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Landkreisjournal Nr. 013/2010

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Erscheinungsdatum: 20.01.2010

12 Ausgabe 13 20. Januar

12 Ausgabe 13 20. Januar 2010 Informationen Landkreis-Journa Amtsblatt Landkreis Görlitz Amt für Kreisentwicklung informiert Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Knappenrode-Horka-Grenze Deutschland/Polen Die Bundesrepublik Deutschland hat im Bundesverkehrswegeausbaugesetz den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung des Streckenabschnittes Hoyerswerda-Knappenrode-Horka bis zur deutschpolnischen Grenze beschlossen. Das Projekt ist Bestandteil des paneuropäischen Schienenverkehrskorridors C-E 30 und stellt eine Hauptachse des internationalen kombinierten Ladungsverkehrs nach dem europäischen Übereinkommen AGTC (European Agreement on Important International Combined Transport) dar. Finanziert wird das Vorhaben von der Bundesrepublik und aus Mitteln der Europäischen Union. Bedeutung für Landkreis und Bürger Bekannt unter den Namen „Niederschlesische Magistrale“ wurde die Baumaßnahme in vier Planfeststellungsabschnitte (1 Knappenrode, 2a Lohsa - Niesky, 2b Niesky - Horka, 3 Horka - bis Grenze Deutschland / Polen) unterteilt. Für den Planfeststellungsabschnitt 1 wurde bereits im September 2009 das Verfahren eröffnet. Mit dem Beginn und im Laufe des Jahres 2010 soll laut Ankündigung der Deutschen Bahn für die drei verbleibenden Abschnitte die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgen. Allein für den Planfeststellungsabschnitt 2a mit einer Länge von etwa 40 Kilometern kommen 18 Bände Planunterlagen zusammen. Sowohl der Landkreis, als auch die betroffenen Kommunen und deren Bürger sowie die verschiedenen Interessensverbände stehen hier vor einer großen Aufgabe. Dem Landkreis ist bewusst, dass man nicht nur die künftig schnellere Erreichbarkeit von Orten und Regionen sehen darf, sondern auch die Belastungen und Probleme, zu der es zwangsläufig an der Strecke kommen wird, beachten muss. So muss unter anderem für den Schallschutz gesorgt werden. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2009 durch das Amt für Kreisentwicklung unter der Leitung des Amtleiters Holger Freymann ein Arbeitskreis „Niederschlesische Magistrale“ ins Leben gerufen, der sich dieser Thematik annimmt. Problemlagen an der Strecke sollen bereits im Vorfeld mit den verschiedenen Fachämtern erörtert werden. Kommunen und Verbände einbeziehen Das Planfeststellungsverfahren ist zweistufig. Dass heißt, an diesen Verfahren werden zum einen die betroffenen Landkreise und Kommunen und zum anderen die anerkannten Verbände als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Pläne werden zur Einsichtnahme in den betroffenen Kommunen ausgelegt. Im Rahmen einer durch die Planfeststellungsbehörde, der Landesdirektion Dresden, festgelegten Frist, können zu dieser Auslegung mögliche Einwendungen gemacht und zum Plan Stellung genommen werden. Einwendungen von Bürgern müssen dabei zwingend über die Kommunen erfolgen. Das Landratsamt kann in diesem Prozess nur die seinen Aufgabenbereich berührenden Belange vertreten. Es wird aber in diesem Verfahren auf der fachlich-sachlichen Ebene Unterstützung geben. Das wird auch das Thema der nächsten Sitzung des Arbeitskreises am 25. Januar sein. Kirsten Clausnitzer, Sachgebiet Bergbau/Verkehr Zahlen und Fakten: Streckenlänge Streckengeschwindigkeit 52 km 120-160 km/h Um-/Neubau von Eisenbahnbrücken Um-/Neubau von Straßenbrücken 31 3 Umbau Bahnübergangs- Sicherungsanlagen 33 Neubau Elektronische Stellwerke 5 Investition 387 Mio. £ Information des Finanzamtes Görlitz Das Finanzamt Görlitz weist darauf hin, dass wie bereits in den Vorjahren den Bürgern die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2009 und folgende nicht mehr zugesandt werden. Vielfach genutzt wird bereits die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt über das Internet durch die Software ELSTER-Formular. Diese steht seit 11. Januar für Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen 2010 und ab 20. Januar für Einkommensteuererklärungen 2009 und Umsatzsteuererklärungen 2009 zum Download unter www.elsterformular.de zur Verfügung. Ab Anfang Februar 2010 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der Informationsund Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich. ELSTER bietet eine schnelle, sichere Variante der Abgabe der Steuererklärung. Wer ELSTER nutzt, kann mit kurzen Bearbeitungszeiten rechnen. Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de heruntergeladen werden. Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch in der Informationsund Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie in den Gemeinde-/Stadtverwaltungen zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Vordrucke gegen einen ausreichend frankierten A4-Rückumschlag (1,45 EUR) vom Finanzamt Görlitz übersenden zu lassen. Abwasserzweckverband „Landwasser“ informiert 5. Änderungsatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ vom 22.02.2002 Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächs WG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m. den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ in ihrer Sitzung vom 08.12.2009 folgende Änderung zur Abwassersatzung vom 22.02.2002 beschlossen: Artikel 1 § 44 wird wie folgt neu gefasst: Die Abwassergebühr beträgt je mł Abwasser 1. für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird, 2,57 £ Einleitungsgebühr, 2. für Abwasser/Fäkalien, das aus Fäkalgruben, Dreikammergruben und Kleinbelebungsanlagen (Kleinkläranlagen) entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird, 88,40 £ Entsorgungsgebühr, 3. für Abwässer aus Küche, Bad und WC, das aus abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird, 31,49 £ Entsorgungsgebühr. Artikel 2 Inkrafttreten Die Regelungen dieser Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren treten zum 01.01.2010 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Oderwitz, den 09.12.2009 Görke, Verbandsvorsitzender

Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Ausgabe 13 Verlagssonderveröffentlichung 20. Januar 2010 13 Rätseln und Gewinnen BLITZANKAUF IHRES PKW Unfallwagen, Transporter, LKW, Jeep, auch Motorschäden! AutoHof Jämlitz, (03 57 71) 6 49 74 o. 01 70-4 85 48 76 Die Lösung Das Lösungswort geht auch diesmal wieder an die Sächsische Zeitung, Treffpunkt Zittau, Neustadt 18, 02763 Zittau. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2010. Der Gewinner erhält einen Gutschein über 50 Euro, gesponsert von der Auto Glas Görlitz GmbH. ❋ FRONTSCHEIBENWECHSEL ❋ STEINSCHLAGREPARATUR ❋ FOLIENTÖNUNG 02827 Görlitz 02708 Löbau 02763 Zittau Reichenbacher Str. 3 Görlitzer Str. 19 Oststr. 5 Tel.: 03581 - 73 92 12 Tel.: 03585 - 46 86 0 Tel.: 03583 - 51 66 30 www.autoglas-goerlitz.de • info@autoglas-goerlitz.de WIR ZIEHEN UM Ab Dezember finden Sie uns im ehemaligen Autohaus direkt an der Reichenbacher Straße. Der Gewinner vom Dezember Beim Sudoku-Rätsel im Dezember-Landkreisjournal wurde nach einer Zahlenkombination gefragt. Es gab zwei mögliche Lösungen, beide haben wir als richtig gelten lassen: 51378 und 51372. Den Gutschein vom „Yes“ Yoga & Entspannungsstudio Görlitz, Bettina Pampa, Rothenburger Straße gewinnt Ingo Prade aus Rothenburg. Der Gewinn wird zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch! Lassen Sie UNS die Lösung finden. | 15 Jahre IT-Kompetenz | www.infotech-gmbh.de

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