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Landkreisjournal Nr. 023/2010

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Erscheinungsdatum 10.11.2010

8 Ausgabe 23 10.

8 Ausgabe 23 10. November 2010 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung Ländliche Neuordnung Unternehmensverfahren B 178 - Kittlitz, VKZLNO 260141 Das Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung weist nachträglich alle Beteiligten der Ländlichen Neuordnung (LNO) B 178 - Kittlitz, angeordnet am 15.10.2004, geringfügig geändert mit Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 19.07.2006, Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 20.07.2006, Änderungsbeschluss Nr. 3 vom 18.06.2010 und Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 30.09.2010, auf die Anmeldung von aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Rechten, sowie auf die zeitweilige Einschränkung des Eigentums und die gesetzlich festgeschriebene Veränderungssperre nach § 34 Flurbereinigungsgesetz hin. Diese Bekanntmachung ist gemäß §§ 14 Abs. 1 und 34 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erforderlich. Folgende Hinweise sind Bestandteile des Anordnungsbeschlusses: II. Hinweise zum Anordnungsbeschluss 1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Neuordnungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung anzumelden. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Werden Rechte erst nach dem Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. (§ 14 Abs. 2 FlurbG) Der Inhaber eines oben bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. (§ 14 Abs. 3 FlurbG) 2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Einlagegrundstücken erhebt das Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird den Grundeigentümern dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. 3. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums (§ 34 FlurbG) 3.1 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Neuordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Neuordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Neuordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamtes Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). 3.2 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus der andwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden sollen. Bei unzulässigen Holzeinschlägen kann das Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, anordnen, dass die abgeholzte oder gelichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird (§ 85 Nr. 6 FlurbG). 3.3 Zuwiderhandlungen gegen die nach 3.1 und 3.2 getroffenen Anordnungen sind gemäß § 154 Abs. 1 FlurbG ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Löbau, den 30.09.2010 Hehl, stellv. Abteilungsleiterin Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz Beschluss Nr. 4 vom 30.09.2010 zur geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes des Unternehmensverfahren B 178 - Kittlitz 1. Änderungsbeschluss Das mit Anordnungsbeschluss vom 15.10.2004, Änderungsbeschluss Nr. 1 vom 19.07.2006 und Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 20.07.2006, und Änderungsbeschluss Nr. 3 vom 18.06.2010 festgestellte Neuordnungsgebiet wird nach § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), geringfügig geändert. 1. Folgende Flurstücke werden in das Verfahren einbezogen: Stadt: Löbau Landkreis: Görlitz Gemarkung: Wohla Flurstücke Nr.: 370, 8a, 8c, 232, 23, 26, 19/1, 21, 231/4, 16, 230, 230a, 19/5, 31, 236b, 236i, 236e, 22/3, 231/2, 22e, 19/4, 20a, 28/1, 19/3, 25a, 24, 236c, 231/3, 5, 229/4, 236/7, 236/8, 231/1, 229/5, 236/4, 236a, 229/7, 236/5, 234a, 234b, 236m, 236/3, 22d, 235, 217/1, 236g, 229/6, 233, 237/2, 236/6, 22/2, 236d, 236h, 237/1, 236l Gemarkung: Carlsbrunn Flurstücke Nr.: 26, 30, 16, 78, 75/3, 44, 43, 59/5, 46, 35, 36, 50/1, 40, 104, 25, 21, 20/2, 99/2, 48, 49, 14/2, 50/2, 34, 29, 6/3, 1, 63/1, 62, 98/7, 7/3, 51a, 100, 101, 97/3, 97/4, 37, 47, 102a, 103, 102b, 82, 83, 81/4, 103a, 109, 7/1, 17/2, 17/3, 17/4, 23, 20/4, 98/1, 98/5, 97/1, 97/2, 50/3, 98/2, 98/4, 63/2, 99/1, 59/2, 59/1, 59/4, 59/3, 39/1, 39/2, 41, 41a, 20/3, 19, 75/5, 64, 6/2, 102, 102c, 103b, 103c, Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt ca. 24 ha. Das geänderte Neuordnungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1665 ha. Das Einwirkungsgebiet für Maßnahmen des Unternehmensträgers bleibt unverändert. Die neue Abgrenzung des Neuordnungsgebietes ist in der Gebietskarte des Anordnungsbeschlusses vom 15.10.2004 vermerkt und in der als Anlage beigefügten Karte zur geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses Nr. 4 Den betroffenen Grundstückseigentümern wird die Gebietsänderung über öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Löbau „Löbauer Stadtanzeiger“ sowie im Landkreisjournal des Landkreises Görlitz mitgeteilt. 3. Begründung Die geringfügige Änderung des Neuordnungsgebietes ist zur Regelung der bestehenden Eigentums- und Nutzungskonflikte in Anlehnung an § 1 FlurbG erforderlich. Durch Schaffung von Rechtssicherheit im ländlichen Grundbesitz wird Planungssicherheit für private und öffentliche Investitionen in den Ortschaften erzielt. Die Beiziehung der Ortschaften Wohla und Carlsbrunn zum Verfahren der Ländlichen Neuordnung B178 Kittlitz dient der umfassenden agrarstrukturellen Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion und der Lebensbedingungen. Die Agrarstruktur wird insbesondere durch die natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten im ländlichen Raum bestimmt, die wiederum u. a. von der Bodennutzungsmöglichkeiten, Betriebsorganisation, Betriebsgrößenstruktur, Siedlungsform, Flurverfassung und Marktstruktur beeinflusst werden. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Görlitz, Hugo- Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Löbau, den 30.09.2010 Heidi Hehl, stellv. Abteilungsleiterin Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Görlitz Weiter Seite 9

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 23 Amtliche Bekanntmachungen 10. November 2010 9 Öffentliche Bekanntmachung Ländliche Neuordnung Unternehmensverfahren B 178 - Kittlitz, VKZLNO 260141 Fortsetzung von Seite 8 Einladung zu einer Teilnehmerversammlung und Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Wege- und Gewässerplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 1. Einladung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lädt die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten sowie die Nutzungsberechtigten zu einer Teilnehmerversammlung ein. Diese findet am Donnerstag, dem 25.11.2010, um 19 Uhr, in der Gaststätte „Zum Herrenhaus“, Nostitz Nr. 5, 02627 Weißenberg statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2. Vorstellung des Planes der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG 3. Diskussion Im Rahmen dieser Versammlung werden Ihnen auch die wichtigsten Verfahrensschritte zum Neuordnungsverfahren sowie die geplanten Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft erläutert. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Planes nach § 41 FlurbG Der Plan der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG liegt einen Monat lang ab Montag, den 29.11.2010, bis einschließlich 31.12.2010 zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Löbau, Stadtverwaltung Weißenberg und in der Gemeindeverwaltung Hochkirch öffentlich aus. Die Planunterlagen können durch jedermann eingesehen werden. Äußerungen zu den Planungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft der LNO B 178 Kittlitz beim Landratsamt Görlitz, Postfach 300152, 02806 Görlitz vorgebracht werden. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet. Die Teilnehmergemeinschaft prüft begründete Anregungen bei der weiteren Bearbeitung des Planes. Löbau, den 05.10.2010 Dorit Bach, stellv. Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft B178-Kittlitz Amtliche Bekanntmachung der Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH Nach § 15 (7) ihres Gesellschaftsvertrages ist die Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH verpflichtet, die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2009 im Amtsblatt der Gesellschafter zu veröffentlichen. Durch die DONAT WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde dem Jahresabschluss der Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH für das Geschäftsjahr 2009 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise gedruckt wird: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH, Görlitz, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die Bilanz zum 31. Dezember 2009, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Demianiplatz 28 im Sekretariat der Verwaltungsdirektion in der Zeit vom 23.11.2010 bis zum 01.12.2010 öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8 -16 Uhr. Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH Klaus Arauner, Geschäftsführer Öffentliche Bekanntmachung: Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 24. November 2010, 17 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Großschönau, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Görlitz 4. Feststellung der Jahresrechnung 2009 (Beschlussvorlage 03/2010) 5. Information zur Haushaltssatzung 2011 6. Überplanmäßige Ausgabe (Beschlussvorlage 04/2010) Nichtöffentlicher Teil: 7. Information über den aktuellen Stand der Dachsanierung 8. Information über den aktuellen Stand der Parkplatzsanierung 9. Sonstiges Großschönau, 27. Oktober 2010 Frank Peuker, Verbandsvorsitzender

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