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Landkreisjournal Nr. 137/2020

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Erscheinungsdatum: 13.05.2020

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Bibermonitoring im Landkreis Görlitz Der Biber ist wieder heimisch in der Oberlausitz. Mehr als 200 Jahre war das bis zu 30 Kilogramm schwere Nagetier in unserer Region verschwunden, heute gibt es wieder 67 Reviere. Der Biber, seine Baue und die von ihm errichteten Dämme und deren Umfeld stehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz. Im Landkreis Görlitz werden aufgrund des strengen Schutzstatus bekannte Biberreviere regelmäßig kontrolliert sowie Hinweisen auf Bibervorkommen nachgegangen. Die Kontrollen aber auch die Beratung von Bürgern erfolgt durch die „Bibermanager“ des Landschaftspflegeverbandes „Oberlausitz“ e.V. in Reichenbach. Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden die Bibermanager auch in den nächsten Monaten zusammen mit ehrenamtlichen Biberbetreuern die Gewässer im Landkreis aufsuchen, um Fraßspuren oder sonstige Anzeichen von Biberaktivitäten zu erfassen. Die Begehung der Gewässer dient sowohl der Dokumentation der Verbreitung als auch der Information von Flächeneigentümern, die von der Tätigkeit des Bibers betroffen sind. Ziel ist es, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die im Zusammenleben von Mensch und Biber auftretenden oder zu erwartenden Konflikte möglichst zu minimieren. So können etwa vorsorglich Schutzmaßnahmen an Gehölzen ergriffen werden, die außerhalb der Vegetationszeit eine wesentliche Nahrung für Biber darstellen. Auch sollten keine Kompost- oder Fallobsthaufen in Gewässernähe angelegt werden, die für den Biber eine Futterquelle darstellen könnten und so auch die Gefahr für umstehende Bäume erhöhen. Für Bäume, insbesondere Obstbäume in Gewässernähe, die offensichtlich eine besondere Anziehungskraft auf Biber ausüben, empfiehlt sich die Ummantelung des Stammfußes mithilfe eines Maschendrahtzaunes (Maschenweite 5x5 Zentimetern), der 2 bis 3 mal locker um den Stamm gewickelt wird. Kostengünstiger ist die Verwendung von Estrichmatten, die um den Stamm im Abstand von ca. 5 Zentimetern gelegt und mit Kabelbindern fixiert werden. Ein wirkungsvoller Baumschutz sollte vom Boden aus eine Höhe von mindestens 1,50 Meter aufweisen. Damit der Zaun nicht unterwühlt wird, ist dieser durch Erdnägel zu fixieren oder mindestens 20-30 Zentimetern tief einzugraben. Um ein Einwachsen zu verhindern und die Schutzfunktion zu überprüfen, sollte der Schutz jährlich überprüft und bei Bedarf nachjustiert werden. Für größere Baum- bzw. Strauchanpflanzungen wird der Einsatz eines Wildschutzzaunes empfohlen. Allerdings ist dieser an Pfählen zu fixieren, um ein Herunterdrücken durch den Biber zu verhindern. Von der Verwendung von Hasendraht wird aufgrund der unzureichenden Steifigkeit abgeraten. Privatgrundstücke oder Ackerflächen können gewässerseitig auch durch das Aufstellen von Elektrozäunen gesichert werden. Zuvor ist allerdings eine Genehmigung bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzuholen. Die Zäune sind so aufzustellen, dass die Litzen frei von Bewuchs sind und eine gute Erdung gewährleistet ist. Die stabilen Erdnägel (ca. 70 Zentimetern lang) werden im Abstand von 5 Metern in den Boden eingebracht. Damit der Biber einen stromführenden Zaun nicht umgehen kann, sollte der Zaun an den Enden noch bis zu 30 Meter landseitig vom Gewässer weg fortgeführt werden. Die erste Litze ist möglichst bodennah und die zweite Litze in ca. 30 Zentimetern Höhe zu ziehen. Schließlich ist die Funktionalität des Zaunes zu prüfen (Spannung ca. 4.000 V) und es sind entsprechende Warnhinweise anzubringen. Fraßspuren eines Bibers Foto: LRA Sollte trotz Schutzmaßnahmen ein Baum gefällt worden sein, so sollte dieser nicht umgehend entfernt werden. Die jungen Äste, Triebe und Knospen bilden die Winternahrung für den Biber. Wenn der Baum also an Ort und Stelle belassen wird, können weitere Baumfällungen vermieden werden. Gleichzeitig sollten andere wertvolle Gehölze mit Verbissschutz ausgestattet werden. Über den Gehölzschutz hinausgehende Maßnahmen bedürfen meist einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde und sollten daher grundsätzlich durch Fachpersonen begleitet werden. Darunter fallen Maßnahmen wie der Einbau von Schutzgittern in Gewässer sowie die Drainage durch den Einbau von Röhren oder Entnahme von bestehenden Biberdämmen. Bei Fragen können Sie sich gern unter G 035828 70414 bzw. per E-Mail: lpv.biber@gmail.com an den Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. wenden. Das Projekt „Dokumentation und Betreuung von Vorkommen des Bibers im Landkreis Görlitz“ wird durch die Richtlinie „Natürliches Erbe“ gefördert. Informationen zum Projekt: https://www.lpv-oberlausitz.de/5201/192734.html Anzeigen

INFORMATIONEN ■ Die Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ bittet um Mithilfe! Für die Sanierung der Bad Muskauer Parkbrauerei sowie des benachbarten ehemaligen Gasthauses „Niederländischer Hof“ sucht die Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ historische Abbildungen aus der Zeit vor 1945. Von besonderem Interesse sind Fassadenansichten beider Bauwerke, Ansichten vom Dach des Niederländischen Hofes sowie von dessen Innenräumen. So hoffen die Restauratoren auf noch unentdecktes Bildmaterial beispielsweise zur historischen Dach- und Fassadengestaltung des Niederländischen Hofes. Gänzlich ungewiss sind die Raumanordnung und Geschoss- Struktur. Auskunft können verschiedene Bild- und Textquellen geben: Fotos, Dias, Postkarten, Gemälde, Reisebeschreibungen, Aufzeichnungen alltäglicher Beobachtungen, Rechnungen über erfolgte Arbeiten in den Gebäuden und vieles andere. Wer über aufschlussreiches Bild- und/oder Textmaterial aus der Zeit vor 1945 verfügt und sie der Stiftung als Informationsquelle für Restaurationsarbeiten zur Verfügung stellen möchte, meldet sich bitte bei Sophie Geisler, Pressesprecherin, G 035771 63211 oder E-Mail: presse@muskauerpark.de www.muskauer-park.de ■ Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige können in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe von der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) unterstützt und beraten werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche und von Leistungserbringern unabhängige Beratung geschaffen. Im Landkreis Görlitz nimmt der „Görlitz für Familie e. V.“ dieses Beratungsangebot wahr. Standorte: Familienbüro Görlitz, Demianiplatz 7, 02826 Görlitz Kinder- und Familienzentrum, Muskauer Straße 23, 02906 Niesky Rathaus Weißwasser, Marktplatz, 02943 Weißwasser (Raum 322) Rathaus Zittau, Markt 1, 02763 Zittau (Raum 117) Kontakt für alle Standorte: kontaktstelle@teilhabe-lkgr.de www.teilhabeberatung.de ■ Christian-Weise-Bibliothek wieder geöffnet In den Bibliotheken in Zittau, Löbau und Reichenbach ist die Ausleihe von Medien (außer Samstag) wieder möglich, allerdings mit einem eingeschränkten Betrieb aufgrund der Coronavirus-Pandemie-Maßnahmen. Alle Veranstaltungen und Angebote wie z. B. die Spielbereiche und Rechercheplätze können nicht genutzt werden. Das Lesen vor Ort ist gegenwärtig ebenfalls nicht möglich. Die Ausleihe aller Medien ist möglich. Allerdings erfolgt die Medienrückgabe nur kontaktlos über die Rückgabebox. Medienbestellungen per Telefon oder E-Mail nehmen die Kolleginnen und Kollegen der Bibliothek weiterhin an. Die Fahrbibliothek muss noch pausieren. ■ Neiße Filmfestival im September ■ Newsletter „Miteinander für Familien“ Der interaktive Online-Newsletter „Miteinander für Familien“ bündelt Informationen für Fachkräfte zu Themen Frühe Hilfen, Kinderschutz, Familienbildung und Kindergesundheit. Der Newsletter kann über https://sfws-goerlitz.de/materialien/newsletter abonniert und viermal im Jahr per E-Mail bezogen werden. Die 21. Ausgabe befasst sich schwerpunktmäßig mit dem sächsischen Programm KINDER STÄRKEN. Mit seiner Ausrichtung als KiTa-Sozialarbeit ergänzt das Programm in 13 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Görlitz die unmittelbare pädagogische Arbeit der Erzieher/-innen. In Folge verweist der Newsletter auf die aktuellen Sonderregelungen zum Kindergeldzuschlag, welcher Familien mit niedrigem Einkommen in der derzeitigen Situation unterstützen soll. Außerdem wird über zwei neue Funktionen der Homepage des Sozialen Frühwarnsystems (www.sfws-goerlitz.de/aktuelles) informiert, die das Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für Familienbildung entwickelt hat: die Veranstaltungskalender für Familien und für Fachkräfte. Abgeschlossen wird der Newsletter mit der Vorstellung interessanter Publikationen und der Ausschreibung zum 5. Zertifikatskurs zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Landkreis. Eigentlich sollte am 12. Mai in Zittau das diesjährige 17. Neiße Filmfestival im Dreiländereck an der Neiße starten. Aufgrund der Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie mussten die Festivalmacher/-innen vom Kunstbauerkino Großhennersdorf diesen Termin jedoch absagen. Vom 24. bis 27. September soll es, soweit es die Rahmenbedingungen zulassen, eine verkürzte Festivalvariante u.a. mit den Wettbewerben für Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilm, der Fokus-Reihe „Films for Future“ und einem kleinen Rahmenprogramm geben. Am 14. und 15. Mai, also im ursprünglichen Festivalzeitraum, findet online das 10. Netzwerktreffen Sorbisch-Deutscher Film- und Medienschaffender statt, das von der Stiftung für das sorbische Volk und dem Filmverband Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Filmfestival Cottbus und dem Neiße Filmfestival organisiert wird. Mehr Infos dazu gibt es unter www.luzyca-film.de. Weitere Aktionen bis zum Festivalstart in September sind in Planung. Aktuelle News gibt es online unter www.neissefilmfestival.de ■ Keine Fortbildung Tuberkulose Die Tuberkuloseberatung des Landratsamtes Görlitz hatte für den 27. Mai eine Fortbildung für Interessierte geplant (veröffentlicht im Landkreisjournal am 18. März). Aufgrund der Coronavirus-Pandemie muss die Veranstaltung leider ausfallen. ■ Tag des offenen Umgebindehauses online Die Stiftung Umgebindehaus informiert, dass in diesem Jahr der für den 31. Mai geplante 16. Tag des offenen Umgebindehauses aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfindet. Über 100 deutsche, polnische und tschechische Hausbesitzer, Vereine, Gaststätten und Museen hatten geplant, ihr im Bau befindliches oder saniertes Umgebindehaus zu präsentieren. Die für 2020 angemeldeten Umgebindehäuser werden nun zum Tag des offenen Umgebindehauses online präsentiert. Derzeit finden die Vorbereitungen dazu statt. Vorhandenes Bild- und Videomaterial, dass für die digitalen Einzelbeiträge geeignet ist, nimmt die Stiftung Umgebindehaus gern entgegen. Kontakt: Stiftung Umgebindehaus, Ernst-Thälmann-Straße 42, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, G 03586 3695816, www.stiftung-umgebindehaus.de Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 9

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