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Landkreisjournal Nr. 002/2009

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Erscheinungsdatum: 18.02.2009

4 Ausgabe 2 18. Februar

4 Ausgabe 2 18. Februar 2009 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat am 17.12.2008 mit Beschluss Nr. 064/2008 das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 des Landkreises Löbau- Zittau entsprechend § 88 SächsGemO auf der Grundlage der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes vom 30.09.2008 des Rechnungsprüfungsamtes festgestellt. 2. Das Ergebnis wird in der Anlage dargestellt, ist Bestandteil des Beschlusses und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Anlage (siehe rechts oben, Tabelle) 3. Die Jahresrechnung 2007 liegt nach dieser Veröffentlichung in der Zeit vom 19.02. - 27.02.2009 während der Dienststunden im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, Jägerkaserne, Zimmer 110 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Görlitz, den 04.02.2009 Bernd Lange Landrat 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz hat am 17.12.2008 mit Beschluss Nr. 065/2008 das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 des Niederschlesischen Oberlausitzkreises entsprechend § 88 SächsGemO auf der Grundlage der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes vom 30.09.2008 des Rechnungsprüfungsamtes festgestellt. 2. Das Ergebnis wird in der Anlage dargestellt, ist Bestandteil des Beschlusses und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Anlage (siehe rechts unten, Tabelle) 3. Die Jahresrechnung 2007 liegt nach dieser Veröffentlichung in der Zeit vom 19.02. - 27.02.2009 während der Dienststunden im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, Jägerkaserne, Zimmer 110 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Görlitz, den 04.02.2009 Bernd Lange Landrat Korrektur des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 069/2008 vom 17.12.08 Beschlussfassung: Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt, die Geschäftsordnung vom 05.09.2008 wie folgt zu ändern: 1. § 9 Absatz 5 – Zusammensetzung des Kreistages, Einberufung der Sitzungen – erhält folgende neue Fassung: (5) Der Landrat beruft den Kreistag gemäß § 32 der Sächsischen Landkreisordnung schriftlich unter Einbeziehung einer Ladungsfrist von 14 Kalendertagen sowie die beschließenden und beratenden Ausschüsse des Kreistages schriftlich unter Einbeziehung einer Ladungsfrist von 8 Kalendertagen ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit, dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen. 2. § 24 – Stimmordnung bei Abstimmung und Wahlen – wird um einen Absatz 8 erweitert: (8) Geheime Abstimmungen und geheime Wahlen erfolgen ausnahmslos unter Nutzung von Wahlkabinen. Bernd Lange Landrat Eingeschränkter Dienstbetrieb im Fachbereich Soziales – Standort Görlitz Mit dem Übergang des Fachbereichs Soziales aus der Stadtverwaltung Görlitz in den Landkreis Görlitz ist es notwendig, den Datenbestand sicherzustellen. Aus diesem Grund muss vom 02.03. - 13.03.2009 der Dienstbetrieb am Standort Görlitz eingeschränkt werden. Eine Notfallsprechstunde findet zu den üblichen Sprechzeiten statt.

Landkreis-Journal Ausgabe 2 Amtsblatt Landkreis Görlitz Amtliche Bekanntmachungen 18. Februar 2009 5 Einladung zum Kreistag am 25. Februar 2009 Die 5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, dem 25.02.2009, um 15:00 Uhr, im RosenHof Görlitz, Geschwister-Scholl- Str.15, 02827 Görlitz, statt. Tagesordnung: Öffentlich 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 17.12.2008 2 Übernahme der Gesellschafteranteile an der Musiktheater Oberlausitz-Niederschlesien GmbH 3 Vorschlag der Verwaltung zur Verfahrensweise bei der Besetzung der Beauftragtenstellen nach § 10 der Hauptsatzung und § 60 SächsLKrO 4 Änderung von Gesellschaftsverträgen 4.1 Änderung Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Löbau-Zittau mbH 4.2 Änderung Gesellschaftsvertrag der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum Löbau-Zittau mbH 4.3 Änderung Gesellschaftsvertrag der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die ALSA GmbH hat gemäß § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG die Genehmigung von Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen mit einem Einsatz von weniger als 25 t Kautschuk je Stunde am Standort Gewerbering 8 in 02828 Görlitz beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwen- 4.4 Änderung Gesellschaftsvertrag der Klinikum des Landkreises Löbau- Zittau gGmbH 4.5 Änderung Gesellschaftsvertrag der Entsorgungsgesellschaft Löbau- Zittau mbH 4.6 Änderung Gesellschaftsvertrag der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH 4.7 Änderung Gesellschaftsvertrag der Kreisentwicklungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH 4.8 Änderung Gesellschaftsvertrag der Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH 4.9 Änderung Gesellschaftsvertrag der Gerhart-Hauptmann-Theater Zittau GmbH 4.10 Änderung Gesellschaftsvertrag der Theater-Servicegesellschaft mbH 4.11 Änderung Gesellschaftsvertrag der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH 4.12 Änderung Gesellschaftsvertrag der TRIXI-Park GmbH 5 Wahl von Vertretern des Landkreises als Mitglieder von Organen juristischer Personen, denen der Landkreis angehört 5.1 Wahl der fünf Aufsichtsratsmitglieder der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH 5.2 Wahl der sieben Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum des Landkreises Löbau-Zittau gGmbH 5.3 Wahl der fünf Aufsichtsratsmitglieder der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH 5.4 Wahl der fünf Aufsichtsratsmitglieder der Naturschutzzentrum Zittauer Gebirge gGmbH 5.5 Wahl der fünf Aufsichtsratsmitglieder der Theater-Servicegesellschaft mbH 5.6 Wahl der drei Aufsichtsratsmitglieder der Musiktheater Oberlausitz- Niederschlesien GmbH 6 Berufung von sachkundigen Einwohnern in die beratenden Ausschüsse des Kreistages 6.1 Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen 6.2 Finanzausschuss 6.3 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 6.4 Ausschuss für Gesundheit und Soziales 6.5 Grundsicherungsausschuss 7 Sonstiges Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Bernd Lange, Landrat Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung der UVP- Pflicht für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen mit einem Einsatz von weniger als 25 t Kautschuk je Stunde am Standort Gewerbering 8 in 02828 Görlitz dungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 10.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde, Otto-Müller-Str. 7, Zi. 215, während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Starke, Amtsleiterin Umweltamt Varroatosebekämpfung 2009 Die Varroatose ist eine behandlungspflichtige Erkrankung der Bienen. Im Jahr 2009 beteiligt sich die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) gemäß ihrer Leistungssatzung vom 19.12.2008 wieder an den Kosten für die Behandlung von Bienenvölkern. Bis zum 15.04.2009 sind durch die Imker direkt oder über den Imkerverein die Arzneimittel beim Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachung und Veterinäramt (LÜVA), Georgewitzer Str. 58, 02708 Löbau zu bestellen. Jeder Imker kann für die Behandlung der Bienenvölker je Volk erhalten: Variante 1: 50 ml Oxalssäuredihydrant 3,5 % (Ausgabe für 10 Bienenvölker 500 ml) oder Variante 2: 500 ml 60 %ige Ameisensäure/Volk zur Anwendung im Nassenheider Verdunster Für die Behandlung mit Ameisensäure kann ein Nachrüstsatz für die Nassenheider Verdunster im Doppelpack pro zwei gemeldete Völker bestellt werden. Bekanntgabe des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG vom 08.01.2009 Jeder Imker kann sich nur für eine der oben genannten Varianten für die medikamentelle Nachtracht- bzw. Herbst-/Winterbehandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose entscheiden. Die Grundlage für die Menge der zu beziehenden Arzneimittel oder Nachrüstsätze für Verdunster ist die bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldete Völkerzahl. Die Imkervereine richten bitte ihre Bestellung listenmäßig an das LÜVA. In den Listen muss der Name und die Anschrift jedes Imkers, die Völkerzahl und das gewünschte Arzneimittel bzw. Nachrüstsätze angegeben sein. Unorganisierte Imker richten ihre Bestellung direkt an das LÜVA. Ein Nachweis über Beitragszahlungen bei der Tierseuchenkasse ist beizufügen. Nach Eintreffen der Bienenmedikamente erfolgt die Ausgabe dann in den Standorten des LÜVA in Niesky und Löbau. Die BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67 in 01109 Dresden plant am Standort Gemarkung Reichenbach, Flurstücke 3220/4, 711/2 und 698/2 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Die Anlagen des Typs Vestas V-90 besitzen eine Nennleistung von je 2 MW und eine Gesamthöhe von 150 m. Sie befinden sich im Vorrangund Eignungsgebiet „Reichenbach“. Bei diesen Windenergieanlagen handelt es sich um immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Ziffer 1.6 Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt, ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 UVPG erforderlich. Dazu wurden mit Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 03.07.2008 (Posteingang 04.07.2008) Unterlagen für eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls eingereicht. Im Rahmen der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ist festgestellt worden, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Außenstelle Niesky, Robert-Koch- Str. 1, zugänglich. Görlitz, den 27. Januar 2009 Starke, Amtsleiterin Umweltamt

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