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Landkreisjournal Nr. 016/2010

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Erscheinungsdatum: 16.04.2010

4 Ausgabe 16 14. April

4 Ausgabe 16 14. April 2010 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Einladung zur 11. Sitzung des Kreistages Görlitz Die 11. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, dem 21.04.2010 um 14 Uhr in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Feierliches Erinnern an 20 Jahre freie Wahlen in den neuen Bundesländern 2 Eröffnung 2.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 24.02.2010 3 Berichterstattung des Vorsitzenden des Beirates für Sorbenfragen 4 Satzung zur Wahrung, Förderung und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur 5 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Rettungsdienst 6 Satzung über die Verwendung des Kreiswappens und der Kreisflagge 7 Entgeltordnung über die Benutzung der Ganztagsbetreuung des Förderschulzentrums Ebersbach 8 Zusammenführung der Theater Görlitz und Zittau 9 Wahl der fünf Aufsichtsratsmitglieder der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH 10 Neuwahl in Ausschüsse des Kreistages und Gremien 10.1 Hauptausschuss 10.2 Finanzausschuss 10.3 Kommunalgemeinschaft EUROREGION NEISSE e.V. 10.4 Landkreisversammlung des Sächsischen Landkreistages 10.5 Aufsichtsrat der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH 11 Wahlen in Sparkassenzweckverbände 11.1 Wahl in den Sparkassenzweckverband der Niederschlesischen Sparkasse (alte Struktur) 11.2 Wahl in den Zweckverband Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien (alte Struktur) 11.3 Neuwahl in den Zweckverband Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien 12 Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Einführung eines Sozialpasses 13 Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Durchführung einer zentralen Veranstaltung zum würdigen Gedenken an den 65. Jahrestag der Befreiung 14 Errichtung und Betrieb einer gemeinsamen Waldbrandüberwachungszentrale der Landkreise Bautzen, Görlitz und Meißen (AWFS) 15 Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung (StVO) 16 Änderung Gesellschaftsvertrag der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH 17 Sonstiges Öffentliche Fragestunde: 16 Uhr Bernd Lange Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter Tel. 0151 15068068 anzumelden. Anzeigen im Landkreis Journal: für Görlitz/Niesky Margit Riediger: 03581-4293042 für Weißwasser Hubert Noack: 0172-5332386 für Löbau/Zittau Christian Scharf: 0152-06943541 Erscheinungstermine 2010 für das »Landkreis-Journal« Amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Görlitz 19. Mai, 16. Juni, 14. Juli, 11. August, 1. September, 13. Oktober, 10. November, 8. Dezember Beschlüsse der 7. Sitzung des Technischen Ausschusses des Landkreises Görlitz vom 23.03.2010 Beschluss Nr.: 061/2010 Der Technische Ausschuss stimmt dem Kaufvertrag über eine lastenfreie Immobilie Gutenbergstraße 18 in Zittau für einen Kaufpreis von 235.000 € zu. Beschluss Nr.: 062/2010 Der Technische Ausschuss stimmt dem Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Landkreis Görlitz und der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH über das Grundstück Gutenbergstraße 18 in Zittau zu. Beschluss Nr.: 063/2010 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Mauer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für das Bauvorhaben Landau-Gymnasium Weißwasser, Neubau einer Zwei-Feld-Schulsporthalle am Standort Ziegelstraße in Weißwasser an die Firma NEU & REKO BAU GLOTZ GmbH, Trebuser Straße 11, 02906 Niesky in Höhe von 553.748,44 € und beauftragt den Landrat, den Auftrag zu erteilen. Beschluss Nr.: 064/2010 Der Technische Ausschuss beschließt Gewässerschau im Stadtgebiet Görlitz Die Stadt Görlitz und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz geben die Termine für die Gewässerschau für Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet Görlitz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer wird vor allem der Böschungs- und Uferbereich, der Zustand der Anlagen am Gewässer und die Einhaltung der Bestimmungen im Gewässerrandstreifen kontrolliert. 26.04.2010: Klingewalder Wasser, Badgraben, Birkenalleegraben, Graben Neugasse, Stockborngraben,Carolusgraben, Schlaurother Wasser 28.04.2010: Sonnenlandgraben, Vereinter Feldmühlgraben und Sonnenlandgraben, Feldmühlgraben, Kunnerwitzer Wasser auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung vom 11.12.2009 die Realisierung des Investitionsvorhabens Neues Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz mit einem Gesamtvolumen von 17.000.000,00 € (brutto) einschließlich der im Finanzplan dargestellten anteilsmäßigen Übernahme des städtischen Eigenanteils der Stadt Görlitz in Höhe von 10% im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz durch den Landkreis Görlitz. Bernd Lange, Landrat Nach § 101 WHG (vom 01.03.2010) sind die behördlichen Mitarbeiter zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt, die Grundstücke zu betreten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Görlitz, SG Stadtgrün, Tel.: 03581 67-2613 und Herr Illig vom Landratsamt Görlitz, Tel. 03581 663- 3112, zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung führt in der Gemeinde Oppach, Gemarkung Oppach und in der Gemeinde Neusalza-Spremberg Gemarkungen Niederfriedersdorf, Oberfriedersdorf und Neusalza-Spremberg Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz – SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) in den durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie festgelegten Lärmschutzkorridoren (z.B. entlang der Bundesstraße 96). Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Hinweise des Bauaufsichtsamtes zur Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion soll bis 2020 ausgebaut werden. Dazu werden von Bürgern und Unternehmen zahlreiche Initiativen entwickelt. Die Bauaufsichts- und Denkmalbehörde möchte nachfolgend einige Hinweise zum Verfahren geben. Im Interesse des Klimaschutzes sind in diesem Zusammenhang eine Reihe von Gesetzen zu beachten. Dazu gehören z. B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009. Photovoltaik- und Solaranlagen sind bauliche Anlagen, bei deren Errichtung das öffentliche Baurecht berücksichtigt werden muss. Die Bauaufsichtsbehörde empfiehlt daher allen Bauherren und Entwurfsverfassern, sich vor der Errichtung der Anlagen über eine eventuell erforderliche Genehmigungspflicht zu erkundigen. Nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 b Sächsischer Bauordnung (SächsBO), sind Photovoltaik- und Solaranlagen als Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis 3 m und einer Gesamtlänge bis 9 m verfahrensfrei und bedürfen keiner Baugenehmigung. Eine Anlage der TGA dient u. a. der Gebäudeversorgung mit Energie. Eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die direkt in das öffentliche Netz entsprechend EEG einspeist, gehört nicht zur TGA und ist deshalb baugenehmigungspflichtig. Die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen auf einem denkmalgeschützten Gebäude bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Hamtske łopjeno Ausgabe 16 wokrjesa Zhorjelca Amtliche Bekanntmachungen 14. April 2010 5 Beschlüsse der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz vom 25.03.2010 Beschluss Nr.: 156/2010 Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt die „Strategischen Ziele und Bedarfe als Grundlage der Steuerung der Jugendhilfe im Landkreis Görlitz im Rahmen der Jugendhilfeplanung“ gemäß den Anlagen 1 und 2. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf berücksichtigt werden kann. (Die Anlagen 1 und 2 sind im Internet www.kreis-goerlitz.de unter Landkreis, Jugend und Soziales einsehbar.) Beschluss Nr.: 157/2010 Der JHA beschließt den „Aufruf des Landkreises Görlitz zur Einreichung von Ideenskizzen“ (siehe Seite 16). Beschluss Nr.: 158/2010 1. Der JHA beschließt die Bildung der Jury zur Auswahl der Einreichung der Konzeptionen für die Fachkraftförderung 2011. 2. Als Mitglieder der Jury werden · Herr Kreisrat Gotthilf Matzat, · Frau Kreisrätin Renate Schwarze, · Herr Kreisrat Prof. Manfred Klatte, · Frau Kreisrätin Gudrun Kolbe, · Frau Hanna-Luise Lippold, · Frau Elke Pohl und · Herr Dirk Hammer gewählt. Beschluss Nr.: 159/2010 Der JHA beschließt die Änderung des Beschlusses „Controlling für die Leistungserbringung im Bereich der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII“ JHA 131/ 06 Beschluss NOL vom 22.06.2006 im Punkt 3.4. - Zeitschiene Controlling entsprechend Anlage 1. Anlage 1 Zeitschiene für das Controlling der Jugendhilfeagenturen (JHAg) für das Jahr 2010 Was Wer Wann Bestandserhebung JHAg 01.11. Erstellen des Sachberichtes und der Statistik Gespräche mit den JHAg und den speziellen Diensten zur Reflexion der Leistungen Erstellen und Einreichen der Netzwerkprotokolle Information über Veränderungen in den Planungsräumen und optional Anpassung von Leistungen aufgrund Bedarfsänderungen JHAg/ Spezielle Dienste 31.03. JHAg/ Spezielle Dienste, Verwaltung des Jugendamtes JHAg JHAg/ Spezielle Dienste, Verwaltung des Jugendamtes, ISP, UA „JHP“ bis Ende April fortlaufend fortlaufend Beschluss Nr. 160/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung des Umbaues des Kinderkrippenbereiches der Kita „Pfiffikus“ der AWO Oberlausitz e.V. in Großschweidnitz in Höhe von 198.800,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0.00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 24.850,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 161/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung des 3. Bauabschnittes der Komplettsanierung (Fassadenarbeiten) der Kindertagesstätte Löbau – Ost in der Stadt Löbau in Höhe von 11.349,75 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 180.650,25 € aus Landesmitteln und in Höhe von 24.000,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 162/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung des Ersatzneubaues des Hortes des DRK Kreisverbands Görlitz Stadt und Land e.V. in Horka in Höhe von 0,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 679.984,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 0,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 163/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Bauwerkstrockenlegung und der energetischen Sanierung des Hortes des DRK Kreisverbands Görlitz Stadt und Land e.V. in Reichenbach in Höhe von 0,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 161.100,22 € aus Landesmitteln und in Höhe von 16.110,02 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 164/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung des ersten Bauabschnittes der umfassenden Sanierung, einschließlich Umbauarbeiten der Kindertageseinrichtung „Schlumpfenland“ in der Gemeinde Neißeaue, OT Deschka in Höhe von 81.840,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 136.700,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 27.317,50 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 165/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Teilsanierung und Kapazitätserweiterung für Krippenkinder in der Kindertageseinrichtung „Knirpsenland“ in Neugersdorf in Höhe von 200.000,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 25.000,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 166/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung des Ersatzneubaues der Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Markersdorf, OT Jauernick- Buschbach in Höhe von 118.800,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 157.440,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 34.440,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 167/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Sanierung des Sanitär-, Küchen- und Heizungsbereiches im Freinet-Kinderhaus „Benjamin Blümchen“ in der Stadt Görlitz in Höhe von 133.920,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 106.080,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 30.000,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 168/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Schaffung von Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung „Schlumpfenland“ des Kunnerwitzer Kinder- und Jugendhaus e.V. in der Stadt Görlitz, Ortsteil Kunnerwitz in Höhe von 196.800,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 24.840,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 169/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Instandsetzung der Rettungstreppe im Rahmen der Generalinstandsetzung des Nottreppenhauses in der Kindertageseinrichtung „Tausendfuß“ des Kommunalverbands Kindervereinigung Görlitz e.V. in der Stadt Görlitz in Höhe von 11.760,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 47.040,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 5.880,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 170/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Sanierung von zwei Sanitärräumen (Auflage des Gesundheitsamtes) in der Kindertageseinrichtung „Blumenkinder“ in der Stadt Zittau in Höhe von 18.405,33 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 61.657,87 € aus Landesmitteln und in Höhe von 10.007,90 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 171/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Schaffung eines 2. Fluchtweges in Form einer Rettungstreppe (Auflage des Landesjugendamtes) in der Evangelischen Kindertageseinrichtung „Arche“ des Martinshofs Rothenburg Diakoniewerk in Rothenburg in Höhe von 12.867,88 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 38.560,66 € aus Landesmitteln und in Höhe von 2.651,46 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 172/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Krippenräume in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ in der Stadt Weißwasser in Höhe von 9.760,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 1.220,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 173/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung von Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung sowie der Neugestaltung der Außenanlagen in der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ der AWO Oberlausitz e.V. in Neusalza-Spremberg, OT Friedersdorf in Höhe von 34.495,99 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 8.004,01 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 174/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Errichtung eines zweiten Rettungsweges (zwingend erforderlich aus brandschutztechnischen Gründen) in der Kindertageseinrichtung „Lauschezwerge“ der AWO Oberlausitz e.V. in Großschönau, OT Waltersdorf in Höhe von 0,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 24.937,63 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 175/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle Riediger in der Gemeinde Waldhufen in Höhe von 2.812,75 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 351,59 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 176/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle Titze in der Stadt Löbau in Höhe von 827,10 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 103,39 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 177/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle Ende in der Stadt Görlitz in Höhe von 3.876,80 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 484,60 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 178/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Anschaffung eines Krippenwagens für die Tagespflegestelle Lerche in der Stadt Bad Muskau in Höhe von 958,40 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 119,80 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 179/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle William in der Gemeinde Hohendubrau in Höhe von 4.000,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 500,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 180/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle Pätzold in der Gemeinde Schöpstal in Höhe von 3.536,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 442,00 € aus Landkreismitteln. Beschluss Nr. 181/2010 Der JHA beschließt die investive Förderung der Ausstattung der Tagespflegestelle Pusch in der Gemeinde Krauschwitz in Höhe von 2.816,00 € aus Bundesmitteln, in Höhe von 0,00 € aus Landesmitteln und in Höhe von 352,00 € aus Landkreismitteln. Bernd Lange Landrat

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