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Landkreisjournal Nr. 127/2019

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Erscheinungsdatum: 14.06.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Sitzung des Kreistages Die 23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, dem 03.07.2019, um 15 Uhr in der KULTurBRAUEREI, An der Landskronbrauerei 116, 02826 Görlitz, Veranstaltungssaal statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 09.05.2019 2 Erweiterung Bildungsangebot am Beruflichen Schulzentrum Zittau 3 Finanzierungsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern zur Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH 4 Zuschussvereinbarung für Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund gemeinnützige GmbH 5 Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Görlitz über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Taxen im Landkreis Görlitz (TTO) 6 Beitritt zum Zweckverband Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden 7 Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung Zweckverband Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden 8 Abberufung Liquidator der Technologiebetreuungs- und Gründerzentrum Oberlausitz/ Niederschlesien GmbH 9 Niederschlesische Verkehrsgesellschaft mbH – Beendigung der Beteiligung durch Verkauf der Geschäftsanteile 10 Sonstiges 11 Verabschiedung langjähriger Mitglieder des Kreistages Bernd Lange Landrat ■ Beschlüsse 3. Sondersitzung des Kreistages vom 09.05.2019 Beschluss Nr. 277/2019 Der Kreistag beschließt: 1. Die Durchführung der Baumaßnahme Erweiterung Landratsamt Görlitz für zusätzlich ca. 350 Mitarbeiter am Standort Görlitz mit einem Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von maximal 10 Millionen Euro. 2. Bei der Errichtung der Tiefgarage 120 öffentliche Stellplätze vorzusehen und deren Eigenanteil auf maximal 2,32 Millionen Euro für den Landkreis Görlitz zu begrenzen. 3. Der Landrat wird beauftragt, die Finanzierung, insbesondere Mittel in Höhe von 25 Mio Euro aus dem Strukturfonds, abschließend zu klären und vor Baubeginn den Kreistag zu informieren. 4. Abweichungen von Ziffer 1 und 2 erfordern einen erneuten Kreistagbeschluss. 5. Der Landrat wird bevollmächtigt, nach der Sicherung der Finanzierung die Ausführungsplanung zu beauftragen. Beschluss Nr. 278/2019 Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der Errichtung einer Radverkehrsanlage auf der ehemaligen Eisenbahnstrecke 6214 im Abschnitt Oberoderwitz – Niedercunnersdorf zu. Beschluss Nr. 279/2019 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landkreis stimmt der Betreibung einer gemeinsamen sorbischen Servicestelle der Landkreise Görlitz und Bautzen durch den Landkreis Bautzen gemäß Anlage zu. 2. Der Landrat wird beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen. Eilentscheidung des Landrates Eilentscheidung EE/027/2019 Der Landrat fasst im Wege der Eilentscheidung anstelle des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss: Der Beschluss des Technischen Ausschusses vom 05.02.2019 Nr. 077/2019 wird dahingehend geändert, dass anstelle des Käufers Neue Systeme GmbH mit Sitz in 01069 Dresden, Mosczinskystraße 12 der Bürgeruni e.V., 02826 Görlitz, Rosenstr. 1 tritt. Bernd Lange, Landrat ■ Beschlüsse der Kreistagsausschüsse Technischer Ausschuss vom 14.05.2019 Beschluss Nr. 079/2019 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung von 9 Rettungsdienstfahrzeugen (KTW) an das Unternehmen AmbulanzMobile GmbH & Co.KG, Glinder Str. 1, 39218 Schönebeck und beauftragt den Landrat, dem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Beschluss Nr. 080/2019 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung K 8681 Instandsetzung Herwigsdorf- Löbau, 1. BA, an die Firma STL Bau GmbH & Co. KG Löbau in Höhe von 531.021,82 Euro und beauftragt den Landrat, den Auftrag zu erteilen. Jugendhilfeausschuss vom 16.05.2019 Beschluss Nr. 273/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende Fortschreibung des qualitativen Teils des Teilfachplans V B Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz. Beschluss Nr. 274/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gem. der Anlage die investive Förderung für den Austausch von 2 WC`s einschließlich notwendiger Umbauarbeiten in der Kita „Krümelkiste“ (Antragsteller: Stadtamt Herrnhut) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 3.300,00 Euro für das Jahr 2019. Beschluss Nr. 275/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. der Anlage die investive Förderung zur Ersatz- und Neubeschaffung Möbel für Anbau in der Kita „Kleine Strolche“ in Rietschen (Antragsteller: Gemeinde Rietschen) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 38.665,00 Euro für das Jahr 2019. Beschluss Nr. 276/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gem. der Anlage die investive Förderung für die Reparatur des Daches in der Kita „deutsch-polnisches Kinderhaus St. Franziskus“ (Antragsteller: Pfarrei Maria Himmelfahrt Ostritz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 77.123,75 Euro für das Jahr 2019. Beschluss Nr. 277/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gem. der Anlage die investive Förderung für die Erneuerung der Grundstückseinfriedung und Reparatur der Innentüren in der Kita „Zur Eisenbahn“ (Antragsteller: Gemeinde Hähnichen) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 6.105,00 Euro für das Jahr 2019. Beschluss Nr. 278/2019 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kennzahlen zur Ermittlung der Belastungsfaktoren pro Kommune und die Kennzahlen bzgl. der schulbezogenen Belastungsfaktoren zur Priorisierung der nach Förderrichtlinie Schulsozialarbeit beantragten Schulstandorte entsprechend der Anlage, gültig bis 31.12.2021. Hauptausschuss vom 21.05.2019 Beschluss Nr. 050/2019 Der Hauptausschuss erklärt die Zustimmung zur Annahme der beim Landkreis Görlitz eingegangenen Spenden und Spendenangebote entsprechend beiliegender Anlagen, zur Verwendung entsprechend des Spenderwillens für zwei Spenden mit einer Gesamtsumme in Höhe von 355,55 Euro (Die Anlage ist im Kreistagsbüro einsehbar). Bernd Lange, Landrat ■ Besetzung Jugendhilfeausschuss – Wiederholung des Aufrufs vom 10. Mai In der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages soll die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses für die neue Wahlperiode erfolgen. Die Vorschläge sowohl für die stimmberechtigten Mitglieder als auch für deren Stellvertreter/-in sind bis zum 30.06.2019 an den Landrat des Landkreises Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, mit dem Vermerk „Vorschläge für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz“ einzureichen. Folgende Angaben sollten enthalten sein: 1. Name, Anschrift des vorschlagenden Trägers sowie die Begründung für den Vorschlag 2. kurze Vorstellung des Bewerbers (persönlich Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 3. Versicherung des Trägers, dass keine Hinderungsgründe für die Wahl der vorgeschlagenen Person vorliegen (z. B. Erklärung zu § 72 a SGB VIII; Erklärung, dass keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vorliegen) 4. Nachweis des einreichenden Trägers über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Als Ansprechpartner für evtl. Fragen steht das Jugendamt, G 03581 663-2801 oder -2999 zur Verfügung. 4 Ausgabe 127 / 14. Juni 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Patienten-Café Eine onkologische Erkrankung bringt unerwartete Veränderungen mit sich. Viele Betroffene und Angehörige fühlen sich allein in ihrer Situation und sind überfordert. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz lädt deshalb zu einem weiteren Patienten-Café ein, um sich in gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen mit anderen Patienten über Sorgen auszutauschen und über Erfahrungen zu sprechen. Die Teilnahme ist kostenfrei! Wann? 20. Juni, 15-16.30 Uhr, Gesundheitsamt in Görlitz, Reichertstr. 112, 1. Etage, Raum 104 – 106 Bei Interesse wird um Anmeldung gebeten: Gesundheitsamt, Psychosoziale Beratungsstelle für Tumorerkrankte und Angehörige, Angela Richter, G 03581 663-2609 ■ Betriebskosten 2018 für Einrichtungen nach Förderschülerbetreuungsverordnung Der Landkreis Görlitz hält für Schüler, die Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises besuchen, Betreuungsangebote nach § 16 Abs. 2 und 3 Schulgesetz vor. Gemäß § 8 der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (Förderschülerbetreuungsverordnung - SächsFöSchülBetrVO) sind für diese Einrichtungen die durchschnittlichen Betriebskosten nach der Ermittlung bekannt zu machen. ■ Chip-Austausch Abfallbehälter Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft informiert, dass die Pontech-Chips der Restabfallbehälter im Bereich Löbau-Zittau schrittweise bis zum Jahresende ausgetauscht werden. Der Regiebetrieb wird die Grundstückseigentümer über den zeitlichen Ablauf schriftlich informieren und auffordern, die Restabfallbehälter bereitzustellen. Bitte beachten Sie, das Restabfallbehälter gesperrt werden, bei denen zum Termin der Chip wegen fehlender Bereitstellung nicht getauscht werden konnte. Eine Leerung ist dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. www.kreis-goerlitz.de ■ Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Oppach Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Beiersdorfer Wasser / Alter Graben Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Hochwasserrisikomanagementplanes Beiersdorfer Wasser / Alter Graben einschließlich Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in der Fassung vom Mai 2019 zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 2. Juli bis einschließlich 2. August 2019 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung Oppach und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde an den folgenden Orten: Gemeindeverwaltung Oppach, Sekretariat, Zimmer 2.2, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach: Di. 9–12 Uhr und 13–18 Uhr Do. 10–12 Uhr und 13–18 Uhr Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, Zimmer 2010, Georgewitzer Str. 52, 02708 Löbau: Di./Do. 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr Fr. 8.30–12 Uhr Bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (16. August 2019) kann bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde zu dem Entwurf schriftlich Stellung genommen werden. Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin Oppach, den 15.05.2019 ■ Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG gemäß § 5 Abs. 2 UVPG für die Errichtung und den Betrieb eines Flex-BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.425 kW sowie die Erweiterung des Gasspeichers des Nachgärers am Standort Obere Straße 15 in 02899 Schönau-Berzdorf a. d. E. OT Kiesdorf Die Milchland Schönau GbR beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage durch Errichtung und Betrieb eines Flex-BHKW sowie durch Erweiterung des Gasspeichers auf den Flurstücken 548/22 und 545/3 der Gemarkung Kiesdorf in 02899 Schönau-Berzdorf a. d. E. OT Kiesdorf. Das Genehmigungserfordernis für das Vorhaben ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und der Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 1.2.2.2 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG in zwei Stufen. Die Prüfung der ersten Stufe ergab Folgendes: Aufgrund der Betroffenheit des besonders empfindlichen Schutzgebietes „FFH-Gebiet Nr. 030E Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“ sowie der verschiedenen Biotope (u. a. „Sonstige extensiv genutzte Frischwiese“ und „Feldgehölz“), erfolgt die standortbezogene Vorprüfung bis Stufe 2 gemäß § 7 Abs. 2 S. 5 UVPG unter Berücksichtigung der Anlage 3 Nr. 1 bis 3 UVPG. Aus den zu erwartenden Beeinträchtigungen lassen sich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten ableiten. Das Anlagengelände selbst wird bereits seit Jahrzehnten intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keine wertvollen Habitatstrukturen auf. Es sind keine Naturschutzgebiete oder -objekte betroffen, weder direkt baulich noch durch Stoffeinträge (ausreichend große Entfernungen). Sonstige sensible Lebensräume sind nicht vorhanden. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass im Untersuchungsgebiet Umweltqualitätsnormen, die sich auf Vorschriften der Europäischen Union beziehen, bereits überschritten sind. Wasserschutzsowie andere Gebiete im Sinne von Nr. 2.3.8 oder Gebiete der Nrn. 2.3.1-2.3.7 i. S. von Anlage 3 UVPG sind nicht betroffen. Die Größe des Änderungsvorhabens ordnet sich dem bisherigen baulichen Anlagenbestand unter. Es findet keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme statt. Darüber hinaus ist keine relevante Veränderung in den anfallenden Abfallarten zu verzeichnen. Durch die geplanten Veränderungen treten keine relevanten Erhöhungen der Emissionen (Geruch/Lärm) ein. Nach Einschätzung des Landkreises kann das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 03.05.2019 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 17.06.2019 im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3004 zugänglich. i. A. Peter Müller, Amtsleiter Umweltamt Görlitz, den 29.05.2019 ■ Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stiftung Wald für Sachsen mit Sitz in Markkleeberg hat die Genehmigung einer Erstaufforstung in der Gemarkung Nieder-Neundorf Flur 3 in einem Gesamtumfang von 2,6 ha beantragt. Der Landkreis Görlitz ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als untere Landwirtschaftsbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 2 bedarf. Das Vorhaben wurde anhand der vom Antragsteller nach § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 2 UVPG übermittelten Angaben gemäß § 7 Absatz 2 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Die UVP-Pflicht besteht nicht, weil keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, die durch das geplante Vorhaben erheblich nachteilig beeinflusst werden könnten. Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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