Ausgabe 9 6 9. September 2009 Amtliche Bekanntmachungen/Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Bekanntmachung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 158- Görlitz für die Bundestagswahl am 27. September 2009 Gemäß § 26 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hat der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 158 Görlitz in seiner Sitzung am Freitag, den 31. Juli 2009 die folgenden Kreiswahlvorschläge zugelassen: Kreiswahlvorschlag der 1. CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands Herr Michael Kretschmer, Bundestagsabgeordneter, geb. 1975 in Görlitz Girbigsdorfer Straße 47, 02829 Markersdorf 2. SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands Herr Wolfgang Gunkel, Bundestagsabgeordneter, geb. 1947 in Berlin Ernst-Thälmann-Straße 3a, 02906 Klitten 3. DIE LINKE DIE LINKE Herr Dr. Ilja Seifert, Bundestagsabgeordneter, geb. 1951 in Berlin Albrechtstraße 10c, 10117 Berlin 4. FDP Freie Demokratische Partei Herr Toralf Einsle, Diplom-Umweltingenieur, geb. 1980 in Magdeburg Neue Straße 15, 02708 Löbau 5. GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Prof. Dr. Joachim Schulze, Professor, geb. 1952 in Gütersloh Rothenburger Straße 6, 02826 Görlitz 6. NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands Herr Per Lennart Aae, parlamentarischer Berater, geb. 1940 in Stockholm, Mareisring 3, 83620 Feldkirchen-Westerham 7. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität Herr Siegmar John, Rentner, geb. 1939 in Görlitz Pomologische Gartenstraße 10, 02826 Görlitz Zittau, 31.07.2009 Günther Rausch, Kreiswahlleiter Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung führt in der Gemarkung Bad Muskau Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz – SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148) durch. Die Arbeiten umfassen die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, die Überprüfung der Lagebezeichnungen und die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern). Sie dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Weiterhin müssen stellenweise Passpunkte zur geometrischen Verbesserung der Automatisierten Liegenschaftskarte bestimmt werden. Sofern die Notwendigkeit besteht, werden voraussichtlich ab September 2009 örtliche Arbeiten durchgeführt. Die mit den Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 5 SächsVermGeoG befugt, Flurstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Berichtigung der Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz - SächsVermGeoG) vom 29.01. 2008 (SächsGVBl. S. 148): Nachholung der Rechtsbehelfsbelehrung Betroffene Flurstücke Gemarkung Kreba-Neudorf Flur 24 (6324): 2, 3, 4, 6, 7/1, 7/2, 11/1, 11/2, 11/3, 15, 16, 18, 19, 20/2, 20/3, 21/4, 32, 48/2, 51, 59, 64/2, 65, 66, 67, 68, 69/2, 84/2, 85/1, 85/2, 86/2, 88/4, 93, 94, 96/15, 96/17, 96/18, 96/19, 113, 118/2, 123/4, 127/3, 127/4, 127/5, 131, 133, 140/2, 142, 143, 155/3, 156, 157, 158, 159/1, 160, 162, 166 Gemarkung Kreba-Neudorf Flur 4 (6309): 538/5 Art der Änderung 1. Bildung von Flurstücken 2. Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters 3. ... Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat im Landkreisjournal vom 22.07.2009 (Ausgabe 7) Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung geändert. Soweit dabei die Art der Änderung nach Nr.1 oder Nr. 2 erfolgte, stellen diese Änderungen einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Rechtsbehelfsbelehrung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz Widerspruch durch den jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten eingelegt werden kann. Görlitz, 18.08.2009 gez. Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz - SächsVermGeoG) vom 29.01.2008 (Sächs- GVBl. S. 148). Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: 1. Betroffene Flurstücke Gemeinde Neißeaue, Gemarkung Zodel Flur 3: 266, 267, 269, 271, Flur 4: 4, 7/6, 8/3, 11/2, 18, 27, 40, 41, 46, 47, 48, 52, 60/2, 61, 62, 63/7, 66/8, 70, 73, 74, 76, 86, 89 Art der Änderung 1. Änderung der Angabe der Flächengröße eines Flurstücks 2. Bildung von Flurstücken durch Zerlegung Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 2 angeführte Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz einzulegen. 2. Betroffene Flurstücke Gemeinde Mücka, Gemarkung Mücka Flur 1: 1, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8, 10, 12, 13/1, 13/2, 23/9, 23/13, 23/19, 24/1, 24/3, 25/2, 25/5, 26, 27, 28, 30/1, 30/3, 31, 32, 33/1, 34/1, 35, 38, 39, 40, 42, 43, 44, 47, 48/1, 48/2, 51, 52, 53, 54, 55, 56/1, 56/4, 57, 58, 62, 64, 65, 68, 70, 71/1, 72/1, 73, 76, 79, 80, 81/1, 81/2, 82, 84, 86/1, 86/3, 86/4, 87, 88/2, 94, 95, 99, 100, 101, 102, 103, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 114, 115, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 124, 125, 126, 127/1, 127/2, 128, 129/1, 130, 133/1, 138, 139, 140, 141, 143, 144/1, 156/2, 159/2, 159/3, 161, 165, 169, 170, 171, 172, 173/2, 173/4, 174, 179/2, 180/12, 183/2, 184, 185/4, 186, 187/16, 187/17, 207/1, 208/1, 208/2, 209/1, 210/1, 210/2, 214/1, 215/1, 216/2, 217/5, 219/3, 219/6, 219/7, 219/8, 219/9, 219/10, 219/11, 219/19, 220, 224/5, 226/3, 229/1, 231/1, 232/1, 235/2, 235/4, 235/6, 236/1, 242/1, 243/2, 243/4, 243/6, 243/8, 246/4, 246/6, 246/8, 247/2, 247/3, 249/1, 249/3, 255/1, 309/4, 347, 392/4, 394, 395, 396, 397, 398, 399/1, 400, 401/3, 401/5, 401/7, 405, 406, 407, 409, 411/1, 413, 414, 415/1, 415/4, 416, 417, 418/2, 419, 422, 423, 424/1, 424/2, 425/1, 425/2, 426, 427, 428, 429, 430, 431/1, 431/3, 431/4, 432, 434, 435, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 444, 467, 471, 472, 475, 476, 477, 480/1, 481, 482, 483, 484, 485/1, 485/3, 485/4, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493/6, 493/7, 493/9, 502, 503, 505, 506, 508, 511/1, 511/4, 511/5, 515/1, 515/2, 515/3, 515/4, 515/6, 515/8, 515/9, 516/2, 517/4, 518/5, 518/8, 518/9, 518/10, 518/13, 519, 526/2, 527, 530/1, 530/2, Flur 3: 72/6, 72/8, 128/13, 128/14, 129/3, 129/4, 129/7, 129/8, 129/11, 129/12, 130, 131/3, 131/5, 132/4, 133/1, 133/3, 135, 136/3, 137/2, 141/1, 141/2, 141/4, 141/5, 141/7, 141/9, 142/1, 142/2, 143, 144, 146, 147/1, 147/2, 148, 150/1, 150/5, 151, 152, 153, 154, 155, 156/1, 156/2, 157/1, 157/2, 158/1, 160, 161, 162/3, 163/3, 164, 167/3, 168, 169/1, 169/2, 171/8, 171/9, 171/10, 174/1, 174/2, 174/3, 175/2, 175/3, 175/4, 175/5, 175/16, 175/17, 203/1, 204, Flur 4: 1/1, Flur 6: 8, 9/3, 9/6, 10, 39, 122, 128, 129, 141, 359, Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Jänkendorf Flur 1: 31/1, 116/2, 117/2, 118/2, 311/12, 473, 474, 477, 486/2, Flur 2: 83/1, 133/1, 133/2, 256/15, 264/1, 404/1, Flur 3: 36/3, 103/6, 103/7, 104/4, 136/2, 152, 459/2, Flur 4: 31/1, 31/2, 32/1, 33, 45/5, 112/3, 113/2, 113/3, 114/2, 115/1, 141/5, 153/5, 267, 449, 453, 725, 726 Art der Änderung 1. Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstückes 2. Änderung des Gebäudenachweises eines Flurstückes 3. Änderung der Lagebezeichnung eines Flurstückes 4. Änderung der Angabe der Flächengröße eines Flurstücks Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs- VermGeoG. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVerm- GeoG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermGeoG zugrunde. Die Unterlagen liegen vom 14.09.2009 bis 13.10.2009 im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Sonnenstraße 7, 02826 Görlitz jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr und Freitag von 8.30 - 12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermGeoG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Görlitz, 18.08.2009 gez. Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Landkreis-Journal Ausgabe 9 Amtsblatt Landkreis Görlitz Informationen 9. September 2009 7 Ausbildung in der Landkreisverwaltung Die Landkreisverwaltung des Landkreises Görlitz bildet ab September 2010 wieder an einem Verwaltungsberuf interessierte junge Leute als Verwaltungsfachangestellte/r aus. Die anspruchsvolle Ausbildung im öffentlichen Dienst dauert drei Jahre. Die Auszubildenden werden im Wechsel zwischen der theoretischen Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum in Zittau und der praktischen Ausbildung in der Landkreisverwaltung in Görlitz, Niesky und Zittau schon im ersten Ausbildungsjahr die Verwaltungsabläufe kennen lernen. Sie sollten Interesse an einer Arbeit für die Bürger und die Belange unseres Landkreises haben. Neben einer freundlichen und aufgeschlossenen Umgangsweise mit Menschen erwarten wir eine gute Kommunikationsfähigkeit. Wenn Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen und gute bis sehr gute schulische Leistungen (mind. Note 2 in Deutsch und Mathematik in Klasse 9/ 10 der Mittelschule bzw. Note 3 bei Abiturienten/ Fachoberschülern) hinzukommen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugniskopien der 9. bzw. 10. Klasse und Beurteilungen richten Sie bitte bis spätestens zum 30. September 2009 an das: Landratsamt Görlitz Außenstelle Zittau Personalamt Hochwaldstr. 29 02763 Zittau Studium für das mittlere Management in sächsischen Behörden und der Justiz Landrat begrüßte neue Auszubildende Landrat Bernd Lange hat am 1. September die neuen Auszubildenden beim Landkreis Görlitz in der Jägerkaserne begrüßt. Insgesamt nehmen zehn junge Damen und ein junger Mann eine dreijährige Ausbildung in der Landkreisverwaltung als Verwaltungsfachangestellte auf. „Ich kann Ihnen versichern, dass wir Sie mit Ihrem Fachwissen brauchen. Dafür stehen Ihnen auch viele Partner zur Seite“, sagte Landrat Bernd Lange. Er freute sich besonders, dass die neuen Auszubildenden aus dem gesamten Landkreis kommen, unter anderem aus Zittau und Umgebung, Eibau, Löbau, Bernstadt/ auf dem Eigen, Weißwasser, Niesky und Oderwitz. Als Grund, diesen Beruf gewählt zu Neue Geschäftsbedingungen ab 31. Oktober 2009 haben, nannten die neuen Lehrlinge Freude an der Büroarbeit, die Herausforderung, in der Verwaltung des neuen großen Landkreises zu arbeiten, der Kontakt zu Menschen und die Vielseitigkeit der Verwaltungstätigkeit. In drei Fällen wurde die Lust für diesen Beruf durch das Praktikum in einer Verwaltung geweckt.Ihre Ausbildung beendet haben in diesem Jahr sieben Verwaltungsfachleute, ein Vermessungstechniker sowie ein Straßenwärter. Diese Absolventen wurden vorerst in ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Derzeit befinden sich noch weitere 22 junge Leute im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in der Landkreisverwaltung und weitere drei setzen ihr Studium in Meißen fort. Sparkassen-Finanzgruppe Die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen bietet zum September 2010 ein Studium in folgenden Fachrichtungen an: 1. gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst in der Landes- und Kommunalverwaltung Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/ in“ (FH) 2. gehobener nichttechnischer Dienst in der Sozialverwaltung Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/ in“ (FH) 3. gehobener nichttechnischer Dienst in der Sozialversicherung/Rentenversicherung Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/ in“ (FH) In diesen Fachrichtungen erfolgt das Studium in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsentgelt. Im Jahr 2010 ist die Umstellung der Diplomstudiengänge 1 – 3 auf den Bachelor mit dem Studienziel „Bachelor of Laws“ vorgesehen. 4. gehobener nichttechnischer Dienst in der Steuerverwaltung Studienziel: „Diplom-Finanzwirt/in“ (FH) 5. Rechtspfleger Studienziel: „Diplom-Rechtspfleger/in“ (FH) In diesen Fachrichtungen erfolgt das Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2009 Weitergehende Informationen sowie den erforderlichen Bewerbungsbogen erhalten Sie unter www.fhsv.sachsen. de oder bei der Geschäftsstelle des Auswahlausschusses an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSV), Herbert-Böhme-Str. 11, 01662 Meißen. Der Landkreis Görlitz wird auch künftig Studenten in den Studienrichtungen allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung einstellen. Nach erfolgreich abgeschlossenem 3-jährigen Studium ist die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis möglich. Das Bewerbungsverfahren wird an der FHSV Meißen durchgeführt. Ihr gutes Recht: die neuen Geschäftsbedingungen. Am 31. Oktober 2009 treten neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, dass der Zahlungsverkehr im europäischen Zahlungsverkehrsraum auf einer einheitlichen rechtlichen Basis abgewickelt werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sparkassen und die Bedingungen für den Zahlungsverkehr wurden an dieses neue Recht angepasst. Auf Wunsch informieren wir Sie gern über die Neuregelungen. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.
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