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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023

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Erscheinungsdatum: 05.04.2023

Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr.

Amtsblatt des Landkreises GörlitzHamtske łopjeno wokrjesa ZhorjelcaNr. 7/2023 | 5. April 2023Sondersitzung des Kreistages des Landkreises GörlitzAuf Antrag der Fraktion der AfD vom 28. März 2023 (eingegangen am 29. März 2023) findet gemäß § 32 Abs. 3 Satz 4SächsLKrO mit dem unter 2 genannten Verhandlungsgegenstand eine Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitzam 18. April 2023, um 17 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz, statt.Zu TOP 2 besteht für Einwohner und andere, die im Landkreis ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben, dieMöglichkeit Fragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung2 Geplante Asylbewerberunterkünfte in Hirschfelde und BoxbergDr. Stephan MeyerLandratMobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafürtelefonisch unter 0151 15068068 anzumelden.Beschlüsse der 16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 29. März 2023Beschluss Nr.: 207/2023Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt und bestellt im Einvernehmen mit dem Landrat, Frau Kati Struck zumnächstmöglichen Zeitpunkt als hauptamtliche Beauftragte für sorbische Angelegenheiten.Beschluss Nr.: 208/2023Der Kreistag des Landkreises Görlitz überträgt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Görlitz die zusätzliche Aufgabe:Prüfung der Wirtschaftsführung und der Jahresabschlüsse 2022-2024 der Sächsischen Anstalt für kommunaleDatenverarbeitung.Beschluss Nr.: 209/2023Teil A – Änderungsantrag zur HaushaltssatzungDer Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt folgende Änderung zur Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für denDoppelhaushalt 2023/2024:1. Der Hebesatz der Kreisumlage wird für die Jahre 2023 und 2024 mit jeweils 36 v. H. festgesetzt.2. Über den Gesamtergebnishaushalt wird eine globale Minderaufwendung in Höhe von jeweils 3,6 Mio. Euro in denJahren 2023 und 2024 festgesetzt.Die Verwaltung wird beauftragt mittels geeigneter Controllinginstrumente darauf hinzuwirken, dass diese globaleMinderaufwendung im Haushaltsvollzug realisiert wird. Dem Kreistag ist darüber halbjährlich Bericht zu erstatten.Teil B – Beschlussergänzung zur BV/432/20221. Der Landrat wird beauftragt, einen Antrag auf Bedarfszuweisung für die Jahre 2023 und 2024 beim FreistaatSachsen in Höhe des nicht der Gesetzmäßigkeit entsprechenden Defizites zu stellen.2. Der Kreistag lehnt die Konsolidierungsmaßnahmen der Kategorie 3, wie die Streichung der Sportförderung, derpräventiven Jugendhilfe sowie die Schließung von Kultureinrichtungen ab.1

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