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Landkreisjournal Nr. 135/2020

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Erscheinungsdatum: 19.02.2020

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz Die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 26.02.2020, 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 18.12.2019 2 Bericht des Geschäftsführers der Wirtschaftsregion Lausitz 3 Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 16 SächsLKrO bei Herrn Eberhard Hänsch (Alternative für Deutschland) 4 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Budget 41.01 Sozialamt 5 Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 6 Widerruf und Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH 7 Besetzung Beirat der WEM Gesellschaft zur Betreibung der Waldeisenbahn Muskau mbH 8 Übertragung einer Prüfungsaufgabe auf das Rechnungsprüfungsamt 9 Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises Görlitz per 31.12.2017 10 Berufung von sachkundigen Einwohnern in die beratenden Ausschüsse des Kreistages 10.1 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 10.2 - Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen 10.3 - Finanzausschuss 11 Bestellung der Mitglieder in den Beirat für Sorbenfragen 12 Antrag Fraktion AfD: Vorbeugende Maßnahmen für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) 13 Antrag Fraktion DIE LINKE.: Freifahrt für ehrenamtliche Mitglieder von Organisationen des Bevölkerungsschutzes und im Freiwilligendienst 14 Sonstiges 17 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 0151 15068068 anzumelden. ■ Beschlüsse der Kreistagsausschüsse 3. Sitzung Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 27.01.2020 Beschluss Nr. 004/2020 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr 2020: Caritasverband Görlitz e.V. 41.310,00 Euro DRK Kreisverband Weißwasser 55.080,00 Euro ASB Regionalverband Zittau/ Görlitz e.V. 20.655,00 Euro Diakonie Löbau-Zittau 82.620,00 Euro Beschluss Nr. 005/2020 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für eine Leistung unter dem Begriff „Jugendmodul 2020“. 2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung, die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Optionsziehung in 2021 zu dieser Leistung, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach der Optionsziehung für diese Leistung, die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2021 und 2020 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Beschluss Nr. 006/2020 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für die die Leistung „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 2020 - kooperatives Modell“ zum Ausbildungsbeginn 01.09.2020. 2. Das Jobcenter des Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Optionsziehung für diese Leistungen zum Ausbildungsbeginn 01.09.2021, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung - bis spätestens zum Ausbildungsbeginn 01.09.2021 - die tatsächlich entstehenden Kosten für die betreffenden Haushaltsjahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Beschluss Nr. 007/2020 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für die Leistung „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 2020 - integratives Modell“ zum Ausbildungsbeginn 01.09.2020. 2. Das Jobcenter des Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Optionsziehung für diese Leistungen zum Ausbildungsbeginn 01.09.2021, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung - spätestens zum Ausbildungsbeginn 01.09.2021 - die tatsächlich entstehenden Kosten für die betreffenden Haushaltsjahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Beschluss Nr. 008/2020 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Förderung des gemeindepsychatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mit Haushaltmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von max. 473.000 Euro. Verteilung: 1. come back e.V. • für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Zittau/AußenstelleEbersbach-Neugersdorf 2. Diakonie St. Martin • für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Weißwasser/Außenstelle Niesky 3. Sozialteam – Sozialtherapeutische Einrichtungen für Sachsen gGmbH • für die Psych. Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Görlitz/Außenstelle Löbau 3. Sitzung Technischer Ausschuss vom 28.01.2020 max. 197.350 Euro max. 128.650 Euro max. 146.950 Euro Beschluss Nr. 004/2020 Der Technische Ausschuss beschließt: 1. Der Landrat wird ermächtigt die Abstimmungsvereinbarung mit der BellandVision GmbH als gemeinsame Vertreterin im Sinne § 22 VerpackG nebst Anlagen zu unterzeichnen. 2. Der Landrat wird ermächtigt die Vereinbarung zur Regelung der Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen zu unterzeichnen. Beschluss Nr. 005/2020 Der Technische Ausschuss beschließt, den Auftrag über die Bereitstellung und den Betrieb der Datenleitungen zwischen den Standorten des Landratsamtes Görlitz an den Bieter desaNet Telekommunikation Sachsen Ost GmbH zu vergeben und beauftragt den Landrat mit der Zuschlagserteilung. 3. Sitzung Hauptausschuss vom 04.02.2020 Beschluss Nr. 010/2020 Der Hauptausschuss genehmigt im Ergebnishaushalt 2019 überplanmäßige Aufwendungen für die Kostenerstattung Schülerbeförderung (öffentlicher Personennahverkehr) veranschlagt unter 24.1.1.01.427410 in Höhe von 67.000 Euro. 3. Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 06.02.2020 Beschluss Nr. 014/2020 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Bedarf an entlastenden Angeboten für Pflegeeltern. Beschluss Nr. 015/2020 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz wählt in einer Nachwahl als Mitglieder in den Unterausschuss Kindertageseinrichtungen/Familienbildung: Dana Lehmann und Anett Raffelt. Bernd Lange, Landrat 4 Ausgabe 135 / 19. Februar 2020 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Auslegung Externer Notfallpläne Gemäß § 44 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sind Externe Notfallpläne nach ihrer Erstellung oder Überarbeitung auszulegen. Für die Firma BayWa AG Reichenbach, Paulsdorfer Straße 6, 02894 Reichenbach/ Oberlausitz wurde der Externe Notfallplan erstellt. Der Plan liegt vom 24. Februar bis 24. März 2020 im Landratsamt Görlitz, Amt für Brand-Katastrophenschutz und Rettungswesen, Bahnhofstraße 24, Zimmer 0.22 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienstag/Donnerstag Freitag 08.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr 08.30-12.00 Uhr Während der Auslegungszeit können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift Bedenken und Anregungen zu dem Externen Notfallplan vorgebracht werden. ■ IHK-Tourismustag Oberlausitz Würden Sie auch gern Ihren Besuchern einmal wieder persönlich die Hand reichen, ihnen die Empfehlung des Hauses oder Ihren Geheimtipp in der Region verraten? Digitale Lösungen und Investitionen in der Tourismusbranche versprechen viel Potenzial, Zeit für den persönlichen Kontakt mit dem Gast zu gewinnen. Zahlreiche Unternehmen konnten im vergangenen Jahr beispielsweise dank digitaler Tools ihre Umsätze steigern. Dennoch scheuen sich viele Unternehmen in der HoGa- und Freizeitbranche, entsprechende Modernisierungsschritte einzuleiten. Das ergab die Benchmarkstudie „Digitalisierungsindex Mittelstand 2019/2020“ der Telekom. Besonders profitieren können Gastgeber demnach von digitalen Lösungen zur Kundenbindung. Auch das W-LAN-Angebot für die Gäste scheint in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen zu sein - in knapp vier von fünf Unterkünften steht es kostenfrei zur Verfügung. Was hingegen die Analyse und Auswertung von Online-Bewertungen angeht, sind bislang weniger Unternehmen engagiert bei der Sache. Der 19. IHK-Tourismustag Oberlausitz will sich der Thematik „Mehr Zeit für den Gast – Chance Digitalisierung mit Augenmaß und Sachkunde“ annehmen und einerseits Hemmschwellen und Ängste abbauen, aber auch Potenziale entwickeln helfen. Denn Ziel digitaler Lösungen für die Branche ist es, manuelle (analoge) Prozesse mittels Daten und Software zu optimieren, um Zeit zu sparen und damit besseren Service für den Kunden bieten zu können. Wann: 18. März, 9-14.30 Uhr Wo: „Gut am See“ – (am Berzdorfer See), Am Wasserschloss 2, Görlitz, OT Tauchritz Anmeldung ausschließlich online unter: www.dresden.ihk.de/D103401 ■ Auflösung Überhakenflurstücke Anhörung zum Verfahren zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen in der Gemarkung Rietschen Flur 3 Im Liegenschaftskataster existieren Flurstücke, welche aus getrennt liegenden Teilen bestehen, sogenannte Überhakenflurstücke. § 10 Abs. 5 Satz 1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) definiert den Begriff des Flurstücks als „geometrisch eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche“. Dies bedeutet, dass ein Flurstück durch einen geschlossenen Linienzug begrenzt sein muss und gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatG mit einer bestimmten Bezeichnung im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben wird. Dabei darf jede Flurstücksnummer in einer Gemarkung nur einmal vorkommen. Damit stellen Überhakenflurstücke fehlerhafte Bestandsdaten dar, die durch das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung mittels Zerlegung unter der Antragsnummer 2186/19 zu berichtigen sind. Betroffen sind folgende Flurstücke: Gemarkung Rietschen Flur 3: 1, 15, 21, 22, 25, 27, 29, 52/3, 72/2, 93/9, 101, 103, 104, 105, 112, 113, 114, 116, 123/2, 175, 177, 180, 194, 196, 197, 200, 201, 202, 216, 217, 218, 219, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 230/2, 232, 233, 235, 256 Die Auflösung der Überhakenflurstücke wird in der Weise durchgeführt, dass die einzelnen Flurstücksteile eine eigene und neue Flurstücksnummer erhalten. An den Umfangsgrenzen werden keine Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang werden auf der Grundlage von Luftbildern offensichtlich fehlerhaft im Liegenschaftskataster geführte Nutzungen dieser Flurstücke berichtigt und aktualisiert. Das Verfahren ist kostenfrei. Die Eigentümer haben bis zum 20.03.2020 Gelegenheit, vorhandene Einwände gegen das Verfahren, insbesondere Hinweise zur tatsächlichen Nutzung des Flurstücks, vorzubringen. Diese sind schriftlich beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau einzureichen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Görlitz können die Eigentümer in der Geschäftsstelle bei o. g. Adresse auch Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und sich dazu äußern. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Wichtig für Imker: Varroosebekämpfung 2020 Die Varroose (Varroa-Milbe) ist eine behandlungspflichtige Erkrankung der Bienen. Auch im Jahr 2020 beteiligt sich die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) wieder an den Kosten für die Behandlung von Bienenvölkern. Bis zum 15. April sind durch die Imker direkt oder über den Imkerverein die Arzneimittel beim Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Georgewitzer Str. 58, 02708 Löbau zu bestellen (per Post, per Z 03581 663-62336 oder per E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de). Jeder Imker kann für jedes bei der Tierseuchenkasse gemeldete Volk folgende Mittel erhalten: Variante 1: 50 ml Oxalsäuredihydrat 3,5 % je Volk (ab 10 Völker) oder Variante 2: 500 ml 60 %-ige Ameisensäure je Volk zur Anwendung im Nassenheider Verdunster oder Variante 3: 2 Schalen Apiguard Zur Beachtung: Die Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist ab 10 Völker möglich. Für jedes weitere Volk kann eine andere Variante gewählt werden. Bei ungleicher Völkerzahl wird Apiguard zur Verfügung gestellt. Die Imkervereine können ihre Bestellung listenmäßig an das LÜVA übergeben. In den Listen müssen der Name und die Anschrift des Imkers, die Völkerzahl, die Tierseuchenkassen-Nummer und das gewünschte Arzneimittel angegeben sein. Imker, die nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, richten ihre Bestellung bitte direkt an das LÜVA. Ein Nachweis über Beitragszahlungen bei der Tierseuchenkasse ist in jedem Fall der Bestellung beizufügen. Bei der Bestellung teilen Sie bitte auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit. Ihre telefonischen Rückfragen richten Sie bitte an Fr. Vetter G 03581 663-2336. Nach Eintreffen der Arzneimittel für die Varroabehandlung erfolgt die Ausgabe an den Standorten des LÜVA in Niesky und Löbau. ■ Partnerschaft für Demokratie Förderung von Kleinprojekten Ab sofort können Vereine, Einrichtungen und Initiativen im Landkreis Görlitz (außer die Städte Görlitz und Zittau, für die es eigene lokale Partnerschaften für Demokratie gibt) für Mikroprojekte wieder eine Förderung von bis zu 2.000 Euro aus dem Initiativ- und Aktionsfond der Partnerschaft für Demokratie beantragen. Darunter fallen Projekte, die sich mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Extremismus auseinandersetzen und Projekte, die interkulturelle Begegnungen fördern und Menschen zu demokratischer Mitgestaltung ermutigen. Grundlage hierfür ist die Zielpyramide des Landkreises Görlitz, die Erfahrungen und Beobachtungen aus den bisherigen Projekten sowie die Fördergrundsätze aus der Leitlinie des Bundesprogramms. Des Weiteren stehen noch insgesamt 600 Euro Fördermittel aus dem Jugendfond für Projekte in der Jugendbeteiligung zur Verfügung. Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsformulare unter: www.demokratie.landkreis.gr Workshops Um der Entwicklung menschenverachtender Einstellungen in unserer Gesellschaft entgegenzusteuern, lädt die lokale Partnerschaft für Demokratie zum Workshop „Argumentations- und Handlungsstrategien gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus“ am 8. Mai und 29. Mai nach Weißwasser und Löbau ein. Die lokale Partnerschaft richtet sich im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aktiv gegen Extremismus, Gewalt und Menschendfeindlichkeit und wird durch das Bundesfamilienministerium, den Freistaat Sachsen und den Landkreis Görlitz gefördert. Informationen zum Workshop unter: www.demokratie.landkreis.gr Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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