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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 1/2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Am 14. Dezember 2022 wurde die Änderung der Bekanntmachungsatzung des Landkreises Görlitz im Kreistag bestätigt. Damit ergeben sich auch Neuerungen bei der Erscheinung des Amtsblattes ab dem kommenden Jahr. Seit Januar 2023 wird aus dem bisherigen Landkreisjournal ein Amtsblatt für den Landkreis Görlitz. Damit wird das Amtsblatt künftig werbefrei sein und enthält einzig die amtlichen Bekanntmachungen für den Landkreis Görlitz. Das neue Amtsblatt wird ab Januar aller zwei Wochen digital auf der Internetseite des Landkreises Görlitz zum Download bereitgestellt. Ein gedrucktes Amtsblatt wird vierteljährlich immer am Mittwoch kostenfrei in den Bürgerbüros sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden und damit an öffentlich zugänglichen Stellen im Landkreis erhältlich sein. Es wird nicht mehr direkt an die Haushalte im Landkreis zugestellt. Zu den Verteilstellen zählen auch die Medizinischen Versorgungszentren im Kreis, sie erhalten das Amtsblatt für ihre Patienten.

Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr.

Amtsblatt des Landkreises GörlitzHamtske łopjeno wokrjesa ZhorjelcaNr. 1/2023 | 11. Januar 2023Beschlüsse der 15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 14.12.2022Beschluss Nr.: 187/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz nimmt den Strukturvorschlag der medizinstrategischen Entwicklung der Standorte Zittau,Ebersbach und Weißwasser zur Kenntnis. Ausgehend von dieser Basis sollen die in der Vorlage und deren Begründunggenannten Gespräche und Verhandlungen geführt werden:• Konzentration der stationären Medizin der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH in Zittau,• Entwicklung des Standortes Ebersbach zu einem breit aufgestellten ambulanten Zentrum mit Portalcharakter für stationäreVersorgung,• Entwicklung des Standortes Weißwasser zu einem Integrierten Gesundheitszentrum.Folgende Aspekte sind zudem einer vertieften Untersuchung mit gegebenenfalls Variantenbetrachtungen zu unterziehen unddem Kreistag zur Beschlussfassung 2023 vorzulegen:a) Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Nach- bzw. Umnutzungen auf die vorhandenen Gebäude und der damitverbundenen Pachtverträge?b) Verschmelzung der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH und derManagementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbHDer Landrat wird beauftragt, im Kreistag des Landkreises Görlitz über die Fortschreibung und Umsetzung derGesamtentwicklungskonzeption bis einschließlich 2025 vierteljährlich zu berichten und die weiteren Meilensteinplanungenkontinuierlich zu konkretisieren. Insbesondere ist zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages im Rahmen der kommunalenDaseinsvorsorge zu berichten. Der Kreistag des Landkreises Görlitz ist in geeigneter Weise zu informieren und zu beteiligen.Der Landrat wird beauftragt, sich auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses gegenüber dem Freistaat Sachsen, der primärfür die Krankenhausfinanzierung verantwortlich ist, sowie potenziellen weiteren Fördermittelgebern für die Bereitstellungvon laufenden Mitteln und Investitionsmitteln einzusetzen.Beschluss Nr.: 188/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der Gewährung eines Darlehens an die Kreiskrankenhaus Weißwassergemeinnützige GmbH und deren Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren des Landkreises Görlitz gemeinnützigeGmbH zur Liquiditätssicherung bis zu einer maximalen Höhe von 10.000.000 Euro zu.Ist eine Rückzahlung des Darlehens bzw. ausgereichter Darlehensbeträge nach Ablauf von zwei Jahren nicht möglich, wird nurder tatsächliche Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf in einen laufenden Zuschuss an die Kreiskrankenhaus Weißwassergemeinnützige GmbH und deren Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren des Krankenhauses Weißwassergemeinnützige GmbH umgewandelt. Der Finanz- und Hauptausschuss des Landkreises Görlitz ist über die wirtschaftlicheEntwicklung und die Liquiditätssituation beider Gesellschaften halbjährlich zu informieren.Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt zu, die Haushaltsmittel zur Gewährung eines Darlehens in den Entwurf desDoppelhaushaltes 2023/2024 aufzunehmen.Beschluss Nr.: 189/20221. Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Eintragung einer sofort vollstreckbaren Grundschuld ohne Brief inHöhe von 3.500.000 Euro zugunsten des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Soziales undGesellschaftlichen Zusammenhalt, in das Grundbuch von Zittau Blatt 5218 sowie Ebersbach Blatt 22651

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