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Landkreisjournal Nr. 004/2009

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Erscheinungsdatum: 08.04.2009

16 Ausgabe 4 8. April

16 Ausgabe 4 8. April 2009 Aktuelles/Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Veranstaltungen in Zittau „20 Jahre friedliche Revolution“ 18.04.-15.11. : Ausstellung: „Bilderwechsel – Zeitenwende?“- Fotografie in Zittau 1980-2000. Städtische Museen Zittau 24.04., 20.00 Uhr: Lesung mit dem Autor Gerhard Henschel – Da mal nachhaken: Näheres über Walter Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu einem Gewässerforum zur Anhörung der Bewirtschaftungsplanentwürfe am 5. Mai 2009, 14 - 18 Uhr im Konferenzzentrum der Sächsischen Aufbaubank, Pirnaische Straße 9, Dresden. Anlass des Gewässerforums ist die Anhörung Kempowski Walter Kempowskis Lebensweg führt quer durch die deutsch-deutsche Geschichte. Acht Jahre saß er als vermeintlicher „Spion“ in Bautzen ab, bevor er sich in der Bundesrepublik einen Ruf als Schriftsteller erwarb. Mehrgenerationenhaus Großhennersdorf der Bewirtschaftungsplanentwürfe. Bis Mitte Juni dieses Jahres können die interessierten Kreise ihre Stellungnahmen zu diesen Entwürfen abgeben. Sie finden die Dokumente im Internet unter www.umwelt.sachsen.de/lfulg -> Aktuelles. Das LfULG bietet die Möglichkeit, die 07.05., 19.30 Uhr: 20 Jahre gefälschte Kommunalwahlen 89 – Zeitzeugen erinnern sich Evangelisches Kirchgemeindezentrum Zittau 13.-17.05.: „Praha-Gdansk-Leipzig“ – 6. Neiße Filmfestival EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen - Gewässerforum Planentwürfe ausführlich mit allen Interessierten zu diskutieren. Dazu werden im zweiten Teil des Forums verschiedene offene Workshops zu den wichtigsten Problemgruppen angeboten. Den Flyer mit allen wichtigen Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter: http:// Die Filmreihe stellt die friedliche Revolution in der DDR in den Kontext der Geschichte der Volksaufstände undfriedlichen Revolutionen Osteuropas insbesondere seiner beiden Nachbarn Polen und Tschechien. Kunst-Bauer- Kino Großhennersdorf, Hillersche Villa Zittau, Kronenkino Zittau www.umwelt.sachsen.de/lfulg/9334. htm Wenn Sie an dem Forum teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte formlos per Post, Fax oder E-Mail bei der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt an. Adresse: Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt – Veränderungen bei der Sperrmüllentsorgung in der Stadt Görlitz Mit Beginn des Monats April wird es geringfügige Veränderungen in der Organisation der Sperrmüllsammlung für die Stadt Görlitz geben. Es bleibt wie bisher bei der kostenfreien Entsorgung von 2 m³ Sperrmüll pro Person und Jahr. Sie erhalten auch weiterhin in allen Bürgerbüros der Stadtverwaltung Görlitz zu den jeweiligen Öffnungszeiten die Abrufkarten. Der Entsorgungstermin wird Ihnen aber nicht mehr in den Bürgerbüros genannt. Die Information zum Entsorgungstermin erhalten Sie über die Antwortkarte vom Entsorgungsunternehmen. Aufgrund der Anzahl der Anforderungen ist mit einer Vorlaufzeit von maximal vier Wochen zu rechnen. D.h., Sie sollten bereits vier Wochen vor dem gewünschten Termin 16.05., 19.30 Uhr: Theaterpremiere „Wendepunkte“ Jugendliche über Revolution, DDR und Wende. Das unter Anleitung der Theaterpädagogin Mechthild Roth von den Jugendlichen selbst erarbeitete Stück, auf der Grundlage realer Ereignisse an der Zittauer EOS 1984, Mehrgenerationenhaus Großhennersdorf Akademie, Barbara Heidrich, Wilsdruffer Str. 18, 01737 Tharandt; E-Mail: Barbara.Heidrich@lanu.smul.sachsen. de; Fax: 035203 4488-44. Bitte geben Sie auch an, an welchem Workshop Sie interessiert sind. Anmeldungen werden bis zum 28. April entgegengenommen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Doppelkarte an folgende Adresse senden: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, Betriebsteil Görlitz, Rothenburger Straße 33 c, 02828 Görlitz. Bitte achten Sie darauf, die Antwortkarte ausreichend zu frankieren. Andernfalls kann ihre Anforderung nicht bearbeitet werden. Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht Ihnen die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH unter der Rufnummer 03585 4169-0 gern zur Verfügung. Radeln Sie mit – Sternradfahrt nach Rietschen am Mai 2009 am 9. Im Niederschlesischen Oberlausitzkreis gehörte die Sternradfahrt nach Rietschen 7 Jahre lang zu DER festen Radfahrveranstaltung. Nun soll diese traditionelle Veranstaltung auch im Landkreis Görlitz für alle Radfahr- und Bewegungsbegeisterten fortgesetzt werden. Daher heißt es am 9. Mai: „Holen Sie Ihr Fahrrad aus dem Keller und machen Sie sich gemeinsam mit Freunden und Bekannten auf den Weg nach Rietschen in die Erlichthofsiedlung.“ Sie können entscheiden, ob Sie lieber individuell oder auf einer organisierten Tour das Ziel in Rietschen erreichen möchten. Wir bieten Ihnen 6 organisierte Radtouren an, die sternförmig aus dem ganzen Landkreis zum Erlichthof führen. Die Tourenführer werden Sie an den verschiedenen Startpunkten im Landkreis begrüßen. Eine Veranstaltung des LA N D K R E I S E S G Ö R L I T Z Im gesamten Landkreis gibt es Stempelstellen. Dort können Sie auf Ihrem Teilnahmepass Stempel sammeln. Mit dem gestempelten Teilnahmepass sind Sie zur Tombolateilnahme (Teilnahmegebühr) berechtigt. Zu gewinnen gibt es ein Trekkingfahrrad im Wert von 350 Euro. Den Teilnahmepass erhalten Sie am 9. Mai von 9 bis 15 Uhr an allen Start- und Stempelstellen oder den Treffpunkten für die organisierten Touren. Eine Pause auf dem Weg nach Rietschen können Sie sich an den verschiedenen Stempelstellen gönnen oder aber nach Ihrer Ankunft auf dem Erlichthof. Zwischen 11 und 16 Uhr erwartet Sie dort ein unterhaltsames Programm. Für Leib und Wohl wird bestens gesorgt. Zur An- und Abreise nach/ab Rietschen können die ODEG-Züge in Richtung Zittau bzw. in Richtung ✭ Zittau – Cottbus genutzt werden. Die Bereitstellung von Waggons, in denen die Fahrradmitnahme erlaubt ist, Rietschen, ca. 80 km • Treffpunkt: ist abgesichert. 8.30 Uhr Touristinformation Zittau (Markt 1 – Rathaus) • Zittau – Hirschfelde – Ostritz – Hagenwerder – Görlitz – Ludwigsdorf – Zodel – Rothenburg – Dunkelhäuser – Spree – Hähnichen – Quolsdorf – Daubitz – Rietschen ✭ Löbau – Rietschen, ca. 52 km • Treffpunkt: 9.00 Uhr Marktplatz Löbau (Rathaus) • Löbau – Georgewitz – Kleinradmeritz – Glossen – Maltiz – Weißenberg – Wuischke – Gebelzig – Sandförstgen – Thräna – Kollm – Sproitz – Horscha – Petershain – Kosel – Zedlig – Niederprauske – Rietschen ✭ Görlitz – Rietschen, ca. 48 km • Treffpunkt: 9.30 Uhr Görlitzer Gesundheitszentrum, Rauschwalder Str. 38e • Görlitz – Ebersbach – Kodersdorf – Mückenhain – Särichen – Ödernitz – Niesky – Sandschenke – Kosel – Zedlig – Niederprauske – Rietschen ✭ Niesky – Rietschen, ca. 27 km • Treffpunkt: 11.00 Uhr Elektro-Technik Niesky GmbH (Thüringer Weg 15) • Niesky – See – Sproitz – Horscha – Mücka – Kreba – Tschernske – Rietschen ✭ Bad Muskau – Rietschen, ca. 48 km • Treffpunkt: 9.30 Uhr Bahnhof Waldeisenbahn Bad Muskau • Bad Muskau – Sagar – Skerbersdorf – Podrosche – Steinbach – Walddorf – Daubitz – Rietschen ✭ Weißwasser – Rietschen, ca. 55 km • Treffpunkt: 9.30 Uhr Aussichtsturm am Schweren Berg (Parkplatz) • Weißwasser – Nochten – Boxberg – Uhyst - Reichwalde – Neuliebel – Hammerstadt – Rietschen

Landkreis-Journal Ausgabe 4 Amtsblatt Landkreis Görlitz Informationen 8. April 2009 17 Ämter des Landratsamtes stellen sich vor – Das Jugendamt In jedem Landkreisjournal wird künftig ein Amt des Landratsamtes Görlitz vorgestellt. Mit einem der bürgerintensivsten Ämter, dem Jugendamt, beginnt heute die Vorstellung. Haben Sie Fragen oder Ergänzungswünsche für künftige Vorstellungen der Ämter dann schicken Sie uns eine E-Mail: presse@kreis-gr.de Das Jugendamt Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Unter diesem Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stellt das Jugendamt mit seinen 117 Mitarbeiter/innen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Vielzahl von unterstützenden Angeboten zur Verfügung. Die Wichtigkeit und Sonderstellung des Jugendamtes ist daran erkennbar, dass das Jugendamt nicht nur aus der reinen Verwaltung, sondern aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes besteht und nach einer Satzung, die durch den Kreistag beschlossen wurde, handelt. Das Jugendamt ist in die Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und fünf Sachgebiete gegliedert. Amtsleiter Dirk Hammer Sitz des Amtsleiters: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Robert-Koch-Str. 1, 02906 Niesky Tel. 03588 285-130 jugendamt@kreis-gr.de Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Das Aufgabengebiet des ASD umfasst die Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeiter/innen anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die Beratung und Vermittlung von Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie, die Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Mitwirkung in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte bei Elterlicher Sorge, Regelungen des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts. Der ASD berät bei Fragen der Erziehung und zu Hilfeangeboten, bei Trennung, Scheidung, bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen, bei familiären Konflikten, zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Jugendgerichtshilfe Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche und Heranwachsende, die eine Straftat begangen haben. Sie beleuchten Hintergründe und Umstände, die zur Tat führten, berät zu Rechten und Pflichten. Auch Eltern werden beraten. Die SozialarbeiterInnen stehen im gesamten Strafverfahren zur Seite und schlagen erzieherische Maßnahmen vor. Zielsetzung ist, dem jungen Menschen mittels pädagogischer Konzepte Wege aufzuzeichnen, verantwortungsbewusstes Handeln zu erlangen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken. Der Personenkreis umfasst Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre). Adoptionvermittlung Die Adoptionsvermittlung soll Kindern, die nicht mit ihren Eltern leben können, das Aufwachsen und die rechtliche Zugehörigkeit in einer Familie sichern. Sie hat das Ziel, für diese Kinder geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen. Die MitarbeiterInnen beraten und betreuen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, überprüfen Adoptivbewerber, vermitteln ein Kind zur Adoption, nehmen gegenüber Gerichten Stellung und unterstützen erwachsene Adoptierte bei ihrer Identitätsfindung. Sie beraten außerdem bei Stiefkindadoptionen. Pflegekinderdienst Der Pflegekinderdienst bietet als Fachdienst Hilfestellung, Beratung und Begleitung für alle, die an einer Vollzeitpflege beteiligt sind. Die Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Vollzeitpflege ergänzt also die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Ziel ist vorrangig, Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückzuführen. E-Mail: sozialer.dienst@kreis-gr.de Sachgebiet Kinder-, Jugendund Familienarbeit Im Sachgebiet sind neun MitarbeiterInnen in zwei Teams tätig. Das Team Kindertagesstätten/Familienbildung leistet die fachliche Beratung von 198 Kindertagesstätten und deren Trägern zu inhaltlichen, strukturellen und betriebserlaubnisrelevanten Fragen und Prozessen. Weiterhin sind die MitarbeiterInnen für die Beratung und Qualitätssicherung von derzeit 43 Tagespflegepersonen sowie für die Durchführung des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis als Tagespflegeperson zuständig. Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und motivieren. Das Team Kinderund Jugendarbeit unterstützt und fördert die Arbeit von freien Trägern auf diesem Gebiet. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Sachgebietes ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. E-Mail: kinder-jugendarbeit@kreis-gr. de Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Das Sachgebiet prüft die Übernahme der Elternbeiträge für Kindereinrichtungen für Eltern mit geringen Familieneinkommen und übernimmt Elternbeiträge, wenn die Prüfung ergeben hat, dass den Eltern der Elternbeitrag nicht zuzumuten ist. Weiterhin werden Leistungen finanziert, die notwendig werden, wenn Eltern und deren Kindern erzieherische Hilfen gewährt werden. Für erzieherische Hilfen werden die Kinder und deren Eltern aus ihrem Einkommen und ggf. aus ihrem Vermögen zu den entstandenen Kosten herangezogen. In diesem Sachgebiet erfolgen z.B. auch die monatlichen Zahlungen an die Träger von Kindereinrichtungen, Zahlungen an Pflegeeltern und Kinderheime. E-Mail: wirtschaftliche.jugendhilfe@ kreis-gr.de Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften · Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und der Mutter (§ 18 SGB VIII), · Beratung u. Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung (§ 52 a SGB VIII), · Führung von Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften (§§ 55 ff. SGB VIII), · Beurkundungen und Beglaubigungen, vollstreckbare Urkunden (§ 59 und § 60 SGB VIII) und · Führung des Beurkundungs- und Sorgerechtsregisters Die Führung von Beistandschaften, Vormundschaften sind gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe, d.h., es liegt nicht im Ermessen des Jugendamtes, über die Übernahme einer Beistandschaft, Pflegschaft oder Vormundschaft zu entscheiden. Beistandschaft Die Beistandschaft gem. §§ 55 ff. SGB VIII ist die gesetzliche Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Amtspfleger/ Ergänzungspfleger Eine Pflegschaft umfasst einzelne oder mehrere Wirkungskreise der Personenbzw. Vermögenssorge. Die Pflegschaft wird eingerichtet, wenn den Eltern nur Teile der Personensorge bzw. Vermögenssorge entzogen werden bzw. wenn es zur Interessenkollision zwischen den Eltern und dem Kind kommen könnte. Amtsvormundschaft Dem Jugendamt obliegt als Amtsvormund das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Der Vormund nimmt die Integritäts-, Erziehungs-, Entfaltungsund Vermögensinteressen des Mündels gemäß seiner jeweiligen Lebenssituation wahr. Eine Vormundschaft wird angeordnet, wenn das Kind nicht unter elterlicher Sorge steht bzw. wenn es eines Vormundes bedarf. Beurkundung Die Urkundsperson ist berechtigt, Beurkundungen im Rahmen des § 59 SGB VIII vorzunehmen. E-Mail: beistandschaften@kreis-gr.de Sachgebiet Unterhaltsvorschuss Damit für ein Kind Unterhaltsvorschussleitungen gezahlt werden können, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; es muss bei einem seiner Elternteile leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und keinen oder nur geringen Unterhalt erhält. Die Höhe des Unterhaltvorschusses berechnet sich aus dem jeweils geltenden Mindestunterhalt, abzüglich des Kindergeldes. Es wird maximal für die Dauer von 72 Monaten bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt. Um Unterhaltsvorschuss zu beziehen, muss ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt gestellt werden, die Formulare sind hier erhältlich. E-Mail: unterhaltsvorschuss@kreis-gr. de Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld Die acht Mitarbeiterinnen des Sachgebietes sind für den Vollzug des Bundeserziehungsgeldgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes zuständig. Bundeserziehungsgeld, betrifft Geburten bis zum 31.12.2006 für den gesamten Bezugszeitraum. Bundeselterngeld, gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder. Elterngeld ist eine Transferleistung die als Entgeldersatzleistung ausgestaltet ist und sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Ein Elternteil erhält höchstens für 12 Monate Elterngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich noch 2 „Partnermonate“ ergeben. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Dadurch kann jede Mutter und jeder Vater Elterngeld erhalten. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, mindestens 300 € höchstens jedoch 1.800 €. Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 € monatlich. Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sächsisches Landeserziehungsgeld Eltern, die in Sachsen leben, können nach vorangegangenem Bezug von Bundeserziehungsgeld bzw. Bundeselterngeld Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben. E-Mail: erziehungsgeld@kreis-gr.de Hier finden Sie die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter: Görlitz, Hugo-Keller-Str. 28, Tel. 03581 663-0 · Geschäftsstelle · Allgemeiner Sozialer Dienst · Unterhaltsvorschuss · Wirtschaftliche Jugendhilfe · Kinder-, Jugend- u. Familienarbeit · Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung Niesky, Robert-Koch-Str. 1, Tel. 03588 285-0 · Allgemeiner Sozialer Dienst · Unterhaltsvorschuss · Wirtschaftliche Jugendhilfe · Kinder-, Jugend- u. Familienarbeit · Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung · Elterngeld, Erziehungsgeld Zittau, Hochwaldstr. 29, Tel. 03583 72-0 · Allgemeiner Sozialer Dienst · Unterhaltsvorschuss · Wirtschaftliche Jugendhilfe · Kinder-, Jugend- u. Familienarbeit · Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung Löbau, Georgewitzer Str. 58, Tel. 03583 72-0 · Allgemeiner Sozialer Dienst · Unterhaltsvorschuss · Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung Weißwasser, Teichstr. 18, 03581 663-0 · Allgemeiner Sozialer Dienst · Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung

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