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Landkreisjournal Nr. 024/2010

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Erscheinungsdatum: 08.12.2010

6 Ausgabe 24 8. Dezember

6 Ausgabe 24 8. Dezember 2010 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Feststellung zur UVP- Pflicht einer Anlage zur Lagerung brennbarer Gase (Biogasanlage) am Standort 02747 Großhennersdorf, Neundorfer Weg Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die BAG Berthelsdorfer Agrargenossenschaft e. G. hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und Ziffer 9.1 b, Spalte 2 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage zur Lagerung brennbarer Gase, hier die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit BHKW- Motor auf dem Flurstück 24/7, 508a und 1893 der Gemarkung Neundorf in 02747 Großhennersdorf beantragt und mit Bescheid vom 18.11.2010 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.4 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 2. Feststellung zur UVP- Pflicht einer Anlage zur Lagerung brennbarer Gase (Biogasanlage) am Standort 02788 Schlegel, Teichstraße 11 18.11.2010 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Neustadt 47 (Salzhaus), Zimmer 3.22 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die Agrarbetrieb Schlegel/ Dittelsdorf GbR. hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und Ziffern 1.4b)aa), 9.1 b, sowie 7.1e), jeweils Spalte 2 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Rinderanlage, hier die Erweiterung/ Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit BHKW- Motor auf dem Flurstück 590/3 und 590/4 der Gemarkung Schlegel, Flur Burkersdorf in 02788 Schlegel beantragt und mit Bescheid vom 08.11.2010 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.4 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 08.11.2010, AZ: 3104/106.11-237/gb/2010/3 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Neustadt 47 (Salzhaus), Zimmer 3.22 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Stellenausschreibungen des Landratsamtes Görlitz 1. Im Fachdienst Beschäftigung und Arbeit, Sachgebiet Arbeitgeberservice, Standort Zittau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (Stellennr.: 441-2-14) als Arbeitgeberberater/in wegen Elternzeit voraussichtlich befristet bis 16.11.2011 zu besetzen. Aufgaben: - Akquise von Arbeitsplätzen - Beratung von Arbeitgebern (vor Ort, Service im Landratsamt, in Verbänden/ Vereinigungen, Seminare, Förderung) - Projektbearbeitung (Ideenwettbewerbe von Bund und Land, eigene Initiativen) - Zusammenarbeit mit Bundesagentur für Arbeit - Zusammenarbeit im Netzwerk für Wirtschaftsförderung - Förderung der Eingliederung von Hilfebedürftigen (Antrag, Bescheid, Fördermittelgewährung, Vertragsgestal tung) - Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement - Prozessbetreuung im Bewerbermanagement Voraussetzungen: - vorzugsweise ein Abschluss als Diplomverwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachwirt/in oder Diplomkaufmann/frau oder ein vergleichbarer Abschluss mit Berufserfahrung bei der Bearbeitung von Aufgaben nach dem SGB II und III - soziale Kompetenz, sehr gute Kommunikationsfähigkeit sowie selbstbewusstes und sicheres Auftreten Die Vollzeitstelle ist vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung mit Entgeltgruppe 9 TVÜ bewertet. 2. Im Fachdienst Beschäftigung und Arbeit, Standort Zittau, ist zum 01.01.2011 eine Stelle (Stellennr.: 441-3-02) als Fallmanager/in wegen mutterschaftsbedingter Abwesenheit der Stelleninhaberin voraussichtlich befristet für ein Jahr zu besetzen. Aufgaben: - Bürgerberatung - Erstkontakt (Erstgespräch, Aufnahme der Grunddaten, Profiling, Erstvermittlungsversuche) - Eingliederungsprozess (Hilfeplanung, Hilfeplanumsetzung mit Eingliederungsvereinbarung, Bewertung der Ergebnisse, Gewährung von Geldleistungen und Widerspruchsbearbeitung) - Inanspruchnahme Dritter und Dienstleister für Dritte Voraussetzungen: - vorzugsweise Abschluss als Diplomsozialarbeiter/in bzw./ Diplomsozialpädagoge/in oder als Diplomverwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachwirt/in (auch Bewerber, die bereits Berufserfahrungen auf dem Gebiet des Fallmanagements sammeln konnten, können Berücksichtigung finden) - Erfahrungen bei der Bearbeitung von Aufgaben nach dem SGB II und III sind wünschenswert - Gesprächs-, Verhandlungs-, und Beratungskompetenz, Konfliktfähigkeit und Frustrationstoleranz sowie Moderations- und Vermittlungskompetenz - ökonomisches Denken ist sehr wichtig, da der/die Stelleninhaber/in für das Budget in diesem Zuständigkeitsbereich verantwortlich ist Diese Vollzeitstelle ist vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung mit EG 9 TVÜ bewertet. 3. Im Fachdienst Beschäftigung und Arbeit, Standort Zittau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (Stellennr.: 443-0-09) als Sachbearbeiter/in in der Rechtsabteilung wegen mutterschaftsbedingter Abwesenheit der Stelleninhaberin bis voraussichtlich 14.03.2012 zu besetzen. Aufgaben: - Bearbeitung von Widersprüchen und Überprüfungsanträgen gegen die Berechnung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur - Zuarbeit im Rahmen von Gerichtsverfahren, ggf. auch Gerichtsvertretung - Rechtsberatung für Mitarbeiter/innen und Bürger/innen Voraussetzungen: - Abschluss als Diplomverwaltungswirt/in (FH) oder eine entsprechende juristische Qualifikation, Kenntnisse im Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht bzw. einschlägige Berufserfahrung sind von Vorteil, aber nicht Bedingung - hohe Motivation und Engagement - Verantwortungsbewusstsein, bürgerfreundliche Amtssprache - soziale Kompetenz, freundliches Auftreten, Teamfähigkeit - hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen Diese Vollzeitstelle ist vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung mit Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet. 4. Im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Standort Löbau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle (Stellennr.: 230-0-03) eGovernment LÜVA/ Controlling zu besetzen. Aufgaben: - Umsetzung der nach EU-Dienstleistungsrichtlinie relevanten Prozesse, eGovernment im LÜVA als Behörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - Analyse und Beschreibung der inhaltlichen und technischen Gegebenheiten, Projektbeschreibung/ entwicklung, Vertretung in internen und externen Gremien - Entwicklung eines Projektcontrollings - Initiierung von Kooperationen mit anderen Kommunen - Entwicklung, Einführung und Anwendung einer Schnittstelle (XDOMEA- Standard) zwischen DMS und Fachanwendung LEVES-SN - Wissensvermittlung, Qualifizierung und Begleitung der Beteiligten - Administration der Fachanwendungen, Dokumentenmanagement - Redaktion Internetauftritt LÜVA, Online- Antragsverfahren, Veranstaltungskoordination mit den Schwerpunkten vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Voraussetzungen: - Qualifikation im Bereich Lebensmittelüberwachung/ Veterinärwesen (FH oder HSA) Weiter Seite 7

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 24 Informationen 8. Dezember 2010 7 Stellenausschreibungen des Landkreises Görlitz - umfassende, über die Anwendung der Standardprogramme hinausgehende EDV- Kenntnisse, Fähigkeit zur Schnittstellenentwicklung und Administration - Erfahrungen und/ oder Qualifikation im Ausbildungsbereich - sehr gute Analyse- und Kommunikationsfähigkeiten, Teamorientierung - Erfahrungen im Projektmanagement - sorgfältige, eigenverantwortliche Arbeitsweise, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit. - Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung nach TVÜ-VKA in EG 9. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen für die Stellen 1-3 bis zum 21.12.2010, für die Stelle 4 bis 17.12.2010 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, Personalamt Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können. Der Allgemeine Soziale Dienst Nord (ASD) des Jugendamtes informiert Die Mitarbeiter des ASD des Jugendamtes der Standorte Krauschwitz, Boxberg, Weißwasser- Korczak Haus, Rothenburg und Niesky ziehen vom 13. bis 17. Dezember in die Außenstellen des Landratsamtes in Niesky und Weißwasser um. In dieser Zeit finden bei diesen Mitarbeiterinnen keine Sprechstunden statt. Sie können aber die ASD-Sprechzeiten im Jugendamt Niesky bei Frau Preuß und Frau Neumann nutzen. Ab 22. Dezember sind die ASD-Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wie folgt zu erreichen: Landratsamt, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Str. 1, Haus 1A: Mareike Schulz (ASD Niesky), Zimmer 132 1 03588 285-176 I 03583 54031921 E-Mail: mareike.schulz@kreis-gr.de Katharina Richter (ASD Rothenburg), Zimmer 132 1 03588 285-177 I 03583 54031925 E-Mail: katharina.richter@kreis-gr.de Landratsamt, Außenstelle Weißwasser, Teichstr. 18: Astrid Benker (ASD Weißwasser), Zimmer 302 1 03581 6632934 I 03583 54031924 E-Mail: astrid.benker@kreis-gr.de Ulrike Woithe (ASD Weißwasser), Zimmer 305 1 03581 6632932 I 03583 54031922 E-Mail: ulrike.woithe@kreis-gr.de Renate Prenzel (ASD Krauschwitz), Zimmer 306 1 03581 6632936 I 03583 54031926 E-Mail: renate.prenzel@kreis-gr.de Sprechzeiten im Landratsamt: Di 8.30-12 Uhr, 13.30-18 Uhr Do 8.30-12 Uhr, 13.30-18 Uhr Fr 8.30-12 Uhr Zusätzlich sind jeweils am Donnerstag, 14 bis 18 Uhr, Außensprechstunden in den Standorten der Jugendhilfeagenturen in Boxberg, Krauschwitz, Reichenbach und Rothenburg geplant. Ansprechpartner zum Thema Wolf Im Norden des Landkreises Görlitz leben seit mehr als zehn Jahren Wölfe in freier Wildbahn. Derzeit sind in Sachsen 5 Wolfsfamilien (Rudel) nachgewiesen. Ein Wolfspaar ohne Welpen hat sein Territorium sowohl auf brandenburgischem als auch auf sächsischem Gebiet. Die Anzahl der Wölfe im Rudel schwankt im Jahresverlauf zwischen 5 und 10 Wölfen. Was ist beim Auffinden eines verletzten Wolfes zu tun? Wer nimmt am Wochenende die Meldung über vom Wolf gerissene Schafe entgegen? Diese und andere Fragen, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sind im Landkreis Görlitz durch den „Managementplan für den Wolf in Sachsen“ geregelt. Der Managementplan wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unter Mitarbeit von Interessenvertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd sowie Kommunalpolitik, Wissenschaft und Behörden erstellt. Er enthält neben Regelungen zu Schutz und Erforschung des Wolfsvorkommens in Sachsen, vor allem klare Handlungsgrundlagen und -anleitungen zur Reduzierung von Konflikten im Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf. Zuständig für die Umsetzung sind die Landratsämter. Dabei arbeitet der Landkreis mit externen Einrichtungen wie dem Senkenbergmuseum Görlitz und dem Wildbiologischen Büro LUPUS zusammen. Das Landratsamt Görlitz sichert im Kreisgebiet die Realisierung der Artenschutzaufgaben durch besonders geschulte Mitarbeiter (Wolfsbeauftragte). Diese Mitarbeiter sind vornehmlich auch für die Schadensbegutachtung bei Nutztierrissen zuständig. Die Öffentlichkeitsarbeit wird vom Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz in Rietschen zentral geleitet. Weitere Informationen finden Sie unter www.wolfsregion-lausitz.de Verfahrensweisen im Landkreis Görlitz Entgegennahme von Meldungen über - Nutztierrisse - tote, verletzte oder auffällige Wölfe - Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot,…) innerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes: Kreisforstamt Teichstr. 18, 1 03581 6633401 02943 Weißwasser I 03581 66373401 E-Mail: forstamt@kreis-gr.de oder Umweltamt Otto-Müller-Str. 7 1 03581 6633101 02826 Görlitz I 03581 66373101 Wolfsbeauftragte des Landkreises Katrin Lattermann 1 0151 15068084 Holger Neef 1 0151 15068099 außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes, an Wochenenden und Feiertagen: Leitstellen des Landkreises Görlitz 1 112 (Weißwasser, Görlitz, Löbau) Öffentlichkeitsarbeit Auskünfte zum Thema Wolf, Herdenschutz, Vortragsterminen: Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“ 1 035772 46762 Am Erlichthof 15, 02956 Rietschen I 035772 46771 E-Mail: kontaktbuero@wolfsregion-lausitz.de Auskünfte zu Mindeststandards bei der Nutztierhaltung und deren Fördermöglichkeiten: André Klingenberger 1 035932 36531 E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Dorfstraße 29 02694 Guttau OT Wartha Mit Grippeimpfung sich und andere schützen Die Holzvermarktungsgemeinschaft Lausitz e.G. (HVGL) will die Angebote für Waldbesitzer mit geringer Waldfläche deutlich erhöhen. Zusätzlich zur Holzvermarktung soll künftig auch eine komplette Betreuung ermöglicht werden. Das teilte Geschäftsführer Torsten Winkler mit. Die HVGL wurde Ende 2006 als Zusammenschluss kirchlicher, körperschaftlicher und privater Waldbesitzer sowie von Forstunternehmern gegründet. Mittlerweile sind 20 Forstbetriebe, private Waldbesitzer und forstliche Dienstleister Mitglieder in der anerkannten Vermarktungsgemeinschaft. „Wir streben die höchstmögliche Wertschöpfung des Rohstoffes Holz für die einzelnen Eigentümer an“, so Winkler, „Jedoch ist uns auch die Stärkung der einheimischen Wirtschaft wichtig. Wir sind deshalb Anteilseigner an der Bioenergie Oberlausitz GmbH in Berthelsdorf, wo Scheitholz und Holzhackschnitzel mit Holz aus der Lausitz für die Lausitz hergestellt werden.“ Das Sächsische Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer rufen gemeinsam zur Grippeschutzimpfung auf. In diesem Jahr schützt der Impfstoff gegen die aktuell weltweit vorkommenden Varianten der drei zirkulierenden Influenza-Virustypen. Erfahrungsgemäß kommt es oft ab Januar zu einer Influenzawelle. Da der Aufbau des Impfschutzes etwa 14 Tage dauert, wird zur Impfung möglichst bis Ende dieses Jahres geraten. Besonders wichtig ist die Impfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (unter anderem Asthma bronchiale, chronische Lungen- und Herz- Kreislauf-Nierenkrankheiten, Diabetes), für Schwangere sowie für medizinisches und Pflegepersonal und für Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Impfungen bieten die niedergelassenen Arztpraxen an. Die öffentliche Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes findet jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr in Görlitz, Reichertstraße 112, 2. Etage, Raum 211, statt. Information für Waldbesitzer im Landkreis Waldbesitzer, die Mitglied in einer Vermarktungsgemeinschaft sind, kommen mittlerweile in den Genuss einer ganzen Reihe von Vorteilen. Genannt werden unter anderem sehr gute Erlöse durch gebündelte Holzmengen, schnelle Abwicklung von Aufträgen, kaum Qualitätsverluste durch Frei-Werk-Lieferung, kompetente Beratung in allen forstlichen Fragen durch Fachpersonal in mehreren Mitgliedsbetrieben. Es werden laut HVGL keine Jahresbeiträge erhoben und die Abrechnung erfolgt nur nach Leistung zu sehr moderaten Entgelten. Neue Mitglieder jeder Waldflächengröße sind willkommen. Kontakt: Torsten Winkler, Geschäftsführer HVGL, 02906 Hohendubrau OT Groß Radisch, Zur Hohen Dubrau 57, 1 035204 60536, 1 0170 1922350, E-Mail: info@hvgl.de oder Vorstandsmitglied Matthias Clemens, 1 0170 7990460. Internet: www.hvgl.de

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