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Landkreisjournal Nr. 136/2020

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Erscheinungsdatum: 18.03.2020

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Entlastungsangebote für Pflegeeltern Aufruf des Landkreises Görlitz an die Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Ideenskizzen für Entlastungsangebote für Pflegeeltern ab 01.07.2020 1. Einleitung Der Landkreis Görlitz hat das Ziel, Kindern, welche aus verschiedensten Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, das Aufwachsen in einer anderen Familie zu ermöglichen. Diese Familien sind Pflegefamilien, welche Kindern für eine unterschiedliche Dauer ein Zuhause geben. Die Stabilisierung von Pflegeverhältnissen ist dabei das erklärte Ziel. Für die Umsetzung dieses Ziels braucht es eine gute Begleitung der Pflegefamilien durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes und begleitende Entlastungsangebote durch Träger der freien Jugendhilfe. 2. Planungsdokumente / inhaltliche Grundlagen Grundlage für den Aufruf bilden: - Beschluss des Jugendhilfeausschuss 014/2020 vom 06.02.2020 über den Bedarf an entlastenden Angeboten für Pflegeeltern (www.jugendhilfeplanung2021.landkreis.gr) - Teilfachplan V.C. – 4.2.1. § 33 SGB VIII – Vollzeitpflege Entlastungsangebote für Pflegeeltern* - Bewertungskriterien* (*die Unterlagen erhalten Sie auf Nachfrage unter G 03581 663-2950 oder E-Mail: daniela.steinhoff@kreis-gr.de) 3. Verfahren, Informationsveranstaltung Träger der freien Jugendhilfe werden aufgerufen, ihr Interesse an Entlastungsangeboten für Pflegeeltern per Ideenskizze zu bekunden. Das Verfahren unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL. In Vorbereitung auf die Erarbeitung von Ideenskizzen führt die Verwaltung des Jugendamtes am 07.04.2020 eine Informationsveranstaltung durch. Dafür ist eine Anmeldung bis 31.03.2020 erforderlich: G 03581 663-2950 oder E-Mail: daniela.steinhoff@kreis-gr.de Es sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Organigramm 2. Ideenskizze nach Gliederung (siehe Punkt 4) 3. Qualifizierung der vorgesehenen Fachkräfte 4. Kosten- und Finanzierungsplan (jährlich) 5. angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 v. H. der Gesamtkosten 6. Nachweis über eine Selbstverpflichtung bzw. entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Görlitz zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a und 72 a SGB VIII 7. Wenn vorhanden: internes Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII Zunächst erfolgt die formale Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben unter Punkt 3. dieses Aufrufs erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Die inhaltliche Bewertung erfolgt mittels Bewertungskriterien. Es wird angestrebt, die ausgewählten Träger zur Antragstellung nach § 74 SGB VIII – Förderung der freien Jugendhilfe – aufzufordern. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Rahmenrichtlinie des Jugendamtes. 4. Inhalt der Ideenskizze Die Ideenskizze muss Aussagen entsprechend folgender Gliederungsvorgabe enthalten (z.B. in Form von Stichpunkten). Die Aussagen dienen der Beurteilung der Qualität: Gliederung 0. Name des beantragten Projektes 1. Bisherige Erfahrungen 1.1. Nachweis über einschlägige Erfahrungen des Trägers in der Arbeit mit Pflegefamilien 1.2. Darstellung der Erfahrungen des vorgesehenen Personals im beschriebenen Arbeitsgebiet 2. Zielgruppe 2.1. Pflegeeltern, Pflegekinder, Herkunftseltern, Fachkräfte, Ehrenamtliche 2.2. Beschreibung der Ausgangssituation der Zielgruppe und deren Unterstützungsbedarfe 3. Ausgangssituation, Inhalte, Ziele, Bedarfsgerechtigkeit 3.1. Wo soll das Projekt wirken (lokal, PLR, landkreisweit)? 3.2. Darstellung der Inhalte des Angebots 3.3. Darstellung der Ziele des Angebotes (max. 3) 3.4. Darstellung der jeweiligen Indikatoren zur Zielerreichung (max. je Ziel 2) 3.5. Erreichbarkeit der Zielgruppe (z.B. ländlicher/städtischer Bereich, Zugangsvoraussetzungen/ -hindernisse) 3.6. Darstellung, wie wird auf sich ändernde Bedarfe reagiert und auf unvorhergesehene Effekte 4. Methodische Umsetzung/Beteiligung 4.1. Beschreibung der methodischen Umsetzung 4.2. Darstellung der direkten Beteiligung der Zielgruppe an der Realisierung der Konzeption und Aktivierung für Integration im Gemeinwesen 4.3. Darstellung der Förderung des Ehrenamts 4.4. Aussagen zur Geschlechtersensibilität 4.5. Aussagen zum Beschwerdemanagement 5. Kooperation, Vernetzung, und Öffentlichkeitsarbeit des Trägers 5.1. Zusammenarbeit mit Pflegekinderdienst und anderen Trägern die im Bereich Pflegekinderwesen tätig sind 5.2. Öffentlichkeitsarbeit 6. Rahmenbedingungen (ergänzend zum Finanzierungsplan) 6.1. räumlich 6.2. sächlich 6.3. personell 6.4. finanziell 7. Aussagen zur Nachhaltigkeit 8. Aussagen zur Qualitätsentwicklung 5. Voraussetzungen für die spätere Förderung - Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Landkreis Görlitz bzw. einer Außenstelle im Landkreis Görlitz - Qualifizierungsnachweise der vorgesehenen Fachkräfte - aktuelle Satzung des Vereins - aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit - aktueller Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister - Nachweis über glaubhafte Bemühungen um Drittmittel - angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 v. H. der Gesamtkosten - Gewährleistung des Schutzauftrages gemäß § 8a i. V. m. § 72 SGB VIII 6. Einreichung der Unterlagen Eine max. Seitenzahl der Ideenskizzen von 10 Seiten (netto) sollte nicht überschritten werden (Schriftgröße Arial 11 o. ä., Rand mind. 2 cm). Interessierte Träger werden aufgefordert, ihre Unterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 19.04.2020 an die folgende Anschrift zu senden: Landratsamt Görlitz, Jugendamt/ SG Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung Postfach 300152, 02806 Görlitz ■ Sondersitzung Technischer Ausschuss Die Sondersitzung des Technischen Ausschusses findet am 02.04.2020, 16.30 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Beseitigung HW-Schaden 2010, K 8638 - Instandsetzung/Ersatzneubau Stützwand 8 Olbersdorf BW 5154570 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat ■ Zum Welttuberkulosetag am 24. März Der Welttuberkulosetag soll neben der Entdeckung des Tuberkuloseerregers durch Robert Koch vor 137 Jahren auch an alle von Tuberkulose Betroffenen erinnern. Denn die Tuberkulose ist eine gefürchtete Krankheit, an der immer noch jährlich weltweit Millionen Menschen erkranken. Im Jahr 2018 verstarben weltweit ca. 1,5 Millionen, obwohl die Krankheit heute gut behandel- und heilbar ist. 2019 wurden im Landkreis Görlitz 8 Tuberkuloseerkrankungen festgestellt, eine Person verstarb. Fünf der Erkrankten waren aus Deutschland, eine aus Polen und zwei aus Indien bzw. Pakistan. Wenn eine Erkrankung entdeckt wird, dann werden die Personen, die im Umfeld des TBC- Patienten leben oder arbeiten, vorsorglich getestet, um eine Ansteckung auszuschließen. 2019 wurden in solchen Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt des Landkreises insgesamt 239 Personen untersucht. Viele der anderen Kontaktpersonen, aber auch die geheilten TBC- Patienten selbst, verbleiben noch mindestens zwei Jahre in der Überwachung der Tuberkuloseberatung. Fortbildungsveranstaltung Die Tuberkuloseberatung des Landratsamtes Görlitz bietet am 27. Mai, 15 bis 16 Uhr im Gesundheitsamt in Görlitz eine Fortbildung für Interessierte an, damit die Erkrankung Tuberkulose nicht in Vergessenheit gerät. Das Anmeldeformular ist zu finden unter www.kreis-goerlitz.de (Gesundheitsamt ➞ SG Infektionsschutz/ Kommunalhygiene/ Wasser ➞ Tuberkuloseberatung). Anmeldungen sollten bitte bis zum 20. Mai per Z 03581 663-62676 erfolgen. 6 Ausgabe 136 / 18. März 2020 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert Seit Januar wird im Landkreis Görlitz zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) der Beschluss des Freistaates Sachsen zur Errichtung einer Wildschweinbarriere entlang der Neiße umgesetzt. Elektrifizierte Durchlässe mit Griffen zum Öffnen und Schließen Zum Schutz gegen die ASP hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) am 12.02.2020 eine weitere Allgemeinverfügung zur Errichtung einer „Wildschweinbarriere Mitte“ im Landkreis Görlitz erlassen, die sich an alle Grundstückseigentümer von Lodenau bis Klingewalde richtet. Eine Liste betroffener Grundstücke und eine Karte zum Verlauf der Barriere sind Bestandteil der Verfügung. Grundstückseigentümer haben zum Zwecke der Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung, die Errichtung der Wildschweinbarriere zu dulden. Weniger belastende Maßnahmen existieren nicht. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der LDS https://www.lds.sachsen.de jederzeit einsehbar. Auf der Internetseite des Landkreises Görlitz ist unter http://lueva.landkreis.gr/ ein Link zu dieser Allgemeinverfügung eingerichtet. Die Karte links zeigt die im Landkreis Görlitz bei Redaktionsschluss des Landkreisjournals (04.03.2020) fertiggestellten Abschnitte der Wildschweinbarriere Nord von Köbeln bis Lodenau und der Wildschweinbarriere Mitte von Lodenau bis Klingewalde. Die notwendigen Durchlässe wurden elektrifiziert und mit Griffen versehen. Diese Durchlässe können geöffnet werden. Damit ist die Begehbarkeit gewährleistet. Nach dem Passieren sind diese sofort wieder zu verschließen, um die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Die Allgemeinverfügung zur Anzeigepflicht und Mitwirkung zum Schutz gegen die ASP durch die Jagdausübungsberechtigten vom 24.01.2020 und die Allgemeinverfügung zur Errichtung einer „Wildschweinbarriere Nord“ im Landkreis Görlitz vom 31.01.2020 sind ebenfalls auf der Internetseite der LDS veröffentlicht und auf der Homepage des Landkreises verlinkt. Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um den Eintrag der ASP zu verhindern, einen Ausbruch so früh wie möglich zu erkennen und schnellstmöglich Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung treffen zu können. Informationen sind auch direkt beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt beim Landratsamt Görlitz unter G 03581 663-2300 oder per E-Mail: veterinaeramt@kreis-gr.de erhältlich. Anerkennung der Belegstelle „Blockstelle“ im Tagebaugebiet Nochten Dem Landesverband sächsischer Imker e.V. (LVSI e.V.) - wird mit Wirkung zum 01.05.2020 die Belegstelle „Blockstelle“ im Tagebaugebiet Nochten gemäß § 2, Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen von der oberen Landwirtschaftsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – nachfolgend LfULG genannt- anerkannt. Um die Belegstelle wird im Zeitraum vom 01.06.-31.07. eines jeden Jahres ein Schutzbezirk mit einem Radius von 7,00 Kilometer (km) eingerichtet. In diesem Schutzbezirk hat jeder Imker 1. an seinem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und Anschrift gut sichtbar anzubringen 2. die erforderlichen Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung Melifera Carnica entsprechen. Ein Einwandern in den Schutzbezirk ist in der Zeit zwischen dem 01.06. und dem 31.07. eines jeden Jahres nicht gestattet. Imker, welche die Belegstelle aufsuchen möchten, müssen eine aktuell gültige Amtstierärztliche Bescheinigung mit dem Verweis auf einen aktuell negativen Befund aus der Untersuchung von Futterkranzproben auf Paenibacillus larvae, dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut, beim Belegstellenleiter Frank Batzk (Schmiedeweg 14, 02906 Kreba-Neudorf, G 0175 4448369) vorlegen. ■ Datenerhebung in Wassermessnetzen Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung (SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG. Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2020 regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch: - Lausitzer Neiße (Dreiländereck) - Lausitzer Neiße (Neißetal Hirschfelde/ Marienthal) - Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal) - Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz) - Lausitzer Neiße (Pechern) - Lausitzer Neiße (Pechern, unterhalb Wehr) - Beiersdorfer Wasser (Grenzmühlteich) Alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte werden gebeten, soweit erforderlich, gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort gemacht werden können. Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL, G 035242 632-5001. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 7

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