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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 1/2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Am 14. Dezember 2022 wurde die Änderung der Bekanntmachungsatzung des Landkreises Görlitz im Kreistag bestätigt. Damit ergeben sich auch Neuerungen bei der Erscheinung des Amtsblattes ab dem kommenden Jahr. Seit Januar 2023 wird aus dem bisherigen Landkreisjournal ein Amtsblatt für den Landkreis Görlitz. Damit wird das Amtsblatt künftig werbefrei sein und enthält einzig die amtlichen Bekanntmachungen für den Landkreis Görlitz. Das neue Amtsblatt wird ab Januar aller zwei Wochen digital auf der Internetseite des Landkreises Görlitz zum Download bereitgestellt. Ein gedrucktes Amtsblatt wird vierteljährlich immer am Mittwoch kostenfrei in den Bürgerbüros sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden und damit an öffentlich zugänglichen Stellen im Landkreis erhältlich sein. Es wird nicht mehr direkt an die Haushalte im Landkreis zugestellt. Zu den Verteilstellen zählen auch die Medizinischen Versorgungszentren im Kreis, sie erhalten das Amtsblatt für ihre Patienten.

Amtsblatt des

Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 1/2023 | 11. Januar 20232. Zur Absicherung der Grundschuld wird eine Vereinbarung zwischen der Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH und demLandkreis Görlitz gemäß beigefügtem Entwurf abgeschlossen.Beschluss Nr.: 190/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigenSchülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz vom 04.05.2016.Beschluss Nr.: 191/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Vereinbarung über Benutzungsentgelte im Rettungsdienst zwischen demLandkreis Görlitz und den Kostenträgern. Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.Beschluss Nr.: 192/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt unter Zugrundelegung der Entgeltbedarfsberechnung die 15. Satzung zurÄnderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettungund Krankentransport im Rettungsdienstbereich des Landkreises Görlitz (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 17. Dezember2008.Beschluss Nr.: 193/20221. Der Kreistag beschließt den Beitritt des Landkreises Görlitz zum Landesfachverband der Standesbeamtinnen undStandesbeamten im Freistaat Sachsen e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.2. Der jährliche Beitrag ist im Haushaltsplan berücksichtigt.3. Die fachliche Verantwortung obliegt den Sachbearbeitern Personenstandswesen im Sachgebiet Allg. Ordnungsrecht.Beschluss Nr.: 194/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 45.01 – Jugendamt; in Höhevon 4.750.500 Euro.Beschluss Nr.: 195/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen für den AufgabenbereichAsylangelegenheiten und Asylangelegenheiten/Ukraine-Hilfe in Höhe von insgesamt 1.462.970 Euro.Beschluss Nr.: 196/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz ändert im Wege der Einigung den Beschluss Nr. 003/2019 vom 04.09.2019 dahingehend,dass als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss für den Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband,Landesverband Sachsen e. V. an Stelle von Frau Andrea Werner Frau Annekathrin Kellermann tritt.Im Übrigen bleiben alle anderen stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertreter der Träger der freien Jugendhilfeunverändert.Beschluss Nr.: 197/20221. Der Kreistag des Landkreises Görlitz widerruft die mit Beschluss Nr. 031/2019 vom 30. Oktober 2019 vorgenommeneEntsendung von Herrn Bernd Lange.2. Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestimmt in den Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises GörlitzmbH gemäß § 98 Absatz 2 Satz 5 SächsGemO Herrn Landrat Dr. Stephan Meyer.Beschluss Nr.: 198/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt den durch den Landrat vorgeschlagenen leitenden Bediensteten der VerwaltungHerrn Dr. med. vet. Ralph Schönfelder als Vertreter des Landkreises Görlitz in die Verbandsversammlung ZweckverbandTierkörperbeseitigung Sachsen.Beschluss Nr.: 199/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz ändert im Wege der Einigung den Beschluss Nr. 014/2019 vom 04.09.2019 dahingehend,dass an Stelle von Frau Beate Hoffmann als Stellvertreterin im Kulturkonvent des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Herr Dietmar Buchholz tritt. Im Übrigen bleiben die Vertreter und deren Stellvertreter unverändert.2

Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 1/2023 | 11. Januar 2023Beschluss Nr.: 200/20221. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss per 31.12.2021 des LandkreisesGörlitz in der Fassung vom 12.10.2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht entsprechend § 88 c SächsGemO i. V. m. § 61SächsLKrO nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.2. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2021 des Landkreises Görlitz wird zur Kenntnisgenommen.Beschluss Nr.: 201/2022Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des LandkreisesGörlitz (Bekanntmachungssatzung).Beschluss Nr.: 202/2022Der Beschluss des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 164/2022 vom 15.06.2022 zur Festlegung zumBewerberauswahlverfahren für Beigeordneten- und Beauftragtenwahlen und andere Personalentscheidungen wird im Punkt Bneu gefasst:B. Für vorzunehmende Personalentscheidungen bei der Besetzung von leitenden Bediensteten im Sinne von §10 Abs. 6 derHauptsatzung ist das Verfahren nach Buchstabe A entsprechend anzuwenden. Bei allen anderen Personalentscheidungen,für die der Kreistag zuständig ist, ist die Befassung durch die Personalfindungskommission nicht notwendig.Beschluss Nr.: 203/2022Damit der ländliche Raum für junge Menschen und Familien attraktiv ist, muss dieser aktiv gestaltet werden. Deshalb müssendie Lehrkräfte dort ausgebildet werden, wo sie gebraucht werden. Der Freistaat Sachsen kann durch die gezielte Errichtungund Verlegung staatlicher Einrichtungen die Entwicklung von Regionen steuern. Um den Lehrermangel zu begegnen, fordernwir die Errichtung einer Lehramtsausbildungsstätte für das Lehramt Oberschulen und Förderschulen in Kooperation mit derHochschule Zittau/Görlitz in der Oberlausitz. Der Landrat wird beauftragt, auf eine solche Lehramtsausbildungsstättegegenüber den Sächsischen Staatsministerien des Kultus und der Wissenschaft hinzuwirken.Beschluss Nr.: 204/2022Der Landrat wird beauftragt, bei der in den Kreistag einzubringenden Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages zurAnpassung an die gesetzlichen Änderungen der Sächsischen Landkreisordnung eine Regelung einzuarbeiten, welche diezeitgleiche Übertragung mit Bild und Ton über eine Webseite im Internet (sog. „Live-Stream“) der öffentlichenKreistagssitzungen ermöglicht. Die Geschäftsordnungsänderung ist dem Kreistag zur Beschlussfassung bis spätestens29.03.2023 vorzulegen.Dr. Stephan Meyer, LandratSatzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Görlitz(Bekanntmachungssatzung)Auf der Grundlage des § 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung - SächsLKrO) in derFassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9.Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) sowie § 4 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen(Sächsisches E-Government-Gesetz – SächsEGovG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S.718), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) in Verbindung mit §§ 4 und 6 derVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen(Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693), hat der Kreistag desLandkreises Görlitz am 14.12.2022 folgende Satzung beschlossen:3

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