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Landkreisjournal Nr. 125/2019

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Erscheinungsdatum: 18.04.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) I Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. BImSchV über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die OWE Oberlausitzer Windenergie GmbH & Co. Windkraftanlage Schöpstal KG (AZ.: 3100-03/106.11-691M/GE/jop/2018-1) in 02829 Schöpstal, Ortsteil Kunnersdorf 18.04.2019 Der Landkreis Görlitz hat der OWE Oberlausitzer Windenergie GmbH & Co. Windkraftanlage Schöpstal KG, Am Stadtpark 4 in 02826 Görlitz mit Datum vom 07.01.2019 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit dem folgenden, verfügenden Teil erteilt: 1. „Die OWE Oberlausitzer Windenergie GmbH & Co. Windkraftanlage Schöpstal KG (im Folgenden OWE genannt) erhält aufgrund der §§ 4, 10 und 19 des BlmSchG i. V. m. § 1 der 4. BlmSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BlmSchV nach Maßgabe der in Abschnitt B: genannten Antragsunterlagen und der in Abschnitt C: enthaltenen Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer ENERCON E-92 mit Nabenhöhe 138,38 m, Gesamthöhe 184,38 m und Nennleistung 2,35 MW in 02829 Schöpstal, Gemarkung Kunnersdorf, Flur 4, Flurstücke 129/3 und 134 (im Folgenden WEA E-92 genannt) i. V.m. Rückbau einer WEA ENERCON E-66/15.70 mit Nabenhöhe 65 m, Gesamthöhe 100 m und Nennleistung 1,5 MW in 02829 Schöpstal, Gemarkung Kunnersdorf, Flur 4, Flurstück 136 (im Folgenden WEA E-66 genannt). 2. Vor Baubeginn der WEA E-92 ist die WEA E-66 zurückzubauen. 3. Vor Baubeginn der WEA E-92 ist gegenüber dem Landratsamt Görlitz eine unbefristete Sicherheit zur Finanzierung der Rückbaukosten der WEA E-92 nach dauerhafter Aufgabe deren genehmigter Nutzung zu erbringen. Die zu erbringende Sicherheitsleistung wird auf 185.000 Euro (in Worten: Einhundertfünfundachtzigtausend Euro) festgesetzt. Diese Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische und auf erstes Anfordern lautende Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse (Formulierungsvorschlag s. Anlage) zu erbringen. 4. Die sofortige Vollziehbarkeit der in o.g. Nr. 3. getroffenen Entscheidungen wird angeordnet. 5. Nach dauerhafter Einstellung des Betriebs der WEA E-92 ist die Anlage innerhalb eines Jahres vollständig zurückzubauen und es sind innerhalb dieser Frist sämtliche durch ihre Errichtung, ihren Betrieb und ihren Rückbau verursachten Bodenversiegelungen zu beseitigen. 6. Bestandteil dieser Genehmigung sind die in Abschnitt B: genannten und mit Genehmigungsvermerk ,,gehört zum Genehmigungsbescheid vom 07.JAN.2019 Landkreis Görlitz Umweltamt“ versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C: enthaltenen Nebenbestimmungen. 7. Mit dieser Genehmigung wird gemäß § 71 SächsBO das Einvernehmen der Gemeinde Schöpstal ersetzt. 8. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BlmSchG die Baugenehmigung für die WEA E-92 nach § 59 SächsBO, Az: B-17/02509/SÖ/brü, einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen (s. Abschnitt C: Nr. 2.) und Hinweise (s. Abschnitt F: Nr. 5.), ein. 9. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BlmSchG die Luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 31 (2) Nr. 9 und (3) i. V.m §§ 14 (1) und 15 LuftVG für die Errichtung und den Betrieb der maximal 184,38 m über Grund hohen WEA E-92 (Nabenhöhe = 138,38 m plus Rotorradius = 46,00 m) auf dem in den Antragsunterlagen mit den WGS84-Koordinaten: 51 o 12‘ 23,18“ N, 14 o 57‘ 26,12“O bezeichneten Standort einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen (s. Abschnitt C: Nr. 8.) und Hinweise (s. Abschnitt F: Nr. 9.) ein. 10. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BlmSchG die Genehmigung zur Aufstellung von Montagekränen für die Vorhabensdurchführung nach § 15 (2) Satz 3 LuftVG einschließlich der zugehörigen Nebenbestimmungen (s. Abschnitt C: Nr. 9.) ein. 11. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchzuführende allgemeine Vorprüfung nach § 2 (5) UVPG i.V.m. § 9 (1) Nr. 2. UVPG i.V.m. Nr. 1.6.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG ergab, dass kein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 12. Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 (1) Nr. 1 BlmSchG, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren ab Unanfechtbarkeit der Genehmigung mit dem Anlagenbetrieb begonnen wird. 13. Die Kosten des Verfahrens trägt OWE.“ Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz einzulegen.“ Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung und den zugehörigen Antragsunterlagen liegt vom 23.04.2019 bis einschließlich 06.05.2019 bei folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus: Landkreis Görlitz, Montag 8.30 - 12.00 Uhr Umweltamt Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 2. OG, Zimmer 3001 Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Georgewitzer Straße 52 Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 02708 Löbau Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Landkreis Görlitz Montag 8.30 - 12.00 Uhr Bürgerbüro Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Erdgeschoß Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Bahnhofstraße 24 Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 02826 Görlitz Freitag 8.30 - 12.00 Uhr sowie beim Verwaltungsverband Montag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Weißer Schöps/Neiße Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Bauamt, Zimmer 304 Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Str. der Freundschaft 1 Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 02923 Kodersdorf Freitag 7.00 - 12.00 Uhr. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen: 1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. 2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch denjenigen gegenüber als zugestellt, denen er nicht gesondert bekanntgegeben wurde. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides gilt entsprechend. II Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. BImSchV über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Heim Rinderfarm Neiße GmbH (AZ.: 310-4/106.11/672GE/ roe/2017-1) in 02929 Rothenburg/O. L. 18.04.2019 Der Landkreis Görlitz hat der Heim Rinderfarm Neiße GmbH, Dorfstr. 11a in 02929 Rothenburg/O. L. mit Datum vom 27.03.2019 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gärprodukten inklusive dienender Nebenanlagen mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt: „1. Die Heim Rinderfarm Neiße GmbH erhält aufgrund der §§ 4 und 19 Abs. 1, 2 des BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 9.36 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV nach Maßgabe der in nachfolgendem Abschnitt B bezeichneten Antragsunterlagen und der nachstehenden (Abschnitt C) Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gärprodukten am Standort Dorfstraße 11a, 02929 Rothenburg/O.L., Gemarkung Neusorge, Flur 1, Flst.-Nrn. 133/4, 137, 140/8, 144. Gegenstand des vorliegenden Antrages ist im Wesentlichen: a) die Errichtung und der Betrieb: - zweier Stahlbetonrundbehälter mit PVC-Foliendach abgedeckt (Durchmesser innen = 33 m, h = 7 m) und einem Vnutz von je 5.902 m 3 bei 10 cm Freibord - je drei Tauchmotorrührwerke, - Pumpencontainer mit Exzenterschneckenpumpe zum Befüllen, - je eine Tauchmotorpumpe zum Entleeren, - Rohrleitungssystem Typ PE 100-RC SDR 17, DN 160 sowie b) der Betrieb des bereits vorhandenen offenen Behälters Vnetto = 3.393 m 3 (Durchmesser innen = 30 m, H = 5 m mit Schwimmschicht, zwei Tauchmotorrührwerken, Fa. Eisele Typ GTWS 204 und einem Be- und Abfüllplatz. Die Befüllung und Entleerung des Behälters erfolgt direkt vom Tankfahrzeug. 2. Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C genannten Nebenbestimmungen. 3. Mit dieser Genehmigung wird gemäß § 71 SächsBO das Einvernehmen der Stadt Rothenburg/ O. L. ersetzt. 4. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Zulassungen mit ein: • Baugenehmigung der zwei geplanten Gärproduktlagerbehälter nach § 64 der SächsBO, • Befreiung vom Verbot der Errichtung baulicher Anlagen im Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG, • Ausnahmegenehmigung vom geltenden Anbauverbot gemäß § 24 Abs. 9 SächsStrG. 5. Es wird festgestellt, dass die Baugenehmigung des vorhandenen offenen Behälters bestandskräftig bleibt. Alle Regelungen, sofern im vorliegenden Bescheid keine anderen Bestimmungen getroffen werden, behalten ihre Gültigkeit. 6. Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab Unanfechtbarkeit der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage begonnen bzw. die Anlage nicht innerhalb von einem Jahr nach Baubeginn in Betrieb genommen wird. 7. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.“ Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz einzulegen.“ Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung und den zugehörigen Antragsunterlagen liegt vom 23.04.2019 bis einschließlich 06.05.2019 bei folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus: Landkreis Görlitz Montag 8.30 - 12.00 Uhr Umweltamt Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 2. OG, Zimmer 3004 Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Georgewitzer Straße 52 Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 02708 Löbau Freitag 8.30 - 12.00 Uhr sowie bei der Stadtverwaltung Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Rothenburg/O.L. Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Bau u. Finanzen, Zimmer 102 Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Marktplatz 1 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 02929 Rothenburg/O.L. Freitag 9.00 - 12.00 Uhr. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen: 1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, denen er nicht gesondert bekanntgegeben wurde. im Auftrag Müller, Amtsleiter (komm.) Umweltamt 14 Ausgabe 125 / 18. April 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

INFORMATIONEN ■ Gewässerschau 2019 Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz informiert über die nächsten Termine der diesjährigen Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert. Nach § 107 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiter zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt, die Grundstücke zu betreten. Gewässer 1. Ordnung Datum Uhrzeit / Treffpunkt Ansprechpartner/Telefon Lausitzer Neiße 15.05.2019 9 Uhr, Sielbauwerk Altstädter Dorfbach Herr Neumann G 03581 663-3176 (Ostritz: Sielbauwerk Altstädter (Gelände Friedensblick) Dorfbach bis Kloster) Mobil*: G 0151 15068117 Lausitzer Neiße 15.05.2019 ca. 11 Uhr, Friedensstraße 62 (alte Grenz-, Herr Neumann G 03581 663-3176 (Zittau: Lusatiaweg) übergangsstation), Ecke Lusatiaweg Mobil*: G 0151 15068117 Pließnitz und 21.05.2019 8.30 Uhr, Landestalsperrenverwaltung Herr Neumann G 03581 663-3176 Lausitzer Neiße Gewässermeisterei Görlitz, OT Hagenwerder, (Stadt Görlitz) Nickrischer Straße 3 Mobil*: G 0151 15068117 * Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet. ■ Bekanntmachung Schautermine Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 finden durch die Schutzzonenkommission des Landkreises Görlitz Schautermine zur Kontrolle der Trinkwasserschutzgebiete statt. Zum Schautermin dürfen im Trinkwasserschutzgebiet liegende Flurstücke durch behördliche Mitarbeiter betreten werden (§ 107 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz). Trinkwasserschutzgebiet Treffpunkt Datum Uhrzeit Uhsmannsdorf Am Wasserwerk Nieskyer Straße in Uhsmannsdorf 16.05.2019 09:30 Uhr Rothenburg-Dunkelhäuser Am Wasserwerk Bahnhofstraße 14 in Rothenburg/O.L. 16.05.2019 11:00 Uhr ■ Stellenausschreibung Die Gemeinde Oderwitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen einer Elternzeitvertretung einen/eine Erzieher/in (30 Std./Woche) für den Einsatz im kommunalen Schulhort „Max Langer“. Die Bewerbungsfrist endet am 10. Mai. Die vollständige Stellenausschreibung ist unter www.oderwitz.de abrufbar. ■ Baumaßnahmen des Landkreises Ortsdurchfahrt Diehsa K 8456 grundhaft ausgebaut Nach einem reichlichen Jahr Bauzeit konnte die grundhaft ausgebaute Kreisstraße K 8456 in Diehsa am 7. November 2018 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Gebaut wurde im Auftrag des Landkreises Görlitz in Gemeinschaft mit der Gemeinde Waldhufen, dem Abwasserzweckverband „Schwarzer Schöps“ (AZV) und dem Trinkwasserzweckverband „Neiße-Schöps“ (TZV). Denn es wurden außerdem Trinkwasserleitungen erneuert und das Abwassernetz sowie ein straßenbegleitender Gehweg neu hergestellt. In die Zuständigkeit des Landkreises fiel der 500 Meter lange grundhafte Straßenbau mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Im Auftrag der Gemeinde erfolgte der Neubau des 400 Meter langen, 1,40 - 2 Meter breiten, straßenbegleitenden Gehweges und der Regenwasserkanalisation auf einer Länge von 500 Metern. Der Abwasserzweckverband ließ 560 Meter neue Schmutzwasserkanalisation bauen, der Trinkwasserzweckverband 500 m neue Trinkwasserleitungen sowie drei Durchlässe. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen etwa 1,2 Millionen Euro. Davon trugen Landkreis und Gemeinde zusammen 950.000 Euro, der AZV 160.000 Euro und der TZV 90.000 Euro. Der Straßen- und Gehwegbau und die Herstellung der Entwässerungsanlagen wurden vom Freistaat Sachsen über die Richtlinie zur Förderung kommunaler Straßen- und Brückenbauvorhaben (RL KStB) mit 80 Prozent gefördert. ■ Zum Tod von Bruno Priehäußer Der langjährige Leiter der Suchtberatungsstelle Görlitz, Herr Dipl.-Psychologe Bruno Priehäußer, ist am 23. März 2019 im Alter von 64 Jahren verstorben. Seit 1991 war Herr Priehäußer maßgeblich am Aufbau der ambulanten Suchtberatungsstelle und der Realisierung ambulanter Rehabilitationsleistungen für suchterkrankte Menschen beteiligt. Im Auftrag der Landkreisverwaltung, die im gesamten Landkreis die Aufgabe der Suchtberatung an freie Träger vergibt, hat sich Herr Priehäußer für hohe Qualitätsstandards eingesetzt und sein kritisches Augenmerk auf eine ganzheitliche, insbesondere auch soziale Betrachtung der individuellen Probleme der Erkrankten gelenkt. Er war ein wichtiger Initiator von Arbeits- und Tagesstrukturprojekten. Sowohl die Landkreisverwaltung als auch alle externen Suchtberatungsstellen des Landkreises möchten auf diesem Weg die von Herrn Priehäußer mit sehr viel menschlichem Einfühlungsvermögen geleistete Arbeit würdigen. ■ Tag der Oberlausitz Zum sechsten Mal wird am 21. August 2019 ganz offiziell der „Tag der Oberlausitz“ begangen. An diesem Tag im Jahr 1346 hatten sich die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau zum Oberlausitzer Sechsstädtebund zusammengeschlossen. Die große landschaftliche, ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt soll mit diesem Tag, der von Menschen aus der Oberlausitz selbst organisiert und gestaltet wird, wieder mehr ins Bewusstsein gerufen werden. Deshalb wünschen sich die Initiatoren, dass Jung und Alt diesen Tag bewusst wahrnehmen, an Veranstaltungen teilnehmen oder selbst organisieren. Aktivitäten zum und um den Oberlausitztag in der Zeit vom 16. bis zum 25. August für den Veranstaltungskalender können auf www.oberlausitz-tag.de über marketing@oberlausitz.holiday gemeldet werden (Angaben: Thema, Art der Darbietung, Ort, Datum, Uhrzeit). Das können sowohl einmalige Aktivitäten als auch traditionelle Events sein, wenn sie etwas mit der Oberlausitz zu tun haben. ■ Tag des offenen Denkmals Mit dem Tag des offenen Denkmals am 8. September soll die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes sensibilisiert und Interesse für die Belange der Denkmalpflege geweckt werden. „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“ lautet in diesem Jahr das Motto des bundesweiten Tages und schließt sich damit an das 100-jährige Bauhaus-Jubiläum an. Wenn auch Sie Ihre Türen öffnen und Architekturliebhaber zu Streifzügen durch alle Umbrüche und das Moderne u. a. in historischen Gebäuden, Parks und archäologischen Stätten einladen wollen, dann melden Sie sich bitte unter www.tag-des-offenen-denkmals.de bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bis spätestens 31. Mai 2019 an. Die Bögen für die schriftliche Anmeldung und für die unentgeltliche Materialbestellung (Plakate, Aufkleber, Malbögen) zum Tag des offenen Denkmals erhalten Sie ab sofort beim Landratsamt Görlitz, Untere Denkmalschutzbehörde bei Frau Marcellino, G 03581 663-3719 oder E-Mail: Steffi.Marcellino@kreis-gr.de bzw. bei Frau Thiele, G 03581 663-3739 oder E-Mail: Jeannett. Thiele@kreis-gr.de oder im Internet unter www.tag-des-offenen-denkmals.de Wenn Sie in die übliche Veröffentlichung der örtlichen Presse aufgenommen werden wollen, bitten wir Sie zusätzlich um Mitteilung Ihrer Teilnahme bis zum 13. Juli 2019 bei den o.g. Ansprechpartnerinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises. ■ Miteinander für Familien Der interaktive Online-Newsletter „Miteinander für Familien“ bündelt Informationen für Fachkräfte zu den Themen Frühe Hilfen, Kinderschutz, Familienbildung und Kindergesundheit. Der Newsletter kann über die Internetseite www.sfws-goerlitz.de abonniert und anschließend viermal im Jahr per E-Mail bezogen werden. Die Ausgabe I/2019 befasst sich mit gewinnbringender Beratung im Kinderschutz. Diese wird unter anderem von Insoweit erfahrenen Fachkräften (IeFK) geleistet. Annette-Luise Birkner von der Fachstelle erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Görlitz gibt einen Überblick über die Entstehung und aktuelle Entwicklungen zum landkreiseigenen Zertifikatskurs. Was eine Insoweit erfahrene Fachkraft leistet, für wen die Beratung geeignet ist und weitere Informationen umfasst die Rubrik „Wichtig zu wissen …“. Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen können sich zudem über die medizinische Kinderschutzhotline rund um die Uhr Unterstützung holen. Die App Hans & Gretel ergänzt das Angebot für Ärztinnen und Ärzte und dient der Erkennung und Vorgehensweise bei Kinderschutzfällen in der Medizin. Weiterhin stellt sich das Gruppenangebot „Löwenkinder“ mit den Terminen in 2019 vor. Die Kampagne „Clever in Sonne & Schatten“ gibt rund um die Themen Sonnenschutz und Krebsvorsorge Umsetzungsanregungen für Kindertageseinrichtungen. Abgerundet wird der Newsletter mit interessanten Publikationen. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 15

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