Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr. 002/2009

  • Text
  • Buergerin
  • Buerger
  • Information
  • Landkreisjournal
  • Ausgabe
  • Goerlitz
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 18.02.2009

Ausgabe 2 16 18. Februar

Ausgabe 2 16 18. Februar 2009 Informationen Öffentliche Ausschreibung Das Landratsamt Görlitz schreibt meistbietend die: Liegenschaft Görlitzer Straße 11 in 02763 Zittau aus. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 1.327 m² und ist mit einem dreigeschossigen, unterkellerten, villenartigen Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Das Gebäude wurde bis 2001 Kreisseniorenrat bietet Sprechstunden an Mit der Neubildung des Landkreises Görlitz wurde durch den Kreistag die Bündelung der bisherigen Seniorenvertretungen der alten Landkreise und der Stadt Görlitz im Kreisseniorenrat für den Landkreis Görlitz festgelegt. Infolge der Größe des neuen Landkreises Görlitz und um die bislang aufgebauten Strukturen der Seniorenarbeit in den Regionen zu erhalten, bildet der Kreisseniorenrat drei regionale Seniorenvertretungen. Die jeweiligen Mitglieder wurden auf dem Kreistag am 28. Januar bestätigt. Folgende Sprechstunden werden angeboten: 1. Seniorenvertretung Löbau/Zittau Sprechzeiten: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 9 - 10 Uhr, Außenstelle Zittau des Landratsamtes, Hochwaldstr. 29 2. Seniorenvertretung Görlitz Sprechzeiten: als medizinische Einrichtung genutzt und ist zur Zeit leerstehend. Für das Gebäude besteht Denkmalschutz. Mindestgebot: 140.800,00 € Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefonnummer 03588 / 285 345 oder 285 369. Angebote sind im verschlossenen Briefumschlag mit jeden 4. Donnerstag im Monat 9.30 - 11.30 Uhr, Rathaus Görlitz, Zi. 400 3. Seniorenvertretung Niederschlesische Oberlausitz Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 9.30 - 11.30 Uhr, im Wechsel in Markersdorf, Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz dem Vermerk „Gebot Görlitzer Straße 11“ bis zum 18.03.2009 zu richten an das: Landratsamt Görlitz Dez. I / Hauptamt SG Zentrale Dienste/ Liegenschaften Hugo-Keller-Straße 14 02826 Görlitz Gemeindeamt und Reichenbach, Rathaus jeden 2. Mittwoch im Monat 10 - 12 Uhr, Weißwasser, Rathaus, Eingang Karl-Marx-Straße jeden letzten Dienstag im Monat 10 - 12 Uhr, Außenstelle Niesky des Landratsamtes, Robert-Koch-Str. 1 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ über die öffentliche Auslage des Entwurfes der Haushaltssatzung einschließlich aller Anlagen (Wirtschaftsplan mit dem Erfolgs- und Vermögensplan, inklusive Bauplan) des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ für das Haushaltsjahr 2009 Der Abwasserzweckverband „Obere Spree“ gibt bekannt, dass aufgrund von § 58 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 159) i.V.m. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55 ff.), berichtigt am 25. April 2003 (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 einschließlich aller Anlagen (Wirtschaftsplan mit dem Erfolgs- und Vermögensplan, inklusive Bauplan) in der Zeit von Freitag, den 20. Februar 2009 bis Montag, den 2. März 2009 während der üblichen Dienstzeiten, Montag, Mittwoch, Donnerstag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr, zur Einsichtnahme im Sitz des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“, Ortsteil Bederwitz, Dorfstraße 18, 02681 Kirschau, öffentlich ausliegt. Einwendungen können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (einschließlich Mittwoch, den 11. März 2009) gegen den Entwurf erhoben werden. Über fristgemäß erhobene Einwände beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung. Kirschau, den 3.02.2009 Patric Jung, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Obere Mandau“ für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund von § 74, 76 SächsGemO vom 21.04.1993 (SächsGVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Neufassung vom 18.03.2003 hat die Verbandsversammlung am 08.12.2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 2.010.010,00 € davon im Verwaltungshaushalt 1.227.600,00 € im Vermögenshaushalt 783.100,00 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0,00 € 3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen - bleibt unverändert - 0,00 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 240.000,00 € festgesetzt. § 3 Verbandsumlage 0,00 € § 4 Die Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2009 in Kraft. Ausgefertigt: Seifhennersdorf, den 09.02.2009 Scholze, Verbandsvorsitzender Der Beschluss und die beschlossene Haushaltssatzung wurden der Rechtsaufsicht des Landkreises Görlitz vorgelegt. Diese hat den Beschluss und die Satzung innerhalb eines Monats nicht beanstandet. Nach § 119 Abs. 1 SächsGemO darf der Beschluss damit vollzogen werden. Hinweis nach § 76 SächsGemO: Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 wird diese und der Haushaltsplan an 7 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen zu den üblichen Arbeitszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf, linker Eingang, zur Einsichtnahme ausgelegt. Erster Tag der Auslegung ist der erste Arbeitstag nach dieser Veröffentlichung. Seifhennersdorf, den 09.02.2009 Scholze, Verbandsvorsitzender Impfung gegen Blauzungenkrankheit Serotyp 8 im I. Quartal 2009 Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV8-Impfung) im I. Quartal 2009 erfolgt als flächendeckende Impfung der empfänglichen Nutztiere. Das gilt für alle Rinder, Schafe und Ziegen mit einem Alter von über 3 Monaten. Tiere, die 2008 grundimmunisiert wurden, sind im Jahr 2009 einer Wiederholungsimpfung zu unterziehen. Für die Nachtreter (über 3 Monate, 2008 nicht geimpft) ist die Grundimmunisierung durchführen zu lassen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Immunität während der Hauptinfektionszeit, sollen die Impfungen möglichst erst vor Weideaustrieb, das heißt im Zeitraum 01.03.2009 bis 31.05.2009, erfolgen. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter sind aufgefordert, sich umgehend an Ihren Hoftierarzt bezüglich Terminabsprache zur Durchführung der BTV 8-Impfung im oben genannten Zeitraum zu wenden. Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 1a der EG- Blauzungendurchführungsverordnung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905) besteht für Tierhalter eine Impfverpflichtung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt in 02708 Löbau, Georgewitzer Str. 58, Tel.: (03585) 44 2781. Ansprechpartner ist Matthias May. Ralph Schönfelder, Amtstierarzt, Leiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landkreises Görlitz

Landkreis-Journal Ausgabe 2 Amtsblatt Landkreis Görlitz Verlagssonderveröffentlichung/Anzeigen 18. Februar 2009 17 ´Heimatgeflüster´aus unserer Region Die Mundart hat jede Menge Fans Fünf Mal volles Haus mit jeweils weit über 200 Zuschauer. Das ihr neues Stück „Wirrwoar“ einen so großen Erfolg haben würde, damit hatten „De Nubbern“ nicht gerechnet. „Es kam überraschend für uns“, sagt Frank Feurich, der Vorsitzende des gleichnamigen Theatervereins. Aufgrund der großen Kartennachfrage setzten „De Nubbern“ zu den ursprünglich zwei geplanten Vorstellungen im Niederkretscham Waltersdorf kurzerhand zwei weitere Vorführungen an. Im April und Mai wird es voraussichtlich noch mal drei Vorstellungen von „De Guldplumpe“ geben, dem ersten Stück der Mundartgruppe. Dieses hatte 2007 seine Premiere erlebt - vor ausverkauften Haus versteht sich. Die Theateraufführungen der „Nubbern“ haben eine neue Mundartbegeisterung ausgelöst. Auch Frank Feurich entdeckte durch das Theaterspielen die Mundart wieder für sich. „In meiner Kindheit und Jugend habe ich wenig Mundart gesprochen“, erzählt der 42-Jährige. Ein komplettes Stück in Mundart zu spielen, fiel ihm dennoch nicht schwer. Schließlich ist er ja in Waltersdorf geboren und großgeworden. Inzwischen benutzt Frank Feurich sogar privat mehr Mundart-Wörter. „Meine Kollegen sagen immer, wenn wir kurz vor einer Aufführung stehen: Du sprichst ja ganz anders.“ Nach den ersten Aufführungen von „De Guldplumpe“ entstand die Idee, auch einen Verein zu gründen. Der „Nubbern“-Verein zählt inzwischen 22 Mitglieder, in den vergangenen Monaten wurden wieder einige Neue aufgenommen. Ziel des Vereins ist, jedes Jahr ein neues Stück aufzuführen. Dieses Ziel behalten „De Nubbern“ auch 2009 fest im Auge. „Wir stecken schon in den Vorbereitungen für unser drittes Stück“, erklärt Frank Feurich. Die ersten Stücke wurden bereits probegelesen, fünf Texte sind derzeit in der engeren Wahl. Drei davon stammen aus der Feder des Reichenauer Dichters Wilhelm Friedrich. „Auch wenn wir noch nicht genau wissen, welches Stück wir spielen, der Termin für die Premiere Ende Oktober steht bereits fest“, fügt Feurich hinzu. Während es die „Nubbern“ seit zwei Jahren gibt, blickt die Volksspielkunst Thalia aus Jonsdorf auf eine weitaus längere Vergangenheit zurück. Vor 140 Jahren wurde die Gruppe gegründet. In den ersten Jahrzehnten brachten sie berühmte Klassiker auf die Theaterbühne, später entwickelte sich die Pflege und Erhaltung des Oberlausitzer Brauchtums zum Hauptanliegen des Ensembles. Zwischen 15 und 20 Auftritten absolviert das 34 Mitglieder umfassende Ensemble jedes Jahr, wie der Künstlerischer Leiter Udo Krostack erklärt. Die lange Tradition der Thalia wird also so schnell kein Ende finden. Auch dank des großen Zuspruchs der Mundart-Fans. (Jan Lange) Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Mandau vom 02.02.2009 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Obere Mandau hat am 02.02.2009 aufgrund des § 56 Abs. 2 Satz 3 SächsKomZG und § 52 Abs. 5 Satz 2 SächsKomZG i.V.m. §21 Abs. 2 SächsGemO folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufwandsentschädigung (1) Der Verbandsvorsitzende erhält für die Ausübung seines Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: als monatlicher Betrag in Höhe von 150,00 €. (2) Die Vertreter der Verbandsversammlung, die nicht Beamte kraft Gesetzes sind und ihre Gemeinde in der Verbandsversammlung vertreten, erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 20,00 €. (3) Die Beträge der Aufwandsentschädigung nach Absätzen 1 und 2 werden jährlich am Ende des Haushaltsjahres gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisher geltende Satzung über die Aufwandsentschädigung außer Kraft. Seifhennersdorf, 03.02.2009 Scholze Verbandsvorsitzender Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vom Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensweise der Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4, Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Amtsblatt / Landkreisjournal