Amtsblatt des Landkreises GörlitzHamtske łopjeno wokrjesa ZhorjelcaNr. 9/2023 | 3. Mai 2023Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Görlitz16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und SozialesDie 16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am Montag, 15. Mai 2023, um 16Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 27.02.20232 Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mitHaushaltmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 20233 Pflege im Landkreis Görlitz – Ein aktueller Überblick, Rückblick, Einblick und Ausblick4 Sonstiges16. Sitzung des Technischen AusschussesDie 16. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, 16. Mai 2023, um 16 Uhr, imLandratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 28.02.20232 Entscheidung über die Vergabe zur Lieferung von neun Rettungswagen (RTW)3 Entscheidung über die Vergabe zur Lieferung von fünf Notarzteinsatzwagen (NEF)4 Information über die Vergabe von Bauleistungen im Sinne der VOB/A5 SonstigesDr. Stephan MeyerLandratAnkündigung von VermessungsarbeitenDer Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der StadtRothenburg/O.L., Gemarkungen Uhsmannsdorf Flur 1 und Uhsmannsdorf Flur 4 ab Mai 2023umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischenVerbesserung des Liegenschaftskatasters durch.Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 desGesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12 April 2021 (SächsGVBl. S. 517)befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichenArbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und1
Laden...
Laden...