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Landkreisjournal Nr. 122/2019

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Erscheinungsdatum: 25.01.2019

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 1. Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2019/2020 Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat (SächsLKrO) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag in der Sitzung am 19. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem 2019 2020 - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 508.630.600 EUR 515.948.700 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 513.018.800 EUR 520.086.300 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 4.388.200 EUR - 4.137.600 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 323.500 EUR 283.500 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 273.500 EUR 263.500 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 50.000 EUR 20.000 EUR - Gesamtergebnis auf - 4.338.200 EUR - 4.117.600 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR 0 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR 0 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 4.338.200 EUR 4.117.600 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR 0 EUR - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0 EUR 0 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 489.298.200 EUR 495.527.000 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 485.848.100 EUR 490.921.000 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.450.100 EUR 4.606.000 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.550.600 EUR 41.970.400 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 102.950.600 EUR 47.520.400 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 6.400.000 EUR - 5.550.000 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.949.900 EUR - 944.000 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.400.000 EUR 5.550.000 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.508.500 EUR 4.603.500 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.891.500 EUR 946.500 EUR - Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln Im Haushaltsjahr auf - 1.058.400 EUR 2.500 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 6.400.000 EUR 5.550.000 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 2.586.500 EUR 10.386.400 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 90.000.000 EUR 90.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für 2019 und 2020 mit 34,33 v.H. zuzüglich eines Zuschlages zum Ausgleich für den gemeindlichen Mehrertrag an der Umsatzsteuer festgesetzt. Dieser Zuschlag wird mit 0,67 v.H. festgelegt, damit ergibt sich für die Jahre 2019 und 2020 ein gesamter Hebesatz für die Kreisumlage von 35,00 v.H. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 21.01.2019 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für die Jahre 2019/2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Sächsischen Landkreisordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in den §§ 1 - 5 sind von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 14. Januar 2019 Geschäftszeichen DD21-2222/74/1 wie folgt erteilt worden: 1. Die in § 2 der am 19. Dezember 2018 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 6.400.000,00 EUR sowie für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 5.550.000,00 EUR werden genehmigt. 2. Die in § 3 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 2.586.500,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 10.386.400,00 EUR genehmigt. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. 3. Öffentliche Auslegung Die Haushaltssatzung und der Budgetplan für die Jahre 2019/2020 liegen zur Einsichtnahme vom 28.01. - 01.02.2019 im Landratsamt in Görlitz, Bahnhofstraße 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.29 während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsLKrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 21.01.2019 ■ Gutachterausschuss wird ab 1. Juli neu bestellt Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Juli 2019 die ehrenamtlichen Mitglieder für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte neu zu bestellen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; die Bestellung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Juni 2024. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im § 193 Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) geregelt. Die ehrenamtlichen Gutachter/-innen sollen gemäß § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein; unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz befinden. Nach § 2 Abs. 4 SächsGAVO darf als Gutachter nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Eine wiederholte Bestellung als Gutachter sowie die Mitgliedschaft in mehreren Gutachterausschüssen ist zulässig. Interessenten richten Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Qualifizierungsnachweisen bis zum 30. April 2019 an: Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Postfach 30 01 52, 02806 Görlitz 4 Ausgabe 122 / 25. Januar 2019 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 2. Sondersitzung des Kreistages Die 2. Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 30.01.2019, 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2 Vergabe Breitband Unterbrechung öffentlicher Teil und Eintritt in nichtöffentliche Verhandlung 2.1. Nicht öffentlicher Teil (15.05-ca. 16 Uhr) Ab ca. 16 Uhr Fortsetzung öffentlicher Teil 2.2. Entscheidung - Auswahl Breitbandanbieter zur Beantragung finaler Förderbescheide im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 3 Strukturwandel in der Lausitz 3.1 Antrag der Fraktion CDU/FDP 3.2 Änderungsantrag Gruppe Bündnis 90/Die Grünen 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat ■ Sitzungen Kreistagsausschüsse Ausschuss für Gesundheit und Soziales Die 21. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 04.02.2019, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018 2 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2019: Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte „Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/ in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2019“ 3 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2019: Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte „Motivieren-Aktivieren-Stabilisieren (MAS) 2019“ 4 Berichterstattung Pflegenetz und Pflegebudget 5 Berichterstattung Umsetzung kommunales Ehrenamts-Budget 6 Berichterstattung zur Modellregion Weißwasser 7 Sonstiges Technischer Ausschuss Die 21. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 05.02.2019, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 20.11.2018 2 Entscheidung zur Vergabe der Lieferung von vier Rettungsdienstfahrzeugen (RTW) 3 Veräußerung der Liegenschaft Hermann-Klenke-Str. 1 in 02906 Niesky 4 Veräußerung der Liegenschaft Sachsenstraße 20/Villingenring in 02763 Zittau 5 Öffentliche Ausschreibung und Verkauf des Grundstücks Flachsspinnerei 5 in Zittau, OT Hirschfelde 6 Darstellung der fertiggestellten Baumaßnahmen 2018 7 Sonstiges Hauptausschuss Die 21. Sitzung des Hauptausschusses findet am 12.02.2019, um 15 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018 2 Mitgliedschaft des Landkreises Görlitz im „Netzwerk VIA REGIA - Major Cultural Route of the Council of Europe“ 3 Sonstiges Anschließend berät der Hauptausschuss nichtöffentlich zur Vorbereitung der Kreistagssitzung am 06.03.2019 Bernd Lange, Landrat ■ Eingeschränkter Besucherverkehr beim Jobcenter in Zittau Aufgrund der Sanierung des Landratsamtes in Zittau, Hochwaldstraße 29, ziehen die Mitarbeiter der Sachgebiete Leistungsrechnung (Zittau), Eingliederung Ü 25 (Zittauer Umland) , Arbeitgeber-/ Trägerleistung und der Arbeitgeberservice aus dem 4. OG Haus 2 in das 4. OG Haus 1. Die Sachgebiete Leistungsrechnung (Zittau S-U und Umland) und Eingliederung (Zittau Ü+U 25) sind ab 11. Februar wieder im 3. OG Haus 2 in ihren bisherigen Räumen tätig. Wegen der Umzüge sind Beeinträchtigungen im Besucherverkehr vom 4. bis 8. Februar leider unvermeidbar. Kein Besucherverkehr ist am 7. Februar möglich. Die Eingangszone bleibt uneingeschränkt geöffnet. Zur Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Geschäftsbetriebes in der Umzugswoche wird um Terminvereinbarung über das Servicecenter gebeten: G 03581 663-4444 oder -4567. ■ Stellenausschreibung Amtsleitung Umweltamt Im Landkreis Görlitz, Umweltamt, ist am Standort Löbau zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (3100-00-01) als Amtsleitung Umweltamt (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden erwartet: - ein naturwissenschaftlicher Hochschulabschluss (mind. Master oder Universitätsdiplom) z.B. in den Bereichen Geographie, Chemie, Physik, Biologie, Umweltschutz, Hydrologie und Geologie oder ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss mit mehrjähriger berufspraktischer Erfahrung auf dem Gebiet Umweltschutz - umfangreiche Kenntnisse im EU-, Bundes- und sächs. Umweltrecht (Naturschutz-, Wasser-, Immissions- und Abfall-/ Bodenschutzrecht und UVPG) sowie Verwaltungsrecht (sächs. Gemeindeordnung, sächs. Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) - langjährige Leitungstätigkeit vergleichbarer Organisationseinheiten - sicherer Umgang mit PC-Technik / MS Office und GIS - Führerschein der Klasse B Diese Vollzeitstelle wird nach EG E 15 TVöD vergütet. Bewerbungsschluss ist der 08.02.2019. Nähere Informationen auf www.kreis-goerlitz.de unter Aktuelles. ■ Anträge für Kulturförderung bis 1. Februar stellen Am 1. Januar ist die neue Förderrichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Görlitz in Kraft getreten, mit der überörtlich wirkende Kultur-Projekte gefördert werden können, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kulturraumes fallen. Bis zum 1. Februar müssen die Anträge beim Landratsamt Görlitz gestellt werden. Für Fragen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Kulturamtes zur Verfügung, G 03581 663-9402. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht: http://kulturfoerderung.landkreis.gr/ ■ Frauensalon in Mittelherwigsdorf „Grünes Licht und rote Knöpfe – Es ist wahr. Männer sind tatsächlich anders als Frauen. Und das beruhigt doch, oder?“ Am 7. März, 18 Uhr, gibt es Antworten auf diese Frage beim traditionellen Frauensalon im Traumpalast in Mittelherwigsdorf, Wiesenweg 18. Philipp Maichrzack, Therapeut, Berater, Trainer von DER MENSCH IM ZENTRUM Hamburg wird zu diesem Thema unterhalten. Er selbst sagt: „Humorvoll und kompetent; tiefgründig, wertschätzend und wertfrei lernen Sie in diesem Vortrag die andere Seite der Geschlechterwelt kennen und wie die ticken, die dort hausen.“ Eine Anmeldung unter G 03581 663-9009 oder E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-gr.de bis zum 20. Februar ist erforderlich. Es wird ein Unkostenbeitrag von 15 Euro (inkl. Imbiss) erhoben. Der Frauensalon ist eine gemeinsame Veranstaltung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Industrie- und Handelskammer Geschäftsstellen Zittau und Görlitz, der Kreishandwerkerschaft Görlitz, der Handwerkskammer Dresden und der Hochschule Zittau/Görlitz. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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