 5.2. Gremienarbeit 5.3. Öffentlichkeitsarbeit 6. Rahmenbedingungen 6.1. örtlich/räumlich 6.2. personell (Anzahl der VzÄ, Aufteilung der VzÄ) 6.3. finanziell (Eigenanteil, Drittmittel, Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungskostenumlage; jeweils in Euro) 7. Aussagen zur Nachhaltigkeit 8. Aussagen zur Qualitätsentwicklung 6. Einreichung der Anträge Eine max. Seitenzahl von zehn A4-Seiten (netto) darf nicht überschritten werden (Schriftgröße max. Arial 11 o.ä., Rand mindestens zwei Zentimeter). Die interessierten Träger werden aufgefordert, ihre Anträge in Form der vollständigen Projektskizzen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 6. Januar 2021 an das Landratsamt Görlitz, Jugendamt/ SG Kinder, Jugend und Familie Postfach 300152, 02806 Görlitz zu richten. 6 Ausgabe 144 / 9. Dezember 2020 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Abfallkalender für das Jahr 2021 werden verteilt Die Abfallkalender des Landkreises Görlitz werden noch bis 19. Dezember durch den Wochenkurier Lokalverlag GmbH & Co. KG an alle Haushalte verteilt. Im Abfallkalender finden Sie die Entsorgungstermine, Doppelkarten zur Anmeldung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott, ein Verzeichnis über die Wertstoffhöfe und Annahmestellen im Kreis, die Verkaufsstellen für Rest- und Gartenabfallsäcke sowie Anzeigen von Partnern und Gewerbebetrieben. Wenn Sie bis 19. Dezember keinen Abfallkalender erhalten haben, können Sie sich wochentags von 8.30 bis 14 Uhr unter G 03581 424210 melden oder eine E-Mail an stefanieeiffler@dwkverlag.de senden, damit die Zustellung noch organisiert wird. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Abfallkalender in den Wochenkurier- Geschäftsstellen in Görlitz und Weißwasser abzuholen. Zudem finden Sie den Abfallkalender als PDF-Datei per Direktaufruf unter aw.landkreis.gr oder probieren die Abfall-APP LK GR aus. Die App erinnert zuverlässig an alle Entsorgungstermine und hält viele nützliche Funktionen bereit. ■ Hinweise der Abfallwirtschaft Stadt Görlitz – Keine Blaue Tonne am 31. Dezember Am 31. Dezember findet keine Leerung der blauen Tonnen in den Straßen der Stadt Görlitz (Tour 21) statt. Weihnachtsbaumentsorgung Weihnachtsbäume bis zwei Meter Länge werden vom 2. bis 31. Januar am Leerungstag des Bioabfallbehälters mit entsorgt. Die Bäume sind ohne Lametta und sonstigen Baumschmuck unmittelbar neben dem zu entleerenden Bioabfallbehälter bereitzustellen. Hinweis: Die Weihnachtsbäume werden in der Regel mit einem separaten Fahrzeug zeitverzögert abgefahren. Alternativ kann der Baum auf einen Kompostplatz gegen Gebühr angeliefert werden. Abfallbehälter „winterfest“ befüllen Im Winter kommt es öfter dazu, dass Abfallbehälter wegen angefrorenen Abfalls nur teilweise oder gar nicht entleert werden können. Eingefrorene Behälter können auch nicht nachentsorgt werden! Damit der Abfall nicht festfriert, empfiehlt der Regiebetrieb Abfallwirtschaft, feuchte Abfälle in Zeitungspapier einzuwickeln und Behälterwandungen mit trockenem Häckselgut oder Zeitungspapier auszulegen. Der Abfall darf nicht eingestampft oder -geschlämmt werden. Bei stärkerem Frost stehen Rest- und Bioabfallbehälter hinter Hauswänden, Mauern oder in Garagen frostsicher. Falls der Abfall doch einmal angefroren ist, sollte er vorsichtig gelöst werden. Bitte räumen Sie auch die Zugänge und Zufahrten zu den Behältern frei. Die Entsorgungsfahrzeuge benötigen eine ca. 2,50 Meter breite Straße. Sind Straßenteile wegen Glätte oder Baumaßnahmen nicht befahrbar, müssen die Behälter zur nächstliegenden und mit dem Abfallsammelfahrzeug befahrbaren Straße oder zu einem Sammelplatz gebracht werden. Die Abfallbehälter sind dann gegebenenfalls zu kennzeichnen (z. B. Anhänger mit Hausnummer). Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zum Jahreswechsel Bitte beachten Sie, dass alle Wertstoffhöfe am 24. und 31. Dezember geschlossen sind. Die Öffnungszeiten am 28. und 30. Dezember können Sie der Tabelle entnehmen. Ab dem 4. Januar sind alle Wertstoffhöfe wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Erreichbarkeit des Regiebetriebes Abfallwirtschaft Vom 4. bis 8. Januar wird die Telefonanlage des Regiebetriebes Abfallwirtschaft modernisiert. Deshalb können kurzfristige Störungen bei der Erreichbarkeit nicht ausgeschlossen werden. Bei dringenden Angelegenheiten ist der Regiebetrieb per E-Mail unter info@aw-goerlitz.de zu erreichen. Kontakt: Landratsamt Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, G 03588 261-716; Z 03588 261-750; E-Mail: info@aw-goerlitz.de; www.kreis-goerlitz.de ■ Auflösung Überhakenflurstücke Anhörung zum Verfahren zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen in der Gemeinde Weißwasser/O.L. Im Liegenschaftskataster existieren Flurstücke, welche aus getrennt liegenden Teilen bestehen, sogenannte Überhakenflurstücke. § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG definiert den Begriff des Flurstücks als „geometrisch eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche“. Dies bedeutet, dass ein Flurstück durch einen geschlossenen Linienzug begrenzt sein muss und gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatG mit einer bestimmten Bezeichnung im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben wird. Dabei darf jede Flurstücksnummer in einer Gemarkung nur einmal vorkommen. Damit stellen Überhakenflurstücke fehlerhafte Bestandsdaten dar, die durch das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung mittels Zerlegung zu berichtigen sind. Betroffen sind folgende Flurstücke: Unter der Antragsnummer 4020/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 2: 286, 296/10, 296/11, 476, 479, 495/11, 495/18, 495/19, 495/20, 495/21, 496/4, 496/7, 499/6, 499/9, 499/10 Unter der Antragsnummer 4021/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 4: 38/2, 39/3, 42/4, 61, 79, 80/2, 91, 93, 95, 100, 103, 232/1, 232/2, 233/1, 234/7, 253/1, 331, 335/3, 335/4, Unter der Antragsnummer 4022/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 6: 266, 275 Unter der Antragsnummer 4023/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 7: 57, 183/3, 185/3, 293/4 Unter der Antragsnummer 4024/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 11: 25/89, 26 Unter der Antragsnummer 4026/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 13: 215/23 Unter der Antragsnummer 4027/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 15: 14/3, 31/4 Unter der Antragsnummer 4028/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 16: 4/1 Unter der Antragsnummer 4029/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 17: 1, 2, 3, 4, 11, 12, 13 Unter der Antragsnummer 4030/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 18: 2, 5/4, 12/1, 13/2, 14/2 Unter der Antragsnummer 4031/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 19: 67/2 Unter der Antragsnummer 4032/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 24: 62, 64/1, 100 Unter der Antragsnummer 4033/20 - Gemarkung Weißwasser Flur 25: 3/1, 34/1 Die Auflösung der Überhakenflurstücke wird in der Weise durchgeführt, dass die einzelnen Flurstücksteile eine eigene und neue Flurstücksnummer erhalten. An den Umfangsgrenzen werden keine Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang werden auf der Grundlage von Luftbildern offensichtlich fehlerhaft im Liegenschaftskataster geführte Nutzungen dieser Flurstücke berichtigt und aktualisiert. Das Verfahren ist kostenfrei. Die Eigentümer haben hiermit bis zum 07.01.2021 Gelegenheit, vorhandene Einwände gegen das Verfahren, insbesondere Hinweise zur tatsächlichen Nutzung des Flurstücks, vorzubringen. Diese sind schriftlich beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau einzureichen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Görlitz können die Eigentümer in der Geschäftsstelle bei o.g. Adresse auch Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und sich dazu äußern. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen Betroffene Flurstücke Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 1: 112/2, 116/8, 161/1, 164/5 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 2: 47 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 3: 3, 25, 27, 42, 53, 128/1, 132/4, 155, 156, 196/1, 227 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 4: 71/6 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 5: 43/1, 52, 64, 68, 128, 136, 140 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Flur 13: 16/1 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen): Zerlegung (alle) Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 09.12.2020 bis 08.01.2021 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 7

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