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Landkreisjournal Nr. 023/2010

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Erscheinungsdatum 10.11.2010

10 Ausgabe 23 10.

10 Ausgabe 23 10. November 2010 Amtliche Bekanntmachungen/Information Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Bekanntmachung des Zweckverbandes Naturschutzregion Neiße (ZV) Am 24.11.2010 findet um 16.30 Uhr im Landratsamt Görlitz, Raum 120, Hugo- Keller-Str. 14, in 02826 Görlitz die nächste Verbandsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle/ Abstimmung zum Protokoll der Sitzung vom 07.09.2010 4. Aktueller Stand zum Gesamtverwendungsnachweis - NSG Ausweisung 5. Festlegungen zum Haushalt des ZV für 2011 6. Vorstellungen zur weiteren Organisation der Arbeiten im NGP und der Gremien zur Lenkung dieser Arbeiten nach Auflösung des ZV 7. Sonstiges Bernd Lange, Landrat und Vorsitzender des Zweckverbandes 8. Symposium der EUREX „Saubere Neiße“ Es ist eine Tradition der seit 1993 bestehenden trilateralen Expertengruppe EUREX „Saubere Neiße“ abwechselnd in den drei Mitgliedsländern Tschechien, Polen und Deutschland Konferenzen durchzuführen. In diesem Jahr wurde das 8. Symposium der Arbeitsgemeinschaft am 22. und 23. September in Oybin ausgetragen. Träger des Projektes, das über den Kleinprojektefond der Euroregion Neiße gefördert wird, ist der Landkreis Görlitz, Kooperationspartner der Kraj (Bezirk) Liberec. Ein Motto der zweitägigen Konferenz war die praktische Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Euroregion Neiße in Polen, Tschechien und Deutschland. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zogen Resümee über die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit und über realisierte Projekte am gemeinsamen Fluss Neiße. Während der Konferenz zeigten Vertreter der drei Anrainerstaaten Strategien und konkrete Maßnahmen auf, um die von der der EU- Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 geforderten Ziele zu erreichen und nachhaltig zu sichern. Die Veranstaltung brachte Experten und Unternehmen der Wasserwirtschaft, Institutionen der Landschaftspflege und des Naturschutzes, kommunale Vertreter sowie ehrenamtliche Naturschützer an einen Tisch und schuf neue Kontakte als mögliche Basis für eine künftige, länderübergreifende Vernetzung von Projekten. So entstand eine Kontaktdatenbank von Teilnehmern aus Tschechien, Polen und Deutschland, die unter anderem auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und somit Akteuren der Gewässerbewirtschaftung zugänglich sein wird. Zum Abschluss des Symposiums formulierte die EUREX-AG „Saubere Neiße“ ihre Arbeitsschwerpunkte für 2011. Die Optimierung des Hochwassermeldesystems, Projekte zur Neophytenbekämpfung, Gewässerrandstreifenproblematik, Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und verstärkte Zusammenarbeit mit Kommunen sind dabei einige Kernbereiche der künftigen Kooperation, um den Fluss Neiße und sein Umfeld in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau Die 2. öffentliche Verbandsversammlung 2010 des Zweckverbandes Körse- Therme Kirschau findet am Mittwoch, dem 24. November 2010, um 17 Uhr, im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Kirschau statt. Tagungsordnung: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Bürgeranfragen 4. Beschlussvorlage Nr. 01/11/10 Beschlussfassung Haushaltsatzung / Wirtschaftsplan 2011 5. Beschlussvorlage Nr. 02/11/10 Beschluss zur Bestellung der Prüfer für die örtliche Prüfung des Wirtschaftsjahres 2010 6. Beschlussvorlage Nr. 03/11/10 Beschluss zur Bestellung der Wirtschaftsprüfer für die überörtliche Prüfung 2010 7. Informationen / Bekanntmachungen Gabriel, Verbandsvorsitzender Hochwassersonderförderung für denkmalgeschützte Häuser Der Freistaat Sachsen stellt für vom August- und Septemberhochwasser geschädigte Kulturdenkmale für dieses und das kommende Jahr insgesamt 3.420.400 Euro für den Landkreis Görlitz (ohne Stadt Görlitz) bereit. Davon müssen Kassenmittel in Höhe von 342.100 Euro bis 10.12.2010 ausgegeben sein. Für das kommende Jahr werden nochmals Mittel in Höhe von 3.078.300 Euro bereitgestellt. Die Anträge auf Hochwassersonderförderung für dieses Jahr müssen bis spätestens 19.11.2010 bei der Unteren Denkmalschutzbehörde abgegeben werden. Antragsberechtigt sind alle Denkmaleigentümer, welche vom August und/ oder September Hochwasser betroffen sind. Die Maßnahmen können auch bereits begonnen oder beendet sein. Gefördert wird jedoch nur der denkmalbedingte Mehraufwand mit bis zu 85 Prozent. Versicherungsleistungen werden jedoch angerechnet. Auch bei einer ungeklärten Eigenmittelbereitstellung sollten Anträge gestellt werden, da eventuell auch noch Mittel von der Umgebindestiftung, Sparkasse und Deutsche Stiftung Denkmalschutz genutzt werden können. Die Anträge sind einzureichen bei: Landkreis Görlitz Bauaufsichtsamt SG I - Bauaufsicht / Denkmalschutz Neustadt 47 02763 Zittau Zwischen Tradition und Stilbruch - Jugendkulturen und Geschlecht Unter diesem Thema findet am 12. November, von 9.30 bis 18 Uhr, im Jugendhaus „Wartburg“, Johannes- Wüsten-Straße 21, in Görlitz eine deutsch-polnische Fachtagung statt, die vom Landkreis Görlitz in Kooperation mit dem Landkreis Luban durchgeführt wird. Der Fachtag bringt MultiplikatorInnen und angehende Fachkräfte aus Polen und Deutschland mit jugendlichen SzenegängerInnen zusammen. In drei Workshops berichten je eine weibliche Vertreterin und ein männlicher Vertreter einer Jugendszene von ihren Erfahrungen, führen die Teilnehmenden in szenetypische Stilelemente ein und verführen zum gemeinsamen Experimentieren. Der Austausch von deutschen und polnischen MultiplikatorInnen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie das Kennenlernen, Verstehen und Wertschätzen von jugendkulturellen Aktivitäten bzw. jugendlichen Lebenswelten. Das Programm: 9.30 Uhr Vorstellung und Begrüßung Andrea Gaede (LV Soziokultur Sachsen e. V.) Katrin Schröter-Hüttich (LAG Mädchen und junge Frauen in Sachsen e.V.) 10 Uhr Krasse Töchter, krasse Söhne? - Mädchen und Jungen in Jugendkulturen Inputreferat und Diskussion Gabriele Rohmann (Archiv der Jugendkulturen e.V.) 11.15 Uhr Arbeit in Workshops: HipHop * Gothic * Emo-Style; Drauf geschaut - Was macht Jugendkulturen aus? Folgende Unterlagen sind den Anträgen beizufügen: - ausgefülltes Antragsformular - Erklärung, dass keine Mittel aus anderen Förderungen, von Versicherungen etc. für das Objekt für die Beseitigung der Hochwasserschäden am Gebäude bereits beantragt, bewilligt oder ausgezahlt wurden - Fotos (kurze Fotodokumentation) - möglichst 2 - 3 Kostenangebote oder Kostenschätzung nach DIN 276 - aktueller Grundbuchauszug Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung besitzen. Eigentümer, welche noch keinen Antrag gestellt haben, senden diese bitte mit Einreichung der Fördermittelunterlagen mit dem beiliegendem Formular zu. Folgende Unterlagen sind zur Beantragung der Genehmigung erforderlich: - ausgefülltes Antragsformular - Beschreibung der Schäden und der geplanten Maßnahmen - Fotos (mindestens im Format 9x13 cm, möglichst Originalfotos) Wegen des umfassenden Antragsverfahrens bietet das Landratsamt Görlitz zusätzliche Beratungstermine an. Ansprechpartner: Untere Denkmalschutzbehörde, Sven Rüdiger, 1 03583 79672724 Stabsstelle Fluthilfe, Rica Wittig, 1 03583 721334 Erfahren, Erfragen, Erkennen 13 Uhr Mittagspause mit Filmbeiträge zu Jugendkulturen 14.15 Uhr Weiterarbeit in den Workshops Dahintergeschaut - Was verbirgt sich hinter Jugendkulturen? Experimentieren, Ausprobieren und Verstehen 16.15 Uhr Kleine Kaffeepause 16.40 Uhr Ausgetauscht -Abschlussrunden in den Workshops - Präsentieren und diagnostizieren 17.20 Uhr Zusammenkommen -Abschlussplenum- Moderation durch die Veranstalterinnen 18 Uhr Verabschiedung Informationen und Anmeldung: Gleichstellungsbeauftragte Ines Fabisch 1 03581 663-9009 oder E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-gr.de Die inhaltliche Zusammenarbeit erfolgt mit der LAG junge Mädchen und Frauen in Sachsen e. V., dem Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. und dem Archiv der Jugendkulturen e. V. Das Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und mit Unterstützung der Euroregion Neisse realisiert.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 23 Informationen 10. November 2010 11 Stellenausschreibungen des Landratsamtes Görlitz 1. Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst ist nach § 24 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz zum 01.01.2011 eine hauptamtliche Kreisbrandmeisterin/ ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister unbefristet zu bestellen. Der Dienstort ist Niesky. Aufgaben: Die Kreisbrandmeisterin/ Der Kreisbrandmeister - überprüft Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren - unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit der Feuerwehren des Landkreises - berät die Städte und Gemeinden im Rahmen des abwehrenden, vorbeugenden und baulichen Brandschutzes - wirkt beratend bei Beschaffungsmaßnahmen und plant die für den Landkreis erforderliche Sondertechnik - erfüllt die ihr/ihm übertragenen Aufgaben des Katastrophenschutzes und des Brandschutzes - er/ sie ist Leiter(in) der Technischen Einsatzleitung im Katastrophenfall und der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen - leitet die Wehrleiter und stellvertretenden Kreisbrandmeister an - arbeitet bei ihrer/ seiner Aufgabenerfüllung eng mit den Feuerwehrverbänden zusammen - Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen/ Leitstelle Voraussetzungen: - Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen bzw. im baulichen Brandschutz - Teamfähigkeit, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit - sichere Ausdrucksweise in Wort und Schrift - sicherer Umgang mit PC-Technik in Verbindung mit dem Anwenderprogramm (Word, Excel, PowerPoint) - Bereitschaft, den Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu verrichten - EU-Fahrerlaubnis Klasse B, Fahrpraxis Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVÜ-VKA. 2. Der Landkreis Görlitz als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat entsprechend § 28 Abs. 6 SächsBRKG in Verbindung mit § 10 SächsLRettDPVO eine/ einen Ärztliche Leiterin/ Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zum nächstmöglichen Termin zu bestellen. Der Arbeitsort ist Görlitz. Sparkassen-Finanzgruppe Im Landkreis Görlitz gibt es elf Rettungswachen/ Außenstellen. Durch drei Leitstellen wird die Einsatzlenkung vorgenommen. Die Leistungserbringung erfolgt auf Vertragsgrundlage mit den Hilfsorganisationen ASB und DRK. Die Notarztsicherstellung wird in den fünf Versorgungsbereichen durch qualifiziertes und erfahrenes ärztliches Personal gewährleistet. Für territoriale Aufgaben stehen insgesamt 12 ehrenamtliche Leitende Notärzte zur Verfügung. Aufgaben: - Mitwirkung bei der Einsatzplanung, der Konzeption der Fahrzeugstrategie und Erarbeitung von medizinisch-taktischen Konzepten bei besonderen Schadenslagen - Festlegung von medizinischen Behandlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst und der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung - Verantwortung für die Durchführung und Analyse des medizinischen Qualitätsmanagements - Richtlinienkompetenz gegenüber den Leistungserbringern und den Notärzten - Mitwirkung bei der Planung und Koordination für die notfallmedizinische Aus- und Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst und Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen - Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung - ARGE NÄV bei der Organisation des Notarztdienstes - Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien - Initiierung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten - Auswertung des Einsatzgeschehens und Bewertung der Notfalleinsätze - Festlegung von Abläufen - Regelung der Notkompetenz Voraussetzungen: - abgeschlossene Weiterbildung zur/ zum Fachärztin/Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin, Innere Medizin oder Chirurgie - Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ oder vergleichbare anerkannte Qualifikation - Qualifikation „Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer mit mehrjähriger Erfahrung in dieser Position - abgeschlossene Fortbildung zur/ zum „Ärztlichen Leiterin/ Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ zum Dienstantritt notwendig - Berufserfahrung in der präklinischen und klinischen Notfallmedizin - Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklung und Problemlösung im Rettungsdienst - Kommunikations-, Entscheidungs-, Führungs- und Konfliktlösungskompetenz - überdurchschnittliches Engagement, Flexibilität sowie psychische und körperliche Belastbarkeit - Führerschein Klasse B Für die Ärztliche Leiterin/ den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst besteht die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung bei der Durchführung des Rettungsdienstes. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach der Entgeltgruppe 15 TVÜ-VKA. 3. Im Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Standort Löbau, ist eine Stelle (Stellennr.: 352-1-05) wegen mutterschaftsbedingter Abwesenheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 15.09.2011 als Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker zu besetzen. Aufgaben: - technische Vorbereitung und Anordnung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - verfahrensrechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse in Flurbereinigungs- und LwAnpG-Verfahren - Prüfung der Ausbaumaßnahmen der Teilnehmergemeinschaften - Vorbereitung von Werkverträgen für Bearbeitungsschritte in den Verfahren nach FlurbG und LwAnpG - Mitarbeit bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung einschließlich der Finanzkontrolle Sie sollten sich bewerben, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Vermessungstechniker/in sowie anwendungsbereite EDV-Kenntnisse verfügen. Weiterhin werden Belastbarkeit, Einsatzfreude, Teamgeist, Kontaktfreude und Organisationstalent erwartet. Die Laufbahnausbildung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist erwünscht. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung nach EG 6 TVÜ-VKA. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen für die Bewerbung 1 bis zum 24. November 2010 und die Bewerbung 2 bis zum 30. November 2010 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Personalamt, Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für die Bewerbung 3 bis zum 24. November 2010 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Personalamt, Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden können. Kostenlos Bargeld ziehen. Mit der SparkassenCard deutschlandweit an allen 25.700 Sparkassen-Geldautomaten. Mit der SparkassenCard war und bleibt das Geldabheben an jedem Geldautomaten einer Sparkasse in ganz Deutschland kostenlos. 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