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Landkreisjournal Nr. 125/2019

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Erscheinungsdatum: 18.04.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 3. Sondersitzung des Kreistages Die 3. Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Donnerstag, dem 09.05.2019, um 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, in Görlitz statt. Tagesordnung: Öffentlich 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zu den Kreistagsniederschriften vom 30.01. und 06.03.2019 2 Baubeschluss zur Erweiterung des Landratsamtes am Standort Görlitz, Bahnhofstraße 24 3 Eisenbahnstrecke 6214 im Abschnitt Oberoderwitz – Niedercunnersdorf 3.1 Untersuchung zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke 6214 zwischen Oberoderwitz und Niedercunnersdorf als Verkehrsweg für den durchgehenden Eisenbahnverkehr 3.2 Errichtung einer Radverkehrsanlage auf der Eisenbahnstrecke 6214 im Abschnitt Oberoderwitz - Niedercunnersdorf zur Erhaltung des Streckenbandes 4 Betreibung einer gemeinsamen sorbischen Servicestelle der Landkreise Görlitz und Bautzen durch den Landkreis Bautzen 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 0151 15068068 anzumelden. ■ Beschlüsse der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.03.2019 Beschluss Nr.: 244/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt, den Verein „Evangelischer Schulverein Niesky/Görlitz e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Beschlüsse Nr. 245 – 270/2019 betreffen die investive Förderung von Kindereinrichtungen. Die Anlage 1 kann im Kreistagsbüro eingesehen werden. Beschluss Nr.: 245/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages gem. Anlage 1 die investive Förderung* für die Neugestaltung des Außengeländes zur Mängelbeseitigung in der Kita „Melaune“ (Antragsteller: Kinderkreis Vierkirchen) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 57.750,00 € für das Jahr 2019. Gleichzeitig wird der Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr. 215/2018 vom 01.03.2018 aufgehoben. Beschluss Nr.: 246/2019 * zur Anschaffung einer neuen ergonomischen Küche in der Kita „St. Georg“ in Rietschen/OT Daubitz (Antragsteller: Ev. St. Georgskirchgemeinde) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 5.775,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 247/2019 * zur Sanierung der Fußböden in der Kita „Waldwichtel“ in der Stadt Weißwasser (Antragsteller: AWO Lausitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 14.025,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 248/2019 * zur Badsanierung und Schaffung von fehlenden Toiletten in der Kita „Waldwichtel“ in der Stadt Weißwasser (Antragsteller: AWO Lausitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 17.941,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 249/2019 * zum baulichen Brandschutz in der Kita „Zur Eisenbahn“ in der Gemeinde Hähnichen (Antragsteller: Gemeinde Hähnichen) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 10.285,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 250/2019 * zur Grundstückseinfriedung in der Kita „Am Zauberwäldchen in der Stadt Görlitz (Antragsteller: AWO KV Oberlausitz e.V.) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 33.000,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 251/2019 * zum Umbau eines Lagerraumes zu einem Gruppenraum zur Erhöhung der Kapazität im Hort Daubitz in der Gemeinde Rietschen/OT Daubitz (Antragsteller: Gemeinde Rietschen) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 22.220,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 252/2019 * zur Spielplatzerweiterung im Hort „Fichtequirle“ in der Stadt Ebersbach- Neugersdorf (Antragsteller: Stadt Ebersbach-Neugersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 8.250,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 253/2019 * zur Ausstattung des Hortes“Naturdetektive“ nach Komplettsanierung in der Stadt Zittau/OT Hirschfelde (Antragsteller: Gernegroß Zittauer Kita gGmbH) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 38.500,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 254/2019 * zur grundhaften Sanierung der Außentreppe in der Kita „Schwalbennest“ in der Stadt Herrnhut (Antragsteller: IB Mitte gGmbH) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 4.455,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 255/2019 * zur Erneuerung des Sandspielbereiches und Anschaffung eines Sonnensegels im Kinderhaus „Hundert Sprachen“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 8.250,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 256/2019 * zur Erneuerung des Sandspielbereiches und Sonnenschutz in dem „Freinet Kinderhaus“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 12.100,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 257/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt gem. Anlage 1 die investive Förderung der Erstausstattung der neu zu schaffenden Kindertagespflegestelle „ Kloß“ In der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 4.250,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 258/2019 * der Ertüchtigung der Außenanlagen und Gestaltung von Räumen und Schulhof in der Grundschule Fischmarkt zur Aufnahme von 51 zusätzlichen Hortkindern im Kinderhaus „Sonnenschein“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 45.100,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 259/2019 * der Ausstattung des Außenbereiches im Hort der Pestalozzi-Grundschule in der Stadt Weißwasser (Antragsteller: Stadt Weißwasser) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 13.750,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 260/2019 * der Ausstattung des Außenbereiches in der Kita „Ulja“ in der Stadt Weißwasser (Antragsteller: Stadt Weißwasser) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 23.100,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 261/2019 * der Ersatzbeschaffung von Ausstattung für den Bereich Kita in der Kita „Brüderchen und Schwesterchen“ in der Gemeinde Kodersdorf (Antragsteller: Gemeinde Kodersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 7.700,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 262/2019 * der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen (Mobiliar) im Hort „Fröhliche Schöpstalkinder“ in der Gemeinde Schöpstal (Antragsteller: Gemeinde Schöpstal) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 3.080,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 263/2019 * der Ersatzbeschaffung Mobiliar und Außenspielgeräte und Sanierung Bungalow in der Kita „Sonnenschein“ in der Gemeinde Neißeaue/OT Groß Krauscha (Antragsteller: Gemeinde Neißeaue) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 12.650,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 264/2019 * des Ersatzes des Spiel und Kletterturms im Hort „Ameisenhügel“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 11.660,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 265/2019 * der Gestaltung des Eingangsbereiches und Leiterinnenzimmers im dt.- poln. Kinderhaus „Zwergenhaus“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 5.500,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 266/2019 * der Erneuerung der Küchenzeile und elektrischen Anlagen im Hort „Bienenhaus“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 8.250,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 267/2019 * von Mobiliar Hort Bienenhaus (Container) im Hort „Bienenhaus“ Außenstelle in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 8.250,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 268/2019 * von Sonnensegeln im Kinderhaus „Spatzennest im Birkenwäldchen“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 3.960,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 269/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz gem. Anlage 1 die investive Förderung der Ausstattung nach Komplettmodernisierung und Erweiterung der Kapazität um 24 Plätze in der Kita „Querxenhäus`l“ in der Stadt Zittau (Antragsteller: Gernegroß Zittauer Kita gGmbH) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 128.535,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 270/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt gem. Anlage 1 die investive Förderung des Ersatzneubaus und Erweiterung der Kapazität in der Kita „Südstadtmäuse“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: Stadtverwaltung Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 1.443.750,00 € für das Jahr 2019. Beschluss Nr.: 271/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die 2. Fortschreibung der Konzeption „Miteinander für Familien“. Integrierte Rahmenkonzeption Präventiver Kinderschutz, Kindergesundheit und Frühe Hilfen im Landkreis Görlitz (gültig ab 2019). Beschluss Nr.: 272/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das Kapitel 1 - Planungskonzeption des Teilfachplans V A „Planung der Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII“. Bernd Lange, Landrat ■ Engagement-Preis 2019 Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement verdient besondere Unterstützung. Dafür gibt es den Engagement-Preis des Landkreises Görlitz, für den in diesem Jahr 160.000 Euro zur Verfügung stehen. Damit möglichst viele Engagierte davon profitieren können, wurde das Verfahren nochmals vereinfacht. Die Beantragung erfolgt ganz unbürokratisch über ein Online-Formular. Es gibt insgesamt sieben Kategorien für verschiedene Engagement-Bereiche – von Fortbildungen über Sachkosten für Mitmach-Aktionen bis hin zur Nachwuchsförderung. Die Höhe der Beträge ist auf 200 oder 500 Euro festgesetzt. Den kleineren Betrag gibt es nach einer kurzen Prüfung der Inhalte sofort. Anträge auf 500 Euro prüft eine Jury und erteilt dann den Zuschlag. Der Engagement-Preis wird finanziert aus dem Kommunalen Ehrenamts-Budget. Der Landtag stellt dafür Steuermittel in Höhe von 200.000 Euro bereit. Informationen: www.unbezahlbar.land 4 Ausgabe 125 / 18. April 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins Durch den Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, sollen die Grenzen der Flurstücke 90/2, 91, 92, 93, 94, 96, 97, 362 der Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Jänkendorf Flur 1, der Flurstücke 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310/1, 318/4, 320/11, 320/12, 437, 442, 443, 444, 446 der Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Jänkendorf Flur 2, der Flurstücke 1/5, 1/8, 1/12, 1/13, 1/14, 1/17, 1/29, 3/11, 5/10, 5/11, 5/12, 12/4, 12/5, 13/1, 13/2, 13/3, 14/3, 14/6, 14/7, 14/8, 14/9, 15/5, 15/6, 16/2, 16/4, 16/5, 17/4, 17/5, 18/4, 18/5, 19/4, 19/5, 20/2, 21/1, 21/4, 22/4, 22/5, 22/6, 23/4, 23/5, 24/1, 24/4, 24/5, 25/9, 25/10, 26/5, 27/1, 27/2, 302/1, 302/4, 302/5, 302/6, 302/7 der Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Jänkendorf Flur 3 durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (siehe Anhang) bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben genannten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine Katastervermessung zur Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters von Amts wegen (§ 14 Abs. 3 SächsVermKatG). Mit der Katastervermessung sollen die festgelegten Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 16.05.2019, ab 9 Uhr in Jänkendorf statt. Wegen der Vielzahl der Beteiligten bitten wir diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen möchten, um telefonische Rücksprache unter der Telefonnummer 03581 663-3564, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können. Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ihr Personaldokument mit. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Birgit Trenkler, Amtsleiterin ■ Saisonverkehre starten Am 1. Mai starten im Landkreis Görlitz die Saisonverkehre an den Wochenenden. Erstmalig werden auf der Buslinie 257 während der Sommersaison zwischen Weißwasser, Gablenz und Kromlau zunächst versuchsweise an den Wochenenden drei Fahrten je Richtung angeboten. In Weißwasser bestehen Anschlüsse an die RB65 der ODEG in Richtung Cottbus bzw. Görlitz. Damit gibt es neben den historischen Zügen der Waldeisenbahn Muskau eine weitere, umweltfreundliche Alternative für einen Besuch im größten Rhododendronpark Deutschlands. Eine Kombination bei der Hin- und Rückfahrt ist möglich, denn die ZVON- oder EURO-NEISSE-Tageskarten gelten auch im Regelbetrieb der Waldeisenbahn zwischen Weißwasser und Kromlau bzw. Bad Muskau. Der Kurort und Fürst-Pückler-Park Bad Muskau ist zudem ganzjährig an den Wochenenden alle zwei Stunden mit der Buslinie 250 von Weißwasser erreichbar. Auf den Buslinien 140 Görlitz - Rothenburg sowie 256 Weißwasser - Boxberg werden während der Sommersaison viele Rufbusfahrten am Wochenende in reguläre Fahrten umgewandelt. So entfällt dann die vorherige telefonische Anmeldung für Fahrten in den Findlingspark Nochten oder zum Bärwalder See bzw. zur Kulturinsel Einsiedel in Zentendorf. Die Busse der Linie 256 haben in Weißwasser ebenfalls Anschlüsse an die RB65 der ODEG. Auf der Buslinie 6 werden an den Wochenenden drei Fahrten bis in das tschechische Petrovice (Petersdorf) verlängert. In Petrovice bestehen Anschlüsse an die tschechische Buslinie 077, die nach Jablonné v Podještědí (Deutsch Gabel) und nun weiter über Hrádek nad Nisou (Grottau) und Chrastava (Kratzau) bis nach Liberec (Reichenberg) fährt. Die Linie 077 führt zudem am Schloss Lemberk (Lämberg) sowie an der Burg Grabštejn (Grafenstein) vorbei. Ferner bieten sich zahlreiche Haltestellen als Ausgangspunkt für ausgedehnte Wanderungen im Lužické hory (Lausitzer Gebirge) an. Für Fahrten im Dreiländereck können die EURO-NEISSE-Tageskarten genutzt werden. Diese sind für eine, zwei, drei, vier oder fünf Personen beim Busfahrer oder beim Zugbegleiter erhältlich. Diese Tageskarte kostet z.B. für eine Person 13 Euro. Fünf Personen zahlen nur 27 Euro. Die EURO-NEISSE- Tageskarten sind in allen Bussen, Bahnen und Straßenbahnen im gesamten Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), in Tschechien im gesamten Liberecký kraj und im Verkehrsgebiet Šluknovsko (Schluckenauer Zipfel im Ústecký kraj) sowie auf ausgewählten Linien in der polnischen Woiwodschaft dolnośląskie (Niederschlesien) gültig. Die zusätzlichen Fahrplanangebote werden auf den genannten Linien während der Sommersaison vom 1. Mai bis zum 30. September an allen Sam-, Sonn- und Feiertagen angeboten. In den Fahrplänen sind diese Fahrten mit einer Sonne () gekennzeichnet. Fahrpläne/Tarifinfos: www.ZVON.de ■ Impfsprechstunde fällt aus In der Woche vom 23. bis 26. April findet im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz, Reichertstraße 112, keine Impfsprechstunde statt. Ab Dienstag, dem 30. April, wird die Impfsprechstunde wieder zu den regulären Zeiten, jeweils dienstags von 14 bis 17.30, angeboten. Auszug aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482), in der jeweils geltenden Fassung § 16 Grenzbestimmung (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. (3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein Grenztermin durchzuführen. Den Beteiligten sind Zeitpunkt und Ort rechtzeitig anzukündigen und die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im Übrigen vom Leiter der zuständigen Vermessungsbehörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde. (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung und Abmarkung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt. ■ Monitoring der Amerikanischen Faulbrut Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mit dem Erlass zum Monitoring der Amerikanischen Faulbrut (AFB) vom 20.12.2018 die Durchführung eines flächendeckenden Monitorings in Sachsen möglich gemacht. Im Wesentlichen beinhaltet dieser Erlass, dass jedes Bienenvolk untersucht werden soll, welches zum Zeitpunkt der Untersuchung im Bestand ist. Das Monitoring ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Bienensachverständigen des Landkreises Görlitz sind für die Untersuchung bzw. Probenahme durch den Amtstierarzt beauftragt worden. Es werden hierfür jährlich Imker ausgewählt, welche diese Untersuchung in ihren Bienenständen durchführen lassen. Dabei werden Futterkranzproben von jedem Bienenvolk kostenfrei entnommen und an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen zur Untersuchung gesandt. Die ausgewählten Imker werden durch das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt informiert. Dr. R. Schönfelder, Amtstierarzt ■ Aufhebung Sperrbezirk Zum Start des Bienenjahres 2019 sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Gebiet der Gemeinde Großschönau abgeschlossen. Die anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche gilt dort damit als erloschen. Die Amtstierärztliche Allgemeinverfügung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes vom 15. Juni 2017 zur „Festlegung des Sperrbezirkes gemäß § 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung“ wurde widerrufen. Der gebildete Sperrbezirk ist damit aufgehoben. Dr. R. Schönfelder, Amtstierarzt ■ Fortbildung im Gesundheitsamt Um die Erkrankung Tuberkulose und ihre Aktualität nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, bietet die Tuberkuloseberatung des Landkreises Görlitz am 15. Mai, 15-16 Uhr, im Gesundheitsamt eine Fortbildung für Interessierte an. Das Anmeldeformular ist unter www.kreis-goerlitz.de (Gesundheitsamt ➔ Sachgebiet Infektionsschutz/ Kommunalhygiene/ Wasser ➔ Tuberkuloseberatung) zu finden. Anmeldungen bitte bis zum 10. Mai per Z 03581 663-62676. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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