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Landkreisjournal Nr. 004/2009

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Erscheinungsdatum: 08.04.2009

4 Ausgabe 4 8. April

4 Ausgabe 4 8. April 2009 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Sondersitzung des Technischen Ausschusses Die Sondersitzung des Technischen Ausschusses des Landkreises Görlitz findet am Donnerstag, dem 09.04.2009, um 13.30 Uhr, im Mehrzwckraum AE.15 (Erdgeschoss) des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz, statt. Tagesordnung Öffentlich: 1 Eröffnung 2 Bestätigung von Vergaben nach VOB/VOL 2.1 K 8638 Olbersdorf, Los 1 - Ersatzneubau Stützmauern 2, 3 und 5 2.2 Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau, Los 51 - Rohbauarbeiten 3. BA 2.3 Klinikum des Landkreises Löbau- Zittau gGmbH Standort Ebersbach 3. BA Altbau West - Los 17.1. - Metallbauarbeiten Fassade 2.4 Berufliches Schulzentrum Löbau Haus 165 - Los 23 Sanitärinstallation 2. BA 2.5 Berufliches Schulzentrum Löbau Haus 165 - Los 24 Elektroinstallation 2. BA 3 Entscheidung über die Vergabe von Leistungen nach VOF - Sanierung und abschließende Sicherung der Altdeponie „Philippine“ in Weißwasser 4 Entscheidung über die Vergabe von Bauleistungen nach VOB 4.1 Berufliches Schulzentrum Weißwasser, Neubau Verbindungsgebäude Los 26 Außenanlagen 4.2 K 8613 Ersatzneubau Bw 7 Berthelsdorf 4.3 K 8655 - Ersatzneubau Stützmauer 3.1. Hainewalde - 2. BA 4.4 K 8640 Hänischmühe Jonsdorf 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Sondersitzung des Kreistages Die Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 09.04.2009, um 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung Öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2 Konjunkturpaket II 3 Sonstiges Bernd Lange Landrat 6. Sitzung des Kreistages Die 6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 22.04.2009, um 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung Öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 28.01. 2009 und 25.02.2009 2 Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Görlitz 3 Grundsatzbeschluss zur Fusion der Theatergesellschaften Görlitz, Bautzen und Zittau 4 Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie) 5 Benutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Görlitz für Schulräume und Sportstätten kreislicher Einrichtungen 6 Vorbereitung der Bündelung von Linien im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Görlitz 7 Verordnung des Landkreises Görlitz über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Verkehr mit Taxen (Taxitarifverordnung) 8 Wahl und Berufung von vier Vertretern in die „Große Landkreisver - sammlung“ 9 Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und § 29 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) 10 Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten 10.1 Gleichstellungsbeauftragte 10.2 Behindertenbeauftragte/r 10.3 Ausländerbeauftragte/r 10.4 Beauftragte/r für Sorbenfragen 11 Sonstiges Öffentliche Fragestunde 17.00 Uhr Bernd Lange Landrat Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Mittwoch, dem 06.05.2009, um 17 Uhr, im Landratsamt, Hugo- Keller- Str.14, 02826 Görlitz, Zimmer 350, statt. Die Tagesordnung wird im Wochenkurier am 29.04.2009 veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachung zum Haushaltsplan 2009 1. Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen vom 19.07.1993 in Verbindung mit §§ 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 hat am 28.01.2009 der Kreistag folgende Hauhaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 447.178.100 € davon im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 396.288.600 € im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 50.889.500 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung, ohne Umschuldung) von 3.150.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 27.189.300 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000.000 € § 3 Der Hebesatz für die Kreisumlage wird mit 28,0 v. H. festgesetzt. § 4 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft wird festgesetzt im Erfolgsplan mit · Erträgen in Höhe von 5.149.149 € · Aufwendungen in Höhe von 5.781.877 € im Vermögensplan mit · Finanzierungsmittel in Höhe von 691.522 € · Finanzierungsbedarf in Höhe von 691.522 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 € Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 2.4.2009 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Sächsischen Landkreisordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in den §§ 1 - 4 sind von der Landesdirektion Dresden mit Bescheid vom 30.03.2009 Az: 21-2241.10/26/ LK/2009 wie folgt erteilt worden: 1. Der in § 1 Nr. 2 der am 28. Januar 2009 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird i. H. v. 3.150.000,00 EUR genehmigt. 2. Der in § 1 Nr. 3 der beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird i. H. v. 4.500.000,00 EUR genehmigt. Im Übrigen bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht der rechtsaufsichtlichen Genehmigung. 3. Der in § 3 der beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzte Umlagesatz für die Kreisumlage i. H. v. 28,0 v. H. wird genehmigt. 4. Die Genehmigungen nach Nr. 1und Nr. 2 ergehen unter folgender Anordnung: Der Landkreis Görlitz hat spätestens mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Erscheinungstermine Landkreis-Journal 2009 LKJ 05: 06.05.09 LKJ 06: 17.06.09 LKJ 07: 22.07.09 LKJ 08: 19.08.09 LKJ 09: 09.09.09 LKJ 10: 21.10.09 2010 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, mit dem der strukturelle Haushaltsausgleich auch mittelfristig gesichert wird und die bestehenden Altfehlbeträge bis Ende des Haushaltsjahres 2011 abgebaut werden. 5. Die nachträgliche Aufnahme von Auflagen wird vorbehalten. 6. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. 3. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan für das Jahr 2009 liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. – 17.04.2009 im Landratsamt in Görlitz, Hugo-Keller-Straße 28, Jägerkaserne, Zimmer 114, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsLkrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange Landrat Görlitz, den 2.4.2009 LKJ 11: 17.11.09 LKJ 12: 09.12.09 Der Landkreis Görlitz Online: www.kreis-gr.de

Landkreis-Journal Ausgabe 4 Amtsblatt Landkreis Görlitz Amtliche Bekanntmachungen 8. April 2009 5 Beschlüsse der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.03.2009 Beschluss Nr. 015/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt beigefügte Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Finanzierung einmaliger Beihilfen im Bereich der Vollzeitpflege. (siehe Seite 13) Beschluss-Nr. 016/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Domino e.V. – Jugendhilfezentrum SR 1 im Jahr 2009 mit 41.592,51 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 017/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das CJD Löbau – Jugendhilfezentrum – SR 2 im Jahr 2009 mit 39.150,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 018/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt RV Lebenshilfe e.V. – Jugendhilfezentrum – SR 3 im Jahr 2009 mit 42.165,13 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 019/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Kinderland e.V. – Jugendhilfezentrum – SR 4 im Jahr 2009 mit 46.938,50 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 020/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Diakonie Löbau- Zittau – Jugendberatungsstelle – SR 1 im Jahr 2009 mit 41.134,64 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 021/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Ev.- Luth. Kirchengemeinde Zittau –Jugendberatungsstelle - SR 1 im Jahr 2009 mit 51.695,27 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 022/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das CJD Löbau – Jugendberatungsstelle – SR 2 im Jahr 2009 mit 28.790,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 023/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den CVJM e.V. – Jugendberatungsstelle – SR 2 im Jahr 2009 mit 35.565,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 024/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Vereinshaus „Alte Schule“ e.V. – Jugendberatungsstelle – SR 3 im Jahr 2009 mit 39.533,13 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 025/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den IB e.V. – Jugendberatungsstelle – SR 4 im Jahr 2009 mit 71.857,22 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 026/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Jugendsozialarbeit e.V. – Jugendberatungsstelle im Jahr 2009 mit 50.238,26 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 027/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den ASB Regionalverband Zittau/Görlitz e.V. – Jugendhaus Innenstadt im Jahr 2009 mit 80.770,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 028/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Ca-Tee-Drale/ Esta e.V./ Ev. Pfarramt der Kreuzkirche – Jugendzentrum Innenstadt im Jahr 2009 mit 82.981,22 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 029/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Görlitz e.V. - Kinderclub im Jahr 2009 mit 77.820,68 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 030/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den ASB Regionalverband Zittau/Görlitz e.V. - Mobile Jugendarbeit im Jahr 2009 mit 79.830,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 031/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Tierra – Eine Welt e.V. - Kinderkulturcafé „Camaleón“ im Jahr 2009 mit 93.844,77 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 032/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Stadtjugendring Görlitz e.V. - Koordinator Jugendverbandsarbeit im Jahr 2009 mit 32.953,41 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 033/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Schlupfwinkel & Lausitzer Bildungsgesellschaft e.V. - Jugendhilfeagentur Boxberg im Jahr 2009 mit 77.901,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 034/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Turmvilla e.V. - Jugendhilfeagentur Bad- Muskau im Jahr 2009 mit 106.392,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 035/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Evangelische Kirche Weißwasser - Jugendhilfeagentur Weißwasser im Jahr 2009 mit 129.593,96 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 036/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Jugendring im NOL e.V. - Jugendhilfeagentur Niesky im Jahr 2009 mit 139.418,79 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 037/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Martinshof Rothenburg Diakoniewerk - Jugendhilfeagentur Rothenburg im Jahr 2009 mit 87.828,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 038/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den DRK Görlitz Stadt und Land e.V. - Jugendhilfeagentur Reichenbach im Jahr 2009 mit 92.784,98 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 039/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das Berufsbildungszentrum Bautzen- mobile Jugendarbeit im Jahr 2009 mit 61.125,73 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 040/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Jugendring im NOL e.V. - Betriebskosten WCB im Jahr 2009 mit 3.490,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 041/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Jugendring im NOL e.V. - Verbandsarbeit im Jahr 2009 mit 61.625,82 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 042/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Turmvilla e.V. - Internationale Jugendarbeit im Jahr 2009 mit 61.880,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 043/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Jugend- Beruf- Start e.V. - Start 09-Beschäftigungsprojekt im Jahr 2009 mit 30.000 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 044/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Jugendsozialarbeit e.V. - Orientierungswerkstatt im Jahr 2009 mit 48.421,58 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 045/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Jugendsozialarbeit e.V. - Schulverweigererprojekt „Flügelschlag“ im Jahr 2009 mit 38.130,69 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 046/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Mobile Jugendarbeit e.V. - Mobile Jugendarbeit/ Kompetenzagentur im Jahr 2009 mit 134.284,15 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 047/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt Turmvilla e.V. - Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit im Jahr 2009 mit 81.120,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 048/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Lebenshof gGmbH - Modellprojekt Soz. Betrieb Lebenshof im Jahr 2009 mit 0,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 049/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das CJD Löbau - Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2009 mit 48.950,00 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 050/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das IBZ St. Marienthal - Außerschulische Jugendbildung im Jahr 2009 mit 23.775,52 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 051/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Querxenland Seifhennersdorf e.V. - Spielmobil im Jahr 2009 mit 39.386,28 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 052/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Multikulturelles Zentrum e.V. - Theaterpädagogik im Jahr 2009 mit 19.243,59 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. Beschluss-Nr. 053/2009 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt das Berufsbildungszentrum Bautzen - Jugendwerkstatt im Jahr 2009 mit 45.460,09 € zu fördern. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes des Landkreises Görlitz 2009. >>>

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