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Landkreisjournal Nr. 002/2009

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Erscheinungsdatum: 18.02.2009

12 Ausgabe 2 18. Februar

12 Ausgabe 2 18. Februar 2009 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 56 (Niederschlesische Oberlausitz 1), 57 (Niederschlesische Oberlausitz 2), 58 (Görlitz, Stadt), 59 (Löbau-Zittau 1) und 60 (Löbau-Zittau 2) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Fünften Sächsischen Landtag am 30. August 2009 Am 30. August 2009 findet die Wahl zum Fünften Sächsischen Landtag statt. Die Wahl ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 514), und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543), geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 591), vorzubereiten und durchzuführen. Die Wahlkreiseinteilung ergibt sich aus der Anlage zu § 2 Absatz 1 SächsWahlG. Auf Grund von § 28 Absatz 1 LWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Beteiligungsanzeigen und von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Fünften Sächsischen Landtag am 30. August 2009 öffentlich auf. 1. Beteilungsanzeigen Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 1. Juni 2009 (90. Tag vor der Wahl) bis 18:00 Uhr der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss sodann ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 18 Abs. 4 SächsWahlG). Die Postanschrift des Büros der Landeswahlleiterin lautet: Freistaat Sachsen – Die Landeswahlleiterin Postfach 1105, 01911 Kamenz Die Hausanschrift lautet: Macherstraße 63, 01917 Kamenz. Die Anzeige muss gemäß § 18 Abs. 2 SächsWahlG enthalten: 1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, und 2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsmäßige Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. Der Nachweis soll durch ein Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, auf der der Vorstand gewählt wurde, erfolgen. Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 19. Juni 2009 (72 Tag vor der Wahl) für alle Wahlorgane verbindlich fest, 1. welche Parteien parlamentarisch vertreten sind, 2. für welche Parteien der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt hat, 3. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Partei anzuerkennen sind. 2. Wahlvorschläge, Wählbarkeit Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei kann im Wahlgebiet nur eine Landesliste und in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen (§ 18 Abs. 5 SächsWahlG). Die Verbindung von Landeslisten mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Landeslisten ist nicht zulässig (§27 abs. 1 Satz 2 SächsWahlG). Gemäß § 14 SächsWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben, oder, falls sie keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, sich sonst im Freistaat Sachsen gewöhnlich aufhalten. Gemäß § 15 SächsWahlG ist nicht wählbar, wer nach § 12 SächsWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, und wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt. 2.1 Kreiswahlvorschläge Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 56 bis 60 sind bis spätestens 25. Juni 2009 (66. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei dem Kreiswahlleiter im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, Hochwaldstraße 29 (Raum 1402), 02763 Zittau schriftlich einzureichen (§ 19 SächsWahlG). Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, eigenhändig unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht ausreichend parlamentarisch vertreten sind, und andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Die Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und die Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge, werden von dem Kreiswahlleiter auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge Der Kreiswahlvorschlag muss enthalten: 1. Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, 2. den Namen der einreichenden Partei und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs.3 SächsWahlG) deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Er soll nach dem Muster der Anlage 8 LWO eingereicht werden. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: 1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 LWO, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat, 2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 9 LWO, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, 3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs.5 SächsWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 10 LWO, wobei sich die Versicherung an Eides statt auch darauf zu erstrecken hat, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war, 4. die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs.3 SächsWahlG). Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 11 LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitgliederoder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 SächsWahlG zu bestätigen. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf keine Weise festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. Zittau, den 28. Januar 2009 Günther Rausch Kreiswahlleiter der Wahlkreise 56 - 60 Erläuterung: Zum Wahlkreis 56 (Niederschlesische Oberlausitz 1) gehören die Städte und Gemeinden: Bad Muskau, Boxberg, Gablenz, Groß Düben, Hähnichen, Klitten, Krauschwitz, Kreba- Neudorf, Rietschen, Rothenburg/O.L., Schleife, Trebendorf, Weißkeißel und Weißwasser/O.L. Zum Wahlkreis 57 (Niederschlesische Oberlausitz 2) gehören die Städte und Gemeinden: Bernstadt a. d. Eigen, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Markersdorf, Mücka, Neißeaue, Niesky, Ostritz, Quitzdorf am See, Reichenbach/O.L., Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, Schöpstal, Sohland am Rotstein, Vierkirchen und Waldhufen Zum Wahlkreis 58 (Görlitz, Stadt) gehört die Stadt Görlitz Zum Wahlkreis 59 (Löbau-Zittau 1) gehören die Städte und Gemeinden: Beiersdorf, Berthelsdorf, Dürrhennersdorf, Ebersbach/Sa., Eibau, Großhennersdorf, Großschweidnitz, Herrnhut, Lawalde, Löbau, Neugersdorf, Neusalza-Spremberg, Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf, Oppach, Rosenbach, Schönbach und Strahwalde Zum Wahlkreis 60 (Löbau-Zittau 2) gehören die Städte und Gemeinden: Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Jonsdorf (Kurort), Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Oderwitz, Olbersdorf, Oybin, Seifhennersdorf und Zittau

Landkreis-Journal Ausgabe 2 Amtsblatt Landkreis Görlitz Stellenausschreibungen 18. Februar 2009 13 Im Landratsamt Görlitz sind folgende Stellen zu besetzen. 1. Im Fachdienst Beschäftigung und Arbeit, Standort Zittau, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein/e Sachbearbeiter/in in der Rechtsabteilung gesucht. Als Arbeitsbereich ist in erster Linie die Bearbeitung von Widersprüchen und Rückforderungen vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform stehen. Unbedingte Voraussetzung für diese Stelle ist ein Abschluss als Diplomverwaltungswirt/in oder eine entsprechende Qualifikation. Bewerber/innen für diese Stelle sollten neben der geforderten Ausbildung über eine hohe Motivation für diese Arbeit, soziale Kompetenz und hohe Frustrationstoleranz verfügen. Diese Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) ist mit Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet und wird vorläufig befristet bis 31.12.2010 besetzt. 2. Das Jugendamt schreibt die Stelle eines/einer Sozialarbeiters/Sozialarbeiterin/ für den Allgemeinen Sozialen Dienst ab dem 01.03.2009 als Krankheitsvertretung aus. Das Aufgabengebiet umfasst 1. Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeiter/innen anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere • Beratung und Vermittlung von Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie (gem. §§ 16 ff SGB VIII) • Beratung zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (gem. §§ 27 ff, 35 a und 41 SGB VIII) • Vorbereitung und Durchführung von vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (gem. §§ 42 SGB VIII) 2. Hilfeplanung im Rahmen des § 36 SGB VIII 3. Mitwirkung in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte bei Elterlicher Sorge, Regelungen des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts 3. Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung Voraussetzungen: • Dipl. Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in (FH) • Bereitschaft zur fachspezifischen Qualifikation, Reflexion und Supervision • hohe Flexibilität und Einsatzbereit- schaft • EDV-Kenntnisse • Führerschein Klasse 3 sowie Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW Wünschenswerte Anforderungen: • Praxiserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit • Verwaltungspraxis Die Vergütung erfolgt nach VG 9 3. Das Jugendamt schreibt eine Stelle als Elternzeitvertretung eines/einer Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendarbeit mit Wirkung vom 01.03.2009 aus. Das Aufgabengebiet umfasst • Aufbau und Pflege des Kontaktes zu den in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Einrichtungen, Institutionen, Organisationen, Vereinen u.s.w. • Fachliche Beratung für alle in der Kinder- u. Jugendarbeit tätigen Träger • Vernetzung von Institutionen im Bereich der Kinder- u. Jugendarbeit • Sozialraum- und Gemeinwesenentwicklung • Öffentlichkeitsarbeit Voraussetzungen: • Dipl. Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in (FH) • Bereitschaft zur fachspezifischen Qualifikation • Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit • Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit • hohe Flexibilität und Einsatzbereitschaft • EDV-Kenntnisse • Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW Die Vergütung erfolgt nach VG 9 Bei allen Bewerbungen wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur mit beigefügtem ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 27.02.2009 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz Außenstelle Zittau Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Sachgebiet Untere Wasserbehörde, Standort Niesky, ist die Stelle(Stellen-Nr.: 310-3-09) eines/einer Sachbearbeiters/in Oberflächenwasser/Hochwasserschutz als Krankheitsvertretung befristet zu besetzen. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Erledigung der weisungsgebundenen Pflichtaufgaben auf dem Gebiet des Wasserrechts mit dem Schwerpunkt oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz, d.h.: • Eigenverantwortliche Beurteilung von Antragsunterlagen und Erstellung von Bescheiden • Organisation und Durchführung von Gewässerschauen an Gewässern und deren Überschwemmungsgebieten • Hochwasser- u. Katastrophenschutz, Hochwasserschutzkonzeptionen, Alarm- und Einsatzplanung • Bearbeitung von Bürgerbegehren, Beratung der Grundstückseigentümer, • Kommunen und Verbände sowie von Industrie und Gewerbetreibenden Sie sollten sich bewerben, wenn Sie über einen Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet des Umweltschutzes und Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Wasserwirtschaftsverwaltung sowie Kenntnisse der Wassergesetze und der zugehörigen Verordnungen verfügen. Ein Führerschein Klasse B ist für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für Dienstfahrten. Außerdem wird der sichere Umgang mit PC-Anwendungsprogrammen erwartet. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 TVöD. Bei allen Bewerbungen wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur mit beigefügtem ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 27.02.2009 an folgende Adresse: Landratsamt Görlitz Außenstelle Niesky Personalamt Robert-Koch-Str. 1 02906 Niesky

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