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Landkreisjournal Nr. 031/2011

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Erscheinungsdatum: 22.06.2011

8 Ausgabe 31 22. Juni

8 Ausgabe 31 22. Juni 2011 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP- Pflicht für die wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Autowracks sowie zur Behandlung von Altautos am Standort Särichener Straße 6 in 02923 Kodersdorf Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die Auto-Teile-Markt Lechmann oHG hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und Ziffer 08.09 b, c Spalte 2 sowie Ziffer 08.12 a Spalte 2 des Anhanges der 4.BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Autowracks, zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 5 Altautos oder mehr die Woche sowie zur zeitweiligen Lagerung von Altautos auf den Flurstücken 70/3, 70/7 (Teil) der Flur 6; Flurstücken 67/3, 67/4, 41/3 (Teil), 41/5 der Flur 1 Kodersdorf in 02923 Kodersdorf, Särichener Straße 6 beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 8.7.2. der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Otto-Müller-Straße 7, 02826 Görlitz, Zimmer 216, zugänglich. Görlitz, den 22.06.2011 i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Bekanntmachung des Zweckverbandes Naturschutzregion Neiße Gemäß § 88 Abs. 4 der SächsGemO gibt der Zweckverband bekannt: Die Verbandsversammlung beschloss am 25.05.2011 einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung 2010 gemäß Vorlage. Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 06.06.2011 Gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 und § 31 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 11.10.1994 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts. 1. Der Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 05.01.2011 wird insofern geändert, dass die Regelungen für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 673/14 (teilweise) in der Gemarkung Jonsdorf, der Gemeinde Jonsdorf (HSZ „Jonsdorfer Felsenstadt“) mit Wirkung ab dem 10.06.2011 aufgehoben werden. 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 05.01.2011 in Verbindung mit der Änderung vom 04.04.2011 unverändert. 3. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Zittau, Neustadt 47 (Salzhaus), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Bernd Lange, Landrat Die Auslegung der Jahresrechnung 2010 einschließlich Rechenschaftsbericht erfolgt in der Zeit vom 19.07. bis 28.07.2011 während der Dienststunden in Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Str. 1, Zimmer C 111, 02906 Niesky. Bernd Lange, Landrat und Vorsitzender des Zweckverbandes 3. Rettungsmesse im August in Großschweidnitz Am 27. August veranstaltet die Gemeinde Großschweidnitz die dritte Rettungsmesse, die unter Schirmherrschaft von Landrat Bernd Lange steht. Von 10.30 bis 18 Uhr gibt es auf dem Gelände An der Turnhalle eine Menge zu sehen und zu erleben. Der Eintritt ist frei. Es gibt ein vielseitiges Programm, unter anderem wird von 11 bis 13 Uhr ein Hubschrauber der Bundespolizei vor Ort sein, ab 13 Uhr präsentiert sich die DRK-Hundestaffel. Ab 15 Uhr können die Zuschauer bei einer Unfallsimulation erleben, wie die Bergung und Rettung von Verletzten nach einem Gerüsteinsturz erfolgt. Öffentliche Bekanntmachung zu Vermessungsarbeiten Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung führt voraussichtlich ab Mitte Juni 2011 in der Stadt Herrnhut, Gemarkungen Niederstrahwalde (Bereich Niedere Dorfstraße, Schloßweg und Jacobsdörfel) und Oberstrahwalde (Bereich Herwigsdorfer Straße) örtliche Vermessungsarbeiten zur Bestimmung von Passpunkten zur geometrischen Verbesserung der Automatisierten Liegenschaftskarte durch. Die mit den Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 5 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) befugt, Flurstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Birgit Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Forstschädlinge werden gezählt Das Kreisforstamt informiert, dass auch in diesem Jahr die Überwachung der Nonne (Lymantria monacha), ein forstlich bedeutender Schadorganismus, erfolgt. Der flächige Befall durch die Raupen dieser Schmetterlingsart und deren Nadelfraß kann zu bestandsbedrohenden Schäden in Kiefern- und Fichtenbeständen führen. Damit eine rechtzeitige Massenvermehrung erkannt wird, erfolgt ein mehrstufiges Überwachungsverfahren in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung. Die Falterzählung erfolgt im Landkreis Görlitz mittels Pheromonfallen in 44 Kontrollbeständen. Ab Juni werden durch Mitarbeiter des Kreisforstamtes Trichterfallen angebracht und in vorgegebenen Zeitintervallen kontrolliert (Maßnahmen im September abgeschlossen). Werden Schwellenwerte erreicht, sind weitere Überwachungsmaßnahmen notwendig (Falterzählung an Zählstammgruppen, Puppenhülsenzählung am Stamm, Eispiegelzählung). Empfehlen sich nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen Schutz- oder Bekämpfungsmaßnahmen, informiert das Kreisforstamt die betroffenen Waldbesitzer. Ausgabe 31 Amtliche Bekanntmachungen 22. Juni 2011 9 Bekanntmachung der Betriebskosten für Einrichtungen nach SächsFöSchulBetrVO Der Landkreis Görlitz hält für Schüler, die Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises besuchen, Betreuungsangebote nach § 16 Abs. 2 und 3 Schulgesetz vor. Gemäß § 8 der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO) sind für diese Einrichtungen die durchschnittlichen Betriebskosten nach der Ermittlung bekannt zu machen. Aufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen Das BMFSFJ fördert über das Programm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ den Lokalen Aktionsplan (LAP) für das Territorium des nördlichen und mittleren Gebietes des Landkreises Görlitz, Förderperiode 17.05.2011 - 31.12.2013 Im Rahmen dieses Lokalen Aktionsplanes können ab sofort so genannte „Einzelprojekte“, vorerst für den Förderzeitraum 17.05.2011 bis 31.12.2011 beantragt werden. Zielpyramide für 2011 Leitziel Kinder, Jugendliche, zivilgesellschaftliche Akteure, Verantwortliche in Politik, Religion und Verwaltung füllen ihre jeweiligen Rollen mit dem bewussten Bezug auf demokratische Grundwerte, Toleranz und kulturelle Vielfalt aus und setzen sich für ein achtungsvolles Zusammenleben in der Region ein. Mittlerziel 1 Multiplikatoren und Multiplikatorinnen werden zu Demokratie förderndem Handeln sensibilisiert, fortgebildet und beraten Handlungsziele: 1. Es finden drei Veranstaltungen zu den Themen rechte Symbolik/ Lifestyle, rechte Strukturen im Zielgebiet und Auseinadersetzung mit alltäglicher Diskriminierung statt. 2. Es wird ein öffentlichkeitswirksames Projekt erarbeitet, zu dessen Etablierung und nachhaltiger Präsentation potenzielle Partner gewonnen werden. Mittlerziel 2 Kinder und Jugendliche gestalten sich aktive Erlebniswelten, handeln demokratisch und nehmen sich dadurch als wirksame und verantwortungsvolle Akteure wahr. Handlungsziele: 1. Es werden mindestens zwei Projekte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Jugendinitiativen durchgeführt. 2. Es finden mindestens zwei Projekte, die durch Jugendinitiativen initiiert werden, statt. 3. Es wird eine Jugendjury ins Leben gerufen. Diese soll sich in den Folgejahren mit von Jugendinitiativen beantragten Kleinprojekten befassen und über deren finanzielle Unterstützung entscheiden. Hierfür wird ein Budget innerhalb des LAP für Jugendbeteiligungsprojekte eingerichtet. Mittlerziel 3 Die Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Bewegungen/Erscheinungen in Gegenwart und Vergangenheit wird durch geeignete Maßnahmen geleistet. Handlungsziele: 1. Es finden mind. drei Tagesprojekte (Exkursionen und Workshops) an Orten statt, die zur Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Handlungen geeignet sind. 2. Es wird eine thematisch vor- und nachbereitete Theateraufführung in Zusammenarbeit mit einer Schule realisiert 3. Unter fachkompetenter Anleitung von Jugendlichen/ jungen Heranwachsenden wird ein Videoclip/ Trailer produziert. 4. Es werden mind. drei Fachforen zu rechtsextremistischen Aktivitäten in der Region unter Mitwirkung eines regionalen Trägers für Verantwortliche in Politik, Verwaltung, Religion durchgeführt. Als Projektträger kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die im Kreis Görlitz aktiv präsent sind. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sind. Förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Die Obergrenze zur Förderung aus Bundesmitteln je Einzelprojekt sollte 5000 Euro nicht überschreiten. Projektideen, in die Eigen- und/ oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht. Die lokale Koordinierungsstelle – das Jugendamt des Kreises Görlitz – ruft alle Interessenten auf, Projektideen und -vorschläge bis zum 03.07.2011 formal mit dem Stammblatt I in elektronischer als auch Papierform einzureichen. Sie finden das Formular auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter Landkreis/ Jugend und Soziales/ Projekte/ Vielfalt tut gut, aber auch unter: www.vielfalter.info. Das Formular kann auch per E-Mail angefordert werden: claudia.sturm@kreis-gr.de Fragen werden Ihnen vorab beantwortet durch: Claudia Sturm 1 03581 6632871 Postanschrift: Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Frau Claudia Sturm, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz

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