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Landkreisjournal Nr. 015/2010

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Erscheinungsdatum: 17.03.2010

12 Ausgabe 15 17. März

12 Ausgabe 15 17. März 2010 Aufnahmeverfahren neu geregelt für die landwirtschaftliche Fachschule in Löbau Die Änderung der sächsischen Fachschulordnung vom 2.12.2009 erfordert für die landwirtschaftliche Fachschule in Löbau einen neuen Zulassungstermin. Die Anmeldung zur 2010 beginnenden Fortbildung zur/m Staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landwirtschaft muss bis spätestens 1. Mai 2010 erfolgen. Interessenten werden gebeten, umgehend Kontakt aufzunehmen. Das Aufnahmeformular erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern oder unter www.smul.sachsen.de/bildung/ download/AnmeldungFachschule.pdf.pdf Staatliche Fachschule für Landwirtschaft Löbau, Georgewitzer Str. 50, 02708 Löbau, Herr Dr. Flammiger,1 03585 454409 Herr Gäbler, 1 03585 454522 Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz In Bad Muskau findet gefördertes Seminar für Existenzgründer statt Vom 22. bis 25. März findet in der Turmvilla Bad Muskau ein gefördertes Existenzgründer-Seminar statt. Beginn ist jeweils 16 Uhr. Neben den aktuellen Fördermöglichkeiten und Chancen für die Selbstständigkeit wird ein Überblick über Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten gegeben. Hinzu kommen Praxisbeispiele aus Handel, Dienstleistung und Handwerk. Ein erfahrener Gründungsberater vermittelt auch Wissen zur Konzeptentwicklung und Kundengewinnung. Interessant ist dies nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für Unternehmer und Führungskräfte, deren Teilnahme auf geförderter Basis ebenfalls grundsätzlich möglich ist. Jeder Teilnehmer erhält ein Info-Paket, ein Zertifikat und eine CD-ROM mit Gründungssoftware. Nötig ist die rechtzeitige Platzreservierung unter 1 035771 50029. Fachkonferenz „Lebensplanung und Zukunftschancen für Mädchen und Jungen“ Der Landkreis Görlitz beteiligt sich am 22. April bereits zum neunten Mal am bundesweiten „Girls´Day Mädchen-Zukunftstag“ und an der Aktion „Neue Wege für Jungs“. Dieser Aktionstag zur geschlechtersensiblen Berufsorientierung ist Ausgangspunkt einer Fachkonferenz zur „Lebensplanung und Zukunftschancen für Jungen und Mädchen“ unter Schirmherrschaft von Landrat Bernd Lange. Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 13. April, 15 bis 18 Uhr, in der Industrie- und Handelskammer - Geschäftsstelle Zittau, Bahnhofsstraße 30, statt. Nach wie vor verlassen junge Frauen mit guten Berufsabschlüssen die Region, gleichzeitig wird die Wichtigkeit von männlichem Personal in Bildungseinrichtungen artikuliert. Die Konferenz wird sich mit so wichtigen Themen beschäftigen wie: Welche Auswirkungen hat diese Problematik auf die demographische Entwicklung im Landkreis und welche positiven Beispiele gibt es insbesondere zur Berufsorientierung in der Region von Unternehmen und Initiativen? Interessierte sind herzlich eingeladen, miteinander ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren, inwieweit geschlechtersensible Berufsorientierung als eine Maßnahme betrachtet werden kann, um einer negativen demographischen Entwicklung entgegenzuwirken. Anmeldung zur Fachkonferenz bitte bis zum 9. April 2010 an die Gleichstellungsbeauftragte unter Telefon 03581 663-9009 oder per E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-gr.de Die Fachkonferenz wurde vorbereitet vom Girls´Day/ Boys´Day - Arbeitskreis mit Vertreterinnen des Landkreises, der Stadt Görlitz, der MGO-Arbeitsmarktkoordinatorin, der bao GmbH und dem Internationalen Begegnungszentrum St. Marienthal DAS PROGRAMM Begrüßung Ines Fabisch, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz Mädchen - Junge - Berufe p Geschlechtersensible Berufsorientierung als Chance Wanka Wentzel - Bundesweite Koordinierungsstelle in Vertretung für das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend p Berufswünsche und Auswirkungen auf soziale Strukturen Prof. Dr. Michael Behr, Friedrich-Schiller-Universität Jena Senioren, Ideen - Praxis - Hier p Nachwuchssicherung in Unternehmen der Euroregion „Positive Beispiele aus der Region“ p Aktionen zur Berufsorientierung von Mädchen und Jungen Euroregionaler Girls´Day / „Neue Wege für Jungs – Grundschullehrer als Beruf“ Kooperationsmodell zur Berufsorientierung * gilt bei Auftragserteilung bis 31.03.10, Ausführung nach Absprache bis 30.11.10 Info ( 03585 ) 410286 www.tischler-schenk.de.tl Am Haseberg 8, 02708 Löbau, OT Kleinradmeritz Jetzt besonders preiswert Laminatverlegung und in den Dekoren: Buche Eiche Stellenausschreibung Die Ferienregion Naturpark Zittauer Gebirge ist mit jährlich ca. 500.000 Übernachtungen die führende Tourismusregion in der Oberlausitz. Für die verantwortungsvolle Aufgabe, die Ferienregion in eine erfolgreiche Zukunft zu führen, sucht die Touristische Gebietsgemeinschaft Naturpark Zittauer Gebirge/Oberlausitz e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Geschäftsführer (m/w) Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: - Als Geschäftsführer/-in handeln Sie verantwortungsvoll und zukunftsweisend in der operativen und strategischen Führung der Touristischen Gebietsgemeinschaft. Sie haben die Chance, den zukünftigen Kurs maßgeblich zu gestalten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Hierfür entwickeln Sie ein zukunftsfähiges Marketingkonzept für die Ferienregion und unterlegen dies mit geeigneten Strategien. - Sie pflegen eine offene und verbindende Kommunikation sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu allen Vereinsmitgliedern. Der Ausbau der Touristischen Gebietsgemeinschaft sowie die Mitgliederwerbung und -betreuung liegen in Ihrem Aufgabenfeld. - Sie repräsentieren die Touristische Gebietsgemeinschaft als Persönlichkeit im Kontakt zu Kommunen, Verbänden, Vereinen, gesellschaftlichen Organisationen, touristischen und freizeitorientierten Einrichtungen und Leistungsträgern der Tourismus-/Gastgeberbranche. - Sie geben strategische, kreative und innovative Impulse und schaffen die Grundlage für eine optimale Entwicklung der Touristischen Gebietsgemeinschaft. Gemeinsam mit den Mitgliedern erschließen Sie neue Gästepotenziale zur Stärkung der gesamten Ferienregion. Das zeichnet Sie aus: - Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium, vorzugsweise Tourismuswirtschaft, und blicken auf praktische Erfahrungen in der Tourismusbranche zurück. - Kenntnisse im Vereinsrecht und in den grundsätzlichen gemeinderechtlichen Vorschriften sollten vorhanden sein. - Durch Ihr hohes Maß an Kontaktstärke und Verhandlungsgeschick können Sie Netzwerke aufbauen und ergebnisorientiert führen. Sie überzeugen durch Ihre ausgeprägte kommunikative Kompetenz. Sie haben die Fähigkeit, logisch-analytisch zu denken und konzeptionelle Arbeit zu leisten. - Ihre Persönlichkeit zeichnet sich durch Leistungsbereitschaft, Kreativität und Durchsetzungsstärke aus. Ihr Führungsstil schafft eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und fördert die Teamarbeit. Es gelingt Ihnen, Veränderungsprozesse zielführend voranzutreiben. Entsprechend den internationalen und grenzüberschreitenden Kontakten sind gute Englischkenntnisse und im Idealfalle tschechische und/ oder polnische Sprachkenntnisse bei Ihnen vor handen. Unser Angebot: - Sie erwartet eine verantwortungsvolle Führungsaufgabe in einer Touristischen Gebietsgemeinschaft mit großem Entwicklungspotenzial. - Es wird Ihnen die Möglichkeit geboten, Ihre Ideen und Visionen in einer attraktiven Ferienregion umzusetzen und die Grundlagen für Wachstumspotenzial zu schaffen. - Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. Verfügbarkeit) bis zum 16.04.2010 an: Touristische Gebietsgemeinschaft Naturpark Zittauer Gebirge/Oberlausitz e.V., Geschäftsstelle, Markt 1, 02763 Zittau

Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Ausgabe 15 Informationen 17. März 2010 13 Ämter des Landratsamtes vorgestellt: Das Sozialamt In jedem Landkreisjournal wird ein Amt des Landratsamtes Görlitz vorgestellt. Nach dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, dem Straßenverkehrsamt, dem Schulund Sportamt, dem Kreisforstamt, dem Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, dem Amt für Hoch- und Tiefbau, dem Kommunalamt ist es heute das Sozialamt. Sozialhilfe: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Lebens zu ermöglichen, ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken, sie zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Integration ins gesellschaftliche Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe dient nach wie vor der Überwindung einer Notlage mit der Verpflichtung, dass der Leistungsberechtigte im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirkt. Das Sozialamt arbeitet mit allen Trägern der Sozialhilfe zusammen, insbesondere den Freien Trägern, der Wohlfahrtspflege einschließlich der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Grundlage für diese Leistungen ist das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Eine Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich unter der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Sie ist darauf ausgerichtet, die Grundbedürfnisse und damit die Führung eines menschenwürdigen Lebens nach dem Grundgesetz zu sichern. Das Sozialamt im Landkreis Görlitz Das Sozialamt ist auf vier Verwaltungsstandorte verteilt und in sechs Sachgebiete mit 63 Mitarbeitern untergliedert, um für die Bürger weitgehend die Ortsnähe zu gewährleisten. Amtsleiter Sozialamt ist Matthias Schmidt. Sein Amtsleiter Sitz ist in der Matthias Schmidt Außenstelle des Landratsamtes in Zittau, Hochwaldstraße 29. Er ist erreichbar unter 1 03583 721700, E-Mail: Matthias.Schmidt@kreisgr.de Ansprechpartner, Ortsangaben und Öffnungszeiten zu den Aufgabengebieten sind auch im Internet unter der Rubrik Landratsamt/ Verwaltung/Amtsbereich zu finden. Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung p Hilfe zum Lebensunterhalt Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhalten nach dem SGB XII vollerwerbsgeminderte Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung gemäß 4. Kapitel SGB XII haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, vor allem nicht aus ihrem Einkommen, Eigentum und Vermögen sowie aus Zahlungen anderer Sozialleistungsträger. Diese Hilfe wird durch laufende Leistungen gewährt. Die laufenden Leistungen werden nach entsprechenden Regelsätzen, die für den Haushaltsvorstand und die Haushaltsangehörigen gelten, bemessen. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören darüber hinaus auch die laufenden Leistungen für die Unterkunft und die Heizung. p Hilfe in anderen Lebenslagen Zu den Leistungen der Hilfe in anderen Lebenslagen zählen u.a. Bestattungskosten, Blindenhilfe sowie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes. p Krankenhilfe bzw. Hilfen zur Gesundheit Zu den Leistungen der Krankenhilfe zählen z.B. stationäre Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Arztkosten und Medikamentenabrechnung für bis zum 31.03.2007 nicht krankenversicherte Hilfeempfänger, die laufende Sozialhilfe erhalten. Die Kosten werden von den Krankenkassen bewilligt und verauslagt. Nach SGB V sind diese Kosten den Krankenkassen zu erstatten. p Grundsicherungsgesetz Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist seit 2005 eine Leistung des Sozialgesetzbuches XII. Sie hilft Bürgern, die im Alter oder bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung keine oder nur geringe Einnahmen haben. Mit der Grundsicherung soll die sogenannte „verschämte Armut“ von Menschen in Notlage verhindert werden. Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung sind: - Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft vollerwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Kontakt SG Lebensunterhalt/ Grundsicherung: Sylvio Hinze, 1 03581 663-2186, sozialamt@kreis-gr.de Sachgebiet Eingliederungshilfe Das Sachgebiet Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist Ansprechpartner in allen Fragen der sozialen Rehabilitation behinderter Menschen im Landkreis Görlitz. Im Rahmen ihrer Wiedereingliederung wird umfassend zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet. Das Leistungsangebot: p Beratung zu Hilfsmitteln und notwendigen Gebrauchsgegenständen, ohne die infolge einer Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht möglich wäre, p Beratung und Unterstützung zur heilpädagogischen Förderung im Vorschulalter, p Unterstützung bei der Auswahl und Einleitung geeigneter Hilfen zur Realisierung einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung bzw. Weiterbildung, p Beratung und Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, p Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Wohnform, der Betreuung im gewohnten Umfeld und der Beantragung notwendiger Anpassungsmaßnahmen in einer eigenen Wohnung. Kontakt: Kerstin Aye, 1 03581 663-2173, sozialamt@kreis-gr.de Sachgebiet Hilfe zur Pflege Im Sachgebiet Hilfe zur Pflege wird zu Fragen der Pflege beraten und finanzielle Hilfe an leistungsberechtigte Personen geleistet. Hilfe zur Pflege erhalten Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße für die gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung voraussichtlich für mindestens 6 Monate der Hilfe bedürfen. Darüber hinaus haben Personen, die - keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, - einen geringeren Hilfebedarf als Pflegestufe 1 haben, oder - vorübergehend hilfebedürftig (weniger als 6 Monate) sind, Anspruch auf diese Hilfe. Die Hilfe umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Stationäre Pflege wird nur gewährt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend sind oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommen. Da Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig vor Sozialhilfeleistungen sind, ist immer auch ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Ob die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Pflegebedürftigen erfüllt sind, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder im Falle einer fehlenden Krankenversicherung durch das Gesundheitsamt begutachtet. Kontakt SG Hilfe zur Pflege: Rosemarie Neumann, 1 03583 721710, sozialamt@kreis-gr.de Sachgebiet Schwerbehindertenrecht Menschen sind behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Seit dem 01.08.2008 ist für diese Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB) der Landkreis zuständig. Im Landkreis Görlitz erfolgt diese Feststellung auf Antrag im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht in Zittau. Dazu werden von den jeweils behandelnden Ärzten Befunde abgefordert, Gutachten eingeholt und ausgewertet und so der Grad der Behinderung festgestellt. Die Schwerbehinderteneigenschaft entsteht unmittelbar Kraft Gesetzes mit dem Eintritt einer Behinderung, die mit einem Gesamt-GdB von wenigstens 50 zu bewerten ist. Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist, erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit dem sie ihre Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Weiter Seite 16 Beratungsstellen in Ihrer Nähe nach Postleitzahlen sortiert: 02708 Löbau Bahnhofstraße 38 (0 35 85) 47 48 49 02739 Eibau Steinweg 23 (0 35 86) 70 21 41 02747 Strahwalde Löbauer Straße 41 (03 58 73) 25 82 02747 Großhennersdorf Untere Dorfstraße 66 (03 58 73) 4 24 89 02763 Zittau Leipziger Straße 9 (0 35 83) 70 13 94 02763 Zittau Theaterring 4 (0 35 83) 70 92 34 02763 Bertsdorf-Hörnitz Bertsdorfer Straße 34 d (0 35 83) 5 86 55 77 02788 Hirschfelde OT Wittgendorf Hauptstraße 32 b (03 58 43) 2 21 54 02794 Leutersdorf Grüner Weg 4 (0 35 86) 78 73 69 02796 Kurort Jonsdorf Hänischmühe 9 (03 58 44) 7 07 82 02826 Görlitz Reichertstraße 3 (0 35 81) 40 70 29 02826 Görlitz Wilhelmsplatz 12 (0 35 81) 65 30 78 02906 Niesky OT Kosel Krebaer Straße 72 (03 58 94) 3 67 18 02943 Weißwasser Str. der Glasmacher 24 (0 35 76) 20 69 52

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