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Landkreisjournal Nr. 122/2019

Erscheinungsdatum: 25.01.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Görlitz zur Durchführung der Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019 im Landkreis Görlitz Gemäß §§ 1 Abs. 4, 48 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) vom 16. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 313) gibt der Landrat des Landkreises Görlitz bekannt: I. Wahltag Der Wahltag der Kreistagswahl ist der 26. Mai 2019. Am gleichen Tag finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die Gemeinderatswahlen im Landkreis Görlitz statt. Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes werden diese Wahlen als organisatorisch verbundene Wahlen durchgeführt. Es werden einheitliche Wahlbezirke gebildet und einheitliche Wählerverzeichnisse erstellt. Die Wahlräume sind dieselben. II. Zahl der zu wählenden Kreisräte Aufgrund von § 25 Abs. 2 Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO) sind 86 Kreisräte zu wählen. III. Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise Aufgrund von § 50 Abs. 2 KomWG und des Beschlusses Nr. 229/2018 des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 04.07.2018 wird das Gebiet des Landkreises Görlitz zur Kreistagswahl am 26. Mai 2019 in 10 Wahlkreise eingeteilt und wie folgt abgegrenzt: Wahlkreis Nr. Der Wahlkreis umfasst das Gebiet der 1 Gemeinden Groß Düben, Schleife, Trebendorf, Gablenz und Weißkeißel, Stadt Bad Muskau und Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. 2 Gemeinden Krauschwitz i.d. O.L., Boxberg/O.L., Rietschen, Kreba-Neudorf und Hähnichen, Stadt Rothenburg/O.L. und Große Kreisstadt Niesky 3 Gemeinden Mücka, Hohendubrau, Quitzdorf am See, Waldhufen, Horka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal, Vierkirchen, Königshain, Markersdorf und Stadt Reichenbach/O.L. 4 von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Historische Altstadt und Innenstadt 5 von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Rauschwalde, Biesnitz, Südstadt, Weinhübel, Deutsch Ossig, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Klein Neundorf und Kunnerwitz 6 Gemeinden Oppach, Beiersdorf, Lawalde, Großschweidnitz und Rosenbach, Große Kreisstadt Löbau 7 Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Kottmar, Stadt Neusalza-Spremberg und Stadt Ebersbach-Neugersdorf 8 Gemeinden Oderwitz, Mittelherwigsdorf und Schönau-Berzdorf a.d.Eigen, Stadt Herrnhut, Stadt Ostritz und Stadt Bernstadt a.d.Eigen 9 Gemeinden Leutersdorf, Hainewalde, Großschönau, Bertsdorf-Hörnitz, Kurort Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin, Stadt Seifhennersdorf 10 Große Kreisstadt Zittau IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Parteien und Wählervereinigungen werden aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag wahlkreisbezogen und schriftlich einzureichen. Diese können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 21.03.2019 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses im Landratsamt unter folgender Anschrift schriftlich eingereicht werden: Landratsamt Görlitz, Vorsitzender des Kreiswahlausschusses, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Die schriftlichen Wahlvorschläge können auch persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Görlitz oder nach Vereinbarung eingereicht werden. Für die Einreichung der Wahlvorschläge einschließlich aller Anlagen ist die elektronische Form ausgeschlossen. V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Inhalt und Form der Wahlvorschläge und die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen werden durch §§ 6, 6a, 6b, 6c, 6d und 6e KomWG, sowie § 16 KomWO bestimmt. Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 16 der KomWO eingereicht werden. Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag für die Kreistagswahl darf höchstens 13 Bewerber enthalten. Die erforderlichen Vordrucke sind beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes erhältlich. Außerdem können die Vordrucke von der Internetseite des Landkreises Görlitz heruntergeladen werden (www.kreis-goerlitz.de). Jeder Wahlvorschlag muss enthalten: 1. als Bezeichnung des Wahlvorschlags den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, 2. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit, 3. Wahlgebiet und Wahlkreis. Die Namen der Bewerber müssen in der durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählervereinigung festgelegten Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen sein. Als Beruf des Bewerbers ist derjenige anzugeben, der zurzeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde. Die zusätzliche Angabe von akademischen Graden und Wahlehrenämtern ist zulässig. Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6c Absatz 2 KomWG teilgenommen haben. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensperson und der zweite Unterzeichner als stellvertretende Vertrauensperson. Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 17 zur KomWO, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6a Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, 2. für jeden Bewerber eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 17 zur KomWO, 3. beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6c Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 zur KomWO und die Versicherung an Eides statt soll nach dem Muster der Anlage 20 zur KomWO, auch unmittelbar auf der Niederschrift, gefertigt werden, 4. im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 des Kommunalwahlgesetzes eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, 5. beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung, 6. beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 zur KomWO, 7. bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes. VI. Hinweise auf Bestimmungen über erforderliche Unterstützungsunterschriften Die Notwendigkeit und die Anzahl von Unterstützungsunterschriften bestimmen sich nach § 6b KomWG und § 17 KomWO. Jeder Wahlvorschlag für einen Wahlkreis muss im Landkreis Görlitz von 20 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags 1. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder 2. seit der letzten Wahl im Kreistags des Landkreises Görlitz vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 23 zur KomWO unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Unterzeichnung die Namen der Vorunterzeichner nicht bekannt werden. Die Identität und die Wahlberechtigung des Unterzeichners sind auf dem Unterschriftsblatt zu bescheinigen. Gemäß § 17 Abs. 3 KomWO haben Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, dies beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (14. März 2019), schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Offensichtlich unbegründete Anträge können zurückgewiesen werden; der ablehnende Bescheid ist dem Antragsteller unverzüglich zuzustellen. Der Beauftragte sucht den Wahlberechtigten in seiner Wohnung oder an dem von diesem bezeichneten anderen Aufenthaltsort, der innerhalb des Wahlgebiets liegen muss, auf und legt ihm ein Unter-schriftsblatt zum Unterschreiben vor. Ist der Wahlberechtigte des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert, seine Unterschrift zu leisten, hat der Beauftragte seine Erklärung zu Protokoll zu nehmen, indem er auf dem Unterschriftsblatt die geforderten Angaben einträgt und bestätigt, dass er die Eintragung auf Grund der Erklärung des Wahlberechtigten selbst vorgenommen hat. 8 Ausgabe 122 / 25. Januar 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses legt für jeden Wahlvorschlag, der einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften bedarf, ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis für jede Gemeinde im Wahlgebiet zur Auslegung in der Gemeinde an. Bei Verwaltungsgemeinschaften erfolgt die Auslegung in der erfüllenden Gemeinde und bei Verwaltungsverbänden am Sitz des Verwaltungsverbandes. Die Unterstützungsverzeichnisse werden den Gemeinden unverzüglich nach Einreichung eines Wahlvorschlages übergeben. Wahlberechtigte können die Unterstützungsunterschrift bis spätestens am 21. März 2019 bis 18.00 Uhr leisten. Die Unterstützungsunterschriften können an den anderen Tagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden geleistet werden. Die Öffnungszeiten der Gemeinden sind auf den Internetseiten der Gemeinden ersichtlich, bzw. bei den Gemeinden zu erfragen. Wahlkreis Stelle, bei der Unterstützungs- Unterstützungsunter- Anschrift der Stelle zur unterschriften geleistet werden schriften für die Leistung der können Gemeinde/Stadt Unterstützungsunterschrift 1 Stadtverwaltung Bad Muskau, Bad Muskau Berliner Straße 47 Einwohnermeldeamt Gablenz 02953 Bad Muskau 1 Gemeindeamt Schleife, Groß Düben Friedensstraße 83 Meldeamt Schleife 02959 Schleife Trebendorf 1 Rathaus Weißwasser/O.L. Weißkeißel Karl-Marx-Straße Eingang Bürgerbüro Weißwasser/O.L. 02943 Weißwasser/O.L. 2 Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 Boxberg/O.L., Einwohnermeldeamt 02943 Boxberg/O.L. 2 Gemeindeverwaltung Krauschwitz i.d. O.L. Geschwister-Scholl-Str. 100 Krauschwitz i.d. O.L. 02957 Krauschwitz i.d. O.L. Einwohnermeldewesen 2 Gemeindeverwaltung Rietschen Kreba-Neudorf Forsthausweg 2 Einwohnermeldeamt Rietschen 02956 Rietschen 2 Stadtverwaltung Niesky Niesky Muskauer Straße 20/22 Einwohnermeldeamt 02906 Niesky 2 Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. Hähnichen Marktplatz 1 Rothenburg/O.L. 02929 Rothenburg/O.L. 3 Verwaltungsverband Diehsa Hohendubrau Ortsteil Diehsa Gewandhaus Mücka Kollmer Str. 1 Quitzdorf am See 02906 Waldhufen Waldhufen 3 Verwaltungsverband Horka Straße der Freundschaft 1 Weißer Schöps/Neiße Kodersdorf 02923 Kodersdorf Neißeaue Schöpstal 3 Stadtverwaltung Reichenbach/O.L. Königshain Görlitzer Straße 4 Reichenbach/O.L. 02894 Reichenbach/O.L. Vierkirchen 3 Gemeindeverwaltung Markersdorf Markersdorf Kirchstraße 3 02829 Markersdorf 4 Stadt Görlitz Görlitz Hugo-Keller-Straße 14 Bürgerbüro in der Jägerkaserne 02826 Görlitz 5 Stadt Görlitz Görlitz Hugo-Keller-Straße 14 Bürgerbüro in der Jägerkaserne 02826 Görlitz 6 Stadtverwaltung Löbau Großschweidnitz Johannisstraße 1A Pass- und Meldebehörde Lawalde 02708 Löbau Löbau Rosenbach ■ Anhörung zur EU-Wasserrahmenrichtlinie Öffentliche Anhörung zum Arbeits- und Zeitplan für den dritten Bewirtschaftungszeitraum zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Oder in der Zeit vom 22.12.2018 bis 22.06.2019 In der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz (Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau) werden ab 02.01.2018 die Anhörungsdokumente zum Arbeits- und Zeitplan für den dritten Bewirtschaftungszeitraum zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Oder öffentlich ausgelegt. Das Anhörungsverfahren dient der Überprüfung und Aktualisierung des dritten Bewirtschaftungsplanes für die Gewässer in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Oder bis zu dessen Veröffentlichung 2021. Die Dokumente können in Schriftform zu den Sprechzeiten in der Unteren Wasserbehörde oder unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/5682.htm eingesehen werden. Bis zum 22.06.2019 besteht für Interessierte die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zu den Anhörungsdokumenten direkt bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen oder diese an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Postfach 540137, 01311 Dresden zu versenden. 6 Gemeindeverwaltung Oppach Beiersdorf August-Bebel-Straße 32 Einwohnermeldeamt Oppach 02736 Oppach 7 Stadtverwaltung Dürrhennersdorf Kirchstraße 17 Neusalza-Spremberg Neusalza-Spremberg 02742 Neusalza-Spremberg Melde- und Passamt Schönbach 7 Gemeindeamt Kottmar Kottmar Ortsteil Eibau Hauptstraße 62 02739 Kottmar 7 Stadtverwaltung Ebersbach- Ebersbach-Neugersdorf Weberstraße 22 Neugersdorf, Einwohnermeldeamt 02730 Ebersbach-Neugersdorf 8 Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf Am Gemeindeamt 7 Mittelherwigsdorf, Hauptamt 02763 Mittelherwigsdorf 8 Stadt Bernstadt a. d. Eigen Bernstadt a. d. Eigen Bautzener Str. 21 Rathaus Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 02748 Bernstadt a. d. Eigen 8 Stadtverwaltung Ostritz Ostritz Markt 1 02899 Ostritz 8 Stadtamt Herrnhut Herrnhut Löbauer Straße 18 Einwohnermeldeamt 02747 Herrnhut 8 Gemeindeverwaltung Oderwitz Oderwitz Straße der Republik 54 02791 Oderwitz 9 Gemeindeverwaltung Leutersdorf Leutersdorf Hauptstraße 9 02794 Leutersdorf 9 Stadt Seifhennersdorf Seifhennersdorf Rathausplatz 1 Meldestelle Zi. 14 02782 Seifhennersdorf 9 Gemeindeamt Großschönau Großschönau Hauptstraße 54 Einwohnermeldeamt Hainewalde 02779 Großschönau 9 Gemeindeverwaltung Olbersdorf Bertsdorf-Hörnitz Oberer Viebig 2a Einwohnermeldeamt Kurort Jonsdorf 02785 Olbersdorf Olbersdorf Oybin 10 Große Kreisstadt Zittau Zittau Markt 1 Rathaus, Büro des Gemeindewahlausschussvorsitzenden Zi. 208 02763 Zittau VII. Sorbischer Text zur Ergänzung der Öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Kreistagswahl gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlordnung Zjawne wozjewjenje wo přewjedźenju wólbow Ze sćěhowacym zjawnym wozjewjenjom so na to skedźbni, zo so w blišim času komunalne wólby přewjedu. Politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, kotrež chcedźa so wólbam stajić, su namołwjene, swoje kandidatne lisćiny (wólbne namjety) zapodać. Tohodla wobsahuje zjawne wozjewjenje tohorunja pokiwy za politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, w kotrej formje a hač do hdy maja so wólbne namjety zapodać a za kotre politiske strony a wolerske zjednoćenstwa su podpěrowace podpisma trěbne. Štóž chce jako (wyši) měšćanosta/wjesnanosta abo jako krajny rada kandidować, smě tež jako jednotliwa wosoba wólbny namjet zapodać. Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach. Landratsamt Görlitz Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 9. Januar 2019 ■ Regionale Fachkräfteallianz startet 6. Projektaufruf Die regionale Fachkräfteallianz des Landkreises Görlitz, bestehend aus Vertretern der Kommunen, des Landkreises, der Agentur für Arbeit, der Hochschule Zittau/Görlitz, des Landesamtes für Schule und Bildung, der Kammern, der Gewerkschaften sowie weiteren Interessenvertretern, fördert Projekte zur Fachkräftegewinnung und -sicherung im Landkreis Görlitz. Für diese Maßnahmen stehen 2019 insgesamt bis zu 180.000 Euro zur Verfügung. Zuwendungsempfänger können Kommunen und weitere Träger (natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen) sein, die Maßnahmen im Landkreis Görlitz durchführen. Für den 6. Projektaufruf ist der 15. Februar Einreichungsschluss. Die Einreichung der den Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank entsprechenden vollständigen Unterlagen erfolgt an die regionale Fachkräfteallianz über das Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz. Das Handlungskonzept kann unter http://regfka.landkreis.gr/ eingesehen werden. Für detaillierte Auskünfte steht Herr Bernd Böhlke (G 03581 663-3302, E-Mail: bernd.boehlke@kreis-gr.de) gern zur Verfügung. Zusätzliche Informationen und Downloads der für die Einreichung erforderlichen Unterlagen können auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de (Suchbegriff „Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer1“) abgerufen werden. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 9

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