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Landkreisjournal Nr. 036/2011

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Erscheinungsdatum: 09.11.2011

4 Ausgabe 36 9. November

4 Ausgabe 36 9. November 2011 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung fürs Haushaltsjahr 2011 1. Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag in der Sitzung am 20. April 2011, geändert durch Ersatzvornahme der Landesdirektion Dresden vom 13.10.2011, folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 368.095.100 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 372.853.700 EUR - als Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -4.758.600 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 250.300 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 498.700 EUR - als Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf -248.400 EUR - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf -4.758.600 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf -248.400 EUR - Gesamtergebnis auf -5.007.000 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf des Ergebnishaushaltes als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.162.100 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.645.500 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 29.704.500 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -9.059.000 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -6.896.900 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.508.600 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.155.300 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.353.300 EUR - Finanzierungsmittelbestand als Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -5.543.600 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 4.508.600 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.838.900 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 50.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Der Hebesatz für die Kreisumlage wird mit 31,5% festgesetzt. § 6 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft wird festgesetzt im Erfolgsplan mit - Erträgen in Höhe von 6.277.361 EUR - Aufwendungen in Höhe von 6.084.915 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 850.000 EUR Bernd Lange, Landrat Görlitz, 25.10.2011 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Sächsischen Landkreisordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in den §§ 1 - 6 sind von der Landesdirektion Dresden mit Be-scheid vom 10. Juni 2011 Az.: 21-2241.10/26/LK/2011 in Form des Widerspruchsbescheides vom 21.09.2011 wie folgt erteilt worden: 1. Der Landkreis Görlitz hat den in § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 festgelegten Umlagesatz für die Kreisumlage von 29,5 v. H. auf 31,5 v. H. zu erhöhen. Der hierfür erforderliche Kreistagsbeschluss ist in der planmäßigen Kreistagssitzung am 05. Oktober 2011 zu fassen. 2. Die Ziffer 2 des Ausgangsbescheides wird wie folgt neu gefasst: Die Verfügung gemäß Ziffer 1 des Tenors dieses Bescheides entfällt, sofern und soweit der Landkreis Görlitz bis zum 05. Oktober 2011 die im Ergebnishaushalt 2011 veranschlagten Aufwendungen entsprechend senkt oder die sonstigen Erträge steigert; die Verpflichtung zur Erhöhung des Umlagesatzes für die Kreisumlage verringert sich um 0,1 v. H. bei einem Betrag i. H. v. 195.000,00 EUR. 3. Der Landkreis Görlitz hat bis zum 30.11.2011 ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen und der Landesdirektion Dresden vorzulegen. Das Haushaltsstrukturkonzept hat das Erreichen des Haushaltsausgleiches bis Ende des Haushaltsjahres 2014 zu gewährleisten. Für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 können dabei nicht zahlungswirksame Erträge und nicht zahlungswirksame Aufwendungen unberücksichtigt bleiben. 4. Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 4.508.600,00 EUR wird genehmigt. 5. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird i. H. v. 3.148.800,00 EUR genehmigt. Die Genehmigung für den genehmigungspflichtigen Teilbetrag i. H. v. 910.000,00 EUR wird versagt. Im Übrigen bedürfen die Verpflichtungsermächtigungen nicht der Genehmigung. 6. Die Genehmigungen gemäß Nr. 6 und Nr. 7 des Tenors dieses Bescheides ergehen unter folgenden Nebenbestimmungen: a) Bis zur Vorlage eines schlüssigen Haushaltsstrukturkonzeptes darf der Landkreis Görlitz neue Verpflichtungen zur Erfüllung freiwilliger Leistungen grundsätzlich nicht eingehen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Landesdirektion Dresden. b) Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis Görlitz rechtlich nicht verpflichtet ist, bedürfen bis zur Vorlage eines schlüssigen Haushaltsstrukturkonzeptes der Zustimmung der Landesdirektion Dresden. c) Neueinstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Beschäftigten bedürfen bis zur Vorlage eines schlüssigen Haushaltsstrukturkonzeptes der Zustimmung der Landesdirektion Dresden. 7. Die nachträgliche Aufnahme von Auflagen wird vorgehalten. 8. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Der Bescheid der Landesdirektion Dresden vom 13.10.2011 lautet wie folgt: 1. Im Wege der Ersatzvornahme wird anstelle und auf Kosten des Landkreises Görlitz § 5 der am 20. April 2011 beschlossenen Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt neu gefasst: „Der Hebesatz für die Kreisumlage wird mit 31,5% festgesetzt.“ 2. Die sofortige Vollziehung der unter der Ziffer 1 dieses Tenors angeordneten Ersatzvornahme wird angeordnet. 3. § 3 der am 20. April 2011 beschlossenen Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt neu gefasst „Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.838.900 EUR festgesetzt.“ 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. 3. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan für das Jahr 2011 liegt zur Einsichtnahme vom 10.11. - 18.11.2011 im Landratsamt in Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, Jägerkaserne, Zimmer 117, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsLKrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange, Landrat Görlitz, 25.10.2011

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 36 Amtliche Bekanntmachungen 9. November 2011 5 Vermessungsamt zieht um! Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung wird in Löbau konzentriert. Das Landratsamt Görlitz schließt am 5. Dezember die Außenstelle in der Görlitzer Sonnenstraße 7. Die dort untergebrachte Abteilung Vermessung des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung (ehemals Staatliches Vermessungsamt Görlitz) zieht nach Löbau in das Gebäude Georgewitzer Straße 42. Dort befindet sich bereits die Abteilung Flurneuordnung und Landwirtschaft des Amtes. Wegen des Umzuges muss der Dienstbetrieb der Abteilung Vermessung in der Zeit vom 5. bis 12. Dezember eingestellt werden, Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurkartenauszüge) können nicht erteilt werden. Ab Dienstag, dem 13. Dezember führt die Abteilung Vermessung wieder Sprechstunden durch. Sie erreichen die Abteilung Vermessung per 1 03585 442882 und per I 03583 54030503. Die E-Mail-Adressen bleiben unverändert. Die Geschäftsstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes im Zimmer 114. Sie ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes wie folgt geöffnet: Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz findet am 17.11.2011, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo- Keller-Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350, statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 29.09.2011 2 Berichterstattung aus dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung 3 Berichterstattung der AG der Träger der Jugendhilfe im Landkreis Görlitz 4 Beschlussfassungen 4.1 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Christlicher Verein Junger Menschen Löbau e.V. 4.2 Feststellung des Bedarfes Neuer Ambulanter Maßnahmen (NAM) ab dem Jahr 2012 im Landkreis Görlitz 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 16. Sitzung des Hauptausschusses Die 16. Sitzung des Hauptausschusses des Landkreises Görlitz findet am 22.11.2011, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo-Keller-Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350, statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 13.09.2011 2 Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe 2.1 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.1.1.01/7004.781210 – Investitionszuschüsse an Gemeinden 2.2 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.1.1.01.433139 – Geschwisterermäßigung 2.3 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.3.3.01.445210 – Erstattung für Aufwendungen an Gemeinden 2.4 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.3.3.01.433147 – Vollzeitpflege 2.5 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.3.4.02.433215 – Inobhutnahme 2.6 Überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 36.1.1.01/433140 – Übernahme von Gebühren für Kita und Hort 3 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beseitigung von Winterschäden an Kreisstraßen im Rahmen des Sonderprogramms 2011des Freistaates Sachsen in Höhe von 428.800 € 4 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Bauvorhaben Generalsanierung des Förderschulzentrums Oberland in Höhe von 196.000 € 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 6. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Die 6. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz findet am 14.11.2011, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo- Keller- Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 05.09.2011 2 Grundversorgung für den Bereich des Frauenschutzes 2.1 Grundversorgung für den Bereich Frauenschutz ab dem Jahr 2012 2.2 Antrag von Kreisräten zur Grundversorgung für den Bereich Frauenschutz für das Jahr 2012 3 Gemeindepsychiatrische Grundversorgung im Landkreis Görlitz für das Jahr 2012 für die Bereiche Suchthilfe und sozialpsychiatrische Hilfen 3.1 Konzeption zur Umsetzung der gemeindepsychiatrischen Hilfen 3.2 Antrag von Kreisräten zur Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Angebote des Albatros 4 Berichterstattung zum Sachstand Bildungs- und Teilhabepaket 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zum Widerruf der Ausweisung von Reitwegen im Wald Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 13.08.2009 (SächsGVBl. 2009 S. 438, 443) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Pkt. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird Folgendes verfügt: Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken wird die Ausweisung als Reitweg widerrufen: Wege-Nr. – Gemeinde – Gemarkung/Flur – Flurstück – Wegelänge TG 01 – Trebendorf – Mühlrose/12 – 2 – 1,5 km TG 02 – Trebendorf – Mühlrose/12 – 3/4, 3/2 – 1,27 km TG 02 – Trebendorf – Trebendorf /7 – 56/4, 56/2, 56/3, 64, 20, 109, 113/2, 110/2 – 1,42 km R 01 – Rietschen – Rietschen/1 – 267, 271 – 1250 m R 01 – Rietschen – Daubitz/8 – 16 – 190 m S 01 – Rothenburg – Lodenau/11 – 432/2, 433, 61, 29, 30/1 – 450 m 1. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 rot markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit dem Verlauf der Reitwege sowie die Begründungen für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde, Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, Teichstraße 18 in 02943 Weißwasser während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Ämter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Hugo-Keller-Straße 14 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Hinweis: Nach Aufhebung der Ausweisung der Reitwege werden die vorhandenen Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde beseitigt. Zu diesem Zweck werden die betroffenen Wege etwa im Zeitraum ab Mitte Dezember 2011 befahren. i. A. Willfried Mannigel, Leiter Kreisforstamt Weißwasser 25.10.2011

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