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Landkreisjournal Nr. 005/2009

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Erscheinungsdatum: 06.05.2009

Ausgabe 5 12 6. Mai

Ausgabe 5 12 6. Mai 2009 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Bekanntmachung des Zweckverbands Naturschutzregion Neiße Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes findet am 26.05.2009 um 16 Uhr im Landratsamt Görlitz, Versammlungsraum – Raum 120, Hugo Keller Str. 14, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle/ Abstimmung zum Protokoll der Sitzung vom 26.11.2008 4. Feststellung der Jahresrechnung 2008 – BV 01/2009 5. Beschluss zur Übertragung der Kassengeschäfte des ZV auf die Kreiskasse des Landkreises Görlitz - BV 02/2009 6. Stand Auflösung des ZV – Gesamtverwendungsnachweis NGP 7. Stand der Arbeiten im NGP – Problem Gebietsbetreuung 8. Stand Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009 – Vertrag Vattenfall 9. Info zu Schrotholzhaus Rietschen 10. Sonstiges / Anfragen Bernd Lange, Landrat und Vorsitzender des Zweckverbandes 4. Änderungsatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) des Abwasserzweckverbandes „ Landwasser“ vom 22.02.2002 Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächs WG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs- GemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m. den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ in ihrer Sitzung vom 26.03.2009 folgende Änderung zur Abwassersatzung vom 22.02.2002 beschlossen: Artikel 1 § 48 wird wie folgt neu gefasst: Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 44 Nummer 1 sowie § 45 werden jährlich in sechs Raten aufgeteilt. Die Vorauszahlung ist jeweils ein Sechstel der Abwassermenge des Vorjahres und ein Sechstel der Grundgebühr nach Maßgabe des Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Abwassermenge geschätzt und richtet sich hierbei nach den Ansätzen lt. § 42 Abs. 3. Die Grundgebühr wird nach Maßgabe der Verhältnisse am 1.7. des jeweiligen Veranlagungszeitraumes ermittelt. Artikel 2 Inkrafttreten Die Regelungen dieser Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren treten zum 01.01.2009 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Oderwitz, den 27.03.2009 Görke, Verbandsvorsitzender 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasserzweckverband „Landwasser“ vom 27.06.2002 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und des § 56 Abs. 2 Satz 3 sowie des § 52 Abs. 5 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. mit § 21 Abs. 2 SächsGemO sowie § 2 Abs. 3 und 4 der Verordnung des SMI über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte (KomDAEVO) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ in ihrer Sitzung vom 26.03.2009 folgende Änderung zur Satzung vom 27.06.2002 beschlossen: Artikel 1 § 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Der Verbandsvorsitzende erhält für die Ausübung seines Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 50 €. (2) Die Vertreter der Verbandsversammlung, die nicht Beamte kraft Gesetzes sind und ihre Gemeinde in der Verbandsversammlung vertreten, erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: als Sitzungsgeld je teilgenommener Sitzung in Höhe von 10 €. (3) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 bis 3 werden jährlich am Ende des Haushaltsjahres gezahlt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Oderwitz, den 27.03.2009 Michael Görke Verbandsvorsitzender AZV „Landwasser“

Landkreis-Journal Ausgabe 5 Amtsblatt Landkreis Görlitz Informationen 6. Mai 2009 13 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ Verlagssonderveröffentlichung Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ findet am 11. Mai 2009 um 16.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Kirschau, Zittauer Straße 5 in 02681 Kirschau Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für die Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 1998 zu stimmen 4. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des geänderten Jahresabschluses 1998 des AZV „Obere Spree“ 5. Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Jahr 1998 6. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für die Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 1999 zu stimmen 7. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 1999 des AZV „Obere Spree“ 8. Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Jahr 1999 9. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für die Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 2000 zu stimmen 10. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 2000 des AZV „Obere Spree“ 11. Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Jahr 2000 12. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für die Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 2001 zu stimmen 13. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des geänderten Jahresabschlusses 2001 des AZV „Obere Spree“ 14. Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Jahr 2001 15. Beratung und Beschlussfassung zur Änderungssatzung zur Abwassersatzung 16. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Betriebsführungsvertrages 17. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Gesellschaftervertrages der AWOS GmbH 18. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Darlehensweiterleitungsvertrages 19. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung 20. Beratung und Beschlussfassung zur Ermächtigung des Verbandsvorsitzenden, anstelle der Verbandsversammlung Entscheidungen über die Vergabe von Bauleistungen zu treffen 21. Beschluss zum Beitritt zur geänderten Haushaltssatzung 2009 22. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von örtlichen Prüfungsleistungen ab dem Jahr 2005 23. Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss von Verträgen zur Sicherung von Zinsobergrenzen 24. Beratung und Beschlussfassung über außerplanmäßige Ausgaben 25. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für Personalangelegenheiten zu stimmen 26. Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung der AWOS GmbH für Personalangelegenheiten zu stimmen 27. Informationen und Anfragen 28. Bürgerfragestunde an den öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an Kirschau, 22. April 2009 Patric Jung Verbandsvorsitzender Anz_SZ_OSE_1c_136x150–2009-2 13.03.2009 12:43 Uhr Seite 1 Fr., 8. 5. 2009, 18.00–23.00 Uhr | Sa.–So., 9.+10. 5. 2009, 10.00–18.00 Uhr Maschinenhaustage in Löbau HIER ERLEBEN SIE EISENBAHN ZUM ANFASSEN! Folgende Höhepunkte sind geplant: ● Große Fahrzeugausstellung im historischen Maschinenhaus ● Treffpunkt Schwenkscheibe: authentische Rangiermanöver an der einmaligen Schwenkscheibe ● Gastfahrzeuge, u. a. 65 1049 ● Lokmitfahrten auf dem ehemaligen Cunewalder Streckengleis ● halbstündlicher Pendelverkehr mit LVT zwischen Bahnhof und Maschinenhaus ● Modellbahnanlagen der Jugendgruppe von Spur N bis G ● Schauwerkstatt Fahrkartendruckerei: Fahrkarten und Abfertigungstechnik der Deutschen Reichsbahn, des Kraftverkehrs und städtischen Nahverkehrs aus mehreren Jahrzehnten. ● Souvenirverkauf ● Tombola ● Sonderausstellung: das Sanitätswesen der Deutschen Reichsbahn ● Trainsimulator, Sonderführungen über Wagenanschriften u.v.m. ● Freitag: 18:00 Uhr, Fassbieranstich durch Herrn OB Dietmar Buchholz, feierliche Vorstellung des neuen Vereinsbuches, 20:00 Uhr Dixielandkonzert ● Sonnabend: 15:00 Uhr, Mit Lutz und Liebe – live ● Sonntag: Parallelfahrt Löbau – Görlitz und zurück mit zwei Sonderzügen und 52 8080 sowie 65 1049 ● Sonntag: 11:00 – 14:00 Uhr, Unterhaltung mit den Olbernhauer Berglandmusikanten ● Bewirtschaftung im Maschinenhaus und im Original Mitropa-Speisewagen, musikalische Unterhaltung, Zaubershow mit Ortwini und vieles mehr Eintrittspreis: Erwachsene 3,50 1 Kinder (4-16 Jahre) 1,50 1 Kostenloser Parkplatz an B6/ Lauchaer Weg Mit dem Verlassen des Festgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Pendelverkehr Bahnhof – Maschinenhaus im LVT 772 413 Waggonbau Bautzen 0,50 1 /Person und Fahrt

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