Amtsblatt des Landkreises GörlitzHamtske łopjeno wokrjesa ZhorjelcaNr. 8/2023 | 18. April 2023Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Görlitz und seine AusschüsseAufgrund von § 34 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), in der Fassungder Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 09.02.2022 (SächsGVBl. S. 134) beschließt der Kreistag des Landkreises Görlitzfolgende Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Görlitz und seine Ausschüsse.Um die Lesbarkeit der Geschäftsordnung zu erhöhen, wird für die Funktions- undPersonenbezeichnungen allein die männliche Form gebraucht.Die Geschäftsordnung bezieht sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.Inhaltsübersicht§ 1 Vorsitz§ 2 Ältestenrat§ 3 Fraktionen/Gruppen§ 4 Sitzordnung§ 5 Allgemeine Pflichten der Kreisräte§ 6 Ausschluss wegen Befangenheit§ 7 Beschränkte Vertretungsmacht§ 8 Aufwandsentschädigung§ 9 Zusammensetzung des Kreistages, Einberufung der Sitzungen§ 10 Weitere Sitzungsteilnehmer§ 11 Öffentliche Sitzungen§ 12 Nichtöffentliche Sitzungen§ 13 Form der Sitzung§ 14 Tagesordnung§ 15 Sachanträge und Geschäftsordnungsanträge (Anträge)§ 16 Einwohnerantrag§ 17 Bürgerbegehren§ 18 Bürgerentscheid§ 19 Handhabung der Ordnung§ 20 Geschäftsgang§ 21 Beschlussfähigkeit§ 22 Vortrag und Aussprache§ 23 Stimmordnung bei Abstimmungen und Wahlen§ 24 Anfragen§ 25 Informations- und Akteneinsichtsrecht§ 26 Fragestunde, Anhörung§ 27 Niederschrift§ 28 Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 29 Geschäftsordnung der Ausschüsse/Beiräte§ 30 Inkrafttreten(1) Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.§ 1Vorsitz(2) Der Kreistag wählt die Beigeordneten, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistages vertretenund bestimmt im Einvernehmen mit dem Landrat die Reihenfolge der Vertretung im Falle der1
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