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Landkreisjournal Nr. 126/2019

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Erscheinungsdatum: 10.05.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemeinde Kottmar, Gemarkung Niederottenhain: 1, 6/2, 10, 16a, 20, 20a, 20g, 21/1, 21/2, 22/1, 22/4, 23/1, 24/8, 24/9, 26/1, 30/2, 36/1, 37/1, 40b, 41/3, 44a, 53, 54, 55, 56/3, 56/4, 58/1, 59a, 62, 63, 64, 65/1, 66/1, 66/2, 71/2, 111/3, 111/4, 111/6, 114/1, 115/1, 117/2, 117/4, 125/3, 196/1, 215/1, 227/2, 227/3, 231/1, 231/2, 251/1, 261/3, 393/1, 437/1, 442, 443/3, 443/4, 444, 445, 446, 448a, 450a, 451a, 455, 467/3, 469/1, 469/3, 473/5, 474, 475/1, 475c, 476/2, 480/1, 480/2, 480/3, 480/4, 495/1, 497/2, 499/2, 502/1, 502/2, 505, 511, 512 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle) 2. Veränderung des Gebäudenachweises (alle) Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 14.05.2019 bis 14.06.2019 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr sowie Freitag 8.30–12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Fachtag: Bindung – Ein Urbedürfnis Das Jugendamt informiert, dass am Sonnabend, 22. Juni, 9–16 Uhr, in der Hochschule Zittau/Görlitz, Hörsaal im Haus GI, Furtstraße 2, in Görlitz ein Fachtag zum Thema „Bindung – Ein Urbedürfnis“ stattfindet. Zielgruppe sind Mitarbeiter/-innen aus Politik, Verwaltung und Fachberatungen, Tagespflegepersonen, Pädagog/-innen und Interessierte. Referent ist Prof. Dr. Malte Mienert, der im Bereich Frühkindliche Bildung im Elementarbereich forscht. Mit Hilfe der Bindungstheorie, wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Beispielen widmet sich dieser Fachtag dem Urbedürfnis jedes Menschen nach Verbindung. Es geht um Fragen wie: Was ist eine sichere Bindung? In welchen Situationen wird sie wie sichtbar? Wie kann ich eine sichere Bindung unterstützen? Welche Rolle spielen dabei Sensibilität, Feinfühligkeit und die angemessene Reaktion auf die Signale des Kindes? Eine Anmeldung bis 1. Juni unter http://iks-sachsen.de/online+anmeldung ist unbedingt erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 27 Euro. ■ Aktionswoche Selbsthilfe Bundesweit wird es im Mai unter dem Motto „Wir hilft“ Veranstaltungen rund um das Thema Selbsthilfe geben. Die KISS Landkreis Görlitz (Kontakt- und Informations-Stelle für Selbst-Hilfe und Selbst-Hilfe-Interessierte) wird sich am 24. Mai mit einer eigenen Veranstaltung daran beteiligen. „Selbsthilfe in 3 Akten“ heißt es ab 11 Uhr im Bürgerhaus Niesky, Muskauer Str. 31. Interessierte erwartet ein abwechslungsreiches Programm aus Vorträgen, Austausch und kreativer Unterhaltung. Der Eintritt ist kostenfrei. Um Anmeldung wird bis 20. Mai per E-Mail oder Telefon gebeten. Die KISS Landkreis Görlitz ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung in der Selbsthilfe suchen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten, vermitteln, informieren und geben erste Hilfestellungen. Kontakt: Soziales Netzwerk Lausitz gemeinnützige GmbH, Albert-Schweitzer-Ring 32, 02943 Weißwasser, G 03576 218270, E-Mail: info@soziales-netzwerk-lausitz.de, www.kiss-netzwerk-lausitz.de ■ Neue Sächsische Wolfsmanagementverordnung Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft informiert, dass die am 16. April beschlossene Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) Ende Mai in Kraft treten wird. Bisher liegt dem Landratsamt die abschließende Fassung der Verordnung noch nicht vor, so dass an dieser Stelle noch keine Ausführungen bezüglich darin festgelegter Regelungen zur Vergrämung und Entnahme (Tötung) auffälliger Wölfe gemacht werden können. Neue Fachstelle Wolf In der Verordnung wird auch die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) geregelt. Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle hat Anfang Mai ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist unter G 03731 294-2112 bzw. E-Mail: fachstellewolf.lfulg@smul.sachsen.de erreichbar. Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ in Rietschen Mit dem Übergang der Verantwortlichkeit an das LfULG entfallen die entsprechenden Aufgaben für das Kontaktbüro in Rietschen. Eine Umstrukturierung wird notwendig, um es für die künftigen Aufgaben neu aufzustellen. In den kommenden Wochen wird das Büro deshalb zeitweise geschlossen sein. Verläuft der Prozess der Neuausrichtung planmäßig, wird der Standort Rietschen ab Juli 2019 in ein Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Umweltbildung zum Wolf in Sachsen entwickelt. Anmeldungen für die regelmäßigen Informationsveranstaltungen in der Wolfsscheune in Rietschen (s. Liste auf https://www.wolf-sachsen.de/de/veranstaltungen/oeffentliche-vortragstermine) richten Sie bitte vorerst an die Natur- und Touristinformation in Rietschen unter G 035772 40235 oder E-Mail: kontakt@erlichthof.de Herdenschutzmaßnahmen Anfragen bzgl. Herdenschutzmaßnahmen richten Sie bitte an Herrn Klausnitzer vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie in Roßwein OT Haßlau unter G 0151 50551465 oder E-Mail: herdenschutz@klausnitzer.de Nutztierrisse In dringenden Fällen bzgl. geschädigter Nutztiere, auffälliger oder toter Wölfe, wenden Sie sich bitte vorerst noch während der Dienstzeiten an das Landratsamt. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle. Alternativ steht auch das LUPUS Institut in solchen Fällen zur Verfügung unter G 035727 57762 oder E-Mail: kontakt@lupus-institut.de ■ Förderung nach BAföG Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Antragstellung auf Ausbildungsförderung für das neue Ausbildungsjahr, unabhängig davon, ob es sich um einen Erstantrag (z. B. bei Ausbildungsbeginn) oder einen Folgeantrag (Weiterförderung) handelt. Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Görlitz (BAföG) ist in Görlitz in der Bahnhofstraße 24, Haus A, zu finden. Für den Postverkehr nutzen Sie bitte folgende Anschrift: Landratsamt Görlitz, Schul- und Sportamt, Amt für Ausbildungsförderung, PF 30 01 52, 02806 Görlitz Die Antragsformulare erhalten Sie direkt im Amt für Ausbildungsförderung, im Bürgerbüro des Landratsamtes sowie im Internet unter: www.bafoeg.de Die Anträge werden nach den Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Auszubildenden bearbeitet. Frau Urban, Zimmer: 1.01 Zuständigkeitsbereich: A, B, C, D, E, L, R G 03581 663-9315 E-Mail: cordula.urban@kreis-gr.de Frau Ilg, Zimmer: 1.03 Zuständigkeitsbereich: F, G, H, I, J, V, S G 03581 663-9312 E-Mail: solveig.ilg@kreis-gr.de Frau Richter, Zimmer: 1.04 Zuständigkeitsbereich: K, M, Sp, St G 03581 663-9313 E-Mail: carola.richter@kreis-gr.de Frau Kelz, Zimmer: 1.04 Zuständigkeitsbereich: N, O, P, Q, Sch, T, U, W, X, Y, Z G 03581 663-9311 E-Mail: birgit.kelz@kreis-gr.de 6 Ausgabe 126 / 10. Mai 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

INFORMATIONEN ■ 20 Jahre Landkreis Zgorzelec Unser Partner-Landkreis Zgorzelec feiert ein rundes Jubiläum! Vor 20 Jahren gründete der polnische Sejm die Landkreise als Einheiten der grundlegenden territorialen Aufteilung. Seitdem hat der Landkreis Zgorzelec gemeinsam mit dem Landkreis Görlitz viele wertvolle Projekte durchgeführt. Wenn Sie unseren polnischen Nachbarlandkreis noch nicht kennen, sind Sie herzlich eingeladen. „Die einzigartige Lage des Landkreises, der zur Euroregion NEISSE gehört, macht ihn besonders wertvoll wegen seiner hervorragenden Bedingungen für Tourismus und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zu den Vorzügen gehören u. a. architektonische Denkmäler und malerische Landschaften, deren festes Element die Lausitzer Neiße ist, die früher die beiden Nationen teilte und heute verbindet“, erklärt Artur Bieliński, Landrat des Landkreises Zgorzelec. Das Dreiländereck, herrliche Landschaften, ungewöhnliche Natur, architektonische Perlen, gute Küche und die Gastfreundschaft der Bewohner sind die Gründe, warum es sich lohnt, den Landkreis Zgorzelec kennenzulernen. Der Landkreis besteht aus sieben Gemeinden. Darunter zwei Stadtgemeinden: Zawidów - am Fuße des Isergebirges, angrenzend an das tschechische Habartice und Zgorzelec - am rechten Ufer der Lausitzer Neiße. Zgorzelec ist die Hauptstadt des Landkreises, die zusammen mit Görlitz die Europastadt Görlitz/Zgorzelec bildet. Zudem gibt es drei Stadt-Land-Gemeinden: Bogatynia - gelegen im Dreiländereck Polen-Tschechien- Deutschland, gleichzeitig das industrielle Hauptzentrum des Landkreises und das Land der Umgebindehäuser, Pieńsk - mit malerischen Landschaften und Radwegen, angrenzend an Deschka, und Węgliniec in der Niederschlesischen Heide mit dem wichtigsten Eisenbahnknotenpunkt des Landkreises und für die Region Niederschlesien. Außerdem gibt es zwei Landgemeinden: Sulików mit historischen Fachwerkhäusern und Basaltgrube sowie Zgorzelec - reich an Denkmälern und Einkaufszentren. Seit der politischen Wende suchten die deutschen und polnischen Landkreise wieder verstärkt Kontakte, um die Menschen einander näher zu bringen und auf wirtschaftlichem, kulturellem, sportlichem und touristischem Gebiet zusammenzuarbeiten. Im September 2000 wurde deshalb zwischen dem Niederschlesischen Oberlausitzkreis und dem Landkreis Zgorzelec eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen. Sowohl für den polnischen als auch für den deutschen Partner ist die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen sehr wichtig. Der Beweis dafür ist die am 1. Dezember 2010 in Zgorzelec erneuerte Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit dem neuen Landkreis Görlitz. Zu den vielen kulturellen, sportlichen und sozialen Projekten, die bereits umgesetzt wurden, gehören u. a. die kulturelle Volksveranstaltung „Oberlausitzer Festmahl“ und das „Erntefest ohne Grenzen“, deutsch-polnische Bildhauer- und Handwerkswerkstätten, der Internationale Lausitzer Triathlon, das Projekt „Wir spielen und malen im gemeinsamen Europa“, welches junge Menschen aus dem polnisch-sächsischen Grenzraum integriert, „Abenteuer Neiße“ zur touristischen Erschließung der Region sowie das Projekt zur grenzüberschreitenden Prävention und Bewältigung von Hochwasser und Katastrophensituationen zwecks Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in der Grenzregion. Das Projekt „Lerne deinen Nachbarn kennen – Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag des Landkreises Zgorzelec“ wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Staatshaushalts im Rahmen des Kleinprojektefonds INTERREG Polen – Sachsen 2014–2022 mitfinanziert. Bei der Vereinbarungsunterzeichnung am 1. Dezember 2010 – v.r.n.l.: Landräte Artur Bieliński, Bernd Lange und Günter Paulik, stellv. Landrat Landkreis Görlitz Foto: LRA ■ „MACHEN! 2019“ … ist ein neuer Online-Wettbewerb in den neuen Bundesländern, bei denen bürgerschaftliches Engagement im Mittelpunkt steht. Gemeinwesen und Demokratie leben davon, dass sich Menschen immer wieder einbringen, Aufgaben freiwillig übernehmen und gemeinsam Ideen für ein besseres Zusammenleben entwickeln. Engagierte Bürgergruppen, Vereine und Initiativen können sich am Wettbewerb in der Hauptkategorie „Bürgerschaftliches Engagement – Lebensqualität stiften und Zusammenhalt stärken“ und den Sonderkategorien „Grenzüberschreitende Partnerschaften stärken“ und „Deutsch-deutsche Geschichte erlebbar machen“ beteiligen. Insgesamt gibt es 40 Preise zwischen 5.000 und 15.000 Euro – 30 in der Hauptkategorie und jeweils fünf in den Sonderkategorien. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2019. Ausgerichtet wird der Wettbewerb von Christian Hirte, dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Informationen, Teilnahmebedingungen/-formular: www.machen2019.de ■ Stromspar-Check geht weiter Das Projekt Stromspar-Check für Bürger mit geringem Einkommen kann im Landkreis Görlitz bis 2022 durch SAPOS weitergeführt werden. Menschen, die Wohngeld/Lastenzuschuss beziehen, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, Familien mit Kindegeldzuschlag, Rentner mit Grundsicherung, Sozialhilfe- oder ALG II-Bezieher können kostenlos beraten werden, wo Energie eingespart werden könnte, ohne Lebensqualität zu verlieren. Außerdem erhalten Stromspar-Checkteilnehmer einfache Artikel zum Strom und Wasser sparen einmalig kostenfrei eingebaut. Seit 2012 wurden im Landkreis Görlitz 2000 Stromspar-Checks durch SAPOS durchgeführt. Das wird bis zum 31. Mai 2019 mit einem Preisausschreiben gefeiert. Zur Teilnahme sind alle berechtigt, die am Stromspar-Check teilgenommen haben oder zur Teilnahme berechtigt sind. Der Hauptpreis ist ein Wochenende für zwei Personen im Zittauer Gebirge oder in Bad Muskau incl. Halbpension und Bahnfahrkarte. Für den Stromspar-Check können sich Berechtigte bei SAPOS unter G 03581 318890, 03585 861520 oder 03583 670143, per E-Mail: ssh@sapos-goerlitz.de bzw. ssh-zittau@saposgoerlitz.de anmelden. Das Projekt wird bundesweit durch den Deutschen Caritasverband und die Energie- und Klimaschutz-Agenturen Deutschlands organisiert und gefördert durch das Bundesumweltministerium aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative. ■ Familienbüro MOSAIK ist Finalist beim Deutschen Kita-Preis Familienfreundlichkeit hat sich die Gemeinde Olbersdorf auf die Fahnen geschrieben. Damit es tatsächlich eine bessere Zukunft für die Kinder vor Ort gibt, hatten engagierte Menschen unterschiedlicher Professionen eine Idee. Ein Familienbüro sollte entstehen, das sich um die vielfältigsten Anliegen insbesondere von Familien in Olbersdorf und den umliegenden Gemeinden kümmert. Mit Hilfe einer Projektförderung aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Kommunalen Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Olbersdorf mbH wurde diese Idee 2015 Wirklichkeit. Außerdem haben sich aus der Initiativphase heraus sechs Kooperationspartner vereinigt, um aktiv an der konzeptionellen Umsetzung mitzuwirken. Das sind neben der Arbeiterwohlfahrt KV Oberlausitz e.V. als Projektträger die Gemeinde Olbersdorf, das Deutsche Rote Kreuz KV Zittau e.V., der Deutsche Kinderschutzbund OV Zittau e.V., die Johanniter- Unfall- Hilfe e.V. KV Görlitz und die Kommunale Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Olbersdorf mbH. Seit 2019 beteiligt sich auch der Landkreis Görlitz an der Finanzierung. Als eine Anlaufstelle mit Vernetzungsfunktion haben die Mitarbeiter des MOSAIK ein „offenes Ohr“ für die Belange der Ratsuchenden und unterstützen bei der Suche nach Lösungen, möglichen Bewältigungsstrategien und geeigneten Hilfsangeboten. Nun hat sich das Bündnis „Initiativgruppe Familienbüro MOSAIK“ um den Deutschen Kita-Preis 2019 beworben und sich gegen 1.600 Bewerber durchgesetzt und gehört nun zu den zwanzig Finalisten! Der Wettbewerb ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung, ELTERN, dem Didacta-Verband und der Deutschen Weihnachtslotterie. Er würdigt Kitas und Bündnisse, die Kinder in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Dabei werden nicht ausschließlich gute Ergebnisse fokussiert, sondern Entwicklungsprozesse und die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort in den Blick genommen. Die Preisträger werden am 13. Mai 2019 in Berlin bekannt gegeben. Wir wünschen viel Erfolg! Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 7

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