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Landkreisjournal Nr. 031/2011

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Erscheinungsdatum: 22.06.2011

10 Ausgabe 31 22. Juni

10 Ausgabe 31 22. Juni 2011 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Ausweisung von Reitwegen im Wald Aufgrund des § 12 Abs. Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 13.08.2009 (SächsGVBl. 2009 S. 438, 443) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird Folgendes verfügt: 1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald ausgewiesen: Wege-Nr. Gemeinde Gemarkung/ Flur Flurstücke Wegelänge J 01 Markersdorf Jauernick- 50, 96, ca. 250 m Buschbach / 1 jeweils tlw. M 01 Markersdorf Markersdorf / 9 30 ca. 430 m R 01 Reichenbach Reichenbach 2203 ca. 680 m H 01 Rosenbach Herwigsdorf 1395, 1396, ca. 200 m jeweils tlw. S 01 Sohland a. R. Sohland 982/4, tlw. ca. 400 m S 02 Sohland a. R. Sohland 2405/2, tlw. ca. 600 m 2. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 gelb markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit den Reitwegeverläufen sowie die Begründungen für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde, Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, Teichstraße 18 in 02943 Weißwasser während der Öffnungs- und Sprechzeiten der Ämter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Bereits zum 19. Mal werden am 11. September wieder bundesweit viele Denkmale geöffnet. Einen Blick hinter sonst verschlossene Türen zu werfen, Parks und archäologische Grabungen zu besichtigen, an Sonderführungen, Vorträgen und Rahmenprogrammen teilzunehmen - das mobilisiert jedes Jahr viele Einwohner und Gäste der Region. „Romantik, Realismus, Revolution - Das 19. Jahrhundert“ heißt das Motto des Denkmaltags in diesem Jahr. Damit widmet sich der Tag des offenen Denkmals auf vielfachen Wunsch erstmalig einer Zeitepoche. Das 19. Jahrhundert mit seinen aufregenden kulturellen, technischen, politischen und sozialen Wandel bietet am Denkmaltag so gut wie allerorts Anknüpfungspunkte. Selbstverständlich können auch Denkmale geöffnet werden, die keinen direkten Bezug zum diesjährigen Schwerpunktthema haben. Die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt möchte wieder ein Programm aller Beteiligten für den Landkreis, außer Stadt Görlitz, zusammenstellen und veröffentlichen. Deshalb sollten sich Denkmaleigentümer, die sich am Tag des offenen Denkmals 2011 beteiligen bis zum 18. Juli anmelden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Hugo-Keller-Straße 14 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Als Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Hinweis: - Nach Ausweisung der Reitwege werden die entsprechenden Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde angebracht. Zu diesem Zweck werden die betroffenen Wege etwa im Zeitraum ab August 2011 befahren. - Reitwege werden durch die Forstbehörde mit Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 Reitwege VO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug, schwarze Farbe auf weißem Grund oder weiße Farbe auf Bäume aufgesprüht). Die betroffenen Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden. - Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf dafür ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind, ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl, wenn sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst entscheidet über die Anerkennung und ob er den Schaden ersetzt oder beseitigt. An der Schadensfeststellung kann ein Vertreter der Reiter teilnehmen. (§ 12 Abs. 2 SächsWaldG in Verbindung mit § 5 Reitwege VO.) i. A. Mannigel Weißwasser, 07.06.2011 Leiter Kreisforstamt Tag des offenen Denkmals im Landkreis Görlitz Ansprechpartner für das Gebiet des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises: Landratsamt, Außenstelle Niesky, Untere Denkmalschutzbehörde, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky, Frau Nitschke 1 03588 285-743, E-Mail: Katharina.Nitschke@kreis-gr.de Ansprechpartner für das Gebiet des Altkreises Löbau-Zittau: Landratsamt, Außenstelle Zittau, Untere Denkmalschutzbehörde, Neustadt 47, 02763 Zittau, Frau Möhne 1 03583 79672723, E-Mail: Karin.Moehne@kreis-gr.de Stellenausschreibung Stadtamt Herrnhut Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Stadtamt Herrnhut die Arbeitsstelle „Sachbearbeiter/-in Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zu besetzen. Aufgaben (u.a.): - gemeindlicher Vollzugsdienst - Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs - Vollzug von kommunalen Satzungen - Straßenwesen, Brandschutz, Arbeitsschutz - Sondernutzungen - Winterdienst und Bauhof (Organisation) Anforderungen: - abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich oder ein vergleichbarer Abschluss - möglichst Berufserfahrung in der Verwaltung - Teamfähigkeit, Flexibiltät, dienstleistungsorietierte Arbeitsweise, Bereitschaft zur Weiterbildung Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Sofern eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht wird, geben Sie bitte den jeweiligen Beschäftigungsumfang an. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 27. Juli 2011 an: Stadtamt Herrnhut, Personalamt, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut Informationen zur Schülerbeförderung 1. Schuljahr 2010/ 11 Am 8. Juli endet das Schuljahr 2010/2011. Der Juni-Abschnitt der ermäßigten Abo-Monats-Karte behält bis einschließlich 8. Juli seine Gültigkeit und ist für den Eigenerwerb des reduzierten SuperSommerFerienTickets notwendig und mitzuführen (weitere Infos: www.zvon.de siehe Tickets & Preise oder www.ssft.de). 2. Schuljahr 2011/ 12 Gegenwärtig werden im Landratsamt die Anträge für das kommende Schuljahr bearbeitet. Sollte noch kein Antrag gestellt worden sein, sollte dies bis spätestens 30.06.2011 (Posteingang) nachgeholt werden. Bei unbegründetem späterem Antragseingang kann nicht für einen pünktlichen Fahrscheinerhalt zu Schuljahresbeginn garantiert und folglich keine Kostenübernahme für die Zeit bis zum Erhalt der Abo-Monats-Karten zugesichert werden. Änderungen, wie z.B. Umzug, Schulwechsel, Änderungen der Klassenstufe etc. sind bitte sofort schriftlich anzuzeigen. Bei Unzustellbarkeit von Bescheiden erfolgt die Stornierung der Schülertickets. Wurden für das ablaufende Schuljahr die Eigenanteile nicht oder nicht vollständig beglichen, werden ab 22.08.2011 keine Abo-Monats-Karten im Öffentlichen Personennahverkehr, für Schülerlinien oder Berechtigungsausweise im freigestellten Schülerverkehr (Vertragsbusse oder Kleinbusse) bereitgestellt. Sorgeberechtigte bzw. Schüler sind dann selbst für die Beförderung und die damit entstehenden Kosten für den Schulweg zuständig. Aufgrund der Tariferhöhung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) ändern sich die Eigenanteile gemäß § 7 der Schülerbeförderungssatzung je nach Schulart ab dem 01.08.2011 wie folgt, da sich entsprechend der Satzung, die Höhe der Eigenanteile als prozentualer Anteil am monatlichen Mindestfahrpreis einer ermäßigten Abo-Monats-Karte errechnen: Schulart bis 31.07.11 ab 01.08.11 - für Schüler der Grundschulen 6,00 EUR 6,00 EUR - für Schüler der Förderschulen (Kl. 1-4, Unterstufe, Mittelstufe) 6,00 EUR 6,00 EUR - für Schüler der Mittelschulen und Gymnasien 9,00 EUR 10,00 EUR - für Schüler der Förderschulen (ab Kl. 5, Oberstufe, Werkstufe) 9,00 EUR 10,00 EUR - für Schüler der berufsbildenden Schulen 12,00 EUR 13,00 EUR Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Außenstelle Niesky I 03588 285-389 E-Mail: schuelerbefoerderung@kreis-gr.de Schulort Altkreis NOL Frau Fleischer 1 03588 285-394 Frau Zippel 1 03588 285-384 Schulort Stadt Görlitz Frau Kadner 1 03588 285-376 Landratsamt Außenstelle Zittau I 03583 72-2666 E-Mail: schuelerbefoerderung@kreis-gr.de Schulort Altkreis Löbau-Zittau Frau Lehmann 1 03583 72-2649 Frau Laugsch 1 03583 72-2648 Frau Preuß 1 03583 72-2645

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 31 Amtliche Bekanntmachungen/Information 22. Juni 2011 11 Stellenausschreibungen des Landratsamtes 1. Im Jobcenter Landkreis Görlitz-Nord ist die Stelle (Stellenplannummer 450-0-12) Fachassistentin/ Fachassistent Bearbeitungsservice/ Leistung zum nächstmöglichen Termin befristet für zwei Jahre zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Arbeitsort ist Görlitz. Aufgaben: – Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen in Fällen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad – Bewilligung/ Ablehnung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen sowie Zahlbarmachung der Leistung mit mittlerem Schwierigkeitsgrad – Zusammenarbeit mit Dritten im Rahmen verwaltungstechnischer Vorgänge sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber vorrangig Verpflichteten – Widerspruchsbearbeitung – Dokumentation und Datenpflege Voraussetzung: Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. der zur Wahrnehmung von Aufgaben im mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt oder eine langjährige, einschlägige Verwaltungserfahrung Erwartet werden: – Grundkenntnisse der Prozessabläufe, Produkte, Leistungen und Rechtskenntnisse des SGB II, der SGB I, V, VI , X und der rechtlichen Bestimmungen zum SGB II – Grundkenntnisse über Produkte und fachlich relevante Leistungen nach dem SGB III und der SGB VIII und XII sowie des BGB, BKKG, des BaFöG und des OwiG – Grundkenntnisse MS-Office (Word, Excel, Outlook) und weiterer IT-Fachanwendungen – selbstständiges und verantwortungsvolles Handeln – Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen – korrektes und sachliches Auftreten, Teamfähigkeit Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVÜ-VKA. 2. Der Landkreis Görlitz schreibt die Stelle (Stellenplannummer 937-2-05) einer Horterzieherin/ eines Horterziehers an der Förderschule zur Lernförderung „Gutenbergschule“ in Niesky zur Besetzung ab 01.09.2011 als Vertretung während der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit der Stelleninhaberin aus. Die Stelle ist eine Teilzeitstelle (28 Stunden pro Woche). Aufgaben: – Planung und Organisation der Betreuung sowie spezifischer Projekte in Abstimmung mit der Schulleitung Befragungen zum Thema Berufsorientierung Das Regionale Übergangsmanagement „Zukunft Görlitz“ (RÜM) hat in den vergangenen zwei Monaten alle Schulleiter der Mittelschulen im Landkreis Görlitz zum Thema Berufsorientierung befragt. Ziel dieser Befragung war es, einen Überblick über bestehende Aktivitäten und best- practise-Projekte der Berufsorientierung an den Mittelschulen zu erfassen und transparent zu machen. Die Schulleiter wurden zu Angeboten der Berufsorientierung an ihrer Schule, zusätzlichem Unterstützungsbedarf, aber auch zu Sorgen und Nöten befragt. An den Schulen im Landkreis gibt es vielfältige und außergewöhnliche Angebote. Von Betriebsexkursionen über regionale Ausbildungsmessen bis hin zu Praxistagen in der Wirtschaft ist alles vertreten. Aber es gibt auch kritische Stimmen zu einzelnen Themen. Für – Erarbeitung von Anregungen für Schüler zu einer aktiven selbstbestimmten und selbstständigen Freizeitgestaltung – selbstständige, kreative und fördertherapeutische Arbeit mit den Schülern – Gestaltung des Tagesablaufes der Gruppen unter Beachtung vitaler Bedürfnisse und der Rhythmen der Schüler – Unterstützung bei der Anfertigung der Hausaufgaben sowie deren Kontrolle – gezielte Einzelförderung von Schülern unter Einbeziehung methodischer Fördermaßnahmen – Unterstützung bei der Umsetzung aller Lern- und Förderziele in enger Kooperation mit Klassen- sowie Fachlehrern und Eltern – Kontroll-, Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber den anvertrauten Schülern – Vorbereitungs- und Verwaltungstätigkeit im Erzieherbereich Voraussetzungen: – Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/ -pädagoge oder Diplom-Heilpädagogin/ -pädagoge oder Diplom-Sozialarbeiterin/ -arbeiter oder Diplom-Sozialpädagogin/ -pädagoge oder Erzieherin/ Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation, die mindestens den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ-2003) vom 28. August 2003 (SächsABl. S. 884), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 06. Dezember 2007 (SächsABl.SDr. S.644,657), entspricht – gründliche und umfassende pädagogische, psychologische und methodische Kenntnisse – Eignung im Umgang mit behinderten Kindern (Einfühlungsvermögen) – Beratungs- und Sozialkompetenz – Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen – Teamfähigkeit sowie hohe Flexibilität und Kreativität Die Vergütung erfolgt nach dem TVÜ-VKA. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen bis zum 30.06.2011 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz Außenstelle Niesky Personalamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können. Regionales Übergangsmanagement informiert die rege Beteiligung und die Offenheit an dieser Stelle ein herzliches Danke. Parallel zur Befragung der Schulleiter läuft eine Onlinebefragung für Unternehmer der Region zum Fachkräfte- und Lehrlingsbedarf. Ab Mitte Juni wird eine Onlinebefragung für Schüler der 7. bis 9. Klassen an den Mittelschulen des Landkreises durchgeführt. Außerdem ist eine Befragung der Förderschulzentren und Trägern von Berufsorientierungsmaßnahmen geplant. Die Ergebnisse der Befragungen und abgeleitete Handlungsempfehlungen erscheinen 2012 in einer Broschüre. Weiter Seite 12 Hinweis auf Korrektur der Bekanntmachung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses, veröffentlicht im Landkreisjournal am 13.04.2011 Der „Abschnitt Feststellung des individuellen Bedarfes für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Bedarfsplanes der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz“ muss geringfügig korrigiert werden. Den vollständigen, korrigierten Text finden Sie im Internet. www.kreis-goerlitz.de, Kreisrecht Rubrik ICH KANN STEUERN SPAREN? Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil ein und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung „In 2011 rückwirkend ab 2004 möglich!“ bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen. Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. 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