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Landkreisjournal Nr. 129/2019

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Erscheinungsdatum: 16.08.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Anordnung des Kreiswahlleiters zur Bildung von Briefwahlvorständen im Landkreis Görlitz, Wahlkreise 57 bis 60 (Görlitz 1 bis 4), für die siebte Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2019 Aufgrund des § 7 Abs. 3 Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG), sowie § 5 Nr. 2 bis 3 Landeswahlordnung (LWO) wird für die Wahlkreise 57 bis 60 (Görlitz 1 bis 4) die Einsetzung von Wahlvorstehern und Wahlvorständen zur Feststellung des Briefwahlergebnisses wie folgt angeordnet: A. Wahlkreis 57 – Görlitz 1 1. In der Stadt Bad Muskau wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Bad Muskau und die Gemeinde Gablenz gebildet. 2. In der Gemeinde Schleife wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Groß Düben, Schleife und Trebendorf gebildet. 3. In der Stadt Weißwasser/O.L. werden zwei gemeinsame Briefwahlvorstände für die Stadt Weißwasser/O.L. und die Gemeinde Weißkeißel gebildet 4. In der Gemeinde Boxberg/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Boxberg/ O.L., Kreba-Neudorf und Rietschen gebildet. 5. In der Stadt Niesky und in der Gemeinde Krauschwitz i.d.O.L. wird je ein Briefwahlvorstand gebildet. 6. In der Stadt Rothenburg/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Rothenburg/O.L. und die Gemeinde Hähnichen gebildet. 7. Bei der Gemeinde Waldhufen wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Diehsa, die Gemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen gebildet. Dieser gemeinsame Briefwahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis in einer gemeinsamen Wahlniederschrift und Ergebnismeldung fest. 8. Bei der Gemeinde Kodersdorf wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, die Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal gebildet. Dieser gemeinsame Briefwahlvorstand stellt das Briefwahlergebnis in einer gemeinsamen Wahlniederschrift und Ergebnismeldung fest. B. Wahlkreis 58 – Görlitz 2 1. In der Stadt Görlitz werden 18 Briefwahlvorstände gebildet. 2. In der Stadt Reichenbach/O.L. wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Reichenbach/O.L. und die Gemeinden Königshain und Vierkirchen gebildet. 3. In der Gemeinde Markersdorf wird ein Briefwahlvorstand gebildet. C. Wahlkreis 59 – Görlitz 3 1. In der Stadt Löbau werden drei gemeinsame Briefwahlvorstände für die Stadt Löbau und die Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach gebildet. 2. In der Stadt Bernstadt a. d. Eigen wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Bernstadt a. d. Eigen und die Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen gebildet. 3. In der Stadt Ebersbach-Neugersdorf werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. 4. In der Stadt Neusalza-Spremberg wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Stadt Neusalza- Spremberg und die Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach gebildet. 5. In den Städten Herrnhut und Ostritz sowie der Gemeinde Kottmar wird je ein Briefwahlvorstand gebildet. 6. In der Gemeinde Oppach wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Oppach und Beiersdorf gebildet. D. Wahlkreis 60 – Görlitz 4 1. In den Gemeinden, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf und Oderwitz, sowie in der Stadt Seifhennersdorf wird je ein Briefwahlvorstand gebildet. 2. In der Stadt Zittau werden drei Briefwahlvorstände gebildet. 3. In der Gemeinde Olbersdorf werden zwei gemeinsame Briefwahlvorstände für die Gemeinden Bertsdorf-Hörnitz, Kurort Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin gebildet. 4. In der Gemeinde Großschönau wird ein gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Großschönau und Hainewalde gebildet. Eine Änderung dieser Anordnung bleibt für den Fall vorbehalten, dass auf einen Briefwahlvorstand voraussichtlich weniger als 50 Wahlbriefe entfallen (vgl. § 5 Nr. 1 LWO). Änderungen dieser Anordnung, die unmittelbar vor dem Wahltag veranlasst sind, können auch ohne Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen. Karl Ilg, Kreiswahlleiter Görlitz, den 6. Juni 2019 ■ Konstituierende Sitzung des Kreistages Die Konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 04.09.2019, um 13.30 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, Görlitz statt. Tagesordnung (öffentlich): 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2 Konstituierung des Kreistages 2.1 Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 16 SächsLKrO bei Herrn Dr. Rolf Weidle (Bürger für Görlitz) 2.2 Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 16 SächsLKrO bei Frau Kathrin Kagelmann (DIE LINKE.) 2.3 Verpflichtung Kreisräte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 31 Abs. 1 SächsLKrO 3 Bildung einer Stimmzählkommission 4 Wahl weiterer Stellvertreter des Landrates aus der Mitte des Kreistages gemäß § 51 Abs. 1 SächsLKrO 5 Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse 6 Wahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss 6.1 Wahl der acht Kreisräte oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer und deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss 6.2 Wahl der sechs stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 SGB VIII und §§ 3, 4 Landesjugendhilfegesetz 7 Wahl von Vertretern des Landkreises als Mitglieder von Verbandsversammlungen und Organen juristischer Personen, denen der Landkreis angehört 7.1 Wahl Mitglieder in die „Große Landkreisversammlung“ und Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Landkreisversammlung 7.2 Wahl Vertreter in die Gesellschafterversammlung Marketinggesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH 7.3 Wahl Vertreter in die Verbandsversammlung Kommunaler Sozialverband Sachsen 7.4 Wahl Vertreter und deren Stellvertreter 7.4.1 - in die Mitgliederversammlung EUROREGION NEISSE e. V. 7.4.2 - in die Verbandsversammlung Regionaler Abfallverband Oberlausitz Niederschlesien 7.4.3 - in die Verbandsversammlung „Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien“ 7.4.4 - in die Verbandsversammlung Zweckverband Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien 7.4.5 - in die Verbandsversammlung „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ 7.4.6 - in die Verbandsversammlung Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien 7.4.7 - in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ 7.4.8 - in den Kulturkonvent Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien 8 Wahl von drei Kreisräten in den örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II für Jobcenter Landkreis Görlitz 9 Terminplan für die Beratungen des Kreistages im 2. Halbjahr 2019 10 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter (0151 15068068) anzumelden. ■ Haushaltsplan jetzt interaktiv Im Haushaltsplan des Landkreises Görlitz sind Art und Umfang der von der Landkreisverwaltung zu erbringenden Leistungen festgeschrieben. In ihm stecken Ziele und Vorhaben, die für den Landkreis von Bedeutung sind und die nachhaltig die Lebensqualität sichern sollen. Auf der Internetseite des Landkreises war der Haushalt bisher als pdf-Format einsehbar. Seit dem 24. Juli ist nun der interaktive Haushalt unter http://interaktiver-haushalt.landkreis.gr/ zu finden. Zudem werden in einem kleinen Handbuch die wesentlichen Funktionen des interaktiven Haushalts erklärt. Mit dem interaktiven Haushalt bereitet der Landkreis als erster im Freistaat Sachsen den Haushaltsplan in verständlicher und übersichtlicher Art und Weise auf. Damit hat nun jeder die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Kreisfinanzen zu verschaffen. Ob Investitionen, Zuschussbedarf in den einzelnen Budgets, Pro-Kopf- Verschuldung oder vieles andere mehr – mit wenigen Mausklicks haben Sie Zugriff auf die gewünschten Daten, bereichert um Grafiken und Diagramme. ■ Kulturförderung beantragen Bis zum 1. September können über die Richtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Görlitz noch Anträge zur Förderung überörtlich wirkender Kulturprojekte gestellt werden. (Für lokale Projekte sind die jeweiligen Kommunen zuständig.) Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach der Bedeutung für den Landkreis. Richtlinie und Formulare unter http://kulturfoerderung.landkreis.gr/ 4 Ausgabe 129 / 16. August 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Betroffen habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Herr Wilfried Arndt am 7. Juli 2019 im Alter von 73 Jahren verstorben ist. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand war Wilfried Arndt erfolgreicher Unternehmer in der Kfz-Branche, der viele Arbeitsplätze in unserer Region geschaffen hat. 15 Jahre war er außerdem Vizepräsident der Handwerkskammer Dresden. Herr Arndt hat sich unermüdlich, regional und bundesweit, für die unterschiedlichen Interessen des Handwerks eingesetzt und war wichtiger Gesprächspartner für Fragen und innovative Ideen im Handwerk. Für sein außerordentliches Engagement wurde er im Juni 2019 mit dem Sächsischen Verdienstorden geehrt. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Bernd Lange Landrat Nachruf Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes des Landkreises Görlitz erhielt die traurige Nachricht, dass der für den Landkreis tätige Pflegevater Herr Gunter Demski am 6. Juli 2019 verstorben ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes sind tief betroffen von seinem plötzlichen Tod. Herr Demski war ein fürsorglicher und liebevoller Pflegevater. Er unterstützte, forderte und förderte die ihm anvertrauten Kinder mit Liebe, Engagement und Freude. Wir werden Gunter Demski stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Den trauernden Hinterbliebenen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl. Bernd Lange Landrat Nachruf Pflegekinderdienst des Jugendamtes Tief betroffen habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister a.D., Herr Dietrich Schulte am 26. Juli 2019 im Alter von 75 Jahren verstorben ist. Nach der Wende lenkte Dietrich Schulte lange Zeit die Geschicke der Stadt Löbau. Von 1990 bis 2001 war der FDP-Politiker Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt. Bis zuletzt engagierte er sich zudem als Mitglied im Rat der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern. Insgesamt fünf Legislaturperioden wirkte Dietrich Schulte aktiv im Kreistag mit, zunächst im Altlandkreis Löbau-Zittau und später im Landkreis Görlitz. Durch seine umfangreiche Sachkenntnis und seine faire wie konstruktive Haltung trug er in all seinen Ämtern oft zur Lösung von Problemen und Diskrepanzen bei. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und Freunden. Bernd Lange, Landrat Nachruf ■ Taxitarifordnung Landkreis Görlitz In der Sitzung am 3. Juli 2019 hat der Kreistag folgende Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung - TTO) beschlossen: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Taxen im Landkreis Görlitz (Taxitarifordnung - TTO) Aufgrund der §§ 47 Abs. 3 und 51 Abs. 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I, S. 1690), zuletzt geändert am 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), und des § 1 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staats-regierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechts (SächsPBefZuV) vom 27. Juni 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 (SächsGVBl. Seite 163), erlässt der Landkreis Görlitz folgende Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Taxen im Landkreis Görlitz vom 20. September 2017: Artikel 1 – Änderung der Beförderungsentgelte § 3 TTO Die Beförderungsentgelte im Pflichtfahrbereich werden gemäß beiliegender Anlage II neu festgesetzt. Im Übrigen bleibt die Verordnung unverändert. Artikel 2 – In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 04.07.2019 Anlage II (zu § 3 TTO) Tarifelemente Anpassung 2019 in € Fortschaltpreis 0,10 € Tarifstufe I (werktags von 5.00 bis 21.00 Uhr) Grundpreis 3,00 € Kilometerpreis 0 bis 2 km 3,20 € Kilometerpreis 3 bis 10 km 1,90 € Kilometerpreis ab 11 km 1,70 € Tarifstufe II (werktags von 21.00 bis 5.00 Uhr und Sonn- und Feiertage) Grundpreis 4,00 € Kilometerpreis 0 bis 2 km 3,30 € Kilometerpreis 3 bis 10 km 2,00 € Kilometerpreis ab 11 km 1,80 € Zuschläge Großraum 6,00 € Rollstuhl 0,00 € Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemeinde ≤ 10 km 6,00 € Anfahrt außerhalb Betriebssitzgemeinde > 10 km 12,00 € Wartezeit (mit 2 min Karenzzeit) lt. Antrag zu streichen* 25,00 € *Die Wartezeit in Höhe von 25,00 € bleibt unverändert, jedoch entfällt die Karenzzeit von 2 Minuten. ■ Stellenausschreibungen Neu: Online-Bewerberportal Hinweis auf Stellenausschreibung ■ Konferenz zur Jugendhilfeplanung Für die Optimierung des Bewerbungsprozesses hat das Landratsamt Görlitz am 1. August ein Online-Bewerberportal eingeführt, über das alle eingehenden Bewerbungen bearbeitet werden. Bewerber/- innen können alle Daten direkt über die Internetseite des Landratsamtes eingeben und die notwendigen Dokumente hochladen. Der Zugang erfolgt über die Internetseite www.kreis-goerlitz.de, wo unter der Rubrik „Landratsamt“ – „Karriere bei uns“ die Stellenausschreibungen zu finden sind. oder über die Kurzlinks: http://ausbildung.landkreis.gr bzw. http://karriere.landkreis.gr Im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist am Standort Görlitz zum 01.01.2020 die Stelle (2400-05-01) Ärztliche/r Leiter/-in Sozialpsychiatrischer Dienst/ Sachgebietsleitung Sozialmedizinischer Dienst (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die Vollzeitstelle wird nach Entgeltgruppe 15 TVöD vergütet. Eine Bewerbung mit Angabe Ihrer Verfügbarkeit ist bis zum 31.08.2019 über das neue Bewerberportal möglich. Für fachliche Rückfragen steht Amtsarzt Dr. Ziesch, G 03581 663-2601, zur Verfügung. Die komplette Ausschreibung finden Sie im Internet unter http://karriere.landkreis.gr Vom 3. bis 5. September findet in jedem Planungsraum eine Konferenz zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Görlitz ab 2021 statt. Fachkräfte, Ehrenamtliche, Kinder und Jugendliche sowie alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Veranstaltung eingeladen, um gemeinsam Schwerpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten. Sie haben den Anmeldezeitraum verpasst? Dann melden Sie sich bitte noch schnell per E-Mail an: jugendhilfeplanung@kreis-gr.de Infos: http://planungsraumkonferenzen.landkreis.gr/ Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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