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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 2/2023

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Erscheinungsdatum: 25.01.2023

Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr.

Amtsblatt des Landkreises GörlitzHamtske łopjeno wokrjesa ZhorjelcaNr. 2/2023 | 25. Januar 2023Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatastersnach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletztgeändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:I. Änderung auf Grund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung von Flurstücken mitgetrennt liegenden TeilenBetroffene FlurstückeGemeinde Boxberg, Gemarkung Uhyst Flur 12: 136Art der Änderung1. Zerlegung2. Berichtigung eines ZeichenfehlersAllen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben.Rechtsbehelfsbelehrung:Die Art der Änderung „Zerlegung“ und „Berichtigung eines Zeichenfehlers“ stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen denSie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.II.Änderung auf Grund einer Katastervermessung und AbmarkungBetroffene FlurstückeGemeinde Schleife, Gemarkung Schleife Flur 9: 216/1Gemeinde Boxberg, Gemarkung Uhyst Flur 9: 79/3Art der Änderung (betroffene Gemarkung)3. Zerlegung (Schleife Flur 9)4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (beide)5. Berichtigung der Flächenangabe (Schleife Flur 9)Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben bzw.mitgeteilt.Rechtsbehelfsbelehrung:Die Art der Änderung „Zerlegung“ stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nachBekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz,Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 25.01.2023 bis zum 24.02.2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesenund Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag undDonnerstag von 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterder Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581-6633527 bzw. -6633533 telefonisch zurVerfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zuden Änderungen einzusehen.1

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