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Landkreisjournal Nr. 020/2010

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Erscheinungsdatum: 11.08.2010

28 Ausgabe 20 11. August

28 Ausgabe 20 11. August 2010 Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Bekanntmachungen des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau Jahresabschluss 2009 Auf Grund der Regelungen des § 17 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) gibt der Zweckverband Körse-Therme Kirschau den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2009 bekannt. Beschluss Nr. 02/06/10 Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.06.2010: 1. Der Jahresabschluss 2009 in der Fassung des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH, Dessau-Roßlau wird festgestellt. 1.1. Bilanzsumme 8.554.742,42 £ 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen: 8.468.236,82 £ das Umlaufvermögen: 64.949,74 £ die Rechnungsabgrenzungsposten: 21.555,86 £ davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital: 20.238,94 £ die empfang. Ertragszuschüsse: 5.479.462,06 £ die Rückstellungen: 12.646,16 £ die Verbindlichkeiten: 2.907.487,19 £ den Rechnungsabgrenzungsposten: 134.908,07 £ 1.2 Jahresgewinn / Jahresverlust: 0,00 £ 1.2.1 Summe der Erträge: 2.020.674,88 £ 1.2.2 Summe der Aufwendungen: 2.020.674,88 £ 2. Das Betriebsergebnis ist ausgeglichen. Es wird ein Jahresgewinn /-verlust in Höhe von 0,00 £ erzielt. 3. Dem Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau wird für 2009 Entlastung erteilt. 4. Der Geschäftsführung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau wird für 2009 Entlastung erteilt. Gabriel, Verbandsvorsitzender Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung der Abschlussprüfer: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Körse- Therme Kirschau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Zweckverbandes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 SächsGemO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie der Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmung der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Mit dem am 10.07.09 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des SächsEigBG wurde die bisherige Zuständigkeit des Sächsischen Rechnungshofs für die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Eigenbetriebe gem. § 110 Sächs- GemO aufgehoben. Durch den Sächsischen Rechnungshof werden ab Inkrafttreten des Änderungsgesetzes keine abschließenden Vermerke mehr erteilt, dies gilt auch für bereits eingereichte Prüfungsberichte. Jahresabschluss 2009 Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau für das Wirtschaftsjahr 2009 liegt in der Zeit vom 16.08. – 24.08.2010 während der Sprechzeiten Montag bis Freitag von 10 – 18 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann in der Rezeption der Körse-Therme Kirschau, Badweg 3, 02681 Kirschau öffentlich aus. Gabriel, Verbandsvorsitzender

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