Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr. 029/2011

  • Text
  • Buergerin
  • Buerger
  • Ausgabe
  • Information
  • Goerlitz
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 13.04.2011

8 Ausgabe 29 13. April

8 Ausgabe 29 13. April 2011 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Verordnung des Landkreises Görlitz zur Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Mücka, Reg.-Nr.: T-5821602 Fortsetzung von Seite 7 Die Entschädigung darf die notwendigen Kosten für die Errichtung der Schutzvorkehrung oder den Mehraufwand beim Betrieb einer Anlage nicht überschreiten. Entschädigungspflichtig ist der Begünstigte nach § 1 Abs. 2. § 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 135 Abs.1 Nr. 22 SächsWG handelt, wer 1. einem Verbot oder einer Nutzungsbeschränkung nach § 3 zuwiderhandelt, 2. Handlungen oder Maßnahmen nach § 4 Abs.1 und Abs. 2 nicht duldet, 3. den Handlungspflichten nach § 5 zuwiderhandelt, 4. eine im Zusammenhang mit einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 erlassene Nebenbestimmung nicht befolgt, 5. eine Anzeige nach § 7 Abs.1 Satz 2 nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder einer Anordnung nach § 7 Abs. 2 zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße fünf bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. § 9 Entschädigungen und Ausgleichszahlungen (1) Über Entschädigungen nach § 52 Abs. 4 WHG i. V. m. § 96 WHG und §§ 115 ff. SächsWG wird auf Grund der jeweils gültigen Landesregelung entschieden. (2) Ausgleichsleistungen nach § 52 Abs. 5 WHG für wirtschaftliche Nachteile der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten regelt das Sächsische Wassergesetz. Ausgleichspflichtig ist der Begünstigte des Wasserschutzgebietes. § 10 Kennzeichnung des Wasserschutzgebietes Die Grenzen des Geltungsbereiches dieser Verordnung sind durch das Wasserversorgungsunternehmen in der Örtlichkeit in geeigneter Weise in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Unteren Wasserbehörde kenntlich zu machen. § 11 Ersatzverkündung der Karten des Geltungsbereiches Vor dem Inkrafttreten werden die in § 2 Abs. 5 aufgeführten Karten zusammen mit dem Wortlaut dieser Verordnung nach der Bekanntmachung des Verordnungstextes im Amtsblatt des Landkreises Görlitz beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde in 02906 Niesky, Robert- Koch- Str. 1, Haus I C, Zimmer 108 für die Dauer von zwei Wochen während der Dienststunden zur kostenlosen Einsicht durch Jedermann niedergelegt. § 12 Inkrafttreten Die Verordnung über die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes tritt an dem Tage in Kraft, der auf das Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist der Ersatzverkündung (§ 11) folgt. Die Verordnung einschließlich des Kartenteiles liegen vom Tage des Inkrafttretens an zur Einsicht durch jedermann während der Dienststunden beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde in 02906 Niesky, Robert- Koch- Straße, Haus I C, Zimmer 108 aus. Görlitz, den 22.03.2011 Bernd Lange, Landrat Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 04.04.2011 Gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 und § 31 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 11.10.1994 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige Untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts. 1. Der Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 05.01.2011 wird insofern geändert, dass die Regelungen für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 416/6 (teilweise) der Gemarkung Oybin („Ostabfall des Berges Oybin“) mit Wirkung Öffentliche Ausschreibung Das Landratsamt Görlitz schreibt meistbietend die Liegenschaft Lessingstraße 2 in 02763 Zittau aus. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 380 m² und ist mit einem dreigeschossigen, unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Das Gebäude wurde um 1900 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 2000 wurden Dachdeckerund Zimmermannsarbeiten im Dachraum und diverse Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss durchgeführt. Das 1. Obergeschoss ist teilweise vermietet. In den Wohnungen des 2. Obergeschosses wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen, sie befinden sich z. Z. noch im Rohbauzustand. Mindestgebot: 122.000,00 £ ab dem 08.04.2011 aufgehoben werden. 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 05.01.2011 unverändert. 3. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Zittau (Salzhaus, Neustadt 47), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Bernd Lange, Landrat Nähere Informationen erhalten Sie unter 1 03588 285-345, -369 und 03583 72-1571. Angebote sind im verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Gebot Lessingstraße 02“ bis zum 13.05.2011 an folgende Anschrift zu richten: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dez. I/ Hauptamt, SG Zentrale Dienste/ Liegenschaften Robert-Koch-Str. 1, 02906 Niesky Stellenausschreibung Der Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, schreibt die Stelle (Stellenplannummer 340-0-71DM) einer/eines Mitarbeiterin / Mitarbeiters im Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz im Rahmen der Umsetzung des Managementplanes für den Wolf in Sachsen für den Zeitraum 22.05.2011 bis voraussichtlich 15.06.2012 aus. Arbeitsort ist Rietschen. Aufgaben: 1. eigenverantwortliche Bearbeitung von Anfragen zum Thema Wolf (Post, E-Mail, Telefon etc.) 2. fachliche Zuarbeiten für Veröffentlichungen und Projekte (Presseinformationen, Newsletter, Internet, Powerpoint, etc. ) 3. Koordinierung und Organisation öffentlichkeitsrelevanter Aktivitäten (Vorträge, Projekttage, Exkursionen, Termine etc.) 4. Durchführung von Exkursionen und Vorträge 5. Büroorganisation (Post, Ablage) 6. Haushaltsbearbeitung, Fördermittelbewirtschaftung und Abrechnung Voraussetzungen: 1. abgeschlossenes Fachhochschul- oder wissenschaftliches Hochschulstudium der Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Forstwirtschaft oder Ökologie) 2. sehr gute und ausbaufähige Computerkenntnisse, insbesondere Powerpoint, Graphikbearbeitung, Web-Seiten, GIS 3. Kreativität, korrektes Auftreten, Verhandlungsgeschick bei den Interaktionen mit den verschiedensten Akteuren bei der Arbeitsbewältigung zum Thema Wolf 4. Eigenverantwortlichkeit und Zielorientiertheit bei der Aufgabenerfüllung 5. hohe zeitliche Flexibilität beim Einsatz (Nutzung des privaten PKW, Verlagerung der Arbeitszeit auch auf Abendstunden und Wochenenden) Wünschenswerte Anforderungen: 1. gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift 2. Kenntnisse der polnischen Sprache 3. Berufserfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten oder im Artenschutz (Referenzen) 4. wohnhaft im Landkreis Görlitz Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9 TVÜ-VKA. Bitte senden Sie Ihre vollständige Bewerbung bis zum 22.04.2011 an das Landratsamt Görlitz Außenstelle Niesky, Personalamt, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur durch Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 29 Amtliche Bekanntmachungen/Informationen 13. April 2011 9 Information zum Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ Programmbereich: „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ (Lokale Aktionspläne - LAP) Das Programm soll einen Beitrag leisten, um , die demokratische Bürgergesellschaft zu stärken , die Demokratie- und Toleranzerziehung zu fördern , soziale Integration zu gewährleisten , interkulturelles / interreligiöses Lernen zu ermöglichen , kulturelle und geschichtliche Identität zu erlangen und , rechtsextremistische Bestrebungen bei jungen Menschen zu bekämpfen. Zu diesem Programm gab es im Jahr 2010 ein Interessenbekundungsverfahren, an dem sich der Landkreis Görlitz beteiligt hat. Diese Bemühungen wurden positiv bewertet und münden nunmehr in die 2. Phase - das eigentliche Antragsverfahren. Der Wirkungskreis wird sich auf das Gebiet der ehemaligen Gebietskörperschaft Niederschlesischer Oberlausitzkreis und der kreisfreien Stadt Görlitz beziehen, da es im ehemaligen Landkreis Löbau - Zittau bereits in den vergangenen drei Jahren einen LAP gab, der sich in der Fortführungsphase befindet. Der Förderzeitraum erstreckt sich insgesamt über drei Jahre, wobei die möglichen Projekte immer jahresbezogen beantragt werden. Aufgrund des längerfristigen Verfahrens im Vorfeld wird sich der mögliche Förderzeitraum im Jahr 2011 in der Zeit vom 01.05.2011 bis zum 31.12.2011 bewegen. Dafür stehen voraussichtlich insgesamt bis zu 60.000,00 EUR zur Verfügung. Die Zeit nach der Beantragung ist geprägt von der Entwicklung und der Implementierung des Lokalen Aktionsplanes, bei der interessierte Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft unbedingt mit einbezogen werden sollen. Das heißt: p Erweiterung des Entscheidungsgremiums – Begleitausschuss (BA) – um Interessierte aus dem nördlichen Teil des Landkreises bzw. Görlitz p Entwicklung eines Verfahrens zur Gewinnung und Identifizierung von Einzelprojekten einschließlich des Bewertungs- und Auswahlverfahrens p Erarbeitung von Leit-, Mittler- und Handlungszielen p Aufruf zur Einreichung von Ideen für Einzelprojekte p Beschlussfassung zur Förderung p Umsetzung und Begleitung der Einzelprojekte sowie Ausschreibung der Gemeinde Großschönau Naturparkhaus Zittauer Gebirge im Niederkretscham Waltersdorf – Ausschreibung der Bewirtschaftung der Direktvermarktung/ Gastronomie, Saal im Niederkretscham sowie Waldbühne Neu Sorge im Erholungsort Waltersdorf Die Gemeinde Großschönau verpachtet Räume im Niederkretscham Waltersdorf, in 02799 Großschönau/ Erholungsort Waltersdorf, Hauptstraße 28, zur Einrichtung eines Ladengeschäftes für die Vermarktung regionaltypischer Produkte als „Schaufenster des Naturparks Zittauer Gebirge“ einschließlich gastronomischer Angebote (z.B. Café, Imbiss). Dem künftigen Pächter wird auch die Bewirtschaftung des Saals im Niederkretscham sowie der Waldbühne unter folgenden Prämissen angeboten: Ladengeschäft/ Gastronomische Angebote: Verpachtung von teilsanierten Verkaufs-/ Gasträumen im Erdgeschoss des Niederkretschams (ehemalige Gaststätte) mit einer Fläche von ca. 135 m², daran eingeschlossen eine Blockstube sowie Nebengelass. Angebot eines regionaltypischen Warensortiments (insbesondere Lebensmittel vom Erzeuger/ heimische Produktion) einschließlich Café- und Imbissmöglichkeit sowie ein Cateringangebot zur Saal- und Waldbühnenbewirtschaftung bei Fremd- und eigenen Veranstaltungen. Qualität verbunden mit Regionalität: Im Naturparkhaus sollen generell Speisen und Getränke sowie das Verkaufssortiment aus dem Naturpark Zittauer Gebirge/ Oberlausitz stammen und im Food- und Non-Food-Bereich qualitativ einem ökologischen und gesundheitsbewussten Anspruch entsprechen. Sonderaktionen sind erwünscht. Der Verkauf von Souvenirartikeln ist abzustimmen. Kulturangebot: Im Saal finden vielfältige Veranstaltungen mit und ohne Gastronomie statt. Der Saal wird vorrangig an Fremdveranstalter vermietet, jedoch ist auch eine Auslastung mit eigenen Veranstaltungen wünschenswert. Der Verkaufsraum könnte auch für kleinere Veranstaltungen genutzt werden. Die Nutzung der Waldbühne beschränkt sich auf die Sommermonate. Dieser Zeitraum gilt für den Saal erfahrungsgemäß als Nebensaison. Er kann damit bei Veranstaltungen auf der Waldbühne als Ausweichvariante bei Schlechtwetter dienen. Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten des Verkaufsraumes/ Gastronomie sollen denen der Tourist-Information/ Dauerausstellung entsprechen. Öffnungszeiten darüber hinaus liegen im Ermessen des Betreibers. p Kommunizieren der (Zwischen-)Ergebnisse und Wirksamkeit. Es ist vorgesehen, eine externe Koordinierungsstelle zu schaffen, die beratend und vernetzend tätig ist. Anliegen ist es, möglichst den gesamten Förderzeitraum zu nutzen. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wird hiermit bereits vorab über die Möglichkeit der Einreichung von Projektideen informiert, um allen Interessierten die Chance zu geben, sich zu beteiligen. Neben der Möglichkeit zum Direktkontakt über die verantwortliche Mitarbeiterin beim Jugendamt, finden Sie zeitnah Informationen auf den Internetseiten des Landkreises unter www.kreis-goerlitz.de sowie www.vielfalter.info Sollten Sie bereits im Vorfeld Fragen zu dem gesamten Verfahren haben, können Sie sich an das Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Frau Sturm, 1 03581 6632871, E-Mail: claudia.sturm@kreis-gr.de wenden. Konditionen/ Allgemeines: Der Innenausbau des gastronomischen Bereichs/ Direktvermarkter obliegt dem Pächter. Die Pacht wird in Abhängigkeit der Investitionstätigkeit des Betreibers vereinbart; ebenso die Laufzeit; wobei eine nachhaltige Bewirtschaftung und die Berücksichtigung der konzeptionellen Ansätze den Vorzug erhalten sollen. Kreativität und Originalität sowie das besondere Verständnis für regionale Identität und Kultur werden als Voraussetzung einer gelungen Bewirtschaftung gesehen. Ebenso eine enge Kooperation mit der Tourist- Information und dem Naturpark. Es wird empfohlen, bei der räumlichen, Service- und Angebotsgestaltung auf die Zielgruppen, insbesondere Familien mit Kindern und Senioren, die Nähe zum Trixi-Park und die Funktion des Naturparkhauses auch als pädagogischer Anlaufpunkt für Kindertagesstätten und Schulen einzugehen. Die Zuschlagserteilung obliegt dem Hauptausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Großschönau. Die Vergabeentscheidung ist für den 12. Mai 2011 vorgesehen. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebs sollte zum 4. Quartal 2011 erfolgen. Bei Interesse laden wir Sie gern zu einem persönlichen Gespräch bzgl. Ihrer Vorstellungen der Bewirtschaftung ein. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann gern vereinbart werden. Auch für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung/ Büro des Bürgermeisters (1 035841 3100 oder E-Mail info@grossschoenau.de) bzw. finden Sie im Internet unter www.grossschoenau.de Die konkreten Angebote einschließlich Betreiber-/ Nutzungs- und Finanzierungskonzept sind bis zum 3. Mai 2011 an die Gemeindeverwaltung Großschönau, z. Hd. des Bürgermeisters in 02779 Großschönau, Hauptstraße 54, einzureichen. Mit dem Besucher- und Informationszentrum im Niederkretscham Waltersdorf möchten wir die vielfältigen Angebote im Naturpark Zittauer Gebirge mit einem weiteren touristischen Anziehungspunkt vervollkommnen und freuen uns auf interessante Nutzungs- und Betreibungskonzepte. Frank Peuker Bürgermeister der Gemeinde Großschönau Ausschreibung der Gemeinde Hainewalde Die Gemeinde Hainewalde schreibt die Bewirtschaftung der Turn- und Festhalle Hainewalde, mit Schwerpunkt Küchenbetrieb und Betreibung der Gaststätte „Sängerstübel“ in Verbindung mit der Essensversorgung der Kindertagesstätte „Mandauspatzen“ voraussichtlich zum 01.05.2012 aus. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie im Amtlichen Ausschreibungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde www.hainewalde.de Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau Einladung zur 1. öffentlichen Verbandsversammlung 2011 Die 1. öffentliche Verbandsversammlung 2011 des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau findet am Mittwoch, dem 11. Mai 2011, um 17 Uhr im Rathaussaal im Ortsteil Kirschau, Stadt Schirgiswalde- Kirschau, statt. Tagungsordnung: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Bürgeranfragen 4. Beschlussvorlage Nr. 01/05/11 Beschlussfassung zur Neuwahl des Verbandsvorsitzenden gemäß Satzung 5. Planung und Diskussion zur notwendigen Änderung der Verbandssatzung 6. Informationen / Bekanntmachungen Mit freundlichem Gruß Rudolf Stellv. Verbandsvorsitzender Ihr Anzeigenberater Für Löbau/Zittau: Christian Scharf 1 0152 06943541

Amtsblatt / Landkreisjournal