Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr. 139/2020

Erscheinungsdatum: 15.07.2020

Landkreisjournal Nr.

Amtsblatt Landkreis Görlitz Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 139, 15. Juli 2020 ■ Gute Arbeit im Schön und vielfältig wie die Landschaften im Landkreis Görlitz sind auch die Frauen. Sie können zupacken, den Ton angeben und schwere Technik beherrschen. Viel darüber geredet wird nicht, weil es einfach selbstverständlich ist. Foto: Philipp Herfort, Zittau ■ Ausbildung im Landratsamt Über 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedensten kommunalen Aufgaben arbeiten im Landratsamt Görlitz, an den Standorten Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser. Als einer der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe der Region ist die Landkreisverwaltung vorrangig Dienstleister für die Belange von rund 252.000 Bürgerinnen und Bürgern im Kreis, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand. Für die Bewältigung der vielen Aufgaben werden gute Fachleute gebraucht. Deshalb bildet das Landratsamt Görlitz jedes Jahr junge Leute aus. Folgende Ausbildungen werden angeboten: Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung; Fachinformatiker/-in, Fachrichtung Systemintegration; Straßenwärter/-in; Vermessungstechniker/-in. Außerdem ist die Landkreisverwaltung Praxispartner für den Bachelor-Studiengang Allgemeine Verwaltung. Wer aber erst einmal herausfinden möchte, ob Verwaltung überhaupt das Richtige ist, kann das am besten im Rahmen eines Praktikums herausfinden. Weitere Informationen zu den Ausbildungen und Praktikas sind im Innenteil auf Seite 10 oder ausbildung.landkreis.gr zu finden. Wir freuen uns auf Euch! Wer sich im Job behaupten will, braucht eine gute Ausbildung. Viele gute berufliche Perspektiven in der Heimat finden junge Frauen und Männer derzeit in der Last-Minute-Ausbildungsplatzbörse im Online-INSIDER. 57 Ausbildungsbetriebe bieten ca. 220 Ausbildungsplätze in 48 Berufen an. Die Hochschule Zittau/Görlitz verfügt noch über freie Plätze in 31 Studiengängen. Es gibt weiterführende Informationen zu den Berufsbildern sowie zu den ausbildenden Betrieben und Einrichtungen. Zu jedem Angebot wird ein Ansprechpartner benannt, so dass eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Der Online-INSIDER richtet sich auch an alle Schüler/-innen, die noch nicht wissen, welcher Beruf für sie der richtige ist. Beim Berufetest können sie herausfinden, welche Berufe zu ihnen passen könnten. Mit „Check den Job“ ist dann ein direktes Ausprobieren als Berufe-Checker möglich. Aktuell werden im Online-INSIDER 110 Ausbildungsbetriebe des Landkreises Görlitz umfangreich vorgestellt. Die jungen Interessenten können auf der Plattform auch nach Ferienjobs, Praktika und Angeboten für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) suchen. Das Unbezahlbarland ist eine Initiative des Landkreises Görlitz, mit der wir uns mit einem Augenzwinkern und etwas Selbstironie von den Ballungszentren abgrenzen. Wir wollen zeigen, wie attraktiv es ist, hier zu leben und zu arbeiten. Wollen Sie mehr erfahren, dann reisen Sie virtuell ins www.unbezahlbar.land Förderhinweis: Das Unbezahlbarland ist eine Initiative im Rahmen der Fachkräfteallianz Landkreis Görlitz. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. ■ Führerscheinpflichtumtausch Führerscheininhaber/-innen aus dem Landkreis Görlitz, die noch keinen EU-Kartenführerschein nach neuem EU-Recht besitzen, müssen ihren alten Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises in Görlitz, Zittau und Niesky umtauschen. Der Umtausch kann ab sofort erfolgen und ist an gestaffelte Fristen gebunden. Begonnen wird mit der Umstellung der Papierführerscheine. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zunächst sind alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, aufgefordert, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier Wochen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Fallzahlen mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Daher wird von einem Umtausch ohne Termin dringend abgeraten. Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte das Online-Terminvergabesystem des Landratsamtes auf www.kreis-goerlitz.de -> Fahrerlaubnis online Termin. Bei Verlust eines Führerscheines, der in der Zeit von 1969 bis 31.05.1982 in der DDR ausgestellt wurde (Bild 1), liegt die Nachweispflicht bei dem Betroffenen. Die Vorlage der Nachweiskarte VK30 (Bild 2) über den Erwerb der Fahrerlaubnis muss vorgelegt werden, da der Fahrerlaubnisbehörde nicht alle Informationen vorliegen. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bitte planen Sie daher einen fristgerechten Umtausch ein. Welche Dokumente müssen Sie zum Umtausch mitbringen? • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung) • Führerschein • biometrisches Lichtbild • (Nachweiskarte VK30) Wichtiger Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Amtsblatt / Landkreisjournal