Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr. 008/2009

  • Text
  • Buergerin
  • Buerger
  • Ausgabe
  • Informationen
  • Goerlitz
  • Landratsamt
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 19.08.2009

Ausgabe 8 6 19. August

Ausgabe 8 6 19. August 2009 Amtliche Bekanntmachungen/Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Bekanntmachung über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 3a UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 UVPG für das Vorhaben „Neubau von Windkraftanlagen Spitzberg Warnsdorf“ vom 19.08.2009 Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist am Standort Spitzberg Warnsdorf die Errichtung von 2 Windkraftanlagen geplant. Für das Vorhaben wird ein Verfahren nach tschechischem Recht durchgeführt. Es erfolgte eine grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Durch das tschechische Umweltministerium wurde der deutschen Seite das Ergebnis des Feststellungsverfahrens übersandt: Das Vorhaben „Neubau von Windkraftanlagen Spitzberg Warnsdorf“ hat wesentliche Umweltauswirkungen. Deshalb besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegenden Unterlagen zu den Umweltauswirkungen sind hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus Sicht des Naturschutzes (Auswirkungen auf den Naturpark Zittauer Gebirge und das Landschaftsschutzgebiet Mandautal) und des Immissionsschutzes (Geräuschimmissionen und Diskoeffekt) zu ergänzen. Die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens liegen in deutscher Sprache in der Zeit vom: 24. August 2009 bis einschließlich 11. September 2009 für jedermann zur Einsichtnahme an folgenden Stellen aus: 1. Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau - Salzhaus, Neustadt 47, 02763 Zittau, Zimmer 2.27 (Beratungsraum 4. Etage) (Sprechzeiten: dienstags und donnerstags 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr; freitags 8.30 bis 12 Uhr) 2. Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 21, 2. OG (Sprechzeiten: dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr; donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, freitags 9 bis 11 Uhr) 3. Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Hauptstraße 9, Flur im Obergeschoss (in den Dienstzeiten: montags, mittwochs und donnerstags 7.30 bis 15 Uhr; dienstags 7.30 bis 17.30 Uhr; freitags 7.30 bis 12 Uhr) 4. Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, Zi. 17 (Nebengebäude OG) (Sprechzeiten: dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, donners tags 9 bis 17 Uhr, freitags 10 bis 12 Uhr) und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden. Die vollständigen Stellungnahmen zum Vorhaben stehen auf den Internetseiten des tschechischen Umweltministeriums http:/www.mzp. cz/eia unter dem Code MZP 267 in der Rubrik Ergebnisse des Feststellungsverfahrens zur Verfügung. Die Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Starke Amtsleiterin Umweltamt Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Fernwasserversorgung Sdier“ In seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2009 hat der Zweckverband „Fernwasser versorgung Sdier“ den Jahresabschluss 2008 festgestellt. Gemäß § 17 Abs. 4 des SächsEigBG wird hiermit der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses bekanntgegeben. Beschluss 01/36/09 Die Verbandsversammlung beschließt: Der Jahresabschluss 2008 des Zweckverbandes „Fernwasserversorgung Sdier“ wird mit den nachfolgenden Angaben zur Feststellung des Jahres abschlusses und zur Verwendung des Jahreser gebnisses festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2008 € 1.1. Bilanzsumme 18.943.071,17 1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 12.212.590,99 das Umlaufvermögen 6.726.936,19 die Rechnungsabgrenzungsposten 3.543,99 1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 14.082.802,69 die Rückstellungen 332.300,12 die Verbindlichkeiten 4.527.968,36 die Rechnungsabgrenzungsposten - 1.2. Jahresgewinn 333.352,71 1.2.1. Summe der Erträge 2.907.574,30 1.2.2. Summe der Aufwendungen 2.574.221,59 2. Verwendung des Jahresergebnisses 2.1. bei einem Jahresgewinn: a) Vortrag auf neue Rechnung Jahresgewinn 2008 333.352,71 Beschluss 02/36/09 Die Verbandsversammlung beschließt: Der Verbandsvorsitzende, Herr Christian Schramm, sowie der Ge schäftsführer, Herr Volker Bartko, werden für das Wirt schaftsjahr 2008 ent lastet. Messe und Tag der Küche in Niesky Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers: Bestätigungsvermerk Für den Jahresabschluss des Zweckverbands Fernwasserversorgung Sdier, Bautzen, zum 31.12.2008 in der Fassung der Anlagen 1 bis 3 sowie für den zugehörigen Lagebericht (Anlage 4) erteilen wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lage bericht des Zweckverbands Fernwasserversorgung Sdier, Bautzen, für das Wirt schaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbands. Unsere Auf gabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittel ten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirt schaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbands sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit Berechnungslegungsbezoge nen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzen den Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweck verbands. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des 1 Zweckverbands und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung Mit Schreiben vom 26.05.2009 hat der Sächsische Rechnungshof folgenden abschließenden Vermerk erteilt: „Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prü fung des Jahresabschlusses und Lageberichtes des Zweckverbandes „Fernwasser versorgung Sdier“, Bautzen zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum 31.12.2008 den abschließenden Vermerk. Öffentliche Auslegung: Der Jahresabschluss 2008 und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 20.08. bis 28.08.2009 von 06:30 bis 15:15 Uhr in den Räumen der Verwaltung des Zweckverbandes „Fernwasserversorgung Sdier“, Wasserwerkstraße 33, 02694 Großdubrau, OT Sdier öffentlich aus. Schramm, Verbandsvorsitzender Am 12. September findet auf dem Gelände der ETN Elektro-Technik Niesky GmbH von 9 - 18 Uhr die traditionelle Verkaufsmesse von Handwerk-Handel und Gewerbe und der 10.Tag der Küche in Deutschland statt. Umrahmt von vielen Aktionen wie Marmeladenevent, internationale Küche, Kinderprogramm und Showprogramm gibt es natürlich viele Informationen an den Ständen der Aussteller und man kann die beliebten Messeschnäppchen machen. Mit etwas Glück ist eine sehr hochwertige Einbauküche und weitere Preise zu gewinnen. Um 11 Uhr gibt es eine Live-Kochshow mit Peggy Wolter vom mdr 1 RadioSachsen „Kochen mit - Bier“, 14 Uhr eine Jagd-Hund-Show, um 15 Uhr eine Kochshow „mit Kräutern heilen und kochen“, bei der auch Landrat Bernd Lange den Kochlöffel schwingen wird. Aussteller können sich noch bei ETN, Thüringer Weg 15, 02906 Niesky anmelden. Tel. 03588 250612

Landkreis-Journal Ausgabe 8 Amtsblatt Landkreis Görlitz Informationen 19. August 2009 7 Ämter des Landratsamtes stellen sich vor: Das Kreisforstamt In jedem Landkreisjournal wird ein Amt des Landratsamtes Görlitz vorgestellt. Nach dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Schul- und Sportamt ist es in dieser Ausgabe das Kreisforstamt. Das Kreisforstamt Görlitz (untere Forstbehörde) hat seinen Hauptsitz in der Außenstelle des Landratsamtes in Weißwasser Teichstraße 18. Amtsleiter ist Forstdirektor Willfried Mannigel. Er ist in Weißwasser unter der Tel.-Nr. 03581 663- 3400 oder -3401 oder in der Außenstelle Zittau, Neustadt 47, Tel.-Nr. 03583 79672510 erreichbar. Das Kreisforstamt hat die Forstaufsicht mit Flächenpräsenz im Privat- und Körperschaftswald. Es ist nach dem Sächsischen Waldgesetz zuständig für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Wald, dies umfasst unter anderem den Wald- und Forstschutz sowie den Katastrophenschutz. Die Mitarbeiter erstellen Stellungnahmen des Landkreises als Träger öffentlicher Belange und sind maßgeblich beteiligt an Genehmigungsverfahren nach dem Sächsischem Waldgesetz, wie zum Beispiel die Sperrung von Wald, Errichtung von Feuerstellen in der Nähe von Wald sowie für die Neuaufforstung von Wald, um nur einiges zu nennen. Das Kreisforstamt erstellt Zuarbeiten für die forstliche Rahmenplanung, für Naturschutz und Landschaftspflege und für sonstige forstbehördliche Aufgaben. Hierzu gehören die Überwachung von Holzeinschlagsbeschränkungen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald, Aufgaben nach dem Einkommenssteuergesetz, der Flächenerwerbsverordnung. Es ist weiterhin zuständig für die Einhaltung des Forstvermehrungsgutgesetzes. Um dieses Aufgabenspektrum im gesamten Kreis abzudecken, sind sechs Revierförster im Einsatz. Sie sind vor allem die Ansprechpartner für alle Waldbesitzer, für die Forstbetriebsgemeinschaften, Städte und Gemeinden, Schulen und Bildungsträger sowie für die forstlichen Lohnunternehmen. Das Kreisforstamt berät alle Waldbesitzer bei der Überwachung pflanzlicher und tierischer Waldschädlinge. Außerdem informieren die Förster vor allem über die Möglichkeiten der allgemeinen Prävention auf dem Gebiet des Waldschutzes bis hin zur Beseitigung von bereits eingetretenen Schäden. Sie zeigen Möglichkeiten auf, wie der Wald ordnungsgemäß bewirtschaftet werden kann. Weiterhin ist das Forstamt verantwortlich für: · den vorbeugenden Waldbrandschutz vor allem im Frühjahr und in den Sommermonaten (bei Waldbrandwarnstufen werden im nördlichen Teil des Landkreises die Feuerwachtürme und die Kamerazentrale der Waldbrandüberwachungskameras unter anderem durch die eigenen Waldarbeiter besetzt) · die Überwachung und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Wald · die Überwachung von pflanzlichen und tierischen Schädlingen sowie der Wildschäden im Wald · die Überwachung des Handels mit Forstsaatgut und Forstpflanzen · die Genehmigung von Kahlhieben und Waldumwandlungen · die Feststellung der Waldeigenschaft allgemein · Ausweisung von Reitwegen im Wald Das Kreisforstamt hat aktuell 24 Mitarbeiter in den Sachgebieten Waldschutz unter der Leitung von Gerhard Eidner und Walderhaltung/Waldmehrung unter der Leitung von Sylvia Knote sowie in den 6 Revieren. Ungefähr 78.000 Hektar Wald und damit 35 Prozent des Territoriums des Landkreises Görlitz stehen damit unter seiner Obhut. Die Mitarbeiter sind wie folgt zu erreichen: · das Kreisforstamt selbst sowie die hoheitlichen Forstreviere Boxberg und Weißwasser in der Teichstraße 18 in Weißwasser (Tel. 03581 663-0) · die hoheitlichen Forstreviere Niesky und Krauschwitz in der Robert-Koch-Straße 1 in Niesky (Tel. 03588 285-0) · die hoheitlichen Forstreviere Zittau und Löbau im „Salzhaus“ in Zittau, Neustadt 47 (Tel. 03583 72-0) Sprechstunden der Revierleiter und der Mitarbeiter im Kreisforstamt finden zu den üblichen Sprechzeiten des Landratsamtes und nach Vereinbarung statt. Termine mit den zuständigen Revierleitern sind auch vor Ort möglich. Ansprechpartner in den Revieren sind: Revier Zittau: Herr Alexander Wünsche Tel. 03583 79672513 Revier Löbau: Herr Michael Weber Tel: 03583 79672512 Revier Niesky: Herr Gerd-Rainer Zippel Tel: 03588 285311 Revier Krauschwitz Herr Peter Wilde Tel: 03588 285311 Revier Boxberg: Herr Bernd Mählig Tel: 03581 6633417 Revier Weißwasser Herr Holger Neef Tel: 03581 6633416 Willfried Mannigel Leiter Kreisforstamt

Amtsblatt / Landkreisjournal